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Kinderkrebs ist dem BMBF wenig wert

aus-swr-film-ueber-krebskranke-kinder1 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Krebshilfe e.V. unterstützen gemeinsam die deutsche Beteiligung am weltweit größten internationalen Forschungsprojekt zur Klärung der molekularen Ursachen von Krebserkrankungen. In diesem Rahmen startet nun ein vom Deutschen Krebsforschungszentrum koordinierter Forschungsverbund, der über einen Zeitraum von fünf Jahren Gehirntumoren bei Kindern molekulargenetisch untersuchen wird.

Jede Krebserkrankung ist auf genetische Veränderungen zurückzuführen, die eine normale Körperzelle zur Krebszelle werden lassen. Bekannt ist, dass die ursächlichen Genveränderungen je nach Tumorart stark variieren. Nur durch eine umfassende Analyse der genetischen Ausstattung einer bösartig veränderten Körperzelle können die komplexen Vorgänge der molekularen Krebsentstehung verstanden werden.

Das BMBF und die Deutsche Krebshilfe werden gemeinsam die Beteiligung eines deutschen Forschungskonsortiums am „International Cancer Genome Consortium“ ermöglichen. Beide Partner stellen zusammen Mittel von rund 15 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung von Tumorerkrankungen mit besonders hoher Sterblichkeit geleistet werden [mehr]

Ich gebe zu, das ich bei diesem Thema überhaupt nicht objektiv sein kann, da mein eigener Sohn mit 4 Jahren an Krebs erkrankt ist. Gott sei Dank hat er überlebt und erfreut sich heute bester Gesundheit.
Warum aber investiert das gleiche Bundesministerium in 5 Jahren 150 Mil. EUR in ein Frauenförderprogramm  – namentlich „Professorinnenprogramm“ genannt – aber in ein überlebenswichtiges Projekt, hier die Erforschung von Kinderkrebs, werden zusammen mit der deutschen Kinderkrebshilfe in 5 Jahren lediglich 15 Mil. Euro investiert.
Na ja, das Frauen mehr kosten als Kinder und Männer, ist den meisten ja mittlerweile hinlänglich bekannt 😉

Links
Deutsche Kinderkrebshilfe
WikiMANNia: (Frauen und) Karriere
WikiMANNia: Frauenförderung
WikiMANNia: Kosten der Frauenförderung –  100.295.329 Euro
BMBF: Professorinnen-Programm


Bund soll Frauenhäuser finanzieren

In der letzten Plenarsitzung des Bundestages vor der Winterpause wurde u.a. das Thema Frauenhäuser eingebracht. Verschiedene Parlamentarier hatten folgende Anträge gestellt:

Die Linke: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen
– Drucksache 17/243 –

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern
– Drucksache 17/259 –

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem entsprechenden Plenarprotokoll.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 13. Sitzung
Plenarprotokoll 17/13 • Berlin, Dienstag, den 18. Dezember 2009

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ab Seite 1.114:

Aus unserer Sicht ist klar, dass der Bund zuständig ist; denn es gilt der Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern, und zwar erst recht für von Gewalt betroffene Frauen.

Dorothee Bär (CDU/CSU) Ab Seite 1.115:

Derzeit haben wir in Deutschland ungefähr 7 000 Bettenplätze in circa 330 Frauenhäusern und in circa 60 Frauenzufluchtswohnungen. In diesen Frauenhäusern bitten jährlich 45 000 misshandelte Frauen mit ihren Kindern um Zuflucht.

Diese Zahlen habe ich nur zur Erinnerung eingestellt, vor allen Dingen deshalb, da es in Deutschland nur 2 Männerhäuser gibt, die sich auch noch selbst finanzieren (müssen).

Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, eine bundesweite Notrufnummer einzurichten, die rund um die Uhr besetzt ist und die den Betroffenen konkrete Unterstützung vor Ort vermitteln kann. Diese Nummer – Herr Staatssekretär, ich weigere mich im Sinne des Schutzes der deutschen Sprache, sie Helpline zu nennen – soll dabei helfen, die einzelnen Bedürfnisse der Frauen und ihrer Kinder festzustellen und das passende Hilfsangebot – Frauenhaus, Gewaltschutz oder andere Maßnahmen – herauszufinden.

