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Katharina Rutschky ist gestorben

katharina-rutschkyDen meisten, die mit diesem Namen etwas anfangen können, dürfte Frau Rutschky durch das Buch „Emma und ihre Schwestern. Ausflüge in den real existierenden Feminismus“ bekannt sein. Aus meiner Sicht hat sich Frau Rutschky dadurch vom Feminismus abgewendet und sich überwiegend für Kinder engagiert, vor allem für jene, die vom Missbrauch mit dem Missbrauch betroffen waren. Der Tagesspiegel hat ihr einen Nachruf gewidmet, woraus ich einige Passagen zitiere.

[..]Wann immer eine Meinung zum intellektuellen Mainstream wurde, trat sie auf den Plan und stiftete Unruhe. Am liebsten tat sie das im feministischen Lager, dem sie sich schon lange nicht mehr zugehörig fühlte, auch wenn sie sich noch vor zwei Jahren in einem Artikel über den Neokonservativismus von Ursula von der Leyen selbstironisch als „schwer nachdenkliche Feministin“ bezeichnete.

[..]Als bekennende Achtundsechzigerin, die diese wichtige Phase ihres Lebens und der bundesrepublikanischen Gesellschaft niemals der Lächerlichkeit preisgab, hat sie die Rechte des Kindes immer verteidigt. Umso sensibler war sie für die Auswüchse dessen, was sie den „pädagogisch-therapeutischen Sozialstaatskomplex“ nannte. Sie warnte vor einer „Diktatur der Experten“, deren „anhaltende Pathologisierung von Kindern, Eltern und Familien“ in keiner Weise der Realität entsprechen, sondern lediglich „den Bedürfnissen jener neuen Heerscharen von Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die ihr Wissen verwerten müssen.“

Gegen die ständige Maßregelung von Kindern und Familien verteidigte sie das ganz normale „Kuddelmuddel des Lebens“ und wagte sogar die Behauptung, auch eine Ohrfeige könne gelegentlich „enorme Entwicklungspotenziale“ freisetzen. Was die Sachwalter der Pädagogik in Rage bringt, dürfte die meisten Eltern beruhigen. Das zarte Pflänzlein Kind wird schon nicht eingehen, wenn Vater oder Mutter mal die Nerven verlieren. Ein gewisser Pragmatismus macht das Leben leichter und ist dann nicht verächtlich, wenn er mit Sensibilität, Empathie und der Fähigkeit zur Selbstkritik einhergeht.

Wir müssen uns Katharina Rutschky als furchtlosen Menschen vorstellen. Wie sonst wäre es möglich gewesen, dass sie sich immer wieder in die Höhle des Löwen begab? Schon 1988 nahm sie gegen die Anti-Porno-Debatte der Zeitschrift „Emma“ Stellung, die ihr prompt unterstellte, sie lasse sich „von Männermedien systematisch pro Pornographie einspannen“. Dabei ging es ihr nur um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau, das ihrer Meinung nach eben auch einschloss, dass die Frau ihren Körper verkaufen durfte, wenn sie das wollte.

Am weitesten hat sie sich sicher mit ihrem 1993 erschienenen Buch „Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten und Fiktionen“ vorgewagt, in dem sie minuziös darlegte, dass auch der Vorwurf sexuellen Missbrauchs missbraucht werden kann: als Waffe gegen die Väter im Kampf ums Sorgerecht. Damit war sie für Pädagogen und Feministinnen endgültig zur persona non grata geworden.

Der Unterschied zwischen Mann und Frau muss zur Freude aller kultiviert, nicht nivelliert werden, das ist eine der Botschaften, die Katharina Rutschky hinterlässt [mehr]

Über Google findet man einiges Wissenswerte zu dieser Frau. Auch bei paPPa.com bin ich fündig geworden und sinnigerweise wurde das Thema unter den Stichwörtern Emma und Femiterror abgelegt.

Rutschky: Ich glaube, die Frauenbewegung als solches existiert überhaupt nicht. Es gibt nur den Staatsfeminismus auf der einen Seite, also Gleichstellungsbeauftragte, Frauenministerien und Frauenquoten, nach dem Motto „Papa Staat kümmert sich um die Frauen“. Und auf der anderen Seite gibt es die autonome Frauenszene, die hier mit Drohungen gegen mich in Erscheinung getreten ist [mehr]

Es folgen weitere Artikel auf der Seite von paPPa.com zum Femiterror gegen Frau Rutschky. Leider war Frau Rutschky nicht die Einzige, die durch Frauengewalt eingeschüchtert wurde. Ich erinnere an Susanne Steinmetz, Esther Vilar und einige andere bekannte Frauen, die bis zum überstürzten verlassen der Heimat vieles hinnehmen mussten. Das alles erfolgte einfach nur aus dem Grund, weil sie sich für Männer und Väter einsetzten.

