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Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24

carriere-mathieu2 Am Montag zu Gast bei “Was erlauben Strunz“: Edith Schwab und Mathieu Carriere / N24-Talk am 07.12.2009, um 23:30 Uhr, auf N24

Berlin (ots) – Berlin, 04.12.2009. Deutsche Väter sollen mehr Rechte bekommen! Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das deutsche Recht muss zu Gunsten der Väter verbessert werden. Bislang hatten Väter, die nicht verheiratet waren ohne Zustimmung der Mutter keine Chance auf ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind, mussten aber selbstverständlich für den Unterhalt aufkommen. Sind die neuen Rechte der Väter zum Wohle des Kindes oder führen sie nur zu mehr Streit zwischen den getrennten Eltern? Claus Strunz fragt nach! Bei Mathieu Carriere, Schauspieler und lediger Vater und Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Am Montag, 07.12.09, um 23:30 Uhr bei „Was erlauben Strunz“ [hier]

Ich hoffe, das Mathieu Carriere gegenüber dem feministischen Bollwerk stand hält und mit Fakten überzeugen kann. Jedes Kind wünscht sich nun mal Papa und Mama an seiner Seite. Auch wenn das Zusammenleben durch diverse Umstände nicht immer klappt, so hat trotzdem keiner das Recht, einem Kind ein Elternteil psychisch zu eliminieren.
Wenn ich schon Edith Schwab höre, sehe ich eh rot. Man möge sich nur die Pressemitteilung des VAMV anschauen, dann weiß man, was auf Mathieu Carriere zu kommt
[hier]

Mein Dank geht an den Tipgeber 🙂

Links
Wikipedia: Mathieu Carrière
Mathieu Carrière: „Grundrechte werden mit Füßen getreten“
FemokratieBlog: Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht. Weiterlesen »