Archiv nach Schlagworten: Mütter - Seiten 6

Astrid von Friesen im SWR-Nachtcafé

Auszug aus der Sendung vom 19.06.09 mit dem Titel „Problemzone Frau!“

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Zuerst  einmal stelle ich den genauen Wortlaut des ersten Parts der Feministin Sybille Plogstedt ein.

Nach der Frage des Moderators, ob Frauen es in unserer Gesellschaft trotz Feminismus  immer noch schwieriger haben, antwortet Frau Plogstedt:

Ich denke ja, es hat sich in einigen Bereichen etwas verändert, es hat sich viel im öffentlichen Dienst verändert, es gibt ganze Bereiche die völlig unterbelichtet sind. Sie brauchen eigentlich nur auf die katholische Kirche z.B. zu gucken oder aufs Militär; da sind zwar Frauen drin, dank Alice Schwarzer, um es mal so zu sagen, aber Karriere machen sie da natürlich nicht und es gibt nach wie vor und das ist der Hauptpunkt, die ungleiche Bezahlung, das ist etwas zementenes und offenbar ein ehernes Gesetz, das man mit einem männlichen Glied mehr Geld verbraucht als Frauen (Gelächter der anderen Frauen) und an der Stelle ist etws geblieben, Problemzone Mann (Moderator: „das ist offen männerfeindlich“ – was aber vermutlich eher lächerlich klingen sollte)

Danach sagt der Moderator: Astrid von Friesen, das muss sich ein Mann anhören, was sagen sie dazu? Sind die Frauen nach wie vor das benachteiligte Geschlecht?

Auf den Part von Astrid von Friesen möchte ich nicht eingehen, das sollte sich jeder selber anhören. Bis auf den Anfang, wo sie meint, das Frauen in manchen Bereichen noch immer benachteiligt sind, argumentierte sie aber letztendlich auf unserer Linie und es war bei ihrer Faktenaufzählung zuweilen ruhig im Studio.

Leider habe ich diese Sendung nicht sehen können, bin aber froh, wenigstens diesen Ausschnitt Dank eines Hinweises von dem User „vomTurm“ präsentieren zu können.

Väter-Demo am 20. Juni 2009 in Berlin

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliode10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform ist Deutschland wieder das familienpolitische Schlusslicht in Europa: Finnische Trennungsmediation, polnisches Sorgerecht, dänisches Elterngeld, französisches Familiensplitting, österreichische Männerpolitik, belgisches Wechselmodell … Familienpolitik kann sehr modern sein – und unsere Nachbarn machen uns vor, wie das geht.

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform vor 10 Jahren wurde erstmals die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt und den Kindern ein Umgangsrecht zum getrennt lebenden Elternteil eingeräumt. Doch verliert etwa jedes zweite Kind nach der Trennung den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht leben kann. Nach wie vor ist das gemeinsame Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Selbstverständlichkeit.

Vor mehr als fünf Jahren beauftragte das Bundesverfassungsgericht das Bundesjustziministerium mit der Prüfung, ob die geltende Sorgerechtsregelung von nichtehelichen Müttern missbraucht werde, um erziehungswillige Väter von der Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder auszugrenzen. Ergebnisse hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher nicht vorgelegt. Sie verzögert damit eine moderne Fassung des Sorgerechts, die in andern europäischen Ländern – wie z.B. in Polen – längst etablierte Praxis ist.

Mehr dazu unten im Link. Der VafK veranstaltet dieses Jahr wieder eine Demo und es wäre schön, wenn die Zahl der Demonstranten endlich mal eine 4-stellige Zahl erreichen würde.

Link
VafK – Elterndemo am 20. Juni 2009 in Berlin
Bild: © Fotograf Gerd Altmann (geralt)/stanly(dezignus-shapes) / Pixelio

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, neue Gesetze im Unterhaltsrecht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Eheleuten auf den Weg zu bringen. In einer Antwort (16/12835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12148) betont die Bundesregierung, dass Lebenspartner ebenso einen Anspruch auf Unterhalt hätten wie Eheleute [hier]

Auch wenn der Titel anderes suggeriert, so geht es in den Fragen und Antworten auch um normales Familienrecht und wie sich viele sicher vorstellen können, um die Benachteiligungen insbesondere der Mütter. Wer sich also überwiegend fürs Familienrecht interessiert, für den lohnt sich das lesen ebenso.

Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.

Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen [hier]

Unten noch der in den PDFs genannte Beitrag der Arbeitnehmerkammer.

Link
Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von »Hartz IV«

Der entsorgte Vater – Teil 1

Wenn der Hass der Mutter auf den Vater stärker ist als die Liebe zum gemeinsamen Kind, dann hast Du keine Chance!

So wirbt Douglas Wolfsperger auf seiner Homepage zu seinem Film und damit hat er recht. Zunächst einmal der entsprechende Link [hier]
Eine weitere umfangreiche Sammlung zum Film bietet der VafK Karlsruhe [hier]

Ich selbst stelle dieses Thema auch deshalb ein, weil vorige Woche bei RTL-Stern TV immerhin ca. 20 Minuten über dieses Thema gesprochen wurde, den schriftlichen Beitrag zur Sendung habe ich unter Link eingestellt. Nachfolgend nun die beiden Youtube-Videos der Sendung, gesplittet in zwei Teile, da dieses Blog in einem Beitrag nur ein Video zuläßt.

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

In der Sendung „Aspekte“ vom 24.04.2009 wird der Film ebenfalls besprochen, den man sich (noch) in der ZDF-Mediathek anschauen kann – Länge 06.21h [hier]

Im übrigen wurde dieses Thema sogar von dem Frauenportal Brigitte.de aufgegriffen und das sogar erstaunlich objektiv aus Sicht der Väter [hier]
Erwähnenswert aus dem Artikel ist m.E. der folgenden Satz:

Bevor ein Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, wandert das Kind eher ins Heim – statistisch gesehen.

Der Film läuft nächste Woche an und hat am 10.06.2009 Premiere in Berlin und Karlsruhe. In der Fächerstadt sind die Karten allerdings schon fast ausverkauft, wie ich per Mail erfahren habe.

Nachtrag
Douglas Wolfsperger im Deutschlandradio Kulur

Link
Stern: Das Drama der Scheidungsväter „Du wirst dein Kind nie wieder sehen“
T-Online: „Entsorgte Scheidungsväter“ mit vielen Kommentaren

Der entsorgte Vater – Teil 2

Entsorgte Väter Teil 2/2

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

Im zweiten Teil kommt zum einen Richter Jürgen Rudolph zu Wort und zum anderen eine Mutter. Diese spricht darüber, das sie aus verletzter Eitelkeit den Kindern ihren Vater zunächst entziehen wollte, aber mit Hilfe von Richter Jürgen Rudolph und dem Cochemer Modell dieses nicht durchziehen konnte und heute darüber froh ist.

Youtube Suchbegriff: Richter Jürgen Rudolph

Link
Cochemer Modell

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Mein Vater ist ein Penner

ZDF 37° am 12.05.2009 um 22:15h – „Kinder von Obdachlosen“

Fast alle Obdachlosen haben Kinder. Oft leben diese in ganz normalen bürgerlichen Verhältnissen. Dass der eigene Vater oder die Mutter so ein würdeloses Leben führt, stellt das Selbstwertgefühl auf eine harte Probe: Wie kann man seine Eltern lieben, wenn man nicht stolz auf sie sein kann, sondern sich für sie schämt? [mehr]

Nur zur Info.

Ethikrat zu Anonyme Geburt/Babyklappen

hib-Meldung • 128/2009

Im Bundestag notiert: Jahresbericht 2008 des Ethikrates

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/SKE) Der Deutsche Ethikrat will in diesem Jahr Stellungnahmen zu den Themen Anonyme Babyklappen und Biobanken abgeben. Das geht aus dem Jahresbericht 2008 des Ethikrates hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (16/12510) vorliegt. Zudem sei Ende Mai eine öffentliche Jahrestagung zur neurowissenschaftlichen Forschung und deren Anwendung auf den Menschen geplant [hier]

Aus dem Bericht des Ethikrates zu Anonyme Geburt/Babyklappen

Die erste Sachverständigen-Anhörung fand am 23. Oktober 2008 statt. Die geladenen Sachverständigen berichteten aus jeweils verschiedenen Perspektiven über ihre Erfahrungen mit anonymer Geburt bzw. Babyklappen und diskutierten darüber mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates.

