In diesem Video kommen Elternteile zu Wort, die zur Kampagne „Das Jugendamt – Unterstützung, die ankommt“ bei einer Demo in Berlin Stellung beziehen. Es werden seitens der Eltern viele Fragen rund um den größtenteils unberechtigten Kindesentzug gestellt und diese scheinen den Sprecher dieser Kampagne heillos zu überfordern, wie man seinen Antworten – auch im zweiten Teil des Videos – entnehmen kann.
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Video zur Demo Jugendamt/Machtmissbrauch
Kristina Schröder unterstützt widerliche Werbung von Jugendämtern
Qualifiziert – professionell – kompetent – Expertinnen und Experten – das sind die Schlagworte, mit denen das BMFSFJ für die Arbeit der Jugendämter wirbt. Anscheinend wurde Frau Schröder noch nicht darüber aufgeklärt, was viele Jugendämter für Familien bedeuten: die Vernichtung von Menschen.
Bei dieser Aktion scheint es zuvorderst um das ramponierte Image der Jugendämter zu gehen. Zu viele Todesfälle überschatten die Arbeit jener Behörde, die sich stark macht, um Kindern ein „Freund“ zu sein.
Männer TV
Ohne weiteren Kommentar, da das eingestellt Video für sich spricht.
Unglaublich – Jugendamt entführt Kind
Es ist einfach nur noch unglaublich, was sich manche Jugendämter erlauben. Bei einigen Menschen muss man sich deswegen in der Tat fragen, was diese im Kopf haben – viel kann es nicht sein. Wenn solche Individuen dann auch noch beim Jugendamt sitzen, dann nenne ich das unverantwortlich, siehe auch meinen Beitrag Droht eine Borderline-Gesellschaft?
Fachgespräch der Kinderkommission „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS)
Das nachfolgende Protokoll zum Fachgespräch der Kinderkommission des Bayerischen Landtags zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS) möchte ich nicht weiter kommentieren, sondern für sich sprechen lassen.
Ausführliches Protokoll von Dr. Otto Zsok
Fachgespräch der Kinderkommission des Bayerischen Landtags zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS) am Donnerstag, 24. März 2011
Jugendamtsleiter verließ schimpfend Vortragsreihe
PRESSEMITTEILUNG vom 01.04.2011 via Facebook
Sehr geehrte Damen und Herren von den Medien,
gestern am Donnerstag, den 31. März 2011, war im „Bayerischen Landtag“ in München eine Vortragsreihe unter dem Motto: “ Warum brauchen wir das Jugendamt?“
Auf dem Podium saß unter anderem Günter Mühlbauer von der „Trennungsväter-Initiative-Deutschland“.
Eltern-Schweigemarsch für Kinder am 15. April
- Mit dem Gang zum Jugendamt & Familiengericht haben wir das Wohl unseres Kindes zu Grabe getragen
- Ware Kind – Kindeswegnahmen für den deutschen Aufschwung
- Ganz Europa hat Vorteile von deutschen Kindeswegnahmen
.
aus diesem Grund findet ein . . . Schweigemarsch . . . statt . . . Weiterlesen »
Kindesraub – Wenn sie kommen bei Nacht
Jugendämter und Das Kindes Wohl
Bilder sagen nun mal mehr als 1.000 Worte und da mir die Musik dazu auch noch gefällt, passt dieses Video gut zu den eingestellten Artikeln.
„Tötet jemand den Körper, wird er zum Tode verurteilt; wer aber die Seele tötet, entkommt unerkannt.“ Khalil Gibran
Jugendämter agieren kalt und herzlos
Ich gebe zu, das „herzlos“ ist meine Interpretation. Wer aber das Video „Jugendämter – brutal und rücksichtslos“ gesehen hat, kann meine Äußerung nachvollziehen.
