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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet

vdl-portraet-kinderschutzkonferenzDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet weiter auf das Instrument von Zugangssperren („Access Blocking“).

Alle deutschen Internet-Zugangsanbieter sollen in die Pflicht genommen werden

Gleichzeitig hat das Bundeskabinett Eckpunkte für die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Damit dokumentiert die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, der Kinderpornografie im Internet den Kampf anzusagen. Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden [mehr]

Ein weiterer Bericht zur Vorgehensweise der Ministerien, des BKA und anderer Institutionen bereite ich in einem neuen Beitrag auf.

Links
BMFSFJ: Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet
BMFSFJ: Fragen und Antworten zu Zugangssperren im Internet (Access Blocking)
Spiegel Online – Regierung beschließt Eckpunkte für Web-Sperrgesetz
Zeit.de – Mediengesetz Regierung beschließt Sperre von Kinderpornoseiten

Kampf gegen Kinderpornos – Gesetz noch vor dem Herbst

Im Ringen um ein Gesetz gegen Kinderpornografie hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Regelung noch vor der Bundestagswahl für möglich. Sie sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Wenn man es wirklich will, kann man sehr zügig eine Regelung finden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Die Vorarbeiten sind gemacht.“

Vor dem Hintergrund ihres Streits mit Familienministerin Ursula von der Leyen sagte Zypries: „Die Familienministerin sieht inzwischen ein, dass es eines gesonderten Gesetzes zur Verhinderung des Zugangs auf kinderpornografische Seiten im Netz bedarf. Deshalb hat sie Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, über die wir heute im Bundeskabinett beraten und entscheiden werden.“ [mehr]

Telekom stellt sich noch quer

[..]Grundsätzlich hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ebenso wie Zypries gegen eine strengere Internet-Zensur – mit Ausnahme der Kinderpornografie – ausgesprochen. Schäuble sagte der ARD: „Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit.“ Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: „Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen.“ Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: „Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern.“ [mehr]

Warten wir also ab, welche Beschlüsse heute im Bundestag ausgearbeitet werden. Am Abend müßte es bereits ein Vorabprotokoll der heutigen Plenarsitzung geben. Sollte das zutreffen, werde ich dieses noch (in Teilen) veröffentlichen.

Link
wgvdl-Forum: Weitere (techniche) Informationen

Ursula von der Leyen zu Internetsperren wegen Kinderpornografie

Wenn man den Missbrauch von Kindern ächten wolle, dürfe man nicht so tun, als sei das Internet ein „Ozean der Rechtslosigkeit“. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen fordert zum Handeln auf, gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz.

FAZ: Kritiker aus der Internetwirtschaft führen an, es gehe ihnen nicht nur um geschäftliche Interessen, sondern um die Sorge vor Zensur im Internet.

von der Leyen: Diese Sorge ist unbegründet.

Wer’s glaubt, wird selig…

von der Leyen: Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass es ausschließlich um die Sperrung von Kinderpornographie geht. Ein zweites Argument, das immer wieder vorgeschoben wird, sind technische Hürden.

Hier hat sich unsere Ursel wohl versprochen und meinte bestimmt „gesetzliche“ Hürden 😉

von der Leyen: Wenn man sieht, dass Internetanbieter in den skandinavischen Ländern, in der Schweiz, England und sogar in Italien das technisch beherrschen, dann muss man sich fragen, ob wir in Deutschland dazu nicht fähig sind.

Vielleicht sollte sie Herrn Schäuble fragen, wieso das BKA angeblich so unfähig ist.

von der Leyen: Die meisten Anbieter sind kooperativ. Diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Blockadehaltung einnehmen, schmeißen eine Nebelkerze nach der anderen.

Ach.. und Frau von der Leyen wirft nicht mit Nebelkerzen…

FAZ: Was mögen das für Gründe sein?

von der Leyen: Das ist völlig diffus. Es gibt da die Vorstellung, die Freiheit des Internets bedeute, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Aber es kann kein rechtsfreier Raum sein.

Das Grundgesetz durch Zugangssperren verletzten, soll aber möglich sein oder habe ich da etwas falsch verstanden? In diesem Zusammenhang möchte ich noch an den traurigen Fall eines Vaters erinnern, der sich und seinen Sohn umgebracht hatte. Dieser Vater besaß eine Domain und hatte seinen Fall akribisch dokumentiert. Innerhalb von 24 Stunden nach der Tat war nicht nur die Domain gelöscht, selbst bei Google-Cache konnte man nichts mehr finden. Diese Geschichte kann man im paPPa.com-Forum finden.

