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Bundesregierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

hib-Meldung
036/2009
Heute im Bundestag – 06.02.2009
Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale Menschenrechts-abkommen einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469). So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es sei zu berücksichtigen, „dass ein Individualbeschwerdeverfahren im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist“, so die Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

Meldung des deutschen Bundestages

Auszug aus der Antwort zum Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Fragen der FDP-Fraktion

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann?

Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen?

Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

Auf die nach wie vor gültige Antwort der Bundesregierung vom 13.Juli 2007 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Gesetz ist am 5.November 2008 verkündet worden (BGBl.II S.1222). Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiges und bewährtes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es ist grundsätzlich dazu geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu fördern. Insoweit kann ein Individualbeschwerdeverfahren die Kontrollmechanismen einer Menschenrechtskonvention verbessern. Die Bundesregierung be- obachtet daher die Diskussion um die Einführung eines solchen Verfahrens mit Interesse. Die Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig an den in Genf stattfindenden informellen Beratungen über die Einsetzung einer formellen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats zur Schaffung eines Individualbeschwerde-verfahrens. Neben der Sicherung der erforderlichen Mehrheit im Menschenrechtsrat für die Erarbeitung eines entsprechenden Fakultativprotokolls sollte vor einer Entscheidung jedoch gewährleistet sein, dass das Mandat für eine Arbeitsgruppe den Erwartungen entspricht, welche die Bundesregierung an ein praktikables und den Kinderrechten auch dienliches Individual-beschwerdeverfahren stellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der informellen Beratungen zunächst eine Reihe grundlegender Fragen geklärt werden. Diese betreffen zum einen mögliche Überlappungen mit existierenden Beschwerdeverfahren insbesondere nach dem Zivilpakt – und zukünftig nach dem in mehrfacher Hinsicht vergleichbaren Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt – und zum anderen die besonderen inhaltlichen und prozeduralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte von Kindern ergeben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Kommentar
Deutschland hat am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und ein Zusatzprotokoll eingereicht. Seit 17 Jahren schieben die Länderparlamente diese Verantwortung vor sich her. Eine Aussicht auf Rücknahme des Fakultativprotokoll ist nicht in Sicht.

Liebe Politiker, selbstverständlich verstehen wir ihre Zurückhaltung, schließlich zeigen sie ja Woche für Woche, das Frauenrechte über alles gehen. Da können Kinderrechte ruhig noch weitere 17 Jahre warten. Sollten sie tatsächlich Sarkasmus in meiner Aussage gefunden haben, dann besteht die Hoffnung, das sie noch lernfähig sind.

Regierungserklärung über Gleichstellung, Armut von Müttern und Kindern in Entwicklungsländern

Deutscher Bundestag
Regierungserklärung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, zum Stand der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2009 in Berlin:

Vor genau zwei Wochen hat UNICEF die neuesten Statistiken zur weltweiten Müttersterblichkeit vorgelegt. Pro Tag enden weltweit mindestens 1.500 Geburten für die Mütter mit dem Tod. Jede Minute stirbt weltweit eine Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder direkt bei der Geburt eines Kindes. Keines der globalen Menschheitsziele droht auf so tragische Weise verfehlt zu werden wie die Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Neugeborenen.

Ich will einfach nicht glauben – ich denke, das kann ich für uns alle sagen –, dass zur Rettung dieser Mütter und Kinder, zur Rettung der ärmsten Milliarde dieses Planeten, keine beherzte, kluge Intervention möglich sein soll, die diese Leiden und Opfer verhindert.

[…] Wir haben drittens beschlossen, bis 2015 die Gleichstellung der Geschlechter – damit ist besonders die Stärkung der Rolle der Frau gemeint – voranzutreiben. In vielen Ländern sind Fortschritte greifbar. Das Land mit dem höchsten Frauenanteil im Parlament ist mittlerweile Ruanda mit 50 Prozent.

Das ist ein deutliches Zeichen. Auch bei der Bildung für Mädchen sind wir vorangekommen. Aber nach wie vor sind 70 Prozent der Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen. Dabei heißt Entwicklung voranzubringen – wer wüsste dies besser als Sie, die Sie sich in diesem Bereich engagieren? –, doch vor allem die Frauen zu stärken. Auch hier bleibt viel zu tun. Wir werden weiter dranbleiben.

