Da vor kurzem das BMJ ein Eckpunktepapier zur Beschneidung heraus gegeben hat und in der Pressemitteilung eindeutig steht, dass die Beschneidung bei Jungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stellt sich angesichts eines anderen Urteils, in dem einem Ehepaar das Sorgerecht entzogen wurde, die Frage, wo darf der Staat eingreifen und wo nicht.
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Eingriff der Staatsgewalt in die elterliche Sorge
12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
Pressemitteilung Nr. 248 vom 18.07.2012
12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
WIESBADEN – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12.700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9.600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
In Frankreich Sorgepflicht und Umgang ab Geburt für ALLE Väter
Sorgepflicht und Umgang ab Geburt, im Interesse der Kinder, in Frankreich seit 1998 für ALLE Väter via Facebook
Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt.
Wenn nach der Geburt beide Eltern ihre Elternschaft gegenüber den Behörden anerkennen, werden sie beide Inhaber des elterlichen Sorgerechts. Die Frage wie sie zueinander stehen, ob sie eine feste Beziehung haben, ob sie zusammenleben und ob sie verheiratet sind, spielt dabei keine Rolle.
Richter gesteht Kindesmisshandlungen
Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn persönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kinder gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Rarität darstellt. Die Erkenntnisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern angerichtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dieser Ausführung habe jedes Mitglied dieser Gesellschaft Anspruch auf Familienleben. Das bedeute, dass die Staaten sich verpflichtet haben, dass Familienleben nicht gestört und nicht zerschnitten werden darf.
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