Die Freiheit der Kommunikation, die im Übrigen grundrechtlich durch unsere Sperrungen nicht berührt wird, kann kein höheres Gut sein als die Würde eines Menschen und die Unverletzlichkeit eines Kindes. Das andere ist, dass dies einer der größten Märkte der organisierten Kriminalität ist, wie der Verband Bitcom selbst sagt. Das heißt, da stehen mächtige Geldinteressen dahinter, und deshalb wird diese Auseinandersetzung mit so harten Bandagen geführt [Bundesregierung]

Ich kann mir nicht vorstellen, das es so viele Konsumenten von Kinderpornos gibt, wie es immer wieder dargestellt wird. Ich vermute eher, das man hier 1. ein Thema gefunden hat, welches automatisch mit Männer verbunden wird, da diese hauptsächlich Pornografie konsumieren. Pornografie = Kinderpornografie = Mann = Täter. Man muss Männer als Täter noch nicht einmal erwähnen, bei den meisten steht von vorn herein fest, wer die Tätergruppe ist. 2. glaube ich, das dieses Thema eines der wenigen ist, wo man sich des Rückhaltes der Bevölkerung gewiss ist, denn wer will schon mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht werden?
Durch Häufung der Medienberichte und dem Interview von UvdL in der FAZ habe ich mich kundig gemacht und bin einigen Quellen nachgegangen, die ich unten verlinken werde.
Ich habe mich immer wieder gefragt, warum es unseren Politikern – allen voran Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble – nicht möglich sein soll, adäquat etwas gegen entsprechende Domains zu unternehmen. Ursula von der Leyen sagt dazu in der FAZ folgendes:

FAZ: Wann und wie sind Sie darauf gekommen, diesen Vorstoß im Wahljahr zu unternehmen?

von der Leyen: In der Vorbereitung einer internationalen Konferenz zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung in Rio, die im November stattgefunden hat. Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Frau von der Leyen, es hat sie vorher schlicht nicht interessiert, da Frauenbelange in ihrem Ministerium von je her wichtiger waren als Kinderbelange.

von der Leyen: Mir war nicht klar, dass die Kinder vor laufender Kamera geschändet werden, sie zum Teil getötet werden, die Schreie der Kinder im Internet hörbar sind. Dass diese bewegten Bilder in Massen im Internet gezeigt werden. Und mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass europäische Länder um uns herum, aber auch Kanada und Neuseeland seit Jahren dagegen kämpfen und an uns vorbeigezogen sind.

Andere Länder haben dagegen etwas unternommen und Frau von der Leyen hat nichts davon gewußt?

von der Leyen: Sie haben die Internetsperren eingebaut, mit großem Erfolg. Und sie kooperieren miteinander, indem sie Quellen schließen und den Internetblock einsetzen. Nachdem ich auch gesehen habe, dass das BKA seit Jahren mit den Internetanbietern verhandelt und nicht vorankommt, war für mich klar: Hier muss einer das beherzt durchfechten.

Wieso fällt es anscheinend so schwer, beim Wissen um eine Domain den Provider anzuschreiben und eine Sperrung der Seite zu verlangen, schließlich ist Kinderpornografie ein Straftatbestand? Bei etlichen rechtsradikalen Webseiten sind Sperrungen bisher doch auch erfolgreich betrieben worden.

von der Leyen: Und ich mache auch deutlich, ob Wahljahr oder nicht: Ich werde im nächsten Bundestag sitzen, und damit ist das Thema nicht vom Tisch.

Ui… das ist ja schon fast ein Drohung oder?

FAZ: Hätte also der Innenminister viel früher etwas tun müssen?

von der Leyen: Es hätten alle Beteiligten bei diesem Thema früher aufwachen müssen, auch die Familienministerin. Mir ist einfach nicht klar gewesen, dass wir eine Handlungsmöglichkeit seit Jahren sträflich liegenlassen.

Frau Ministerin, wenn man sich fast ausschließlich um Frauenbelange kümmert, dann bleibt für Kinderbelange nicht mehr so viel Zeit übrig, denn auch ihr Tag hat nur 24 Stunden.

von der Leyen: Mir war nicht klar, dass die Kinder vor laufender Kamera geschändet werden, sie zum Teil getötet werden, die Schreie der Kinder im Internet hörbar sind. Dass diese bewegten Bilder in Massen im Internet gezeigt werden. Und mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass europäische Länder um uns herum, aber auch Kanada und Neuseeland seit Jahren dagegen kämpfen und an uns vorbeigezogen sind.

So so… in Massen sind diese Bilder und Filme vorhanden. Mir ist so etwas noch nicht begegnet, noch nicht einmal normale Pornos. Desweiteren gibt Frau von der Leyen zu, geschlafen zu haben und das, obwohl einige westliche Länder da bereits sehr aktiv sind. Ein Armutszeugnis sondergleichen. Leider befürchte ich, das sie mit dieser Argumentation bei vielen Leuten Punkte sammeln kann.

