Archiv nach Schlagworten: Sorgepflicht

Eingriff der Staatsgewalt in die elterliche Sorge

Da vor kurzem das BMJ ein Eckpunktepapier zur Be­schneidung heraus gegeben hat und in der Presse­mitteilung eindeutig steht, dass die Beschneidung bei Jungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stellt sich ange­sichts eines anderen Urteils, in dem einem Ehepaar das Sorgerecht entzogen wurde, die Frage, wo darf der Staat eingreifen und wo nicht.

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12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011

Pressemitteilung Nr. 248 vom 18.07.2012
12.700 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011

WIESBADEN – Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12.700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge ange­ord­net, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9.600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

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In Frankreich Sorgepflicht und Umgang ab Geburt für ALLE Väter

Sorgepflicht und Umgang ab Geburt, im Interesse der Kinder, in Frankreich seit 1998 für ALLE Väter via Facebook

Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt.

Wenn nach der Geburt beide Eltern ihre Elternschaft gegenüber den Behörden anerkennen, werden sie beide Inhaber des elterlichen Sorgerechts. Die Frage wie sie zueinander stehen, ob sie eine feste Bezieh­ung haben, ob sie zusammenleben und ob sie ver­heiratet sind, spielt dabei keine Rolle.

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Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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