Möge Katharina Rutschky in Frieden ruhen

Katharina Rutschky zum Thema Alice Schwarzer: Jaja, sie hat ihre Verdienste – aber welche?
WikiMANNia: Katharina Rutschky

Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten – die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat – entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben – eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als „jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater“ darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist 🙁

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel „Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen“ [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Arbeitsschwerpunkt von UvdL sind Frauen

uvdl-minister-fuer-arbeit-und-soziales Süddeutsche Zeitung: Trotzdem droht immer mehr Menschen in Zukunft die Altersarmut, weil sie nicht genug verdienen, um ausreichend Beiträge zahlen zu können. Ist das nicht beschämend?

Von der Leyen: Altersarmut zu verhindern, wird für mich ein Arbeitsschwerpunkt sein. Die erste Frage muss doch sein: Wie können die Menschen ein Einkommen erzielen, das sie vor der Altersarmut bewahrt? Ich glaube, dass dies nicht nur von der Qualifikation abhängt. Das zeigt sich beispielhaft bei den Alleinerziehenden. Die Altersarmut von morgen trifft die Alleinerziehende von heute. Sie hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Kinder sind aber keine Krankheit, sie sind ein Glücksfall. Wir müssen deshalb die Kinderbetreuung so verbessern, dass Alleinerziehende, die nicht schlechter qualifiziert sind als andere Frauen, die Jobs machen können, die ihnen angeboten werden. Wir müssen neu darüber nachdenken, was brauchen Menschen, um arbeiten zu können und wie verändert sich Arbeit in der modernen Welt?

Süddeutsche Zeitung: Was meinen Sie damit?

Von der Leyen: Unser Bild von Arbeit ist bisher gewesen: mittelalt, männlich, Industrie. Und genau diese Branche trifft die Wirtschaftskrise mit voller Wucht. Gleichzeitig gibt es ganz unabhängig von der Krise einen Strukturwandel: Arbeit wird in Zukunft älter, weiblicher, bunter, innovativer sein [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau von der Leyen im Ministerium für Arbeit und Soziales Frauen nicht mehr in den Vordergrund stellen würde 😉

Ich fange mit dem ersten mir unverständlichen Satz an: Sie (Anm.: die Alleinerziehende) hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Genau das glaube ich nicht. Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als meine Kinder 3 Jahre alt waren und ich auf Arbeitssuche war. Probleme hatte ich dabei nicht. Zwar wurde ich obligatorisch gefragt, wie denn meine Kinderbetreuung im Krankheitsfall aussehen würde und ich gebe gerne zu, das ich nicht ganz wahrheitsgemäß geantwortet habe. Das hat mir aber keinesfalls das Genick gebrochen, obwohl meine Kinder während der Probezeit krank wurden. Mein Sohn bekam sogar Krebs und auch diese Probezeit habe ich überstanden. Mein Vorgesetzter kümmerte sich trotz meiner anfänglichen Fehlzeiten intensiv darum, das mein Sohn auch richtig untergebracht war.

Ich gebe zwar weiter zu, das es damals nicht so viele Arbeitslose gab, dafür wurden Frauen aber nicht so hofiert und alles funktionierte auch ohne Frauenfördermaßnahmen. Ich behaupte nicht, das man heute so einfach einen Arbeitsplatz findet, ich bin aber davon überzeugt, das viele Frauen einfach nicht wollen. Solange Männer/Väter Unterhalt in nicht geringem Ausmaß an Frauen zahlen müssen und zum anderen der Wohlfahrtsstaat diese ohne Wenn und Aber auffängt, solange besteht für Frauen gar kein Grund, sich um Arbeit zu bemühen.

Dieses bestätigt auch ein Beitrag auf Welt Online mit dem Titel „Mütter bleiben trotz Krippenausbaus zu Hause“ [hier]

Diese Frauen kann ich sogar verstehen, denn auch ich hätte meine Kinder die ersten 3 Jahre nicht in eine Krippe gegeben. Im übrigen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen über 300-seitigen Bericht heraus gegeben, in dem bestätigt wird, das Arbeitsämter Frauen mit Kleinkindern selten in Arbeit oder Maßnahmen stecken, was aus genderpolitischer Sicht als nicht in Ordnung befunden wird. Kinder betreuenden Männern wird hingegen von Sachbearbeitern der Arbeitsämter gerne Faulheit unterstellt. Dieses steht im gleichen Bericht, aber dazu mehr in einem extra Beitrag.