Hier war ich ziemlich überrascht, das ein Politiker die deutsche Sprache schützen will. Männer scheinen im übrigen nach dieser Aussage keine Bedürfnisse zu haben, schon gar nicht nach einer gewaltfreien Beziehung.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Ab Seite 1.116:

Die Mitarbeiterinnen sind kreativ und versuchen, die Defizite auszugleichen. Übrigens würde das kein Mann machen. Das betrifft fast nur Frauenprojekte; das nur nebenbei als Gender-Aspekt gesagt.

Der Gender-Aspekt durfte natürlich nicht fehlen 😉

Ich gehe gern auf internationale Tagungen, weil ich dort mit Stolz verkünden kann, was wir alles gemacht haben. Das ist wirklich toll. Da sind wir meist weltweit führend. Das können wir hier auch einmal sagen. Wir haben in den letzten 30 Jahren viel gearbeitet, aber dass wir bei den Frauenhäusern, der wichtigsten Institution, dastehen wie in den ersten Tagen, ist blamabel für dieses Land, das sonst immer sagt: Wir sind ganz vorne, wir sind die Musterschüler.

Dieser Abschnitt ist aus meiner Sicht besonders interessant. Frau Rupprecht geht also gerne auf internationale Tagungen, man muss ja schließlich hin und wieder heraus aus Häusern, wo man auch von gewalttätigen Frauen umgeben ist. Das kann ich sehr gut nachvollziehen 😉

Ich frage mich allerdings nach dem Sinn dieser ganzen Tagungen, wenn sich seit 30 Jahren nichts geändert haben soll. Vereinfacht kann man es allerdings auch so ausdrücken: reisen auf Staatsbürgers Kosten.

Ich halte es für eine Grundeinrichtung der Daseinsvorsorge in der Kommune, Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte.
Ich glaube, wenn es um die Bürgerinnen geht, dann ist es einem wurscht, wer zuständig ist, dann sagt man: Jetzt suchen wir alle Wege, um den Bürgerinnen, die den Anspruch darauf haben, die Möglichkeit zu geben, geschützt zu werden.

Sind Frauen keine Menschen und wenn ja, warum muss das immer wieder betont werden? Wenn wir schon dabei sind, könnte man in Anbetracht der Tatsache, das Männer als Opfer nicht vorkommen eher fragen, ob Männer auch Menschen sind, oder?

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 1.117:

Alles, was wir bis jetzt zum Thema Frauenhäuser gehört haben, macht brennglasartig auf ein gesellschaftliches Problem aufmerksam, das nach wie vor nicht gelöst ist: die strukturelle Gewalt gegen Frauen innerhalb von Familien. Wenn wir davon wissen, nehmen wir sie zur Kenntnis. Ich denke aber, in viel zu vielen Fällen will man davon gar nichts wissen. Insofern sind Frauenhäuser ein unangenehmes Thema.

Nicht Frauenhäuser sind ein unangenehmes Thema, sondern die grundsätzlich ausgeblendete Gewalt von Frauen. Letztendlich schadet dieses Tabuthema in erster Linie Kinder.

Wir müssen realisieren: Nach wie vor ist mindestens jede vierte Frau in Deutschland – nach meinem Dafürhalten sind es eher mehr – in ihrem Leben einmal von Gewalt in der Partnerschaft betroffen.

Umgekehrt sieht es doch genau so aus, wie eine nicht repräsentative Studie des Frauenministeriums festgestellt hat. Warum wird die in der Studie beinhaltete Erklärung, das eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Männer erst erstellt werden müsse, weder erwähnt, noch wahr gemacht?

Die Kinder bekommen dies häufig mit. Sie sind von solchen Erfahrungen möglicherweise noch traumatisierter, als wir wissen und als es eventuell sogar die unmittelbar betroffene Frau erlebt.