Die Ärztezeitung hat einen Artikel heraus gebracht, in dem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber anmahnt, eine genaue Definition von „gewichtigen Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu erstellen. Alles in allem bereitet mir der Artikel aber trotzdem Bauchschmerzen. Die Ärztezeitung schreibt:
Nach Kindestod Razzia bei Stadtverwaltung
Soeben wurde in den WDR-Nachrichten ein Bericht gesendet, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bei einer Razzia zur Sicherung von Akten der Stadtverwaltung Königswinter zeigte. Es geht um den Tod der kleinen Anna, die von Pflegeeltern „erzogen“ und mutmaßlich ermordet wurde. In diesem Fall spielte mal wieder ein Jugendamt eine unsägliche Rolle. Die Ansatzpunkte für eine Durchsuchung hätten sich leider erst im Laufe der Verhandlung ergeben, argumentierte die Staatsanwaltschaft. WAZ
Ich frage mich allerdings, wieso werden immer und überall die Jugendämter geschont? Arbeiten dort Mitarbeiterinnen, die unfehlbar sind oder sind Jugendämter grundsätzlich geschützt vor Durchsuchungen?
Jugendämter – brutal und rücksichtslos
Folgendes Video enthält den Ausschnitt einer Sendung über den brutalen Kindesmissbrauch eines Jugendamtes.
Petition zu Auflösung einer Stiefkindadoption
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Stiefkindadoption aufgrund nachweislich schwerer Kindesmisshandlung aufgelöst werden kann.
Begründung
Nach anwaltlicher und notarieller Prüfung besteht derzeit nach aktuellem Adoptionsrecht keine Möglichkeit eine Adoption aufgrund schwerer Kindesmisshandlung (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und körperliche und seelische Misshandlung) aufzulösen. Kinder unter vierzehn Jahren können ohne ihre Zustimmung adoptiert werden. Wenn die Adoption zu keinem Zeitpunkt dem Wohl des Kindes entsprochen hat und andauernde Kindesmisshandlungen stattfanden, so sollte das Kind im Erwachsenenalter die Möglichkeit bekommen diese gesetzliche Bindung an das Stiefelternteil aufzuheben. Hier
Abstimmung zur Arbeit der Jugendämter
Bei der Recherche zu dem Buch „Kinderherz“ des Herausgebers Tristan Rosenkranz habe ich neben dem Verein Gleichmass e.V., dessen Vorsitzender Herr Rosenkranz ist, einen dazu gehörigen Blog und folgenden Aufruf gefunden:
Im Internet läuft derzeit eine Abstimmung über die Arbeit der Jugendämter. Interessenten und Betroffene möchten bitte den Link von „Deutschland stimmt ab“ aufrufen und abstimmen. Hier
Mehr als 2 Klicks sind nicht notwendig und diese Zeit kann jeder aufbringen, oder? 😉
Homepage: Gleichmass e.V.
WikiMANNia: Jugendamt
Kinderklau informell: Kinderklau kann auch Ihnen passieren
Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet
Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.
Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung
Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________
vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:
Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:
Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.
Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.
Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.
Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.
Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.
Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.
Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.
Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.
Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.
Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.
Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.
Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.
Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.
Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.
Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.
Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.
Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.
F, den
………………………………………… ………………………………………….
(Unterschrift des Vaters) (Unterschrift des Dolmetschers)
Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift
werden bestätigt.
F, den
…………………………………………………….
(Unterschrift der Urkundsperson
[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.
Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de
Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]
Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft
Schröders Meinung zum Kindesmissbrauch
Bundesfamilienministerin Kristina Köhler sprach im DONAUKURIER über die aktuellen Missbrauchsfälle von Kindern und Jugendlichen und den „Runden Tisch Kindesmissbrauch“.
[..]DONAUKURIER: Sie laden zum „Runden Tisch Kindesmissbrauch“. Wird dabei nur die Prävention im Mittelpunkt stehen oder geht es auch um Aufklärung und Ursachenforschung?
Kristina Schröder: Wirksame Präventionsmaßnahmen entstehen nicht aus sich selbst heraus. Dafür müssen wir die Ursachen in den Blick nehmen – und das sind nicht nur die Neigungen der Täter. Wir müssen Antworten auf die Fragen finden: Welche Faktoren fördern Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wie lassen sich diese vermeiden? Welche Art der Hilfe und Unterstützung benötigen die Opfer? Was ist zu tun, wenn Übergriffe geschehen sind?