Til Schweiger zum EGMR-Sorgerechtsurteil

till-schweiger Da Sendungen der Mediathek auf Grund diverser Bestim­mun­gen nur 7 Tage online sein dürfen, stelle ich die Worte von Till Schweiger hier komplett ein. Trotzdem der Link zum Mediathek-Beitrag [hier]

Zunächst spricht Markus Lanz ein paar Worte zum neue­sten Film „Zweiohrküken“. Till Schweiger sagt einen Satz dazu und dann entwickelt sich folgende Konversation:

Til Schweiger: Aber eines wollte ich noch schnell sagen: Jeder Kinderpsychologe weiß das, dass Kinder 2 Eltern brauchen und zwar einen Vater und eine Mutter und mehr muss man dazu nicht sagen. Deswegen begrüße ich wirklich das Urteil, dass da gesprochen wurde.

Markus Lanz: Du bist nach wie vor verheiratet, genau aus dem Grund, weil Du auch diese juristischen Optionen Dir alle offen halten willst?

Til Schweiger: Nee, das war nie ein Thema, also bei uns war das nie ein Thema. Es war immer klar, das wir beide das Sorgerecht haben und dass die Kinder uns beide lieben und es muss doch einfach so sein, wenn eine Tochter sagt, sie möchte ihren Vater sehen und die Mutter auf Grund dieser beschissenen Rechtslage sagt, Du darfst ihn nicht sehen und sogar Politik macht gegen den Vater, so dass das Kind irgendwann sagt, Papa Du hast Dich nicht mehr um mich gekümmert, weil er das Kind nicht sehen durfte per Gerichtsbeschluss – Ich habe einen Freund, der hat 6 Jahre lang gekämpft, seine Tochter sehen zu dürfen und er durfte sich seiner Tochter nur auf 150 Meter nähern und das ist ein Skandal und deswegen ist es toll, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde.

Mittlerweile gibt es auf Youtube ein Video, welches genau diesen Abschnitt beinhaltet. Hier

Vorausgegangen war ein Beitrag in der gleichen Sendung zum Thema „Mehr Sorgerecht für unverheiratete Väter“ mit dem Initiator des Urteils Horst Zaunegger, sowie des Regisseurs Douglas Wolfsperger und einer alleinerziehenden Mutter. Auch diese Sendung ist noch auf ZDF-Mediathek zu sehen [hier]

Links
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
Trennungsväter
Sorgerecht

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

Kristina Köhler über Väter und Jungen

kristina-koehlerDr. Kristina Köhler spricht im Interview mit der „Welt am Sonntag“ über das geplante Betreuungsgeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie über die Förderung von Jungen.

Welt am Sonntag: Sie wollen die Väter stärken?

Kristina Köhler: Mir ist die Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einseitig auf Mütter fokussiert. Dabei fällt es auch Männern oft schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Wenn es um flexiblere Arbeitszeiten geht oder mehr Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen, haben es Väter in den Unternehmen oft sogar schwerer als Mütter.

Viele Männer trauen sich doch gar nicht, in ihren Unternehmen zu bitten, ein Meeting nicht in den Abend zu legen. Und das, obwohl viele Väter gern mehr Zeit mit ihren kleinen Kindern verbringen würden. Das zeigt die immer weiter steigende Zahl der Väter, die die Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Inzwischen sind es fast 21 Prozent aller Elterngeldbezieher. Hier hat ein gewaltiger Wandel stattgefunden.

Welt am Sonntag: Bislang nehmen die meisten Väter aber nur zwei Monate Elternzeit, die Mütter ein ganzes Jahr. Wollen Sie die Partnermonate ausweiten?

Kristina Köhler: Wir denken darüber nach, die Partnermonate
auszudehnen. Dabei ist aber noch völlig offen, ob der Gesamtzeitraum von derzeit 14 Monaten ausgeweitet oder aber innerhalb des bisherigen Zeitraums der Anteil der Partnermonate größer werden soll.

Welt am Sonntag: Kommt der neue, häusliche Vätertyp eigentlich gut bei den Frauen an?