Ich kenne keine einzige Studie, die sich alleine mit „von häuslicher Gewalt betroffene Kinder“ beschäftigt hat. Eine Studie des Robert-Koch-Institutes hat sich im Jahr 2008 mit Gewalt betroffenen Mädchen beschäftigt, allerdings nur als Nebenprodukt. Da Jungen aber zukünftige Täter sind, wie die ehemalige Bundesfamilienministerin Bergmann festgestellt hat, existieren diese als Opfer nicht.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 1.118:

Insbesondere residenzpflichtige Migrantinnen, die ein Frauenhaus außerhalb des ihnen erlaubten Aufenthaltsgebietes
in Anspruch nehmen wollen, erleben immer wieder, dass die Zufluchtsgemeinden die Zuständigkeit für Leistungen bestreiten und Leistungen verweigert werden; auch dies ist schon angesprochen worden.

Da dieses Thema öfters erwähnt wurde, muss man sich doch fragen, ob der finanzielle Aspekt wichtiger ist als Hilfe. Frauen sollen doch wesentlich empathischer als Männer sein, hört und liest man ständig in den Medien. Irgendwie scheint das hier aber nicht zu greifen.

Dies ist bei Studentinnen, volljährigen Schülerinnen und Auszubildenden problematisch, da diese keine Ansprüche aus dem SGB II haben. Wenn sie ihren Aufenthalt nicht selbst bezahlen können, kommt es vor, dass sie von den Frauenhäusern abgewiesen werden.

Das nennt sich halt Frauenempathie, wie bereits erwähnt 😉

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Ab Seite 1.119:

Die Vorrednerinnen haben schon Fälle geschildert, in denen die Kosten nicht oder nur nach einem hohen bürokratischen Aufwand getragen werden, sodass sich die Betreuerinnen darum kümmern müssen, anstatt sich um die traumatisierten Frauen kümmern zu können.

Vor allen Dingen sind jene Frauen besonders traumatisiert, die ein Frauenhaus lediglich aus dem Grund aufsuchen, damit sie den Partner durch Kindesentzug aus ihrem Leben enfernen können. Eine Traumatisierung dieser Kinder interessiert allerdings keinen.

Hinsichtlich der Finanzierung möchte ich noch ganz kurz auf einen Aspekt eingehen. Mir liegt daran, dass wir auch die Verantwortlichen, die Täter, in dem einen oder anderen Fall besser zur Finanzierung mit heranziehen. Frau Rupprecht hat gerade entsprechende Fälle geschildert, in denen durchaus zahlungskräftige Männer ihre Frauen in Situationen gebracht haben, in denen sie in Frauenhäuser gehen. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass die Kosten dafür aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen. Hier können wir durchaus auch an die Gewalttäter herangehen.

Dieses Thema wurde nur von Frau Winkelmeier-Becker aufgegriffen. Jetzt fehlt noch, das Männer ohne jeden Beweis dazu verurteilt werden. Wundern würde mich das nicht.

Als Resümee kann man lediglich sagen: Frauengewalt gibt es nicht, weder gegen Männer und erst recht nicht gegen Kinder. Deswegen muss ich noch ein erschütterndes Beispiel von Frauengewalt bringen.

Im Streit um einen Sitzplatz in einer Regionalbahn in Bremen ist eine 74-jährige Schwerbehinderte von einer jungen Frau schwer verletzt worden. Die Täterin entschuldigte sich bei ihrem Opfer und flüchtete.

Link siehe unten. Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft gekommen, wenn alte, behinderte Menschen derart fertig gemacht werden 🙁

Links
Plenarprotokoll 17/13 vom 18.12.2009
Aggressive Zugfahrt – Frau attackiert schwerbehinderte Seniorin
WikiMANNia: Häusliche Gewalt – Sexuelle Gewalt – Strukturelle Gewalt
Interview mit einer ehemaligen Frauenhausmitarbeiterin

Düsseldorfer Tabelle 1992 – 1998 – 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 650
2 1150 1300 155 188 223 425 685
3 1300 1500 168 203 240 425 725
4 1500 1750 185 225 265 425 775
5 1750 2050 205 248 295 425 840
6 2050 2400 225 273 325 425 940
7 2400 2850 250 303 360 425 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie – nicht nur – Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit „Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt“ tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde – was natürlich in Ordnung ist – so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‚erstreiten‘ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch „voraussichtlich“, aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen. Das diese mehrheitlich Männer sind, brauche ich hoffentlich nicht extra betonen. Unverschämt ist allerdings die Tatsache, das in Krisenzeiten eine Erhöhung der Unterhaltssätze von durchschnittlich 13% vorgenommen wird.
In der Tabelle habe ich die alten Beträge in Klammern eingestellt, ab 18 Jahre habe ich leider keine Zahlen.

duesseldorfer-tabelle-2010-3

Quelle

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat sich Rainer die Mühe gemacht und den prozentualen Anteil des Mittelwertes der Einkommen von Vätern berechnet. Daraus ergibt sich eine kuriose Unterhaltsschere von niedrigsten zum höchsten Einkommen
[hier]
Wer im Forum mitschreiben möchte, kann dieses ohne Registrierung machen.