Nun ja, wenden wir uns anderen Argumentationen zu. Durch diverse Links bin ich auf der Homepage von CareChild gelandet, die einen Versuch – kinderpornografische Seiten zu schließen – nicht nur unternommen, sondern auch erfolgreich durchgezogen haben. Ich zitiere:

Beschämendes Ergebnis
Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Denn dies hätte letztendlich schon längst in Angriff genommen werden können, statt sich mit naiven Zensurwünschen und der Präsentation brutaler Kinderpornos vor Journalisten und Providern noch vor der Wahl profilieren zu wollen. An dem eigentlichen Problem der kommerzialisierten Kinderpornografie ändert dies alles ohnehin nichts. Diese ist weder von Zensur und Sperrlisten beeinflussbar noch von der schnellen Abschaltung durch Informationen an Provider. Dafür funktionieren die Abläufe und Methoden der überaus gut organisierten kriminellen Strukturen einfach zu gut.

Besser hätte ich es nicht erklären können 😉

Auch der Jurist Thomas Stadler hat sich in seinem Blog mit diesem Thema beschäftigt.

Wenn man zudem berücksichtigt, dass ein ganz erheblicher Teil der Server, auf denen sich nach verschiedenen Sperrlisten kinderpornografisches Material befindet, in der EU und den USA stehen, verstärkt sich der gewonnene Eindruck. Die Behörden könnten die Kinderpornografie im Netz effektiv bekämpfen, tun es aber nicht.

Warum wohl nicht? Weil unsere Regierung ohne solche Fälle gesetzlich keine Zensur implementieren könnte! Weiter schreibt Herr Stadler:

Solange deutsche Staatsanwälte Blogger verfolgen, die Links auf ausländische Sperrlisten setzen und Frau von der Leyen sich mit einheimischen Zugangsprovidern über sinnlose Netzsperren streitet, können sich die Täter wohl wirklich einigermaßen sicher fühlen.

Richtig! Würde Frau von der Leyen mit der gleichen Vehemenz gegen Provider vorgehen, wie sie in der Öffentlichkeit über dieses Thema „diskutiert“, wäre dieses womöglich schon vom Tisch. Aber… dann gäbe es ein Wahlkampfthema weniger und das ist die Krux an der Geschichte.

Der Versuch von Care Child zeigt, dass die deutsche Politik und die Sicherheitsbehörden handeln könnten, es aber nicht tun. Frau von der Leyen versucht eine Straße zu sperren, während die Navis der Täter die Ausweichroute bereits vorgeben. Vielleicht sollte die Ministerin sich endlich mit den Fakten befassen und solche Maßnahmen fordern und veranlassen, die tatsächlich dem Schutz der Kinder dienen.

Statt effektiv vorzugehen, gibt sie vor, ihr gehe es um die Kinder! Ich gestehe allerdings, das ich ihr das sogar abnehme, denn immerhin hat sie selber Kinder. Ich kreide ihr allerdings an, das sie dieses Thema weder in der Vergangenheit, noch aktuell ernst genug nimmt, da Frauenbelange stets wichtiger waren/sind.
Eine weitere Vermutung von mir ist allerdings und die trifft vermutlich am ehesten zu, das Frau von der Leyen keine Ahnung hat, wovon sie spricht und damit meine ich nicht die Kinderpornografie als solches.
Die Mitarbeiter des Innenministerium werden vermutlich dazu grinsen und lassen in diesem Fall ihrer Kollegin großzügig den Vortritt. Auf diese Weise erreicht Herr Schäuble u.U. das, was er auf anderen Wegen nicht erreichen konnte. Lassen wir bei diesem Thema ebenso großzügig Frau Zypries den Vortritt.

Links
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker
Thomas Stadler: Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Bundestag Gutachten zur Filterung
wgvdl-Forum: Zugangssperren im Internet gegen Kinderpornografie

Noch mehr Kontrolle durch Frau von der Leyen

Bundesministerin von der Leyen: „Wir müssen die Lebenswelt unserer Kinder besser verstehen“

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung bietet im Auftrag des Bundesfamilienministeriums Expertenchats zu „Virtuelle Lebenswelten“ für Jugendliche und Eltern an

Aus Anlass des Amoklaufs von Winnenden hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) beauftragt, eine Serie von Chats für Jugendliche und Eltern zum Thema „Virtuelle Lebenswelten“ anzubieten.

„Wenn wir die Warnsignale, die Jugendliche aussenden, früher wahrnehmen und früher erkennen wollen, müssen wir ihre Lebenswelten besser verstehen. Was auffällt, ist, dass die Jugendlichen, wenn sie sich in ihren Chatrooms bewegen, keinerlei Anlaufstelle haben, wenn sie Hilfe brauchen, wenn ihnen etwas unheimlich ist, wenn sie merken, dass sie von Problemen überwältigt werden. Sie brauchen so etwas wie eine 110 im Netz, für den Fall, dass sie Warnsignale anderer mitbekommen. Onlineberatung und moderierte Gruppenchats im Netz können eine Schnittstelle zwischen der Welt des Internets und den Angeboten der Erziehungsberatung und Jugendhilfe sein. Auch viele Erwachsenen müssen dazulernen, welche Bedeutung die virtuelle Welt für unsere Kinder hat“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen [mehr]