[..]DONAUKURIER: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht von einer Mauer des Schweigens und kritisiert den Vatikan. Fehlt der katholischen Kirche der Wille zur Aufklärung?
Kristina Schröder: Viele Fälle, die jetzt ans Licht kommen, liegen zum Teil schon über 30 Jahre zurück. Ich habe den Eindruck, dass sich die katholische Kirche heute sehr um Aufklärung bemüht. Außerdem sind Misshandlungen und Missbrauch, Fehler im Umgang mit den Tätern und mangelhafte oder unterlassene Hilfe für die Opfer leider nicht nur in kirchlichen Einrichtungen zu beklagen. Vorfälle dieser Art gibt es in unterschiedlichen Bereichen – etwa in Internaten, in Sportvereinen, aber auch in der Familie.
Ich finde es daher falsch, eine Institution herauszugreifen und an den Pranger zu stellen [mehr]
Aus meiner Sicht ein lesenswertes Interview, auch und vor allen Dingen, da nicht nur Mädchen als Opfer benannt werden. Ob sie allerdings mit Täter Männer und Frauen meint, bezweifle ich ein wenig. Allerdings frage ich mich auch: was hat die Kinderkommission eigentlich die ganzen Jahre gemacht? Wofür brauchen wir diese, wenn sie die wirklichen Sorgen und Nöte der Kinder nicht beachtet? Im übrigen gilt das nicht nur für den sexuellen Missbrauch, sondern für jeglichen Missbrauch, sei er psychischer oder physischer Natur, wie z.B. bei Trennungen. Das die meisten Jugendämter da versagen, ist vielen Menschen, hier vor allen Dingen den Väter, bekannt. Andererseits habe ich aber auch Bedenken, wenn der Staat noch mehr in die Familien eingreift. Würde er dieser Aufgabe aber in den Fällen nachkommen, wo es wirklich wichtig und richtig ist, dann hätten die Jugendämter bestimmt einen besseren Ruf.
Yahoo: Schavan für längere Verjährungsfristen bei Missbrauch
Spiegel Online: Justizministerin lehnt längere Verjährungsfristen ab
Gezielte Hetzjagd gegen Männer
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz eröffnete Ausstellung die Männer und Väter pauschal als Gewalttäter darstellt.
[..]Die Ausstellung in der Wichernkirche in Bad Cannstatt soll das Thema “Häusliche Gewalt” in einem ganz normalen Haushalt thematisieren. Tatsächlich zielt sie einzig und allein darauf ab, Männer und Väter pauschal zu verurteilen.
[..]Die Ausstellung, die seit 2005 in verschiedenen Städten in Deutschland gezeigt wird, ist im Grunde nicht anderes als eine Bedienungsanleitung für Frauen, die die notwendigen Argumente für eine möglichst schmutzige Trennung benötigen. Der Mann und Vater wird als tabletten- und alkoholabhängiges Monster dargestellt, der außer seiner Arbeit und seinem Hobby, dem Verdreschen von Kind und Ehefrau, keine anderen Interessen hat. Alle negativen Dinge werden mit kleinen Zetteln der männlichen Seite zugeordnet. Die Frau ist durchgängig das arme Opfer. Keine Rede davon, dass auch Frauen sehr wohl körperliche Gewalt anwenden. Keine Rede davon, dass auch Frauen grundlos psychische wie körperliche Gewalt gegenüber Kindern anwenden. Das Thema Umgangsboykott und Manipulation der Kinder als Waffe gegen den verhassten Vater und Ehemann wird gänzlich außer Acht gelassen [mehr]
Der ganze Beitrag ist so unglaublich, das mir schlicht die Worte dazu fehlen.
Kindesentzug durch Jugendämter
hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009
Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.
Familie/Antwort
Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]
Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:
Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).
In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.
Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.
Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt
Vormund muss Kind persönlich kennen
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:
Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.
Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.
Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]
Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08
29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten – die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat – entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben – eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.
Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als „jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater“ darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:
47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.
Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist 🙁
Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel „Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen“ [hier]
Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden
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