Kristina Köhler: Ich glaube, es braucht eine gewisse kritische Masse von Vätern, die eine Zeit lang zu Hause bleiben. Dann wird sich auch gesellschaftliches Denken ändern: Es hat ja jetzt schon nichts Orchideenhaftes mehr, sich als Mann um seine Kinder zu kümmern. Im Gegenteil, es liegt im Trend. In Großkanzleien fangen doch sogar schon die Partner an, Vätermonate zu nehmen. Und die stehen garantiert nicht unter dem Verdacht, Softies zu sein.

Welt am Sonntag: Ihr Haus hat jetzt ein neues Referat zur Jungen-Förderung. Warum?

Kristina Köhler: Aus vielen Untersuchungen wissen wir: Jungen bekommen schlechtere Noten, gehen häufiger auf Hauptschulen und brechen eher die Schule ab. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es in der Kindertagesstätte und in der Grundschule kaum männliche Erzieher und Lehrer gibt. Das ist hochproblematisch, gerade weil es heutzutage so viele Kinder gibt, die ohne Vater aufwachsen.

Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie wir es schaffen können, dass mehr Männer diese Berufe ergreifen. Das gilt auch für die Grundschulpädagogik: Wir müssen schauen, ob sie nicht zu sehr auf Mädchen ausgerichtet ist. Werden vielleicht zu viele Schmetterlinge gemalt und zu wenige Ritterburgen? [mehr]

Des weiteren wurde Frau Köhler noch zu Ehe und Adoptionen von Homosexuellen, Migranten und Gender Mainstreaming befragt. Mit ihrer jetzigen Meinung dürfte sie aber im feministischen Ministerium für alle außer Männer ziemlich anecken. Mal schauen, wie lange sie dem Meinungsmonopol des BMFSFJ widersteht. Ich kann mich noch an den Enthusiasmus erinnern, den viele Männer am Anfang ihrer Amtszeit von Renate Schmidt und Ursula von der Leyen hatten und wie bitter viele enttäuscht wurden. Aber wie heißt es so schön: die Hoffnung stirbt zuletzt 😉

Nachfolgend noch der Link zu einem weiterer Beitrag aus der Süddeutschen zu Frau Dr. Kristina Köhler. Zitat:

Kristina Köhler hat trotz Bundestagsmandat promoviert. Ohne ihr Netzwerk aus Uni, Politik und privatem Umfeld wäre die Ministerin aber nicht Frau Doktor [Süddeutsche]

Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24

carriere-mathieu2 Am Montag zu Gast bei “Was erlauben Strunz“: Edith Schwab und Mathieu Carriere / N24-Talk am 07.12.2009, um 23:30 Uhr, auf N24

Berlin (ots) – Berlin, 04.12.2009. Deutsche Väter sollen mehr Rechte bekommen! Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das deutsche Recht muss zu Gunsten der Väter verbessert werden. Bislang hatten Väter, die nicht verheiratet waren ohne Zustimmung der Mutter keine Chance auf ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind, mussten aber selbstverständlich für den Unterhalt aufkommen. Sind die neuen Rechte der Väter zum Wohle des Kindes oder führen sie nur zu mehr Streit zwischen den getrennten Eltern? Claus Strunz fragt nach! Bei Mathieu Carriere, Schauspieler und lediger Vater und Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Am Montag, 07.12.09, um 23:30 Uhr bei „Was erlauben Strunz“ [hier]

Ich hoffe, das Mathieu Carriere gegenüber dem feministischen Bollwerk stand hält und mit Fakten überzeugen kann. Jedes Kind wünscht sich nun mal Papa und Mama an seiner Seite. Auch wenn das Zusammenleben durch diverse Umstände nicht immer klappt, so hat trotzdem keiner das Recht, einem Kind ein Elternteil psychisch zu eliminieren.
Wenn ich schon Edith Schwab höre, sehe ich eh rot. Man möge sich nur die Pressemitteilung des VAMV anschauen, dann weiß man, was auf Mathieu Carriere zu kommt
[hier]

Mein Dank geht an den Tipgeber 🙂

Links
Wikipedia: Mathieu Carrière
Mathieu Carrière: „Grundrechte werden mit Füßen getreten“
FemokratieBlog: Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht. Weiterlesen »

djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch

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©by Gerd Altmann/Pixelio.de

Als problematisch beurteilt der Deutsche Ju­ris­tin­nen­bund (djb) die heutige Entscheidung des Eu­ro­pä­i­schen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: „Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.“ Weiterlesen »

Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­ren­ber­ger zur heute ergangenen Sor­ge­rechts­ent­schei­dung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maß­nah­men, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Weiterlesen »

Regierungserklärungen: Alleinerziehende

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Karl Schiewerling (CDU/CSU) Ab Seite 192:
Im Vertrag steht nichts dazu, dass Altersarmut am besten verhindert wird, wenn Eltern und insbesondere Alleinerziehende die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können. Nein, im Gegenteil: Mit einer Herdprämie wollen Sie die tradierten Rollenmuster verfestigen und die Kinder auch noch aus den Bildungseinrichtungen heraushalten.

