Nachfolgender Fall hat sich zwar in Österreich abgespielt, wäre aber bei deutschen Jugendämtern ebenso möglich. Im Grunde genommen zeigt sich hier wie in anderen Fällen, dass Müttern zunächst einmal grundsätzlich geglaubt wird, egal was diese behaupten. Obwohl der Vater im eingestellten Fall die Obsorge = Sorgerecht hatte, was in deutschsprachigen Behörden schon viel heißt, brauchte die Mutter nur Pips sagen und schon hatte sie die Kinder wieder.
Archiv nach Schlagworten: Obsorge
Amtsmissbrauch – Freispruch für Behörden
Lesben: Keine gemeinsame Obsorge
Lesben: Keine gemeinsame Obsorge
Eine Frau ließ sich im Ausland künstlich befruchten und wollte sodann gemeinsam mit ihrer Freundin in Österreich das Sorgerecht ausüben. Keine Chance, sagt der Oberste Gerichtshof.
[..]Das erstinstanzliche Bezirksgericht Wien-Donaustadt weigerte sich aber, dieses Vorhaben zu genehmigen. Die gemeinsame Obsorge könne nämlich nur den leiblichen Eltern eingeräumt werden, nicht aber Stiefeltern. Diese dürften erst dann als Vormund eingesetzt werden, wenn der leibliche Elternteil die Berechtigung dazu verliert. Hier aber habe die Mutter des unehelich geborenen Kindes das Sorgerecht inne. Dazu kommt, dass ein gemeinsames Sorgerecht im Gesetz selbst dann nicht vorgesehen ist, wenn Personen eine Eingetragene Partnerschaft begründet haben. Diese Regel müsse dann auch für Homosexuelle gelten, die ihre Beziehung in einer „nicht institutionellen Lebensgemeinschaft“ führen. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil. Es sei ausgeschlossen, dass einem sogenannten Pflegeelternteil gemeinsam mit dem leiblichen Elternteil das Sorgerecht für das Kind eingeräumt werde. Selbst bei Eheleuten (Mann und Frau) sei eine derartige Regelung nicht vorgesehen, wenn einer der Partner ein Kind aus einer früheren Beziehung einbringt.[..] Die Presse
Wie es dbzg. im deutschen Familienrecht aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Aktuelle Kommentare