Lesben: Keine gemeinsame Obsorge

Lesben: Keine gemeinsame Obsorge

Eine Frau ließ sich im Ausland künstlich befruchten und wollte sodann gemeinsam mit ihrer Freundin in Österreich das Sorgerecht ausüben. Keine Chance, sagt der Oberste Gerichtshof.

[..]Das erstinstanzliche Bezirksgericht Wien-Donaustadt weigerte sich aber, dieses Vorhaben zu genehmigen. Die gemeinsame Obsorge könne nämlich nur den leiblichen Eltern eingeräumt werden, nicht aber Stiefeltern. Diese dürften erst dann als Vormund eingesetzt werden, wenn der leibliche Elternteil die Berechtigung dazu verliert. Hier aber habe die Mutter des unehelich geborenen Kindes das Sorgerecht inne. Dazu kommt, dass ein gemeinsames Sorgerecht im Gesetz selbst dann nicht vorgesehen ist, wenn Personen eine Eingetragene Partnerschaft begründet haben. Diese Regel müsse dann auch für Homosexuelle gelten, die ihre Beziehung in einer „nicht institutionellen Lebensgemeinschaft“ führen. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte das Urteil. Es sei ausgeschlossen, dass einem sogenannten Pflegeelternteil gemeinsam mit dem leiblichen Elternteil das Sorgerecht für das Kind eingeräumt werde. Selbst bei Eheleuten (Mann und Frau) sei eine derartige Regelung nicht vorgesehen, wenn einer der Partner ein Kind aus einer früheren Beziehung einbringt.[..] Die Presse

Wie es dbzg. im deutschen Familienrecht aussieht, kann ich leider nicht sagen.

Scheidung auf Iranisch: OGH anerkennt Urteil nicht

Das iranische Recht beinhaltet manche Eigenheiten: So kann sich ein Mann immer scheiden lassen, er muss die Scheidungsformel bloß in Anwesenheit mindestens zweier „gerechter“ (gesetzestreuer) Männer aussprechen. Und es gibt widerrufliche und unwiderrufliche Scheidungen.

Österreichischen Gerichten oblag es, zu klären, ob eine iranische Scheidung hierzulande anerkannt wird. Geklagt hatte eine Iranerin, deren Mann iranisch-österreichischer Doppelstaatsbürger ist. Beide leben vorwiegend in Österreich. Die Ehe war in Teheran geschieden worden. Die Frau stimmte einem Vergleich nicht zu. Das Gericht befand, dass die Frau keinen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens hatte. Es erlaubte dem Mann, die von ihm ausgesprochene Scheidung „eintragen“ zu lassen – nach Bezahlung von 14 Goldmünzen als Morgengabe sowie 40 Millionen Ris als Gehaltersatz für vier gemeinsame Ehejahre und 1,5 Millionen Toman an Unterhalt.[..] Die Presse

In diesem Bericht fehlen allerdings elementare Punkte. Wurde die Ehe im Iran oder in Österreich geschlossen? Was ist Ris für eine Währungen? Die offizielle Währung im Iran ist der Rial. Nun habe ich über Google folgendes gefunden: 10 Rial sind 1 Toman, d.h. demnach 1.5 Mil. Toman sind 150.000 Rial, gleicht nach derzeitigem Stand 11,1678 EUR.

Grundrechte: „Watschen“ für das Familienrecht

„Rechtspanorama am Juridicum“: Eltern ohne Sorgerecht stehen im Abseits, vor allem uneheliche Väter haben einen schweren Stand, betonen Experten. Aber auch Frauen müssen momentan auf gerichtliche Hilfe hoffen.

. . Männer, die ein Kind gezeugt haben, aber keine Möglichkeit finden, den Nachwuchs anzuerkennen oder auch nur zu besuchen. Lesbische Frauen, die trotz eingetragener Partnerschaft keine künstliche Befruchtung vornehmen lassen dürfen. Es sind Fälle wie diese, mit denen sich die Gerichte in letzter Zeit beschäftigen. Und es sind Fälle, die die Frage aufwerfen: Welche Ungleichbehandlungen sind im Familienrecht zulässig, und wo beginnt die Diskriminierung?[..] Die Presse

Ein ausführlicher Beitrag über das derzeitige Familienrecht in Österreich.

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