Gemeinsames Sorgerecht in der Haushaltsdebatte des BMJ nicht vorhanden

Es ist mir zwar bekannt, dass das Bundesjustiz­ministerium den kleinsten Etat für seinen Haushalt stellt, nichtsdestotrotz bemängele ich, das in der kurzen Rede von Frau Leutheusser-Schnarrenberger das Sorgerecht nicht existent war. Kurioserweise hat zum einen die SPD, welche bekanntlicherweise das männliche überwinden will, gerade dieses Thema angemahnt und dem BMJ das Thema in der Plenardebatte um die Ohren gehauen.

Plenarprotokoll 17/122 • Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht
122 Sitzung • Berlin, Dienstag, den 6. September 2011

Die Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist im PDF-Dokument ab Seite 54 zu finden. Nachfolgend nun die entsprechenden Passagen zum gemeinsamen Sorgerecht der SPD und der Grünen ein.

Burkhard Lischka (SPD) Ab Seite 56: 
[..]Es sind zwei verlorene Jahre für alle, die auf ein modernes Sorgerecht für nichteheliche Väter warten. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts war über ein Jahr lang, bis zum August dieses Jahres, folgende Aussage auf der Internetseite des Bundesjustizministerium eingestellt – ich darf zitieren –:

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukon­zeption … zum … Sorgerecht … Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt.

Ich weiß nicht, Frau Ministerin, was Sie unter „zügig“ verstehen. Auf der Internetplattform der FDP ist noch am heutigen Tag Ihre Ankündigung zu lesen, „in der ersten Jahreshälfte 2011“ – so wörtlich – einen Gesetzent­wurf zum Sorgerecht vorlegen zu wollen. Frau Ministerin, man hat viel­leicht einfach nur vergessen, in Ihrem Amtszimmer einen neuen Jahreska­lender aufzuhängen.

Ich persönlich glaube das allerdings nicht; denn die ganze Sache ist Ihnen offensichtlich inzwischen selber peinlich. Vor einigen Tagen jeden­falls wurde der Satz von den zügigen und intensiven Gesprächen von der Internetseite des Bundesjustizministeriums gelöscht. Aber das Löschen auf Internetseiten des Bundesjustizministeriums, Frau Ministerin, ist noch keine erfolgreiche Rechtspolitik.

Deshalb sage ich Ihnen: Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben, und legen Sie dem Deutschen Bundestag zügig einen Gesetzentwurf für ein modernes Sorgerecht vor! Hunderttausende betroffene Väter, Mütter und Kinder warten schon viel zu lange darauf.

Im Grunde genommen wurden keine neuen Erkenntnisse vermittelt.

Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Die Grünen) Ab Seite 70: 
[..]Auch auf einem anderen Rechtsgebiet hat der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte eine Entscheidung gefällt; das wurde schon angesprochen. Im Dezember 2009 hat der Gerichtshof die deutsche Regelung zum Sorgerecht für Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, für konventionswidrig erklärt. Daraufhin hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

Wir Grüne haben bereits im Oktober 2010, also wenige Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010, einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht. Er sieht ein niedrigschwelliges Antragsverfahren beim Jugendamt vor. Was macht die Bundesregierung? Sie hat das Thema zwar erfreulicherweise auf dem Schirm, was Kollege Silberhorn gesagt hat, aber sie macht praktisch nichts. Dabei besteht auf diesem Gebiet ein erheblicher rechtspolitischer Handlungsbedarf. Wir leben in einer Zeit, in der Väter und Mütter gleichgestellt werden wollen und endlich auch sollten, meine Damen und Herren.

Warum Frau Leutheusser-Schnarrenberger bisher keinen Gesetzesentwurf einge­bracht hat, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich weiß lediglich, das Sie ein gemeinsames Sorgerecht nach Anerkennung der Vaterschaft favorisiert.

Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) Seite 57:
[..]Von 1951 – seitdem besteht das Gericht – bis zum Ende des Jahres 2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit über 188 000 Verfahren beschäftigt. 182 000 Verfahren waren Verfassungsbeschwerden der Bürger. 
[..]Diese Zahlen belegen einerseits die hohe Akzeptanz des Gerichts beim Bürger, andererseits aber auch die Effizienz des Gerichts bei der Abarbeitung der Verfahren.

Diese Zahlen musste ich einstellen, da sie die Ineffizienz der Politiker aufzeigen. Wenn es so viele Verfahren gibt, dann stimmt doch an der Gesetzgebung etwas nicht.

Rede: Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht? – Wo stehen wir und wohin wollen wir?
Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim 19. Deutschen Familiengerichtstag am 14. September 2011 in Brühl

[..]Zu den besonders hervorzuhebenden familienrechtlichen Entschei­dungen zählt zweifelsohne das Urteil „Zaunegger“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in dieser Entscheidung bekanntlich in der Anwendung des bisher geltenden § 1626a BGB einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesehen, weil für den Vater keine Möglichkeit bestand, gegen den Willen der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Ein gutes halbes Jahr später hat auch das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung der elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern beanstandet, zumindest aber den Rechtsweg für den nicht sorgeberechtigten Vater eröffnet. BMJ

Im Grunde genommen enthält dieser Beitrag nur typisches Gelaber eines Politikers. Das etwas getan werden muss, die ganzen Baustellen im nationalen und internatio­nalen Recht und wie viel Arbeit noch vor einem liegt. Belassen wir es also dabei.

Keine Kommentare möglich.