Bundesweit gibt es etwa 80 Babyklappen und rund 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym abgeben bzw. anonym zur Welt bringen können. Erklärtes Ziel dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen ist es, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern.

Valides Datenmaterial zur Beurteilung, ob tatsächlich die betroffenen Frauen mit den anonymen Angeboten erreicht und so Leben gerettet werden kann, ist nur schwer zu ermitteln und liegt derzeit nicht in der wünschenswerten Vollständigkeit vor. Allerdings sind die Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen seit der Einrichtung anonymer Abgabemöglichkeiten nicht zurückgegangen. Die Psychodynamik der Frauen, die ihr Neugeborenes töten, scheint die Inanspruchnahme von Angeboten wie anonyme Geburt, anonyme Übergabe oder Babyklappe insofern eher auszuschließen, als diesen Frauen die hierfür notwendige Planung und aktive Problemlösung nicht möglich ist. Sie töten die Kinder offenbar im Affekt, nachdem sie aufgrund der Verdrängung ihrer Schwangerschaft von der Geburt überrascht werden und in Panik geraten. Angesichts der schwierigen Datenlage wäre auch zu reflektieren, welche Bedeutung empirische Daten für die normative Bewertung haben.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Persönlichkeitsrecht der Mutter mit ihrem Wunsch nach Anonymität dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung und Integration in seine Familie entgegengesetzt werden kann und diesem Anspruch gegenüber vielleicht das reine Überleben höher zu bewerten wäre. Weiterhin wurden die verfassungsrechtlichen Aspekte der anonymen Kindesabgabe dargestellt und erörtert.

Wenn überhaupt, kann man sich über dieses Thema vermutlich erst dann aufregen, wenn Neuigkeiten vorliegen. Deswegen halte ich mich auch mit einem Kommentar bedeckt.

Vaterlose Jungs sind ein Milliardengeschäft

Nachfolgend verlinke ich auf einen Artikel, der nur indirekt mit unseren Politikern zusammenhängt.
Obiger Titel stammt von Stern.de und man ahnt, was der Inhalt ist.

Elterntraining für überforderte Alleinerziehende: Der Psychologe Matthias Franz hilft Müttern bei der Kindererziehung. Im stern.de-Interview spricht der Professor von der Uni Düsseldorf über die Sorgen und Nöte nach einer Trennung und die Probleme von vaterlosen Jungen.

Einerseits werden für die meisten Leser dieses Blog keine neuen Erkenntnisse genannt, andererseits bringt der Professor an einigen Stellen die Probleme auf den Punkt. Ein Beispiel:

Wenn die Erwachsenen, salopp gesagt, selbst auf den Arm wollen, haben die Kinder ein Problem. Sie fühlen mit, sie leiden mit. Doch wenn sich Eltern nicht abgrenzen und vielleicht sogar Schutz und Verständnis bei ihren Kindern suchen, drehen sich die Rollen manchmal sogar um. Das Kind passt sich an das kindliche Versorgungsbedürfnis seiner Eltern an und beginnt, sie zu bemuttern. Diese sogenannte Parentifizierung stürzt die Kleinen in ein Dilemma – denn eigentlich sind sie es, die ihrem Alter entsprechend auf Unterstützung angewiesen sind. Aber man kommt aus dieser vertrackten Situation heraus, wenn man bereit ist, sich ehrlich zu stellen [mehr]

Diesen Abschnitt sollte man allerdings im Kontext zum Artikel lesen. Das der Stern mit seiner Überschrift die Problematik von Jungen so klar benennt, sehe ich zumindest als einen weiteren, kleinen Fortschritt. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob man den Artikel nicht doch eher als Werbung für den Professor und seine Kurse sehen sollte, statt über vernünftige Lösungen und deren gesetzliche Umsetzung nachzudenken.
Einen interessanten Beitrag dazu gibt es im WGvdL-Forum
[hier]

EQUAL PAPA Day

Am 18. März ist EQUAL PAPA Day.

