Archiv nach Schlagworten: Jugendamt - Seiten 4

Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.

4 201 Adoptionen in 2008 gemeldet

WIESBADEN – 2008 wurden in Deutschland 4 201 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Die Zahl der Adoptionen lag damit um 7% niedriger als im Vorjahr; 2007 waren von den Adoptionsvermittlungsstellen 4 509 Adoptionen gemeldet worden.

Beinahe die Hälfte der Adoptionen (2 056; 49%) waren Stiefelternadoptionen. Bei einer Stiefelternadoption wird der oder die Minderjährige durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils adoptiert.

30% der adoptierten Kinder waren unter 3 Jahre alt, bei den Altersgruppen 3 bis 5 Jahre, 6 bis 8 Jahre und 9 bis 11 Jahre lag der Anteil bei jeweils 15% und bei den 12- bis 17-Jährigen bei 25%.

Für eine Adoption vorgemerkt waren 2008 insgesamt 774 Kinder und Jugendliche und damit knapp 13% weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Adoptionsbewerbungen hat sich gegenüber 2007 um 12% vermindert; in den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 7 841 Adoptionsbewerbungen vor. Damit belief sich das Verhältnis von Adoptionsbewerbungen zur Zahl der zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen rein rechnerisch auf 10 zu 1 [hier]

49% der Adoptionen waren Stiefkindadoptionen, daher weht also der Wind der Frau Zypries.

Die Zahl von 2.056 Adoptionen durch einen neuen Lebens-/Ehepartner finde ich allerdings auch beunruhigend. Leider weiß ich von etlichen Fällen, wo Väter psychisch massiv unter Druck gesetzt wurden, um in eine Adoption einzuwilligen. Manch ein Vater hat bis dahin schon so viel Nervenkrieg hinter sich, das ein paar davon zustimmen, nur um endlich zur Ruhe zu kommen. Das Schlimme daran ist, die Ruhe ist nur vorübergehend, denn endgültig loslassen können auch diese Väter nicht.

Link
WikiMANNia: Einbenennung (kleine Adoption) – § 1618 BGB

Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Redaktionsbuero Stuttgart [mailto: contact@mosuch.de]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum ersten öffentlichen Verhandlungstermin gegen das Jugendamt Stuttgart.

Das Jugendamt Stuttgart hat im Juli 2008 das 6 Monate alte Kind Nina Veronika an einen unbekannten Ort verschleppt. Im August 2008 wurde dem Kindesvater, einem hauptberuflichen Journalisten, Hausverbot durch Amtsleiter Bruno Pfeifle erteilt. Grund: er stellte unangenehme Fragen. Das Jugendamt Stuttgart ist es gewohnt, seine Machenschaften hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Dabei wird es gedeckt von Familienrichtern wie Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Nun sitzt das Jugendamt Stuttgart erstmals auf der Anklagebank. Der beauftragte Winkeladvokat Dr. Armin Cadava von der Hauskanzlei Becker & Hohn, Stuttgart wird versuchen, die Machenschaften abzustreiten. Um was es genau geht, erfahren Sie in den nächsten Tagen.

Aktenzeichen: 9K 3857/09

Verhandlungstermin: Freitag, 26.06.2009, 11:30 Uhr

im Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 2

-Willkürliche Hausverbote gegen Journalisten-
Das Jugendamt Stuttgart lässt sich nicht gern in seine Karten schauen

Der Journalist Michael Mosuch und seine Mitarbeiter recherchieren seit dem Jahr 2008 in Sachen Jugendamt Stuttgart. Daraufhin erteilte Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle am 15. August 2008 Hausverbot für alle Gebäude des Jugendamtes Stuttgart.