Glaubt  „uns Ursel“ tatsächlich, das Kinder nur darauf warten, einer Kontrolle im Internet zu unterliegen? Es gibt Kinder und Jugendliche, die über ihre Probleme reden, in entsprechenden Foren, in Chats, mit Freunden, aber auch mit ihren Eltern. Es kann mir aber keiner erklären, das diejenigen, die im Leben sowieso schon besonders ruhig und manchmal fast unsichtbar sind, sich plötzdem einem Notdienst anvertrauen, der auch noch dem Jugendamt untersteht. Hierzu bedarf es manchmal nur einer einzigen Ablehnung bei einer wichtigen Angelegenheit, die dann entweder für viele Jahre oder in manchen Fällen sogar lebensprägend bleibt. Vielleicht liege ich hier aber auch falsch und in diesem Punkt würde ich mich gerne irren; deshalb mögen die gesammelten Erfahrungen ihre eigene Sprache sprechen. Persönliche lege ich das unter Aktionismus „unserer Ursel“ ab und wie im Titel geschrieben, einer weiteren Kontrolle der Bürger.

Fördert Frau von der Leyen Bulimie?

Der Deutsche Jugendfotopreis präsentiert in drei thematisch unterschiedlichen Ausstellungen Fotos von jungen Leuten. Die Präsentationen sollen zu kreativem Umgang mit der Fotografie motivieren und eignen sich als Ergänzung bei Jugendkultur-Events oder Veranstaltungen zur Medienbildung. Die Bilder ermöglichen den Blick auf ein einzigartiges Panorama der Jugendkulturen in Deutschland [mehr]

Wenn man dem externen Link auf der Homepage des BMFSFJ mit dem Text Deutscher Jugendfotopreis – Die Ausstellungen zum Ausleihen folgt und dort auf den Link Ausstellung „Ein Bild von mir“ als PDF klickt, findet man die Bilder.

Nachtrag
Die Bilder wurden auf Grund einer Beschwerde entfernt.

Auch auf dieser Seite sind die u.a. Links zu den Bildern zu finden

http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_1.jpg
http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_2.jpg
http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_3a.jpg
http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_4b.jpg
http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_5.jpg
http://www.jugendfotopreis.de/bilderberg/bestof1998/bilder/98_hpc1_6.jpg


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist der Stifter des Deutschen Jugendfotopreises. Seit 1961 wird der Fotowettbewerb vom Bundesjugendministerium ausgeschrieben und finanziert [Partner]

Das Alter des Mädels auf dem Bild unten links schätze ich durchaus auf unter 18 Jahren und ist an sich schon fragwürdig. Das Frau von der Leyen aber nichts dabei findet, einen Preis für das Foto eines Mädels zu vergeben, das vermutlich an Bulimie leidet, wo dieses Krankheitsbild doch ebenfalls auf ihrer Agenda steht, irritiert mich dann doch irgendwie.

Das Frauenministerium schreibt in ihrer Pressemitteilung zu Bulimie:

Essstörungen wie Anorexie und Bulimie bilden eine immer größere Gefahr: Fast ein Viertel (22 Prozent) der 11- bis 17-jährigen Mädchen in Deutschland leidet an Magersucht (Anorexia nervosa) und Ess-Brech-Sucht (Bulimia nervosa) – Tendenz steigend. Die Folgen sind gravierend, rund 20 Prozent der Betroffenen sterben. Verschärft wird das Problem durch das Internet: Auf Websites und in Chatforen werden Anorexie („Ana“) und Bulimie („Mia“) verharmlost oder verherrlicht und als erstrebenswerter Lifestyle dargestellt [mehr]

Ich habe lange überlegt, ob ich diese Bilder veröffentlichen soll, aber angesichts des letzten Satzes der Pressemitteilung des BMFSFJ zu Bulimie kann man die Preisvergabe der veröffentlichten Bilder nur als Hohn bezeichnen und rechtfertigt mMn die Bekanntmachung.

Zypries sperrt sich gegen Internet-Pläne der Familienministerin

KINDERPORNO-BEKÄMPFUNG

Die Familienministerin will das Internet filtern, um Kinderpornografie draußen zu halten. Doch Ursula von der Leyen hat ohne die Justizministerin geplant: Brigitte Zypries will nach Informationen des SPIEGEL dem Web-Filter die Unterstützung versagen – wegen verfassungsrechtlicher Risiken.

Das Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), den Zugang zu kinderpornografischen Internet-Seiten durch Sperrvereinbarungen zwischen Internet-Providern und dem Bundeskriminalamt zu erschweren, wird zum Streitfall in der Großen Koalition.