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten – die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat – entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben – eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als „jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater“ darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist 🙁

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel „Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen“ [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Arbeitsschwerpunkt von UvdL sind Frauen

uvdl-minister-fuer-arbeit-und-soziales Süddeutsche Zeitung: Trotzdem droht immer mehr Menschen in Zukunft die Altersarmut, weil sie nicht genug verdienen, um ausreichend Beiträge zahlen zu können. Ist das nicht beschämend?

Von der Leyen: Altersarmut zu verhindern, wird für mich ein Arbeitsschwerpunkt sein. Die erste Frage muss doch sein: Wie können die Menschen ein Einkommen erzielen, das sie vor der Altersarmut bewahrt? Ich glaube, dass dies nicht nur von der Qualifikation abhängt. Das zeigt sich beispielhaft bei den Alleinerziehenden. Die Altersarmut von morgen trifft die Alleinerziehende von heute. Sie hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Kinder sind aber keine Krankheit, sie sind ein Glücksfall. Wir müssen deshalb die Kinderbetreuung so verbessern, dass Alleinerziehende, die nicht schlechter qualifiziert sind als andere Frauen, die Jobs machen können, die ihnen angeboten werden. Wir müssen neu darüber nachdenken, was brauchen Menschen, um arbeiten zu können und wie verändert sich Arbeit in der modernen Welt?

Süddeutsche Zeitung: Was meinen Sie damit?

Von der Leyen: Unser Bild von Arbeit ist bisher gewesen: mittelalt, männlich, Industrie. Und genau diese Branche trifft die Wirtschaftskrise mit voller Wucht. Gleichzeitig gibt es ganz unabhängig von der Krise einen Strukturwandel: Arbeit wird in Zukunft älter, weiblicher, bunter, innovativer sein [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau von der Leyen im Ministerium für Arbeit und Soziales Frauen nicht mehr in den Vordergrund stellen würde 😉

Ich fange mit dem ersten mir unverständlichen Satz an: Sie (Anm.: die Alleinerziehende) hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Genau das glaube ich nicht. Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als meine Kinder 3 Jahre alt waren und ich auf Arbeitssuche war. Probleme hatte ich dabei nicht. Zwar wurde ich obligatorisch gefragt, wie denn meine Kinderbetreuung im Krankheitsfall aussehen würde und ich gebe gerne zu, das ich nicht ganz wahrheitsgemäß geantwortet habe. Das hat mir aber keinesfalls das Genick gebrochen, obwohl meine Kinder während der Probezeit krank wurden. Mein Sohn bekam sogar Krebs und auch diese Probezeit habe ich überstanden. Mein Vorgesetzter kümmerte sich trotz meiner anfänglichen Fehlzeiten intensiv darum, das mein Sohn auch richtig untergebracht war.

Ich gebe zwar weiter zu, das es damals nicht so viele Arbeitslose gab, dafür wurden Frauen aber nicht so hofiert und alles funktionierte auch ohne Frauenfördermaßnahmen. Ich behaupte nicht, das man heute so einfach einen Arbeitsplatz findet, ich bin aber davon überzeugt, das viele Frauen einfach nicht wollen. Solange Männer/Väter Unterhalt in nicht geringem Ausmaß an Frauen zahlen müssen und zum anderen der Wohlfahrtsstaat diese ohne Wenn und Aber auffängt, solange besteht für Frauen gar kein Grund, sich um Arbeit zu bemühen.