„Sie haben ab sofort Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.“

Genau zwei Monate später fand dann auf Geheiß des Jugendamtes Stuttgart noch eine Hausdurchsuchung in den Räumen des Journalisten statt. Man wollte Beweismaterial verschwinden lassen. Offizieller Grund für die Hausdurchsuchung: „Verdacht der Beleidigung.“ Grund: Michael Mosuch führte gegen das Jugendamt Stuttgart unangenehme Recherchen durch: „Video Umgangskontakt“, „Was verstehen Sie unter Kooperation?“ und stellte ebenso unangenehmere Fragen, die aber laut Jugendamt Stuttgart „längst beantwortet wurden.“ „Mit ständigen Fragen, die Sie längst beantwortet bekommen haben, nehmen Sie begrenzt zur Verfügung stehende Arbeitszeit völlig unverhältnismäßig in Anspruch.“

und weiter

„Die Leitung des Jugendamtes [Bruno Pfeifle, d.V.] sah dann schließlich am 15.08.2008 keinen andern Ausweg, als das Hausverbot auszusprechen.“ Dies selbstverständlich mit der einzigen Motivation, den im Jugendamt Stuttgart betriebenen organisierten Kindesentzug weiter vorantreiben zu können und Berichterstattungen darüber zu verhindern.

Als das Kind genügend entfremdet war, hat das Jugendamt Stuttgart am 01. April 2009 (!!!) unter fadenscheinigen Vorwänden ohne Schuldeingeständnis und ohne weitere Begründung das Hausverbot rückwirkend aufgehoben. Somit war gegen die wahrheitswidrigen Behauptungen des Jugendamtes Stuttgart nunmehr Feststellungsklage zu erheben. Das Jugendamt Stuttgart jedoch bleibt bei seinen ursprünglichen Lügengeschichten und bietet dafür nun sogar „Zeugen“ dafür an: „Als Beweis für den Sachverhalt bieten wir Zeugnis von Herrn Petzina, Frau Wortmann, Frau Stuntebeck, Frau Seppelfeld und Frau Syldatk an.“

Das Jugendamt Stuttgart muss äußerst naiv bis dumm sein, dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein solches Angebot zu machen. Es wurde beantragt, dass folgende Personen als Zeugen zur mündlichen Verhandlung am 26.06.2009 unter Eid gehört werden.

Helmut Kurt Petzina, Jugendamt Stuttgart, Bereichsleiter ASD Bad Cannstatt
Susanne Wortmann, Jugendamt Stuttgart, Ex-Amtsvormund
Jana Seppelfeld, Jugendamt Stuttgart, ASD Bad Cannstatt
Waltraud Stuntebeck, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Gudrun Syldatk, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Bruno Pfeifle, Jugendamt Stuttgart, Amtsleiter
Heinrich Korn, Jugendamt Stuttgart, stellvertretender Amtsleiter
Ruth Maria Schwarz, zurzeit Fremdpflegerin auf der Gehaltsliste des Jugendamtes

Denn nur bei einer vereidigten Vernehmung ist sichergestellt, dass diese Personen für ihre Lügen bei einer stattfindenden Zeugenvernehmung verantwortet und danach auch zwangsweise aus dem Staatsdienst entfernt werden.

Mehr dazu in Kürze – beachten Sie zwischenzeitlich auch die Informationen im Internet zu „die akte nina“.

Das Redaktionsbüro Stuttgart
Postfach 150148, 70075 Stuttgart
Fax: 03212 – 1153774

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Bitte leiten Sie diese Nachricht an alle Interessierten weiter – Vielen Dank!
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Homepage von „Die Akte Nina“

Bundesregierung will Schweigepflicht von Ärzten aufheben

hib-Meldung 106/2009
Datum: 09.04.2009

Bundesregierung will Kinderschutz stärken

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SKE) Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (16/12429). Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind“, dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine „erfahrene Fachkraft“ wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur „Gefährdungseinschätzung“ sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Auch Personen, die „beruflich mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ zu tun haben, dürfen nach dem Willen der Regierung künftig externe Fachkräfte oder das Jugendamt hinzuziehen [mehr]

Wenn wir nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat wären, würde ich sagen: Gut, das Kindern geholfen wird. Nachfolgend zunächst ein paar Stichworte zu Eingriffe in unsere Bürgerrechte:

♦ Post-und Fernmeldegeheimnis

♦ Unverletzbarkeit der Wohnung

♦ Bankgeheimnis

♦ Unabhängigkeit von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten

♦ Datenschutz

♦ Freie Meinungsäußerung (§130)

♦ Aufhebung der Schweigepflicht

Folgenden Satz aus der hib-Meldung und dem dazugehörigen PDF-Dokument verstehe ich überhaupt nicht:

Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

Wie will man Kindern helfen, wenn entsprechenden Institutionen und Fachkräfte nur “verschlüsselte” Angaben erhalten?
Apropos Fachkräfte: Ich wage zu bezweifeln, das ein erheblicher Teil von Jugendamtsmitarbeitern überhaupt als Fachkräfte geeignet sind. Exemplarisch möchte ich deshalb hier den Fall der Familie Haase vorstellen, welcher in der Jugendamt-, Väter- und Trennungs-/Umgangsszene ziemlich bekannt ist.
Eine Familie hat 6 Kinder und ein Neugeborenes ist hinzu gekommen. Die Mutter bittet das Jugendamt um vorübergehende Unterstützung. Was die Eltern nicht ahnen: Das Jugendamt schickt einen Psychologen, dieser erstellt ein Gutachten und befindet die Familie als erziehungsungeeignet. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten, denn schließlich definiert jeder Kinderziehung anders. Was mir aber Tränen in die Augen treibt, ist die Tatsache, wie Jugendämter in vielen solcher Fälle vorgehen. Statt einer überforderten Familie für einen Übergang jemand Kompetentes zur Seite zu stellen, reißen JA-Mitarbeiter eine solche Familie lieber auseinander und nehmen Kindern ihre Eltern. Im Fall Haase erzählte das Jugendamt sogar einem der Kinder, das die Eltern tot seien. Nachfolgend dazu das entsprechende Video aus Youtube.

Nachtrag: Video entfernt, da auf Youtube nicht mehr vorhanden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland – nicht nur – im Fall der Familie Haase der massiven Menschenrechtsverletzung angeklagt und verurteilt. Trotzdem musste diese Familie noch viele Jahre kämpfen und laut ihrer Homepage sind immer noch nicht alle Kinder zu Hause.
Eines der 7 Kinder ist mittlerweile tot. Angeblich sei das Kind an einer Lungenentzündung gestorben, was die Familie bezweifelt. Das Mädchen hatte 2 Selbstmordversuche hinter sich und aus diesem Grund bleibt nur die Frage übrig: Was für Unmenschen arbeiten da teilweise bei unseren Jugendämtern und im Fall Haase das Jugendamtes Münster.
Im unten verlinkten “Mordfall Agnes Roth” habe ich viele Stunden mit der Mutter gesprochen, die mittlerweile an unheilbarem Krebs leidet. Selbst wenn ich darüber offiziell berichten dürfte (was mir vermutlich sogar erlaubt würde), ich könnte es nicht. So viel unvorstellbares Leid kann ich, auch auf Grund meiner eigenen Vita, nicht in Worte fassen.
Noch etwas Wichtiges – nicht nur in diesen beiden Fällen – ist mir auf gefallen: Wenn sich Kinder aktiv gegen die Wegnahme aus ihrem Elternhaus wehren oder aber im Kinderheim rebellieren, dann werden sie sehr oft in die Psychiatrie gesteckt. Wenn Kinder tatsächlich nicht erkennen wollen, das alles nur zu ihrem Wohle passiert, dann muss man halt mittels Drogen nachhelfen, gelle “liebe” Jugendamtsmitarbeiter?
Ich könnte noch über viele Fälle berichten, die mein Mann und ich aktiv und passiv betreut und beraten haben. Deshalb ist es für mich immer wieder unfassbar, welches Leid nicht nur Väter, sondern auch Familien durchmachen müssen, sobald sich Außenstehende und hier insbesondere natürlich die Jugendämter einmischen.
Demzufolge sind mir in den letzten Monaten die Aktivitäten und Gesetzesänderungen des Familienministeriums ins Auge gefallen. Nur… was nutzen diese, wenn sich vor Ort nichts ändert? Das Wort “Kindeswohl” ist für mich aus diesem Grund ein Hohn sonders gleichen. Da wird eine Hetze auf angeblich millionenfache Kinderschänder gemacht, dabei sitzen die Kinderschänder/innen in vielen Orten dieser Bundesrepublik in Amt und Würden und kaum einen Politiker interessiert das. Hauptsache, man kann sich profilieren.
Das Ganze ist natürlich nur die Spitze des Eisberges und bevor ich mich noch weiter aufrege, beende ich meinen Beitrag hier.

