Archiv nach Schlagworten: Umgangsrecht - Seiten 2

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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Vater verweigert Unterhalt

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.

Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig – obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.

[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.

„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]

Alleine die Wortwahl ‚Erzeuger‘ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird – kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.

Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

petition_digital_signieren1Petition: Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

[..]Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden.

[..]Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Vielen Dank an Michael K. für die weiter geleitete Information 🙂

Link zur genannten Petition

Petition: Einführung des Wechselmodells

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kindern durch beide leibliche Elternteile, auch wenn diese getrennt sind. Das sogenannte Wechselmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland Gesetz werden.

Begründung

„Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!“

Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrecht in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsreform.

Viele Väter in Deutschland sind bereit, für ihre Kinder mehr als nur ein Wochenend–Besuchselternteil aller 14 Tage zu sein und ihre Rolle als Vater auch wahrzunehmen. Ihnen wird leider oft durch einen unbegründeten Widerstand der Kindsmutter sowie der für deutsche Väter ungünstigen Gesetzgebung, ein dem eigentlichen Kindswohl entsprechender gleichwertiger Umgang versagt. Dies ist vor allem für unsere Kinder ein nicht tragbarer Zustand. Kinder brauchen beide Eltern! Es gibt keinen unwichtigen Elternteil! Es muss verhindert werden, dass Kinder von einem Elternteil entfremdet werden, obwohl dieser doch Interesse am Kind hat! Es darf nicht sein, dass ein Elternteil das andere Elternteil ausgrenzen darf!

Der Bundestag unterstützt mit dem Konzept des Elterngeldes und der Elternzeit engagierte Väter, die Zeit für ihre Kinder haben und deren Entwicklung miterleben wollen, was bereits ein positiver Ansatz ist.

Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw. freiwillig durchgeführt.

Kinder brauchen Wurzeln, die sie in Ihren Familien finden.

Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden [zur Petition]

Väter-Demo am 20. Juni 2009 in Berlin

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliode10 Jahre nach der Kindschaftsrechtsreform ist Deutschland wieder das familienpolitische Schlusslicht in Europa: Finnische Trennungsmediation, polnisches Sorgerecht, dänisches Elterngeld, französisches Familiensplitting, österreichische Männerpolitik, belgisches Wechselmodell … Familienpolitik kann sehr modern sein – und unsere Nachbarn machen uns vor, wie das geht.

Im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform vor 10 Jahren wurde erstmals die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt und den Kindern ein Umgangsrecht zum getrennt lebenden Elternteil eingeräumt. Doch verliert etwa jedes zweite Kind nach der Trennung den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem es nicht leben kann. Nach wie vor ist das gemeinsame Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern keine Selbstverständlichkeit.

Vor mehr als fünf Jahren beauftragte das Bundesverfassungsgericht das Bundesjustziministerium mit der Prüfung, ob die geltende Sorgerechtsregelung von nichtehelichen Müttern missbraucht werde, um erziehungswillige Väter von der Verantwortung für ihre gemeinsamen Kinder auszugrenzen. Ergebnisse hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher nicht vorgelegt. Sie verzögert damit eine moderne Fassung des Sorgerechts, die in andern europäischen Ländern – wie z.B. in Polen – längst etablierte Praxis ist.

Mehr dazu unten im Link. Der VafK veranstaltet dieses Jahr wieder eine Demo und es wäre schön, wenn die Zahl der Demonstranten endlich mal eine 4-stellige Zahl erreichen würde.

Link
VafK – Elterndemo am 20. Juni 2009 in Berlin
Bild: © Fotograf Gerd Altmann (geralt)/stanly(dezignus-shapes) / Pixelio

Der entsorgte Vater – Teil 1

Wenn der Hass der Mutter auf den Vater stärker ist als die Liebe zum gemeinsamen Kind, dann hast Du keine Chance!

So wirbt Douglas Wolfsperger auf seiner Homepage zu seinem Film und damit hat er recht. Zunächst einmal der entsprechende Link [hier]
Eine weitere umfangreiche Sammlung zum Film bietet der VafK Karlsruhe [hier]

Ich selbst stelle dieses Thema auch deshalb ein, weil vorige Woche bei RTL-Stern TV immerhin ca. 20 Minuten über dieses Thema gesprochen wurde, den schriftlichen Beitrag zur Sendung habe ich unter Link eingestellt. Nachfolgend nun die beiden Youtube-Videos der Sendung, gesplittet in zwei Teile, da dieses Blog in einem Beitrag nur ein Video zuläßt.

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

In der Sendung „Aspekte“ vom 24.04.2009 wird der Film ebenfalls besprochen, den man sich (noch) in der ZDF-Mediathek anschauen kann – Länge 06.21h [hier]

Im übrigen wurde dieses Thema sogar von dem Frauenportal Brigitte.de aufgegriffen und das sogar erstaunlich objektiv aus Sicht der Väter [hier]
Erwähnenswert aus dem Artikel ist m.E. der folgenden Satz:

Bevor ein Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, wandert das Kind eher ins Heim – statistisch gesehen.