Dieses bestätigt auch ein Beitrag auf Welt Online mit dem Titel „Mütter bleiben trotz Krippenausbaus zu Hause“ [hier]

Diese Frauen kann ich sogar verstehen, denn auch ich hätte meine Kinder die ersten 3 Jahre nicht in eine Krippe gegeben. Im übrigen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen über 300-seitigen Bericht heraus gegeben, in dem bestätigt wird, das Arbeitsämter Frauen mit Kleinkindern selten in Arbeit oder Maßnahmen stecken, was aus genderpolitischer Sicht als nicht in Ordnung befunden wird. Kinder betreuenden Männern wird hingegen von Sachbearbeitern der Arbeitsämter gerne Faulheit unterstellt. Dieses steht im gleichen Bericht, aber dazu mehr in einem extra Beitrag.

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Förderung der Demokratie bei Kindern

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

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Über 150 Akteurinnen und Akteure aus den beiden Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ treffen sich am 8. und 9. Dezember 2009 in Berlin zur bundesweiten Fachkonferenz „Demokratie stärken. Kompetenz fördern“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen die Ergebnisse ihrer erfolgreichen Präventions- und Beratungstätigkeit zur Förderung der Demokratie diskutieren. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit Methoden des Projekt- und Qualitätsmanagements sinnvoll eingesetzt werden können.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, sagte zu Beginn der Konferenz: „In den beiden Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ ist es gelungen, alle gesellschaftlichen Akteure sowie Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu bringen. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es nun, diese Projekterfahrungen nutzbar zu machen zur Kompetenzförderung bei Kindern und Jugendlichen.“ [hier]

Ausgerechnet aus dem Bundesfamilienministerium, wo Frauenförderung über alles steht, kommen solche Worte? Ich frage mich, ob die überhaupt wissen, was Demokratie ist? Mit diesem Nichtwissen wollen Politiker und Lobbyisten auch noch die Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern? Zu einer Demokratie gehört beispielsweise garantiert kein Gendermainstreaming, denn dieses politische Instrument ist ein reines Frauenförderprogramm. Auf vielen Homepages diverser Städte findet man Gleichstellungsangebote, die nur für Frauen und Mädchen gelten, selbst Jungen werden bereits ausgegrenzt. Der User Narrowitsch aus dem WGvdL-Forum hat zum Thema Geschlechtergerechtigkeit heute einen Beitrag geschrieben, den ich sehr lesenswert finde: Gemeinsam oder gegeneinander?

Apropos Geschlechtergerechtigkeit: Männer machen Politik für alle, Frauen hingegen überwiegend nur für FrauenFrauen in der Politik

Demokratie ist z.B. auch, wenn ein Mann ins Gefängnis – bei Verdacht einer Kindesmisshandlung  – gesperrt wird, während bei einer Frau erst einmal die Schuldfähigkeit geprüft werden muss.

Ibbenbürenerin wegen Kindesmisshandlung vor Gericht – Schuldfähigkeit wird geprüft

Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen will sich die 1. Große Strafkammer ein besseres Bild von der 31-jährigen Hausfrau aus Ibbenbüren verschaffen, die sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen am Landgericht Münster verantworten muss.

[..]Nach dem damaligen Geschehen war zunächst der Vater des kleinen Diego unter dringenden Tatverdacht geraten und inhaftiert worden. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft in Münster wurde er jedoch vom Landgericht Münster freigesprochen, weil seine Lebensgefährtin sich in einem Schreiben an die Polizei selbst der Tat bezichtigte [mehr]

Zum Schluss das beste, was nicht nur die deutsche Demokratie zu bieten hat:

Demokratie ist, wenn man das Volk solange abstimmen lässt, bis das gewünschte Ergebnis heraus kommt

Ob unseren Kindern das in den Schulen auch beigebracht wird?Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

Frauen durch Korruption stärker betroffen

©by Kunstzirkus/Pixelio.de

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Anlässlich des am 9. Dezember 2009 stattfindenden Internationalen Anti-Korruptionstages erklärt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel:

„Korruption ist ein Entwicklungshemmnis ersten Ranges. Sie schwächt die Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen. Sie schreckt Investoren ab, indem sie Rechtsunsicherheit, verzerrte Wettbewerbsbedingungen und erhöhte Kosten schafft und sie führt zur Untergrabung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen. Die Auswirkungen spüren vor allem Arme, Frauen und Kinder. Für sie ist der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Ressourcen ungleich schwerer und teurer. Das dürfen wir nicht akzeptieren.“