Katja Kipping (DIE LINKE) AbSeite 196:
Kindergelderhöhung: Dass Alleinerziehende, die auf Hartz IV angewiesen sind, davon mit 0 Euro profitieren, wurde bereits angesprochen.

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Ab Seite 121:
Auch hier stellt sich aus meiner konkreten Erfahrung in meiner Stadt heraus die Frage: Können sich die Elternhäuser das denn überhaupt leisten? Die meisten in meiner Stadt können sich das nämlich gar nicht leisten, und sie rechnen mittlerweile auch gar nicht mehr damit, dass ihre Kinder studieren können. Sie sind ja beispielsweise als Alleinerziehende, als Hartz-IV-Empfängerin, als Aufstockerin faktisch nicht in der Lage, dieses Geld aufzubringen.

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ab Seite 252):
Die größte Gruppe der Kinder in Armut sind Kinder von Alleinerziehenden. Sie brauchen neben den bereits erwähnten Hilfen – gute Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, materielle Hilfen – vor allem Netze der Unterstützung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, mit einem Maßnahmenpaket solche Netzwerke auszubauen. Das beginnt bei der Zusammenarbeit in den neuen Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit, mit lokalen Trägern, wenn es um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Alleinerziehenden in ihrem schwierigen Alltag geht, und reicht bis hin zu den inzwischen über 600 lokalen Bündnisse für Familie und den 500 Mehrgenerationenhäusern.

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Ab Seite 256:
Zu den Alleinerziehenden. Die Ministerin hat es angesprochen – ich zitiere einmal aus dem Koalitionsvertrag –:

Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden.

Was sollen diese Worthülsen? Jeder Familienpolitiker weiß doch, dass die Zahl der Ein-Eltern-Familien – in der Mehrheit alleinerziehende Mütter – und ihr Anteil an allen Familienhaushalten beständig wächst. Jedes siebte Kind in den alten und jedes fünfte Kind in den neuen Bundesländern wird von einem Elternteil allein erzogen.

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Noch eine andere Bevölkerungsgruppe, die gern übersehen wird, ist Thema unserer familienpolitischen Zielsetzung. Ich meine die mittlerweile knapp 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland, die rund 2,6 Millionen Kinder erziehen.

Michaela Noll (CDU/CSU) Ab Seite 268:
Sie haben über verpasste Chancen sowie darüber gesprochen, dass wir etwas gegen Bildungsarmut machen müssen. Sie haben gezielt die Alleinerziehenden angesprochen, die auf den Ausbau der Kinderbetreuung angewiesen sind, und gesagt, dass wir Netzwerke brauchen. Sie haben von einer zweiten Chance gesprochen, von der besseren Vernetzung von Kompetenzagenturen.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/5 • Berlin, Mittwoch, den 12. November 2009

Elke Ferner (SPD):
Ihre unsoziale Kopfprämie heißt im Klartext, dass die alleinerziehende Sekretärin in Zukunft genauso viel für ihre Krankenversicherung bezahlt wie der Bankdirektor. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass der Bankdirektor weniger bezahlt als vorher, durch den ungerechten Kinderfreibetrag mehr Familienförderung erhält und durch Ihre unfinanzierbaren Steuersenkungen auch noch deutlich stärker entlastet wird als seine alleinerziehende Sekretärin. Mehr Netto vom Brutto für den Bankdirektor, weniger Netto vom Brutto für die Sekretärin, das ist Ihre Politik.

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Schäuble, ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie erhöhen das Kindergeld für die Kinder von Millionären um 37 Euro pro Monat, Sie erhöhen das Kindergeld zum Beispiel für die Kinder einer Lehrerin um 20 Euro pro Monat, aber eine arbeitslose alleinerziehende Mutter bekommt null Komma nichts. Das haben Sie eben „sozial ausgewogene Politik“ genannt. Wo leben Sie denn? Was haben Sie denn für christliche Vorstellungen?

Natürlich weiß auch ich, das es alleinerziehende Männer gibt. Aber da die Mehrzahl nun einmal Frauen sind, habe ich den Alleinerziehenden einen extra Beitrag gewidmet. Dieses wollte ich unter dem Thema „Regierungserklärungen: Frauen“ wegen der Menge nicht auch noch unterbringen.

Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009
Plenarprotokoll 17/5 vom 12. November 2009

Mütter arbeiten immer häufiger in Teilzeit

odessa-frau-mit-kindWIESBADEN – In den vergangenen zehn Jahren ist nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) der Anteil teilzeitbeschäftigter Mütter in Deutschland stark angestiegen. Im Jahr 2008 gingen 69% der erwerbstätigen Mütter, die minderjährige Kinder im Haushalt betreuten, einer Teilzeittätigkeit nach. 1998 war es erst gut die Hälfte (53%). Die Teilzeitquote erhöhte sich somit in diesem Zeitraum um 16 Prozentpunkte. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa.

Väter arbeiten deutlich seltener in Teilzeit als Mütter. Im Jahr 2008 übten nur 5% der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern eine Beschäftigung in Teilzeit aus. Die Teilzeitquote der Mütter von 69% war somit mehr als zehn Mal so hoch wie bei den Vätern. Gegenüber 1998 ist bei den Vätern der Anteil Teilzeitbeschäftigter ebenfalls angestiegen (+ 3 Prozentpunkte). Ihre Teilzeitquote betrug damals 2%.

Auch ohne Kinderbetreuung im eigenen Haushalt hat die Teilzeitbeschäftigung zugenommen – allerdings nicht so stark wie bei den Müttern: Bei den Frauen ohne minderjährige Kinder erhöhte sich die Teilzeitquote im betrachteten Zeitraum um 6 Prozentpunkte auf 36% im Jahr 2008. Bei den Männern stieg sie um 4 Prozentpunkte auf 9%. Sowohl bei den Frauen als auch den Männern handelt es sich dabei um Personen, bei denen keine oder ausschließlich volljährige Kinder im Haushalt lebten [hier]

Detaillierte Informationen zur Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern können auch kostenfrei über die Tabelle 12211-0606 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden [hier]

Nur zur Info. Ein entsprechender Kommentar fällt mir dazu im Moment erst einmal nicht ein.

Der sinnlose Kreuzzug der Zensursula

zensursulaIch hatte im April unter meinem Beitrag „Warum UvdL Glücksspielseiten nicht sperren wollte“ nachträglich einen Link nach Telepolis eingestellt, der mich lange beschäftigt hat. Deswegen habe ich mich entschieden, dazu ausführlicher zu schreiben. Der Titel lautete: 20 Prozent der Internetnutzer sind „zum Teil schwer Pädokriminelle“ von Bettina Winsemann [hier]

In ihrer Polemik kreidet Bettina Winsemann zu recht die Heuchelei von Urusla von der Leyen an. Ich möchte mich in meinem Beitrag aber weniger auf Internetsperren beziehen, sondern auf das der (häuslichen) Gewalt, welches Frau Winsemann ebenfalls anspricht und zwar in Bezug auf ehemalige Heimkinder. Ich fange zunächst einmal mit folgendem Satz von ihr an:

Es ist nicht nur ein sinnloser Kreuzzug, der hier geführt wird, der keinem Kind hilft, es ist auch ein infamer Kreuzzug einer Mutter, die jegliches Maß verloren hat, deren Tunnelblick und Inkompetenz die Realität völlig ausblenden, so sie nicht wirklich bösartig agiert.

Auch gegen Männer und Jungen ist – nicht nur – Frau von der Leyen auf einem infamen Kreuzzug, hat jegliches Maß verloren, einen Tunnelblick entwickelt und Tatsachen ausgeblendet, also die Gewalt von Frauen und Müttern gegen Männer/Väter und Kinder. Ähnlich wie Frau Winsemann fällt es auch mir immer schwerer zu glauben, das UvdL keine Ahnung von der Realität hat. Nun komme ich zu den Fragen von Frau Winsemann.

Wie viele Kinder in dem Moment, in dem Frau von der Leyen ihr Interview gab, (sexueller) Gewalt durch Bekannte oder Verwandte ausgesetzt sind, die nicht zuletzt durch immer weniger Geld und Personal bei Jugendämtern, Beratungsstellen etc. keine Hilfe bekommen?

Ich wage zu bezweifeln, das Jugendämter idR der richtige Ansprechpartner sind, denn auch diese deligieren ihre Arbeit mittlerweile im großen Stil an Fremdorganisationen. Davon abgesehen, auch die Unfähigkeit vieler JA-Mitarbeiter/innen füllt mittlerweile kilometerweise Regale, das Ausland noch nicht einmal hinzu gerechnet. Nicht umsonst wurden mehrere Hundert Petitionen an das EU-Parlament gerichtet, die eine Abschaffung der Jugendämter fordern, welche im übrigen im dritten Reich in ihrer heutigen Form installiert wurden.