Der Film läuft nächste Woche an und hat am 10.06.2009 Premiere in Berlin und Karlsruhe. In der Fächerstadt sind die Karten allerdings schon fast ausverkauft, wie ich per Mail erfahren habe.

Nachtrag
Douglas Wolfsperger im Deutschlandradio Kulur

Link
Stern: Das Drama der Scheidungsväter „Du wirst dein Kind nie wieder sehen“
T-Online: „Entsorgte Scheidungsväter“ mit vielen Kommentaren

Der entsorgte Vater – Teil 2

Entsorgte Väter Teil 2/2

Aktualisierung am 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt
Dafür kann ich aber 3 Links zu Youtube anbieten, die mit der Thematik genauso zu tun haben. Sicherheitshalber wurden diese Videos von mir gespeichert.

Youtube: Entsorgte Väter (1/3)
Youtube: Entsorgte Väter (2/3)
Youtube: Entsorgte Väter (3/3)

Im zweiten Teil kommt zum einen Richter Jürgen Rudolph zu Wort und zum anderen eine Mutter. Diese spricht darüber, das sie aus verletzter Eitelkeit den Kindern ihren Vater zunächst entziehen wollte, aber mit Hilfe von Richter Jürgen Rudolph und dem Cochemer Modell dieses nicht durchziehen konnte und heute darüber froh ist.

Youtube Suchbegriff: Richter Jürgen Rudolph

Link
Cochemer Modell

Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge zum Umgangsrecht mit Kindern bei getrennt lebenden Elternteilen beschließen:
Beide Elternteile sollen für die Belastungen, wie Reisekosten und Reisedauer, die bei der Ausführung des Umgangsrechts entstehen, zu gleichen Teilen aufkommen.

Sofern keine andere, von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung getroffen worden ist, soll jedes Elternteil prinzipiell verpflichtet sein, jede 2. Reise zur Ausübung des Ungangsrechts auf eigene Kosten durchzuführen.

Begründung

§ 1684 BGB besagt: „Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 1)“. Das gilt sowohl beim gemeinsamen, als auch beim alleinigen Sorgerecht nur eines Elternteils, bei dem die Kinder leben. Aber auch der getrennt lebende Elternteil hat ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht und die Umgangspflicht mit dem Kind.

Laut aktueller Rechtssprechung muss der von den Kindern getrennt lebende Elternteil die Kinder bei dem mit den Kindern lebenden Elternteil auf eigene Kosten abholen und dort wieder abliefern.

Bei einem Wegzug des Elternteils mit den Kindern in eine andere Stadt wird die Durchführung des Umgangsrechts z. T. stark erschwert. Es entstehnen zusätzliche Kosten und Zeitaufwände. Diese Belastungen müssen vom getrennt lebenden Elternteil komplett getragen werden, obwohl er diese nicht verursacht hat und keinen Einfluß darauf nehmen kann.

Diese Rechtsprechung bewirkt eine ungerechte und einseitige Belastung des getrennt lebenden Elternteils.

Ich würde mich freuen, wenn gerade auch diejenigen, die sich ohnehin zum mitzeichnen gegen Internetsperren auf der entsprechenden Seite des Bundestages anmelden mußten, diese Petition ebenfalls unterschreiben würden. Bisher gibt es 193 Mitzeichner, sorgen wir dafür, das es mehr werden.

Links
Petition: Umgangsrecht – Teilung der Kosten
Forum zum Petitionstext

Umfrage des BMJ zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Vätern

Am 07.01.2009 schrieb Frau Zypries bei Abgeordnetenwatsch folgendes:

Sehr geehrte Frau ,

die Auswertung der Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern ist abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung können Sie beim Bundesministerium der Justiz, poststelle@bmj.bund.de, anfordern [hier]

Kommentar
Ich schrieb daraufhin das Bundesministerium der Justiz an mit der Bitte, mir diese Zusammenfassung zuzuschicken, was auch prompt erledigt wurde.

Zur Vorgeschichte
Im Jahre 1998 mußte, ausgelöst durch den Maastricht-Vertrag, das gemeinsame Sorgerecht eingeführt werden, allerdings gab es dieses nur für ehemals Verheiratete. Deshalb mußte ein nichtehelicher Vater bis zum Bundesverfassungsgericht klagen und mit Urteil vom 29.1.2003 stellte das BVerfG u.a. fest:

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003

– 1 BvL 20/99 –

– 1 BvR 933/01 –

4. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

Kommentar
Da diese Umfrage bereits im
WGVDL-Forum eingestellt wurde, möchte ich die Ergebnisse auch in diesem Blog verkünden und auf die Argumentation des BMJ hinweisen. 6 Jahre nach Urteilsverkündung bequemt sich das Justizministerium, endlich eine Studie auszuschreiben und ich befürchte, bis eine evtl. Gesetzesänderung wirksam wird, werden noch weitere 6 Jahre zu Lasten der Kinder und Väter vergehen.