Wenn ausgerechnet Internetsperren einen Streitfall in der Koalition auslösen, wäre das doch tatsächlich einmal etwas positives.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beklagt nach SPIEGEL-Informationen in einem fünfseitigen Brief an die Familienministerin mit Datum vom Donnerstag, ihr Haus sei in die monatelangen Verhandlungen nicht eingebunden gewesen. Der Vorschlag der Familienministerin, schreibt Zypries, berge „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“, sie könne diese Lösung deshalb „nicht mittragen“.

Ich stelle mir hier die Frage: werden Gesetzesänderungen schon immer auf diese Weise beschlossen oder kommt das jetzt nur an die Öffentlichkeit wegen bevorstehender Wahlen?

Im Januar hatte von der Leyen bereits eine weitgehende Einigung mit den Internet-Anbietern verkündet, doch auch dort regt sich Widerstand. „Keine Sperre ohne Gesetz“, heißt es etwa beim Branchenverband Eco.

Es hätte mich aber auch gewundert, wenn sämtliche Internet-Anbieter dieses so einfach hingenommen hätten. Zwar gibt es auch hier immer welche, die vorauseilenden Gehorsam praktizieren, aber keinerlei Aufbegehren konnte und kann nicht sein.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war vor einigen Wochen zu dem Schluss gekommen, die Seitensperrung sei technisch kaum umsetzbar und gefährde schwerwiegend die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit.

Ich habe heute lange gesucht, aber leider auf der Homepage vom Bundestag nichts dazu gefunden.

Der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ sagte von der Leyen am Samstag, es werde derzeit mit acht großen Zugangsanbietern verhandelt, einzelne Verträge seien bereits unterschriftsreif. „In den kommenden Wochen werden die Vereinbarungen offiziell geschlossen“, so von der Leyen.

Wenn das stimmen würde, dann wären das Vereinbarungen, die gegen einige Gesetze verstoßen würden und das macht ja wohl kaum jemand mit.

Die Justizministerin hält diese Vertragslösung für nicht ausreichend. „Effektive Sperrmaßnahmen“, schreibt sie, erforderten „eine klare gesetzliche Grundlage“. Von der Leyen sieht dennoch „keine Hürden, die nicht aus dem Weg geräumt werden können“. Ihr Ministerium arbeitet nun an Eckpunkten für ein Gesetz, mit denen sich das Bundeskabinett am 25. März befassen soll. Unterstützung in ihrer Machtprobe mit der Bundesjustizministerin bekommt von der Leyen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Kinderpornografie ist abscheulich. Wir sollten mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten den Eindruck zu erwecken, unsere Verfassung schütze Kinderpornografie.“ [Quelle]

Ja klar, Frau Ministerin sieht selten Probleme und das sie vom Innenminister Unterstützung erhält, verwundert vermutlich keinen. Gerade Herr Schäuble ist dafür bekannt, etliche Gesetze auf den Weg gebracht zu haben, die er entweder komplett oder teilweise zurück nehmen mußte. Das Geheuchel über Kinderpornografie nehmen ich unseren Ministern nicht ab und das hier mal wieder mit der Verfassung „gespielt“ wird, zeigt wohl eher die eigene Hilflosigkeit.

Link
Spiegel: Von der Leyen lässt Kinderpornografie aus dem Netz filtern
Heise: Von Datenschutz und Schäuble-Katalog

Ursula von der Leyen ist von ihrer Familienpolitik überzeugt

Nachhaltige Familienpolitik ist eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Wohl­stand. Das ist das wichtigste Ergebnis des Familienreports 2009, den Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­te­rin Ur­su­la von der Leyen in Ber­lin vor­ge­stellt hat.

„Angesichts der wirtschaftlichen Krise sind viele Menschen verunsichert“, sagt Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­te­rin Ursula von der Leyen. „Der Familienreport zeigt aber: Gerade jetzt wirkt die Unterstützung von Familien und die Förderung von Fa­mi­lien­freund­lich­keit sta­bi­li­sie­rend. Der Ausbau der Kin­der­be­treu­ung und ver­bes­ser­te Fa­mi­lien­leis­tun­gen sind Vo­raus­set­zun­gen für wei­te­ren Wachs­tum und Sta­bi­li­tät in Deutsch­land.“ [mehr]

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Wiedereinsteigerinnen haben die Kompetenzen, die jetzt gefragt sind

Bundesfrauenministerium und Bundesagentur für Arbeit starten 17 Modellprojekte – Internetportal vermittelt spezielle Angebote für Frauen mit langen beruflichen Auszeiten

Die Bundesregierung will Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause stärker unterstützen: Zum Internationalen Frauentag 2009 startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit 17 ausgewählte Modellprojekte, die Frauen nach einer mehrjährigen Auszeit beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen. Außerdem geht ein Internetportal online, das den Frauen den Weg zu speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Informations- und Beratungsangeboten zeigt. Modellprojekte und Lotsenportal sind Teil des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ der Bundesregierung, das drei Jahre lang mit 30 Millionen Euro gefördert wird (14 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), kofinanziert von der Bundesagentur für Arbeit sowie Trägern und Kommunen) [mehr]

Und wieder ein paar Millionen EUR Ausgaben, bei denen keiner weiß, ob diese sinnvoll angelegt sind oder nicht.