Wie viele der in Heimen gequälten und (sexuell) missbrauchten Kinder sich voller Abscheu abwenden, wenn sie sehen, wie die Bundesfamilienministerin mit ihrem sinnfreien „Kampf gegen Kinderporno“ Wahlkampf betreibt, während sie die Entschädigung der Heimkinder verschleppt, den Dachverband der ehemaligen Täterorganisationen mit der Aufklärung des Missbrauchs und der Aufarbeitung des Kapitels beauftragt (und den Opfern gerade einmal zwei Sitze am runden Tisch zugesteht?)

Wer sich für dieses Thema interessiert, sollte sich die Leserbriefe zum Taz-Artikel durchlesen. Diese sind wie so oft aufschlussreicher als der eigentliche Bericht, denn etliche dieser Heimkinder berichten dort von ihren teilweise unsäglichen Qualen. Gott sei Dank war ich selber ab dem 4. Lebensmonat nur ca. 3 Jahre im Heim, so das mir vermutlich vieles erspart blieb.

Wie viele der missbrauchten Kinder würgen, wenn sie die Äußerungen der Ministerin lesen, während gleichzeitig eben diese Ministerin die Einrichtung einer Hotline für diese ehemaligen Heimkinder und deren Unterstützung bei der Traumaverarbeitung verzichten will?

Es würgen nicht nur ehemalige Heimkinder, sondern viele, die jahrelang der Gewalt und dem (sexuellen) Missbrauch durch Mütter ausgesetzt waren. Einen Staat und seine Helfershelfer kann man anklagen, bei der eigenen Mutter fällt das schwerer und aus diesem Grunde trennen sich viele von diesen, als sich weiter den unterschwelligen Klagen und Vorwüfen der eigenen Mutter auszusetzen. Um nicht mißverstanden zu werden: mir geht es nicht um Schuldzuweisung an die Mütter, denn wer Kinder erzieht oder erzogen hat, weiß um die eigenen Fehler und Schwächen, die auch in der Erziehung nicht ausbleiben können. Mir geht es primär um die unsägliche Berichterstattung unserer Medien und Politiker und hier insbesondere der Ursula von der Leyen. Auf der Homepage des BMFSJF finden sich unzählige Broschüren u.a. über Studien zu Gewalt an Frauen. Zu Gewalt gegen Kinder findet man nicht mehr viel und zu Gewalt gegen Männer gibt es sowieso nur eine einzige, nicht repräsentative Studie. Ich habe hier eine Broschüre des BMFSFJ mit dem Titel „Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen“ vorliegen. In dieser steht auf Seite 17 unter Punkt 1.1.5.

Täter der Misshandlungen [..]Dabei ist zu berücksichtigen, das der Begriff Täter nicht im strafrechtlichen Sinne gebraucht wird. Die Bezeichnung sagt nichts über eine Verurteilung aus, sondern benennt den in den Medien dargestellten Urheber der Misshandlung.

zensursulaBei der Zusammenfassung zu „Art der Misshandlung“ auf seite 16 Punkt 1.1.2 gibt es keine geschlechterspezifische Aufzählung. Eine weitere Tabelle auf Seite 17 Punkt 1.1.4 zur „familiären Situation der Kinder in den jeweiligen Fällen“ wird dann ein wenig differenziert. Aus dieser Tabelle geht z.B. hervor, das 42 alleinerziehende Mütter und 2 alleinerziehende Väter ihre Kinder misshandelt und/oder getötet haben. Trotzdem wird in der o.g. Aussage und im weiteren von Tätern gesprochen. Gerade im Hinblick auf die Tatsache, das von Medien und Politikern  immer wieder auf Differenzierung bei den Geschlechtern hingewiesen wird, ist die Benennung des männlichen Artikels für die Opfer von weiblicher Gewalt ein Hohn sondersgleichen.

Wie viele Kinder nicht zuletzt in den ärmeren Ländern in der Kinderprostitution ihre letzte Chance zum Überleben sehen, während Politiker meinen, mit Websperren und dem „Safer Internet“-Programm sich brüsten zu müssen, während die Frage der gerechten Verteilung des Reichtums der Welt weiterhin nicht angetastet wird und somit die Ursachen für Kinderprostitution beispielsweise uninteressant sind?

