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Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

bundesratDie Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmenpakete vorgesehen:

Zum einen möchte er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweisanträgen zu erleichtern.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.

Drittens wollen die Länder durch geänderte Verfahrensvorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen [mehr]

Drucksache 37/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf Drucksache 250/06 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ – 97 Seiten – [hier]

Ich möchte jetzt nicht die 97 Seiten lesen, um herauszufinden, was Politiker unter mutwillig verstehen. Mutwillige Klagen von Frauen wird es kaum geben und das Väter nur mutwillig klagen, ist ja allseits bekannt, oder? 😉

Jugendamt Münster auf der Anklagebank

Prozessbeobachter gesucht Münster für Sascha Do 02.04.2009 10 Uhr

Herzliche Einladung zur mündlichen Verhandlung – die besten Beobachtungen des innersten eines Jugendamtes erfolgen naturgemäß in aller Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit ist der beste Schutz!

am Do 2. April 2009 um 10.00 Uhr, Raum 126

Verwaltungsgericht Münster
Piusallee 38

48147 Münster
Tel. (0251) 597-258/-658
Fax (0251) 597-200

Klage Az. 6 K 1929/07

Familie E. gegen Oberbürgermeister der Stadt Münster (Jugendamt)

Hauptstreitgegenstand ist eine im Mai/Juni 2007 versuchte Kindeswohlgefährdungsanalyse nach § 8a Abs. 1 SGB VIII des Jugendamtes der Stadt Münster und weiterer im Nachhinein aufgedeckter Rechtsverstöße, welche früher unter Aktenzeichen 1 K 1135/08, 6 K 1229/08, 6 K 1230/08, 6 K 1231/08 und 6 L 14/08 geführt worden sind.

Der Vorsitzende Richter Labrenz, der die Klage als Einzelrichter führen wird, sieht sich schon mit einer Rüge der Verletzung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 EMRK konfrontiert. Der Vorsitzende Richter Labrenz hält es entgegen des Wortlautes von Art. 8 Abs. 2 EMRK für unbedenklich, wenn das Jugendamt auch ohne gesetzlicher Grundlage Eingriffe in das Familienleben tätigt solange sie nicht unverhältnismäßig sind. Auch diesbezüglich verspricht die Verhandlung spannend zu werden.

Dieser Fall wird Einblick in die Arbeit des System Jugendamt geben und verständlich machen, wie politische Fehler im System Jugendamt (z.B. keine Fachaufsicht) dazu führen, dass sich Jugendamtsmitarbeiter schizophren [1] verhalten.

Um zahlreiche Prozessbesucher wird gebeten.

Alles Gute – Sascha

Einen Kommentar zu einem unbekannten Fall zu schreiben, unterlasse ich, zu vielschichtig ist die Problematik. Das Jugendamt im allgemeinen ist mir allerdings ein Dorn im Auge, ein Behörde ohne Kontrollfunktion, die ergo schalten und walten kann, wie sie will. Leider gibt es immer noch zu viele Richter, die wegen Arbeitsüberlastung keine Zeit haben, sich ein persönliches Bild zu machen und deshalb Urteile fällen, die man in vielen Fällen zumindest haarsträubend nennen kann. Nicht das Wohl der Kinder steht im Mitelpunkt, sondern meistens das der Mütter.
Es wäre schön, wenn einige dem Aufruf folgen würden, damit die Staatsmacht und hier insbesondere das Jugendamt nicht dem Glauben verfällt, wir würden uns für ihre Aktivitäten nicht interessieren.

Link zum Fall Sascha