Das wahre Gesicht der Ursula von der Leyen

Dünner als Papier war die Tapete der Frauenfreundlichkeit auf dem Gesicht der Frauenministerin Ursula von der Leyen, wie aus einem Artikel von n-tv hervorgeht. Nach ihrer Falschmeldung zum Babyboom, zeigt sie nun, dass es ihr bei Frauen nur um deren Arbeitskraft geht.

n-tv
Vorerst keine Anhebung, Längere Babypause abgelehnt
… Ein Vorschlag der EU-Kommission für mindestens 18 Wochen Mutterschutz stieß in Brüssel auf Bedenken etlicher Mitgliedsstaaten… In Deutschland sieht das Gesetz 14 Wochen vor. „Unser Hauptanliegen ist, dass wir nicht einen Rückschritt der Frauen am deutschen Arbeitsmarkt haben“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Das soll wohl eher heissen 4 Wochen mehr Mutterschutz bedeuten einen Rückschritt für die Arbeitgeber.

Die Ministerin fürchtet, für junge Frauen könnte es bei einem längeren Mutterschutzurlaub schwieriger werden, eine Stelle zu finden. Die Babypause mache Frauen für Arbeitgeber teurer.

„schwieriger werden, eine Stelle zu finden“ ist eine Lüge. Die Arbeitsstelle ist gesichert. Deshalb heisst es ja Mutterschutz. Am Ende lässt aber Frau von der Leyen die Maske fallen, es geht nur um Kohle. Wobei der Arbeitgeber bei Schwangerschaft finanziell durch das Umlageverfahren abgesichert ist.

Der Bundesregierung gehe es um einen guten Gesundheitsschutz. „Wir sollten uns daran orientieren, was dafür erforderlich ist“, sagte die Ministerin. In Deutschland sei der Gesundheitsschutz bereits gewährleistet, die Regeln gingen über die geplante Richtlinie hinaus.

Woher dieser Sinneswandel der Ministerin? Bisher hat sie immer behauptet, alles für das Frauenwohl zu tun.

Einige Mitgliedsstaaten teilten von der Leyens Bedenken. „Hier gilt es, darauf zu achten, dass die Frauen nicht entfernt werden vom Arbeitsmarkt“, sagte der französische Vertreter Philippe Leglise-Costa.

„Frauen vom Arbeitsmarkt entfernen“ ist natürlich ein ganz böses Faul.

Der dänische Arbeitsminister Claus Hjort Frederiksen sprach von der Gefahr, dass man mit Rechten ausschließlich für Frauen eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern ausschließe.

Unglaublich, dass jemand auf die Idee kommt, durch Frauenbevorzugung könnten Männer benachteiligt werden. Da muss wirklich völlige Ebbe in der Kasse sein.

Der tschechische Sozialminister und Ratsvorsitzende Petr Necas sagte: „Natürlich können wir uns vorstellen, dass es Probleme in den Mitgliedsstaaten verursachen kann, in denen der Mutterschutzurlaub teilweise von den Arbeitgebern gezahlt wird.“

Ich bin immer wieder erstaunt das auch Politiker 1 + 1 zusammenzählen können.

Mehrere Minister wünschten wie von der Leyen, auch die Rolle der Väter bei der Verbindung von Familie und Beruf stärker in den Blick zu nehmen.

Wie jetzt, sollen Väter für die Mutter in den Mutterschutz gehen.

„Ansonsten wird der falsche Gedanke übermittelt, dass nur die Mutter für den Einklang verantwortlich ist“, sagte der spanische Arbeitsminister Celestino Corbacho Chaves.

Die Behauptung das Politiker 1 + 1 zusammenzählen können, ziehe ich hiermit zurück..

„direktzu von der Leyen“

„direktzu von der Leyen“ – Bundesfamilienministerin stellt direkten Draht zu Bürgerinnen und Bürgern her

Neues innovatives Webportal ermöglicht persönlichen Austausch mit der Bundesministerin über alle Aspekte der Familienpolitik

Wie stehen die Chancen, den Mehrwertsteuersatz für kindgerechte Produkte auf sieben Prozent zu senken? Profitieren wirklich alle Familien von der Kindergelderhöhung? Wann wird der Besuch des Kindergartens in Deutschland kostenlos? Alle Bürgerinnen und Bürger haben jetzt die Möglichkeit, diese oder ähnliche Fragen an die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen persönlich zu stellen – über die Internetplattform www.direktzu.de/vonderleyen. Alle zwei Wochen beantwortet die Ministerin die drei Top bewerteten Fragen. Die ersten Antworten werden am 28. Januar 2009 online gestellt.

