VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

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Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht.
„Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden.“

Das Problem im Alltag liegt ganz woanders: Die tatsächliche Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Väter hat sich seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nicht verbessert. Der Umgang mit dem Kind ist ohnehin völlig unabhängig vom Sorgerecht möglich. Hier sieht die Realität in der Regel so aus, dass sich ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.

Nicht, wer das Sorgerecht hat, sondern wer sich tatsächlich um das Kind sorgt, das zählt für Kinder: Wie viel Zeit sie mit dem Vater verbringen können, wie gut er sie kennt, ob er überhaupt einschätzen kann, an welcher Schule sein Kind sich wohl fühlen wird, ob er die Menschen kennt, mit denen sein Kind täglich zu tun hat. Ob er für sein Kind da ist, mit ihm spricht, sich um es kümmert. Dazu sind Väter jedoch nicht verpflichtet. Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder von getrennt lebenden Eltern oft nicht realisieren. Denn gegen den Willen des Vaters ist dies nicht möglich. Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Vater sagt überraschend ab, kommt nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch ein gemeinsames Sorgerecht nichts.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof nicht verkennt, dass es gute Gründe gegen die gemeinsame Sorge geben kann, was er ausführlich begründet. Für die Kinder kann die Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein. [hier]

Es ist und bleibt, wie ich es mir von Anfang an dachte, wir müssen das Urteil abwarten und können dann erst weitere Vermutungen zur Gesetzesänderung anstellen. Jeder liest etwas anderes aus dem Urteil und deswegen brauchen wir Gewissheit. Für diejenigen, die sich in dieser Materie noch nicht auskennen: Das gemeinsame Sorgerecht für eheliche Kinder gab es auch nur auf Druck der EU. Dieses war nach der Scheidungsreform 1977 gesetzlich nicht verankert. Erst im Maastricht-Vertrag wurde die gemeinsame Sorge gesetzlich geregelt und ist seit 1998 in Kraft. Aus diesem Grund wurde durch die deutsche Rechtssprechung dann das „Aufenthaltbestimmungsrecht“ eingeführt. So war man aus dem ‚Schneider‘ heraus und konnte weiter willkürlich den Müttern das alleinige Sorgerecht zusprechen. Letztendlich ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Wenn eine Mutter nicht will, bekommt ein Vater sein(e) Kind(er) nicht mehr zu sehen.

Az: 22028/04

4 Kommentare.

  1. Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24 « FemokratieBlog - pingback on 5. Dezember 2009 um 21:49
  2. … Herr Carriere, hat heute demonstrativen unwissenden Populismus praktiziert. Ich bin selbst nur umgangsberechtigter Vater, aber ich war von Frau Schwab’s Argumentation überzeugt und kann mich dieser nur anschließen. Herr Carriere hat sich so dermaßen primitiv unglaubwürdig gemacht das ich ihm nur wünschen kann in eigener Sache etwas überlegter ans Werk zu gehen…

  3. Ich kann Ihre Kritik, werter Critical, keinesfalls teilen. Diese „Lebensrealität,“ von der Frau Schwab immer so gerne redet, von der vermeintlichen großen Zahl an Vätern, die sich nicht für ihre Kinder interessieren sollen, und den ach so glorreichen, nur am Kindeswohl orientiert handelnden Müttern, davon habe ich weder im persönlichen Umfange noch darüberhinaus Kenntnis. Auch Frau Schwab mit ihrer Ein-Frau-Organisation kann dazu keinerlei glaubwürdige Zahlen liefern. Fakt ist, Kinder brauchen beide Eltern. Kinder brauchen aber keine Mütter, die ihre eigenen Kinder instrumentalisieren, nur um dem Vater durch Umgangsboykott seelisches Leid zuzuführen und für vermeintliches Fehlverhalten zu strafen. Das ist die Lebensrealität in Deutschland.

  4. Auch diese Pressemitteilung ist im übrigen nichts anderes als der Versuch der Diskreditierung und Diskriminierung des Mannes und des Vaters. So schreibt der VAMV: „Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Vater sagt überraschend ab, kommt nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch ein gemeinsames Sorgerecht nichts.“ Das ist Unfug. Ich bin selbst sorgeberechtigter Vater und mußte selbst leidlich erfahren, wie die Kindesmutter völllig grundlos vereinbarte Umgangstermine nicht einhielt, die Kinder massivst beeinflußte und darüber hinaus keinerlei Kommunikation mehr möglich war. Erst der Gang vor Gericht brachte Besserung, aber eben sodann nicht für das Verhältnis der Eltern. Die Macht, die den Müttern einseitig verliehen wird, lockt dazu, diese Macht auch zu missbrauchen. Ist sie jedoch geteilt und man(n) wie frau zur Zusammenarbeit verpflichtet, kann dies nur im Interesse der Kinder liegen. Aber dies scheint Frau Schwab und ihren MitstreiterInnen wenig bis gar nicht am Herzen zu liegen.

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