Wir haben weiterhin beschlossen, dass insbesondere die Kindersterblichkeit zurückgedrängt werden muss, die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessert werden muss, die Ausbreitung von Pandemien wie HIV/ Aids, Tuberkulose und Malaria zum Stillstand gebracht werden muss, dem Raubbau an unserem Planeten Einhalt geboten werden muss, der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen für alle Menschen sichergestellt werden muss sowie die Entwicklung als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe verstanden und umgesetzt werden muss.

[…] Viertens. Im Bereich der Armutsbekämpfung haben wir mit dem Ausbau der Mikrofinanzinstrumente allein über die deutsche Zusammenarbeit mehr als 50 Millionen Menschen erreicht – vor allen Dingen Frauen, die auf diese Art und Weise ihre eigene Existenz aufbauen und Eigenständigkeit entwickeln konnten. Das wollen wir fortsetzen.

[…] Viertens geht es um die Förderung von Frauen. Wenn Frauen in Entwicklungsländern bezahlter Arbeit nachgehen, dann tun sie es mehrheitlich in exportorientierten Sektoren. Die Finanz- und Wirtschaftskrise trifft diese Sektoren ganz besonders. Deshalb sind die von mir schon erwähnten Mikrofinanzinstrumente und die ein-fachsten sozialen Sicherungssysteme, die Walter Riester uns für die Entwicklungsländer sehr präzise skizziert hat, auszubauen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist hier, den Frauen den Zugang zur Familienplanung zu geben.

Regierungserklärung der Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und als PDF – 9 Seiten

Anmerkung

Durch die Länge der Regierungserklärung habe ich diese gekürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. In der gesamten Regierungserklärung kommt im übrigen nicht einmal das Wort „Männer“ vor.

Elterngeld gezielt verbessert

Die allermeisten Eltern sind mit dem Elterngeld hoch zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, trat am 24. Januar das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft.

Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine „Großelternzeit“ beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

BMFSFJ

Haager Kinderschutzübereinkommen und Ausführungsbestimmungen beschlossen

Besserer Schutz für Kinder bei internationalen Familienrechtskonflikten

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens und den Entwurf eines Gesetzes, das die dafür erforderlichen Ausführungsbestimmungen enthält, beschlossen.

„Die zunehmende Mobilität der Menschen über Staatsgrenzen hinweg führt zu mehr binationalen und ausländischen Partnerschaften, aus denen Kinder hervorgehen. Bei einer Trennung der Eltern kommt es – wie in rein innerstaatlichen Familien – häufig zu Streitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht. Die Kinder leiden darunter in aller Regel am meisten. Das Haager Kinderschutzübereinkommen verbessert den Schutz der Kinder bei internationalen familienrechtlichen Konflikten, und zwar insbesondere im Verhältnis zu Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören. Es erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, schafft mehr Rechtssicherheit und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der für den Kindesschutz zuständigen Stellen: Als Anlaufstelle werden in jedem Vertragsstaat sog. Zentrale Behörden eingerichtet. Die Aufgabe der Zentralen Behörde wird in Deutschland das Bundesamt für Justiz übernehmen, das bereits über eine mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des internationalen Kinderschutzes verfügt“, erklärte Zypries.

Das Haager Kinderschutzübereinkommen ist anwendbar auf zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes und seines Vermögens. Es bestimmt, dass für Streitigkeiten die Gerichte und Verwaltungsbehörden am gewöhnlichen Auf¬enthaltsort des Kindes zuständig sind, da dort das Wohl des Kindes erfahrungsgemäß am besten beurteilt werden kann. Die zuständigen Stellen sollen ihr eigenes, ihnen vertrautes Recht anwenden, wenn sie über das Sorge- und Umgangsrecht zu entscheiden haben. Auf diese Weise soll eine möglichst zügige Behandlung des Falls gewährleistet werden. Auch bei internationalen Kindes¬entführungen wird das Übereinkommen Verbesserungen bringen. Denn es sieht vor, dass im Fall einer Kindesentführung über die Landesgrenze die Gerichte am Herkunftsort des Kindes im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht weiter zuständig bleiben. So soll verhindert werden, dass der Entführer durch sein widerrechtliches Handeln eine andere, für ihn vorteilhaftere Zuständigkeit begründen kann (sogenanntes „forum shopping“).

Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen, die in anderen Vertragsstaaten getroffenen wurden, unmittelbar anzuerkennen. Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden sollen, sind dort auf Antrag für vollstreckbar zu erklären. Die Vertragsstaaten müssen hierfür künftig ein einfaches und schnelles Verfahren vorsehen.

Die Europäische Gemeinschaft strebt eine gemeinsame Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 5. Juni 2010 an. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Ausführungsgesetz treten für Deutschland drei Monate nach dieser Hinterlegung in Kraft.

  • Beispiel: Ein deutsch-australisches Paar lebt in Deutschland und bekommt ein Kind. Nach der Trennung zieht die Mutter gegen den Willen des Vaters mit dem Kind zurück in ihr Heimatland Australien, obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Hier bleibt die Zuständigkeit für alle Entscheidungen über die elterliche Sorge für mindestens ein Jahr bei den deutschen Gerichten und Behörden. Anwendbar ist deutsches Recht. Nach bisheriger Rechtslage konnte es in ähnlichen Fällen zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen, die in anderen Vertragsstaaten getroffenen wurden, unmittelbar anzuerkennen. Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden sollen, sind dort auf Antrag für vollstreckbar zu erklären. Die Vertragsstaaten müssen hierfür künftig ein einfaches und schnelles Verfahren vorsehen.

Die Europäische Gemeinschaft strebt eine gemeinsame Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 5. Juni 2010 an. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Ausführungsgesetz treten für Deutschland drei Monate nach dieser Hinterlegung in Kraft.

BMJ

„Deutschland ist auf dem besten Weg eine kindgerechte Gesellschaft zu werden“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kues: „Deutschland ist auf dem besten Weg eine kindgerechte Gesellschaft zu werden“

Bundesfamilienministerium legt Zwischenbilanz zum „Nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“ vor

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verbessert sich merklich. Das ist das Fazit des Zwischenberichts zum Nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“. Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, hat diesen Bericht heute auf dem Fachkongress „Schützen, fördern, beteiligen – Für ein kindgerechtes Deutschland“ in Berlin vorgestellt. Mit diesem umfangreichen Aktionsplan will die Bundesregierung die Situation von Kindern und Jugendlichen unter anderem in den Bereichen Bildung, Schutz vor Gewalt und Gesundheit verbessern.

„Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Kues anlässlich der Vorstellung des Zwischenberichts. „Das Kinderförderungsgesetz zum Beispiel beseitigt die letzten juristischen Hürden zum Ausbau der Kinderbetreuung. Das ist ein ganz wesentlicher Meilenstein für mehr Kinderfreundlichkeit! Wenn wir unser Land fit machen wollen für die Zukunft, müssen wir die Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche jedoch weiter verbessern. Am Ziel sind wir noch nicht aber wir setzen den Weg gemeinsam konsequent fort“, so Kues weiter.

Wesentliche Ergebnisse des Zwischenberichts:

Chancengerechtigkeit in der Bildung für alle Kinder und Jugendlichen steht auf der politischen Tagesordnung ganz oben. So wurden auf dem Bildungsgipfel höhere Ausgaben für Bildung und Forschung beschlossen, dazu wurde die Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ ins Leben gerufen. Das Bundesfamilienministerium hat im Bereich Prävention vor Gewalt mit dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ wirksame Bausteine gegen Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern geschaffen. Und im Bereich Gesundheit hat die Bundesregierung einen Aktionsplan beschlossen, um noch gezielter gegen Bewegungsmangel und schlechte Ernährung bei Kindern und Jugendlichen vorzugehen. Hinzu kommen wirksame und verlässliche Familienleistungen wie das Elterngeld oder das erhöhte Kindergeld – sie schützen Familien vor dem Abrutschen in Armut.