Nachtrag
Auch der Link zur Webseite der Familie Haase, sowie die Homepage „Mordfall Agnes Roth“ existieren nicht mehr und wurden deshalb ebenfalls entfernt.

Link
Stephan Pfeifhofer: Jugendfürsorge live – Der Trailer zum Film
Musik: Michael Pfennig – Vaterglück

Jugendamt Münster auf der Anklagebank

Prozessbeobachter gesucht Münster für Sascha Do 02.04.2009 10 Uhr

Herzliche Einladung zur mündlichen Verhandlung – die besten Beobachtungen des innersten eines Jugendamtes erfolgen naturgemäß in aller Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit ist der beste Schutz!

am Do 2. April 2009 um 10.00 Uhr, Raum 126

Verwaltungsgericht Münster
Piusallee 38

48147 Münster
Tel. (0251) 597-258/-658
Fax (0251) 597-200

Klage Az. 6 K 1929/07

Familie E. gegen Oberbürgermeister der Stadt Münster (Jugendamt)

Hauptstreitgegenstand ist eine im Mai/Juni 2007 versuchte Kindeswohlgefährdungsanalyse nach § 8a Abs. 1 SGB VIII des Jugendamtes der Stadt Münster und weiterer im Nachhinein aufgedeckter Rechtsverstöße, welche früher unter Aktenzeichen 1 K 1135/08, 6 K 1229/08, 6 K 1230/08, 6 K 1231/08 und 6 L 14/08 geführt worden sind.

Der Vorsitzende Richter Labrenz, der die Klage als Einzelrichter führen wird, sieht sich schon mit einer Rüge der Verletzung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 EMRK konfrontiert. Der Vorsitzende Richter Labrenz hält es entgegen des Wortlautes von Art. 8 Abs. 2 EMRK für unbedenklich, wenn das Jugendamt auch ohne gesetzlicher Grundlage Eingriffe in das Familienleben tätigt solange sie nicht unverhältnismäßig sind. Auch diesbezüglich verspricht die Verhandlung spannend zu werden.

Dieser Fall wird Einblick in die Arbeit des System Jugendamt geben und verständlich machen, wie politische Fehler im System Jugendamt (z.B. keine Fachaufsicht) dazu führen, dass sich Jugendamtsmitarbeiter schizophren [1] verhalten.

Um zahlreiche Prozessbesucher wird gebeten.

Alles Gute – Sascha

Einen Kommentar zu einem unbekannten Fall zu schreiben, unterlasse ich, zu vielschichtig ist die Problematik. Das Jugendamt im allgemeinen ist mir allerdings ein Dorn im Auge, ein Behörde ohne Kontrollfunktion, die ergo schalten und walten kann, wie sie will. Leider gibt es immer noch zu viele Richter, die wegen Arbeitsüberlastung keine Zeit haben, sich ein persönliches Bild zu machen und deshalb Urteile fällen, die man in vielen Fällen zumindest haarsträubend nennen kann. Nicht das Wohl der Kinder steht im Mitelpunkt, sondern meistens das der Mütter.
Es wäre schön, wenn einige dem Aufruf folgen würden, damit die Staatsmacht und hier insbesondere das Jugendamt nicht dem Glauben verfällt, wir würden uns für ihre Aktivitäten nicht interessieren.

Link zum Fall Sascha

Hilfen für Familien mit Kleinkindern

hib-Meldung 059/2009 Datum: 02.03.2009

Experten: Hilfen für Familien mit Kleinkindern sollten möglichst früh einsetzen

Kinderkommission (Anhörung)

Berlin: (hib/DLE) Hilfen für Familien mit kleinen Kindern sollten möglichst früh angeboten werden. Darin waren sich die Sachverständigen am Montag bei einer öffentlichen Anhörung der Kinderkommission des Bundestages zum Thema „Neue Konzepte früher Hilfen“ einig. Sechs Experten schilderten ihre Ideen, wie Hilfskonzepte für junge Familien mit Neugeborenen gestaltet werden sollen.