Warum? Durchschnittlich nur 77 Tage im Jahr (d.h. an 2 Wochenenden im Monat und ein paar Tage in den Ferien) sehen Trennungsväter und -mütter ihre Kinder. Für sie ist das Jahr am 18. März sozusagen schon rum.

Aktive Väter, die nicht nur Besuchsonkel sein wollen, weisen am EQUAL PAPA DAY, dem 18. März darauf hin, dass sie gleiche Elternverantwortung wollen und sich nicht aufs Abstellgleis schieben lassen. Wir fordern die Gleichstellung aller ehelichen und nichtehelichen Kinder. Wir fordern eine gleiche Elternverantwortung von Beginn an. Gleichberechtigung auch für Väter und [hier]

Leider habe ich diese Nachricht erst jetzt gefunden. Die Vernetzung muss irgendwie noch verbessert werden 😉

Link
WikiMANNia – Trennungsväter
Gleiche Elternverantwortung = Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt!
Vaterkindrechte.de
FamilienInfoTreff
VaterNotHilfe

Ein Desaster für Väter

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.

Für 3,5 Jahre Ehe unbegrenzten Betreuungsunterhalt, obwohl das Kind nach der Schule in einem Hort betreut wird, das nenne ich Gleichberechtigung im Sinne der Feministinnen – Negatives abweisen und Positives für sich in Anspruch nehmen.

Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.).

Leider hat der Gesetzgeber vergessen, Billigkeitsgründe genau zu definieren, so das dem Missbrauch dieses Gesetzes keine Grenzen gesetzt sind.

[..]Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat.

Das ist schlicht gelogen, wie folgendem Link zu einem Urteil zu entnehmen ist Vollzeitarbeitspflicht trotz Kleinkinderbetreuung Diese Rechtssprechung für Väter zieht sich durch viele BGH und BVerfG-Urteile, eine Sammlung dazu findet man im Trenungsfaq-Forum

Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann.

Hier bezieht sich der BGH vermutlich auf seine Vorankündigung¹ zum Verhandlungstermin, in dem steht, das der 7-jährige Junge an Asthma leidet. Von der Richtigkeit dieser Behauptung ausgehend, frage ich mich, was diese Lehrerin nach aufgerundet 4 Stunden Arbeit macht, statt sich sofort um ihren Sohn zu kümmern? Während der Zeit der Hortunterbringung bis 16 Uhr ist offenbar eine besondere Betreuung nicht notwendig, aber sobald das Kind zu Hause ist, scheint die Mutter überfordert zu sein, was „natürlich“ zusätzlich bezahlt gehört. Inwiefern die Krankheit Asthma eine besondere, gesundheitliche Pflege durch die Mutter nötig macht, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn ich das in Zweifel ziehe, so gehört es nun mal zu den natürlichen Aufgaben von Eltern – in diesem Fall der Mutter – notwendiges zu unternehmen, um die krankheitsbedingte Unannehmlichkeiten ihrer Kinder behandeln zu lassen oder zu erleichtern. Man kann es auch schlicht benennen: Normale Fürsorglichkeit Kindern gegenüber wird von unseren höchten Gerichten als Belastung bestätigt und so wundert es hoffentlich keinen, wenn beschriebene Urteile heraus kommen.

Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.

Kurioserweise wird das immer nur dann gebracht, wenn es um Unterhalt für Frauen geht. Verläßt eine Frau aber ihren Partner und zerstört damit das gewachsene Vertrauen in die Partnerschaft/Ehe, so interessiert das idR unsere hohen Gerichte nicht.

Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

Eine Asthmaerkrankung wurde also nicht bewiesen. Na, es wird sich doch wohl ein Arzt finden lassen, der diese Krankheit attestiert, oder?

Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste.

Sieh an, sieh an. Nun braucht Frau Studienrätin nur noch eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber treffen, das sie bei einer Vollzeitstelle hin und wieder nachmittags arbeiten muss, deswegen um 16 Uhr nicht am Kinderhort sein kann und schwups, steht ihr weiter Betreuungsunterhalt zu.

Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

Hier haben wir des Pudels Kern. Der BGH schreibt klar, das die Entscheidung rechtens ist, auch wenn er dieses anders benennt. Es fehlten halt nur die entsprechenden Beweise. Was liegt also ferner, als diese zu besorgen und an entsprechender Energie dürfte es dieser Studienrätin, die hartnäckig alles negiert, was zu weniger Unterhalt führen würde, nicht fehlen.
Die Chupze an diesem Urteil ist doch die Tatsache, das der BGH – nicht nur – dieser Frau sämtliche Argumente in die Hand gegeben hat, wie sie weiter nachehelichen Betreuungsunterhalt verlangen kann.

4. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.

Da der BGH nicht beurteilen kann, ob in Zukunft irgendein Umstand zur Rücknahme der Erwerbstätigkeit – selbstverständlich zum Wohle des Kindes – eintritt, schließt er von vornherein eine Befristung aus. Wie wir alle wissen, gibt es bei Kindern immer irgendwelche Umstände, die eine Rechtfertigung zur Erwerbsminderung bringen könnten.

Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen.

Wieviele Jahre an Übergangszeit bedarf es denn laut BGH? Da die Trennung im September 2003 erfolgte, errechne ich daraus bis dato 6,5 Jahre und diese reichen immer noch nicht?

Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden.

Im Einzelfall also… Man muss sich das mal vorstellen: Wir haben hier eine Studienrätin, die eine unkündbare Stelle inne hat und wie ich über einen Link des MANNdatForum erfahren habe, bekommt diese Frau ein Nettogehalt von 2.150 €. Dazu kommen dann noch 164 € Kindergeld und 380 € Unterhalt für den Sohn, macht summasumarum 2.694 € ohne Betreuungsunterhalt. Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu behandeln, da sie der Bild-Zeitung³ entstammen. Selbst bei dem vom Vater des Kindes vorgeschlagenen Betreuungsunterhalt von 416,32 €, kommt diese Frau locker über 3.000 € netto. Was will Frau eigentlich mehr? Reicht es immer noch nicht?

Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.

Es lagen also keine Voraussetzungen vor, den Unterhaltsanspruch zu begrenzen. Das ist der Hammer. Frau Studienrätin hat sich bei einer Ehezeit von 3,5 Jahren und 6,5 Jahren nach der Trennung immer noch nicht auf geänderte Lebensverhältnisse umgestellt und daher ist ihrem Begehren nach hohem Betreuungsunterhalt „selbstverständlich“ stattzugeben.

Resümee
Dieses Urteil ist nach meiner Meinung ein Schlag ins Gesicht aller Väter. Günstigere Voraussetzungen zur Beendigung des Betreuungsunterhalts gibt es fast nicht mehr. Was kommt also auf Väter zu, bei denen ungünstigere Bedingungen vorliegen?
Auf schwammige Gesetze können keine klaren Urteile folgen und deswegen wird es in Zukunft für Väter keinesfalls besser werden. Warum die Presse das Urteil als Rückschritt für Mütter reklamiert, ist für mich unbegreiflich, man kann es nur als Jammern auf hohem Niveau bezeichnen. Im übrigen denke ich in diesem Zusammenhang an den heutigen Equal Pay Day. Frau von der Leyen kann doch wohl hoffentlich keinem weismachen, das Frauen auf Grund von Behinderung seitens der Arbeitgeber so wenig verdienen. Frau Studienrätin ist ja schließlich keine Ausnahme. Warum arbeiten, wenn man einen Goldesel an der Leine hat.
Faktisch hat sich nichts geändert, den Vätern wurde lediglich vorübergehend ein Stöckchen hingeworfen. Die Ernüchterung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nachfolgend noch eine Stellungnahme von Jutta Wagner, der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Jutta Wagner Präsidentin des djb im Gespräch.mp3 (06:06)

Link
¹Pressemitteilung des BGH auf Vorentscheidungen
²Pressmitteilung des BGH: Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
³Bild.de – Dieser Mann siegte für Millionen Scheidungs-Väter