„Für die zweite Halbzeit des Nationalen Aktionsplans wünsche ich mir, dass wir es schaffen noch stärker als bisher auf die konkreten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen einzugehen“, erklärt Kues. „Ihr Alltag spielt sich vor Ort in der Familie, in der Schule, im Stadtteil oder im Sportverein ab. Es muss uns also gelingen, unsere guten Ideen noch stärker in den Kommunen, den Institutionen vor Ort und den großen und kleinen Vereinen zu verankern.“

BMFSFJ

Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Ursula von der Leyen: „Wir müssen die typischen Risiken genau kennen, um tragische Fehler zu vermeiden“

Modellprojekte des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ liefern erste Erkenntnisse / Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in allen Bundesländern Modellprojekte für den frühzeitigen Kinderschutz aktiv. Erste Erfahrungen bestätigen, dass Strukturen des Gesundheitswesens früher und leichter Kontakte zu hochgefährdeten Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen. Eine in Deutschland in dieser Form einmalige Expertise, die heute in Berlin vorgestellt wurde, wertet bekannt gewordene Fälle von schweren Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen systematisch aus, vergleicht diese mit Erfahrungen im Ausland und zeigt so, wo die häufigsten Schwachstellen in den vorhandenen Kinderschutz-Systemen zu finden sind.

„Nach schrecklichen Fällen wie Kevin oder Lea-Sophie darf es nicht darum gehen, möglichst rasch Schuldige an den Pranger zustellen. Viel wichtiger ist, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern. Die im Auftrag meines Ministeriums erstellte Expertise von Prof. Fegert zeigt eindrucksvoll, dass die Ursache der Katastrophen in den seltensten Fällen am Versagen einer einzigen Person oder eines Amtes festzumachen ist. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben wir die Chance, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kommunen auf Schwachstellen zu prüfen und Risiken wie in anderen gefahrgeneigten Bereichen systematisch auszuräumen. Diese Analysearbeit kann keine Stadt und kein Landkreis alleine leisten. Deswegen unterstützt der Bund über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gezielt Kommunen, die Rat zur Verbesserung ihrer Strukturen für den Kinderschutz suchen“, sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weiter geht es im BMFSFJ Schwachstellen im Kinderschutz

Weitere Informationen

Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“

Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Dokumentation der Fachkonferenz „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ veröffentlicht. Die Dokumentation beinhaltet Vorträge, Arbeitsergebnisse der Workshops, eine Kurzfassung der Veranstaltungsevaluation und Angaben zu den Materialien der Konferenzbibliothek.

Die Tagung im Juni 2008 in Berlin behandelte die Frage, wie Kinder, die Opfer und Zeugen von häuslicher Gewalt werden, in der Schule betreut werden. Erstmals konnten alle für das Thema relevanten Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen zusammengebracht werden. Damit wurden weitere Aktivitäten befördert, gerade auch im Zuständigkeitsbereich der Kultusministerkonferenz.

Tagung und Dokumentation sind Teil des Schwerpunktes „Rechtzeitig an die Kinder denken – Prävention so früh wie

möglich“ im Rahmen des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

BMFSFJ: Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Publikation zum Thema

Tagungsdokumentation „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ (PDF – 73 Seiten)

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum Bundeskinderschutzgesetzes im Kabinett am 21. Januar 2009 setzt die Bundesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz konsequent um. Das Gesetz setzt einen Meilenstein für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden. Neben der Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1) werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Das Gesetz sieht für den Umgang aller Angehörigen von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ein zweistufiges Verfahren vor. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Berufsgruppen, die mit der Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind (Lehrer, Ausbilder).

Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt („Hausbesuch“) sowie an die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel („Jugendamts-Hopping“)

Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft besser schützen können: „Bei Verwahrlosung und Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um wenige Stunden, in denen es verdurstet“, so die Bundesministerin.

„Erweitertes Führungszeugnis“

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird zudem das Bundeszentralregistergesetz derart geändert, dass mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser Personen besser prüfen können.

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Gesetzesentwurf  zur Verbesserung des Kindesschutzes