Wenn eine Bundesministerin es noch nicht einmal schafft, die Ursachen für Gewalt in ihrem eigenen Land zu erkennen, geschweige denn zu bekämpfen, dann kann man wohl kaum erwarten, für missbrauchte Kinder in fremden Ländern einzutreten? Frau Winsemann beschreibt es richtig, (sexuelle) Gewalt – auch oder gerade von Müttern – gegen Kinder ist uninteressant, damit kann man kaum Wähler(innen)stimmen gewinnen. Gewalt gegen Männer unterliegt der gleichen Kategorie.

Wie muss es einem Menschen gehen, der ein Bild von sich sieht, auf dem er sexueller Gewalt ausgesetzt ist… der sieht, wie Unmengen von Geldern darin investiert werden, dieses Bild zu blocken, diejenigen, die die Blockade umgehen können, diffamiert werden (vielleicht sogar dieser Mensch selbst) und dann sieht, wie ein Verein es schafft, innerhalb kürzester Zeit etliche Seiten, die auf den Sperrlisten stehen, vom Netz nehmen zu lassen, also erkennen muss, wie einfach es sein könnte, wenn man denn tatsächlich etwas tun wollte (Es könnte so einfach sein)?

Wie muss es Menschen ergehen, die jahrelanger Gewalt durch ihre Mutter ausgesetzt waren und immer wieder in den Medien lesen müssen, das Frauen, wenn sie denn Gewalt ausüben, natürlich keine (kaum) Schuld daran tragen?

Ich kann diese Fragen nicht beantworten, ich kann nur sagen, wie es mir damit geht. Es hinterlässt bei mir ein mehr als galliges Gefühl im Mund, dass die Sicherheitshysterie und Machtgeilheit einiger Politiker dazu geführt hat, dass man Angst davor haben muss, was passiert, wenn man tatsächlich einmal schreibt, wie man über vieles denkt. Es führt nicht unbedingt zu mehr Appetit bei mir, wenn ich lese, wie einfach es ist, manche Seiten vom Netz nehmen zu lassen, was aber von Leuten wie Frau von der Leyen nicht einmal vorangetrieben wird, wie es scheint.

Richtig, vor unseren Politikern und ihrer Machtgeilheit kann es einem nur grausen. Die Verstrickungen der Arbeit Ursula von der Leyens  mit der ihres Bruders ist das beste Beispiel dafür. Die Arbeit von CareChild und ihre Erfolge, Kinderpornoseiten vom Netz nehmen zu lassen, sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache.

Ihr schnürt der Bevölkerung die Luft ab, ihr bringt sie dazu, dass sie nicht einmal mehr Tränen hat vor ohnmächtiger Wut, die heruntergeschluckt wird, weil man Angst hat, sich durch diese verdächtig zu machen.

zensursulaNa, hier übertreibt Frau Winsemann aber gewaltig. Obwohl… auf dem Wege sind wir vermutlich schon. Wenn man allerdings bedenkt, das man sich mittlerweile tatsächlich fragen muß, ob man nun in den Wirren des Internets versehentlich auf eine KiPo-Seite landen könnte, dann dauert es vielleicht doch nicht mehr so lang, bis genanntes Szenario eintritt. Aber wie bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, ich bin bis heute noch nicht einmal versehentlich auf einer Pornoseite gelandet.

Ihr denkt, dass eine angepasste, stille Bevölkerung vielleicht sogar ein gutes Zeichen ist. Dem ist nicht so. Viele richten ihre Aggressionen gegen sich selbst, gegen andere, die nichts dafür können, wie es ihnen geht. Menschen beißen sich die Zähne kaputt, schneiden sich die Arme auf, verbrennen sich, prügeln auf andere ein, die noch besch… dran sind als sie selbst.

Hier fällt es mir langsam schwer, weiter in das Thema einzusteigen. Ich denke mir aber, das Geschriebene reicht.

Ergänzung
Auch dieser Beitrag liegt seit einem halben Jahr bei mir im Bearbeitungsordner. Bis auf meinen letzten Satz war er fertig. Ursprünglich wollte ich noch auf den vorher gehenden Abschnitt der Frau Winsemann eingehen, aber da hat mich die Kraft verlassen. Da ich aber neben der Kraft auch sehr viel Zeit und Nerven investiert habe, mMn der Beitrag gut gelungen und die Aktualität nach wie vor gegeben ist, veröffentliche ich mein Werk nun doch noch.

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

– Seite 5 –

[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

– Seite 6 –

Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

– Seite 8 –

Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

– Seite 10 –

a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

– Seite 11 –

b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

– Seite 12 –

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

– Seite 13 –

Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