Neu hinzugefügt am 03.06.2009 – Das Urteil zur Pressemitteilung
Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 – XII ZR 74/08

Frauenarbeitszeit – Mütter oft nur geringfügig beschäftigt

Institut Arbeit und Qualifikation hat Frauenarbeitszeit untersucht

Frauen mit Kindern arbeiten weniger Stunden pro Woche als noch vor acht Jahren: Mit 30,2 Wochenstunden hat Deutschland nach den Niederlanden die zweitkürzeste Frauenarbeitszeit in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

Insgesamt, so das Fazit des IAQ, steige die Frauenerwerbsquote in Deutschland zwar und liege mit 61,5 Prozent aller Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren über dem europäischen Mittel. Aufgrund der vielen Minijobs stagniere aber der Anteil an Vollzeitstellen bei 46,5 Prozent seit Beginn des Jahrzehnts. Die ausschließlich geringfügige Beschäftigung bei Frauen stieg in fünf Jahren von 2,97 Millionen auf 3,32 Millionen, so die Autorinnen und Autoren der Studie.

Als Gründe für die wachsende Zahl weiblicher geringfügig Beschäftigter nennt das für die Studie verantwortliche Autorenteam Angelika Kümmerling, Andreas Jansen und Steffen Lehndorff: „Während mit Ausbau von Kinderbetreuung und Elterngeld die weibliche Beschäftigung gefördert werden soll, bilden die vom Ehegatten abgeleiteten Ansprüche in der Sozialversicherung, das Ehegattensplitting und die Minijobs entgegengesetzte Anreize.“

Der Studie zufolge arbeiten Männer im Durchschnitt mit 40,1 Wochenstunden 9,9 Stunden länger als Frauen, 2006 waren es noch 9,3 Stunden, 2001 nur 8,8 Stunden. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Je mehr Kinder ein Mann habe, desto länger sind seine Arbeitszeiten, je mehr Kinder eine Frau habe, desto kürzer arbeitet sie. Das IAQ erstellte die Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung [hier]

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Kommentar
Es ist schon verblüffend, das bei den unendlichen Förderungen und Geldern die Arbeitsstunden der Frauen immer mehr zurück gehen und keine Verbesserung in Richtung Mehrarbeit in Sicht ist. Kurioserweise wurde obenstehender Text sogar im Portal von „Frauen machen Karriere“ eingestellt. Erstaunlich ist auch die Tatsache, das bei einer der niedrigsten Geburtenraten nicht nur in Europa, sondern auch der Welt, Frauen in Deutschland am wenigsten arbeiten. Laut CIA Webseite stehen wir von 224 erfaßten Staaten an 222 Stelle. In diesem Zusammenhang kann man es fast schon als witzig bezeichnen, das unsere Frauen, ach ne Familienministerin vom Erfolg ihrer Familienpolitik überzeugt ist und sogar mit dem „Mittelstands-Award 2009“ ausgezeichnet wurde.

Link
Int. Geburtsrate: CIA Rank Order – Birth rate (Englisch) Stand 10.02.2009
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erhält Mittelstands-Award 2009

Rückkehr in den Job ist Schlüsselthema für Mütter in Europa

Internationale Sozialexperten loben Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Die Strategien der Bundesregierung, Müttern in Deutschland den Rückweg ins Berufsleben zu erleichtern, sind bei einer Tagung internationaler Sozialexperten und Regierungsvertreter in Nürnberg auf große Zustimmung gestoßen. Sie sollen jetzt dem europäischen Ministerrat der Sozial- und Arbeitsminister vorgestellt werden. Flexible Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie das Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ sind aus der Sicht der Sozialexperten zudem erfolgversprechender als eine starre Verlängerung von Mutterschutzzeiten, die eine geplante EU-Richtlinie vorsieht. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der internationalen Tagung zur Gleichberechtigung im Berufsleben, die heute zu Ende ging. Auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission waren Sozialexpertinnen und Experten sowie Regierungsvertreter aus sieben europäischen Mitgliedsstaaten in der Zentrale der Bundesagentur zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt stand die Strategie des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März gestartet hat.

Weiter geht es beim BMFSFJ Rückkehr in den Job