Die Kosten und Konsequenzen der weltweiten Korruption sind verheerend. Nach Schätzungen des Weltbankinstituts gehen weltweit jährlich 1 Billion US-Dollar allein an Bestechungsgeldern verloren. Korruption findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel in Verwaltungen, der Justiz, Politik, aber auch innerhalb des Privatsektors). Sie gedeiht, wo Rechenschaftspflicht, Transparenz und bürgerliche Mitbestimmung nicht gewahrt werden und ist sowohl Ursache als auch Ergebnis schlechter Regierungsführung. Besonders besorgniserregend ist die Ausbreitung von Korruption in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen zufolge erhalten öffentliche Amtsträger allein in Entwicklungs- und Schwellenländern jährlich 20 bis 40 Milliarden US-Dollar an Bestechungsgeldern [mehr]

Männer leiden in Kenia natürlich nicht, für sie ist alles eitel Sonnenschein. Interessant ist natürlich der Verweis auf Korruption in den Entwicklungsländern. Bei uns gibt es diese natürlich nicht – wir haben dafür jede Menge Lobbyistenverbände. Die Auswirkungen sind allseits bekannt 😉

Kristina Köhler über Väter und Jungen

kristina-koehlerDr. Kristina Köhler spricht im Interview mit der „Welt am Sonntag“ über das geplante Betreuungsgeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie über die Förderung von Jungen.

Welt am Sonntag: Sie wollen die Väter stärken?

Kristina Köhler: Mir ist die Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einseitig auf Mütter fokussiert. Dabei fällt es auch Männern oft schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Wenn es um flexiblere Arbeitszeiten geht oder mehr Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen, haben es Väter in den Unternehmen oft sogar schwerer als Mütter.

Viele Männer trauen sich doch gar nicht, in ihren Unternehmen zu bitten, ein Meeting nicht in den Abend zu legen. Und das, obwohl viele Väter gern mehr Zeit mit ihren kleinen Kindern verbringen würden. Das zeigt die immer weiter steigende Zahl der Väter, die die Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Inzwischen sind es fast 21 Prozent aller Elterngeldbezieher. Hier hat ein gewaltiger Wandel stattgefunden.

Welt am Sonntag: Bislang nehmen die meisten Väter aber nur zwei Monate Elternzeit, die Mütter ein ganzes Jahr. Wollen Sie die Partnermonate ausweiten?

Kristina Köhler: Wir denken darüber nach, die Partnermonate
auszudehnen. Dabei ist aber noch völlig offen, ob der Gesamtzeitraum von derzeit 14 Monaten ausgeweitet oder aber innerhalb des bisherigen Zeitraums der Anteil der Partnermonate größer werden soll.

Welt am Sonntag: Kommt der neue, häusliche Vätertyp eigentlich gut bei den Frauen an?

Kristina Köhler: Ich glaube, es braucht eine gewisse kritische Masse von Vätern, die eine Zeit lang zu Hause bleiben. Dann wird sich auch gesellschaftliches Denken ändern: Es hat ja jetzt schon nichts Orchideenhaftes mehr, sich als Mann um seine Kinder zu kümmern. Im Gegenteil, es liegt im Trend. In Großkanzleien fangen doch sogar schon die Partner an, Vätermonate zu nehmen. Und die stehen garantiert nicht unter dem Verdacht, Softies zu sein.

Welt am Sonntag: Ihr Haus hat jetzt ein neues Referat zur Jungen-Förderung. Warum?

Kristina Köhler: Aus vielen Untersuchungen wissen wir: Jungen bekommen schlechtere Noten, gehen häufiger auf Hauptschulen und brechen eher die Schule ab. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es in der Kindertagesstätte und in der Grundschule kaum männliche Erzieher und Lehrer gibt. Das ist hochproblematisch, gerade weil es heutzutage so viele Kinder gibt, die ohne Vater aufwachsen.

Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie wir es schaffen können, dass mehr Männer diese Berufe ergreifen. Das gilt auch für die Grundschulpädagogik: Wir müssen schauen, ob sie nicht zu sehr auf Mädchen ausgerichtet ist. Werden vielleicht zu viele Schmetterlinge gemalt und zu wenige Ritterburgen? [mehr]

Des weiteren wurde Frau Köhler noch zu Ehe und Adoptionen von Homosexuellen, Migranten und Gender Mainstreaming befragt. Mit ihrer jetzigen Meinung dürfte sie aber im feministischen Ministerium für alle außer Männer ziemlich anecken. Mal schauen, wie lange sie dem Meinungsmonopol des BMFSFJ widersteht. Ich kann mich noch an den Enthusiasmus erinnern, den viele Männer am Anfang ihrer Amtszeit von Renate Schmidt und Ursula von der Leyen hatten und wie bitter viele enttäuscht wurden. Aber wie heißt es so schön: die Hoffnung stirbt zuletzt 😉

Nachfolgend noch der Link zu einem weiterer Beitrag aus der Süddeutschen zu Frau Dr. Kristina Köhler. Zitat:

Kristina Köhler hat trotz Bundestagsmandat promoviert. Ohne ihr Netzwerk aus Uni, Politik und privatem Umfeld wäre die Ministerin aber nicht Frau Doktor [Süddeutsche]

ZDF-Sendung zum Thema Sorgerecht

Da hat das ZDF tatsächlich schnell reagiert und thematisiert das Sorgerecht. Mehr Informationen dazu habe ich leider nicht gefunden.

Gäste:

Horst Zaunegger (setzt sich für die Rechte nichtehelicher Väter ein)
Douglas Wolfsperger (Regisseur, Vater)

Horst Zaunegger hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil erstritten, in dem die Bundesrepublik Deutschland dazu veruteilt wurde, die Diskriminierung von nichtehelichen Vätern aufzuheben (Az: 22028/04)

douglas-wolfsperger Douglas Wolfsperger hat dieses Jahr den Film „Der entsorgte Vater“ ins Kino gebracht, dazu habe ich in diesem Blog einen Beitrag gebracht [hier]
Im gleichen Zeitraum hat die EMMA gegen Douglas Wolfsperger im Besonderen und gegen Väter im allgemeinen gehetzt. Wer sich meine Antwort dazu durchlesen möchte, findet diese [hier]

Vorschau: Markus Lanz am 10.12.2009 zum Thema Sorerecht [hier]

Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio

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©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Die Weihnachtsbrücke – Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio eine Jungenleseliste von MANNdat, viele Grüße und viel Musik am 18.Dezember um 19.00-19.50 Uhr

Das schönste Fest des Jahres wird von den Kindern sehnsüchtig erwartet. Manches Kind wird sich fragen, wo wird es dieses Jahr das Fest feiern, weil die Eltern mittlerweile getrennt leben. Manche werden, wie immer, das Fest bei der Mutter oder beim Vater feiern. Sicher ist es hilfreich, wenn die Eltern sich verbindlich absprechen und das Kind sich darauf verlassen kann.

Für etwa die Hälfte der Trennungskinder wird es klar sein, dass sie ihren anderen Elternteil mal wieder nicht sehen dürfen, in der Regel ist das der Vater mit seiner Familie. Aber es werden zusehends mehr Mütter mit ihrer Familie. Etwa die Hälfte aller Trennungskinder verlieren nach 2 Jahren ihren anderen Elternteil. Und dieser andere Elternteil wird wieder die Gerichte bemühen, wird einstweilige Verfügungen herbeiführen wollen und ……..

Es bleibt eine Sehnsucht nach dem anderen Elternteil, bleibt eine Sehnsucht nach dem Kind. Gerade Weihnachten wird diese Sehnsucht als schmerzliche Leere verstanden. Die Selbstmordrate wird steigen, Verzweiflung sucht sich einen Ausweg [Väterradio]

MANNdat Aktuelles: Auch in diesem Jahr können Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder über das Väterradio grüßen. Für manche ist es die einzige Möglichkeit eines Kontaktes. In diesem Jahr nimmt MANNdat an der „Weihnachtsbrücke“ teil. Dr. Bruno Köhler stellt unsere Jungen-Leseliste vor [MANNdat]

Richtig spenden – aber wie?