[..]Heinz Hilgers, der den Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vertrat, stellte sein so genanntes Dormagener Modell vor. In Dormagen besuchen Mitarbeiter des Jugendamtes jede Familie eines Neugeborenen. Dadurch konnte erreicht werden, so Hilgers, dass dort ausnahmslos alle Dreijährigen im Kindergarten angemeldet sind. Generell betonte er aber, dass die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme schon gegeben sei und eine Verbesserung der frühen Hilfen vor allem auf eine grundsätzliche Hilfsbereitschaft und Wertschätzung gegenüber jeder Familie zurückzuführen sei [mehr]

Kommentar
Die Einmischung des Staates in unsere Familien schreitet immer weiter voran, natürlich im Interesse des sog. „Kindeswohls“. Wenn ich allerdings lese, das die Maßnahmen aus Sorge und Wertschätzung Familien gegenüber stattfinden, dann beschleicht mich ein Gefühl der Widerspenstigkeit. Dabei denke ich an die vielen Berichte im Internet über Jugendämter, teilweise auch Kinderklaubehörde genannt.
Zuerst wurden Väter aus den Familien „entfernt“, immer öfter traf es nicht nur Mütter, sondern auch Familien und nun sind alle Familien dran. Das ist einfach nur noch perfide. Ich glaube z.B. nicht daran, das es zukünftig ob der ganzen Überwachungsmaßnahmen weniger Baby-/Kindermorde geben wird, sie werden aber vermutlich besser vertuscht, um den Erfolg dieser Familienpolitik verbreiten zu können.
Das Fazit aus meiner Sicht lautet deshalb schlicht und einfach: Georg Orwell läßt grüßen
[1984]

Links
Google – Suchbegriff Kinderklaubehörde
Kurze Zusammenfassung: Albtraum Kindeswohl

Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Ursula von der Leyen: „Wir müssen die typischen Risiken genau kennen, um tragische Fehler zu vermeiden“

Modellprojekte des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ liefern erste Erkenntnisse / Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in allen Bundesländern Modellprojekte für den frühzeitigen Kinderschutz aktiv. Erste Erfahrungen bestätigen, dass Strukturen des Gesundheitswesens früher und leichter Kontakte zu hochgefährdeten Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen. Eine in Deutschland in dieser Form einmalige Expertise, die heute in Berlin vorgestellt wurde, wertet bekannt gewordene Fälle von schweren Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen systematisch aus, vergleicht diese mit Erfahrungen im Ausland und zeigt so, wo die häufigsten Schwachstellen in den vorhandenen Kinderschutz-Systemen zu finden sind.

„Nach schrecklichen Fällen wie Kevin oder Lea-Sophie darf es nicht darum gehen, möglichst rasch Schuldige an den Pranger zustellen. Viel wichtiger ist, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern. Die im Auftrag meines Ministeriums erstellte Expertise von Prof. Fegert zeigt eindrucksvoll, dass die Ursache der Katastrophen in den seltensten Fällen am Versagen einer einzigen Person oder eines Amtes festzumachen ist. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben wir die Chance, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kommunen auf Schwachstellen zu prüfen und Risiken wie in anderen gefahrgeneigten Bereichen systematisch auszuräumen. Diese Analysearbeit kann keine Stadt und kein Landkreis alleine leisten. Deswegen unterstützt der Bund über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gezielt Kommunen, die Rat zur Verbesserung ihrer Strukturen für den Kinderschutz suchen“, sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weiter geht es im BMFSFJ Schwachstellen im Kinderschutz

Weitere Informationen

Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum Bundeskinderschutzgesetzes im Kabinett am 21. Januar 2009 setzt die Bundesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz konsequent um. Das Gesetz setzt einen Meilenstein für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden. Neben der Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1) werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Das Gesetz sieht für den Umgang aller Angehörigen von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ein zweistufiges Verfahren vor. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Berufsgruppen, die mit der Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind (Lehrer, Ausbilder).

Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt („Hausbesuch“) sowie an die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel („Jugendamts-Hopping“)

Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft besser schützen können: „Bei Verwahrlosung und Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um wenige Stunden, in denen es verdurstet“, so die Bundesministerin.

„Erweitertes Führungszeugnis“

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird zudem das Bundeszentralregistergesetz derart geändert, dass mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser Personen besser prüfen können.

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Gesetzesentwurf  zur Verbesserung des Kindesschutzes