Das Dialogangebot über die direktzu-Plattform soll dazu beitragen, Politik und Bürger einander näher zu bringen. Die Bundesregierung schätzt vor allem das basisdemokratische Element an direktzu: Bürger richten ihre Anliegen direkt an die Politiker. Anschließend entscheiden sie gemeinsam, welche Anliegen beantwortet werden sollen. Die Politiker ihrerseits erfahren aus erster Hand von Ansichten und Meinungen der Bürger.

Und so funktioniert es: Zunächst erfolgt die Registrierung. Danach kann jeder angemeldete Nutzer seinen Beitrag unter der Rubrik „Mein Anliegen“ einstellen, eine offene Community ebenfalls registrierter Seitennutzer stimmt dann über diese Beiträge ab. Die Ministerin beantwortet schließlich jene Anfragen mit den höchsten Punktzahlen. Die Besucher der Website können also nicht nur ihre eigenen Fragen stellen, sondern auch mitentscheiden, auf welche Beiträge Ursula von der Leyen antworten soll. So können alle Nutzer ihre Ansichten, Meinungen und Kritik frei äußern, um sich in die politische Diskussion einzubringen. Damit geben sie der Bundesfamilienministerin die Möglichkeit, auf Probleme und Sorgen der Menschen einzugehen und öffentlich Stellung zu kontroversen Themen zu nehmen.

BMFSFJ

Starke Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar machen

Ursula von der Leyen: „Der Helene Weber Preis macht die starken Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar“

Bundesfrauenministerium lobt Auszeichnung in Höhe von 10.000 Euro aus

Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes vergibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals den Helene Weber Preis als Auszeichnung für hervorragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

„Wir wissen: Viele Frauen wollen sich politisch engagieren. Aber noch sind sie – vor allem in der Kommunalpolitik – weit davon entfernt, zahlenmäßig mit den Männern gleichzuziehen“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Auf Bundesebene steht Deutschland mit einer Bundeskanzlerin und sechs Ministerinnen auch im europäischen Vergleich gut da. In der Kommunalpolitik ist dagegen nur ein Viertel aller Mandate mit Frauen besetzt, in Führungspositionen haben sie Seltenheitswert. Mit dem Helene Weber Preis wollen wir das starke Engagement dieser Frauen sichtbar machen und würdigen. Außerdem soll der Preis noch mehr Frauen dazu bewegen, aktiv zu werden und sich stärker in die Politik einzumischen.“

Der Helene Weber Preis richtet sich an Mandatsträgerinnen, die nicht länger als zwei Legislaturperioden in der Kommunalpolitik aktiv sind. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine Jury wählt 15 Preisträgerinnen aus. Sie erhalten ein individuelles Coaching, der mit 10.000 Euro dotierte Hauptpreis dient zur Förderung kommunalpolitischer Projekte. Der Preis wird im Mai 2009 verliehen.

Vorschläge für den Helene Weber Preis 2009 können bis zum 28. Februar 2009 im Preisbüro eingereicht werden. Das Bewerbungsformular, die Bewertungskriterien und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.helene-weber-preis.de.

Helene Weber (1881 – 1962), die Namensgeberin des Preises, war eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Weber gehörte zu den ersten Frauen, die nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1919 in die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt wurden. Sie baute die Sozialen Frauenschulen mit auf, die die Professionalisierung von Frauenberufen zum Ziel hatten, und war einer der herausragenden Köpfe der konfessionellen Frauenbewegung, die für das politische Engagement von Frauen warb. Im Nationalsozialismus unterlag Weber als hohe Beamtin dem Berufsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie Mitglied im Grundsatzausschuss und im Präsidium des Parlamentarischen Rates, bis zu ihrem Tod 1962 Mitglied des deutschen Bundestages.

BMFSFJ

Zugangssperren im Internet sind ein scharfes Schwert

Ursula von der Leyen: „Wir müssen den Kampf auf allen Ebenen führen – Zugangssperren im Internet sind ein scharfes Schwert“

Deutschland fordert auf III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden stärkere internationale Vernetzung im Kampf gegen KinderpornografieUnter der Führung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Leitung dessen Staatssekretärs Gerd Hoofe hat die deutsche Delegation heute auf dem III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden in Rio de Janeiro weltweit einen stärkeren Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch gefordert. „Weltweites Engagement gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist keine Frage des Entweder-Oder. Wir müssen den Kampf gegen die Schinder dieser hilflosen Opfer auf allen Ebenen führen. Die Behörden müssen die gesamte Kette der Täter entschlossen jagen und stellen – im Inland wie im Ausland. Im Internet kann eine Blockade der menschenverachtenden Seiten bei den Zugangs-Anbietern das Millionengeschäft mit zerfetzten Kinderkörpern und Kinderseelen empfindlich stören. Eine Chance, das Problem an der Wurzel zu packen, haben wir aber nur, wenn alle Staaten an einem Strang ziehen, Kinderpornografie weltweit ächten und konsequent verfolgen. Die Konferenz in Rio ist eine große Chance, auf diesem Weg voranzukommen“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Weiter geht es beim BMFSFJ Zugangssperren im Internet

Kommentar zur Meldung

Hier suggeriert das Frauenministerium, das Männer in Deutschland Millionenfach Kinderpornografie konsumieren und da man dieses nicht wirkungsvoll bekämpfen kann, Internetsperren eingerichtet werden müssen. Dies ist m.E. ein weiterer Schritt der Zensur, es werden nach und nach noch mehr folgen.

Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Ursula von der Leyen: „Wir müssen die typischen Risiken genau kennen, um tragische Fehler zu vermeiden“

Modellprojekte des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ liefern erste Erkenntnisse / Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in allen Bundesländern Modellprojekte für den frühzeitigen Kinderschutz aktiv. Erste Erfahrungen bestätigen, dass Strukturen des Gesundheitswesens früher und leichter Kontakte zu hochgefährdeten Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen. Eine in Deutschland in dieser Form einmalige Expertise, die heute in Berlin vorgestellt wurde, wertet bekannt gewordene Fälle von schweren Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen systematisch aus, vergleicht diese mit Erfahrungen im Ausland und zeigt so, wo die häufigsten Schwachstellen in den vorhandenen Kinderschutz-Systemen zu finden sind.

„Nach schrecklichen Fällen wie Kevin oder Lea-Sophie darf es nicht darum gehen, möglichst rasch Schuldige an den Pranger zustellen. Viel wichtiger ist, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern. Die im Auftrag meines Ministeriums erstellte Expertise von Prof. Fegert zeigt eindrucksvoll, dass die Ursache der Katastrophen in den seltensten Fällen am Versagen einer einzigen Person oder eines Amtes festzumachen ist. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben wir die Chance, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kommunen auf Schwachstellen zu prüfen und Risiken wie in anderen gefahrgeneigten Bereichen systematisch auszuräumen. Diese Analysearbeit kann keine Stadt und kein Landkreis alleine leisten. Deswegen unterstützt der Bund über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gezielt Kommunen, die Rat zur Verbesserung ihrer Strukturen für den Kinderschutz suchen“, sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weiter geht es im BMFSFJ Schwachstellen im Kinderschutz

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Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling hat am 28. Januar den Margherita-von-Brentano-Preis erhalten. Mit dem Preis zeichnet die Freie Universität Berlin ihr langjähriges und außerordentliches Engagement als Sachverständige im „Vertragsausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen gratulierte Dr. Schöpp-Schilling zu dieser hohen Auszeichnung.

Einsatz bei den Vereinten Nationen ausgezeichnet

Dr. Schöpp-Schilling hat die Arbeit des CEDAW-Ausschusses in den letzten 20 Jahren als deutsche Expertin wesentlich geprägt. „Ihre aktive Mitwirkung im Ausschuss verbunden mit Ihren wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dazu beigetragen, dass die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von immer mehr Mitgliedsstaaten ratifiziert und anerkannt wurde. Ihr engagierter Einsatz hat zu einem verbesserten Schutz der Menschenrechte von Frauen geführt und diese befähigt, ihre Rechte mehr als bisher wahrzunehmen“, schreibt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an die Preisträgerin. Auch zukünftig werde die Arbeit des CEDAW-Ausschusses uneingeschränkt unterstützt und in hohem Maße wertgeschätzt.

Der Margherita-von-Brentano-Preis

Mit dem 1995 erstmals verliehenen Margherita-von-Brentano-Preis ehrt die Freie Universität persönliches Wirken oder hervorragende Projekte in der Frauenförderung und der Geschlechterforschung. Die Auszeichnung ist benannt nach der Philosophin Margherita von Brentano, die Anfang der 1970er Jahre die erste Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin war. Mit 11.000 Euro ist dieser Preis eine der höchstdotierten Auszeichnungen zur Frauenförderung in Deutschland. In den vergangenen beiden Jahren erhielten den Preis die Initiativgruppe zur Gründung des Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin (GiM), das unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen steht, und die Rechtsanwältin Seyran Ates für ihr Eintreten für Frauenrechte.

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum Bundeskinderschutzgesetzes im Kabinett am 21. Januar 2009 setzt die Bundesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz konsequent um. Das Gesetz setzt einen Meilenstein für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden. Neben der Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1) werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Das Gesetz sieht für den Umgang aller Angehörigen von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ein zweistufiges Verfahren vor. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Berufsgruppen, die mit der Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind (Lehrer, Ausbilder).

Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt („Hausbesuch“) sowie an die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel („Jugendamts-Hopping“)

Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft besser schützen können: „Bei Verwahrlosung und Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um wenige Stunden, in denen es verdurstet“, so die Bundesministerin.

„Erweitertes Führungszeugnis“

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird zudem das Bundeszentralregistergesetz derart geändert, dass mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser Personen besser prüfen können.

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Gesetzesentwurf  zur Verbesserung des Kindesschutzes