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

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Das Angebot auf dem Spendenmarkt ist schier unübersichtlich. Ausgesprochen überschaubar gestaltet es sich jedoch für denjenigen, der bewusst geschlechtergerecht spenden, d.h. mit seinem Geld eben nicht ausschließlich Frauen- und Mädchenförderung finanzieren möchte.
MANNdat hat zwölf namhafte Wohltätigkeitsorganisationen unter die Lupe genommen und verrät in seinem Spendenratgeber, an wen man sein Geld guten Gewissens spenden kann – und an wen besser nicht [mehr]

MANNdat: Kommentar zum EGMR-Urteil

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

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Am 3. Dezember 2009 urteilte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit 6 gegen eine Stimme, dass die in der Bundesrepublik praktizierte rechtliche Bevorzugung von Müttern gegenüber den Vätern bei nicht verheirateten Paaren eine eindeutige Diskriminierung der ledigen Väter sei. Bisher können unverheiratete Väter nur dann das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder bekommen, wenn die Mutter es genehmigt. Ein Widerspruchsrecht haben die Väter nicht.

Damit machte das Gericht deutlich, was in Deutschland regelmäßig geleugnet wird: Es gibt hierzulande Diskriminierungen für Männer, die per Gesetz festgelegt sind, verursacht und beibehalten von Regierungen aller Couleur, die per Grundgesetz für die Durchsetzung der Gleichberechtigung verantwortlich sind. Jahrelang wurden die Beschwerden von Vätern mit teilweise haarsträubenden Begründungen zurückgewiesen, Fakten bagatellisiert oder nach Kräften ignoriert [mehr]

Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.

Trennungseltern-Kundgebung 2009

©by Lukas/Pixelio.de

©by Lukas/Pixelio.de

in der Stadt des Rechts – auf dem Platz der Grundrechte – zum Tag der Menschenrechte – gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht mit

MauernDEMOntage

Auch die bundesweit bekannten Blauen Weihnachtsmänner werden auf die Sorgen und Nöte von Trennungskindern aufmerksam machen

Der Landesverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisverein Karlsruhe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ ruft – wie schon seit einigen Jahren – am Sonntag vor dem Tag der Menschenrechte zu einer Kundgebung auf, um gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufmerksam zu machen.

Unter dem Motto „MauerDEMOntage“ versammeln sich am Sonntag, den 6.12.2009, Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte vor dem Karlsruher Schlossplatz.

Hintergrund sind gehäufte Ermahnungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der Deutschland bei der Missachtung von Menschenrechten im Familienrecht mehrfach für schuldig befunden hat. Darüber können sich interessierte Personenkreise an einem Infostand austauschen. Redebeiträge werden das Problem anhand von Beispielen erläutern.

Im Zentrum steht in diesem Jahr der Themenkomplex Gesundheit. Regelmäßig sind Trennungen und Scheidungen begleitet von sozialem Abstieg. Die staatlichen Beratungsstellen werden den Problemen von Vätern und Müttern, die den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben, nicht gerecht. Diese Eltern finden beim Väteraufbruch für Kinder Rat und Unterstützung. In unseren Reihen häufen sich die Fälle, in denen ausgegrenzte Eltern aufgrund nachhaltig beeinträchtigter Lebensqualität unter schweren Depressionen, chronischen Erkrankungen bis hin zu lebensbedrohlichen Krankheitsbildern und Invalidität leiden. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unsere öffentliche Frage zum Tag der Menschenrechte lautet deshalb:

Werden durch einseitige Vorgehensweisen staatlich beigeordneter Trennungsbegleiter Elternexistenzen bedroht oder gar zerstört?

Der Väteraufbruch für Kinder fordert, die MAUERN einzureißen, die Eltern von ihren Kindern ungerechtfertigt trennen, denn nur mit beiden Elternteilen steht den Kindern ihre vollständige Identität zur Verfügung. Auf diese Situation machen auch dieses Jahr wieder die Blauen Weihnachtsmänner aufmerksam. In ihren Kostümen treten sie in der Öffentlichkeit in Erscheinung, denn sie wollen nicht weiterhin die Ausgrenzung von ihren Kindern erleben müssen. Sie wollen endlich Änderungen.

Weitere Informationen zur Kundgebung sind im Internet zu finden unter

www.vafk-bw.de oder www.vaeteraufbruch.de
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung:
Helge Mesner – mesner@vafk-bw.de – 0163 1755775
2. Vorsitzender Landesverband Baden-Württemberg