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Korruption im deutschen Kinderprostitutions Milieu

7627928Ehrlich gesagt, bei folgendem Thema fehlen mir bis­wei­len die Worte. Da ich nicht so recht weiß, wie und wo ich an­fan­gen soll, entscheide ich mich für den Weg, den ich im Internet gegangen und so auf o.g. Thema ge­stos­sen bin.

Mein Ausgang war das Blog „Mein Parteibuch“. Der dor­ti­ge Betreiber berichtete darüber, wie es zum Auf­ge­ben seiner Seite mittels Druck diverser Behörden kam.

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Warum UvdL Glücksspielseiten nicht sperren wollte

Nachdem im November letzten Jahres Vertreter der hessischen Landesregierung und der Staatlichen Bayrischen Lotterieverwaltung Vertreter der fünf größten Deutschen Zugangs Provider (sic!) davon überzeugen wollten auf freiwilliger Basis zukünftig Webseiten von ausländischen Glücksspielangeboten zu sperren, hat Ursula von der Leyen interveniert, aber aus anderen Gründen als bisher angenommen.

So schrieb der Focus im November 2008

„Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kommt der Vorstoß höchst ungelegen. Sie hatte kürzlich eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um Provider zur Sperre von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten für deutsche Kunden zu verpflichten. Dass das gleiche Mittel auch zum Schutz des staatlichen Lotterie-Monopols genutzt werden könnte, würde der Initiative die Glaubwürdigkeit nehmen.“

Die wirklichen Hintergründe für die Intervention von Frau von der Leyen werden klar, wenn man sich mit ihrem familiären Umfeld näher beschäftigt. So ist ein Bruder von Frau von der Leyen, Herr Hans-Holger Albrecht Vorstandsvorsitzender der Firma MTG (Modern Times Group), eines schwedischen Medienunternehmens, das im Free-TV und Pay-TV Geschäft in Nord- und Osteuropa tätig ist. Unter der Ägide von Herrn Albrecht ist dieses Unternehmen schon einmal über seine Tochter Viasat in Konflikt mit der amerikanischen Börsenaufsicht geraten und hat sich durch eine Zahlung von 700.000$ von einer SEC Ermittlung aufgrund von zurückdatierten Optionen frei gekauft.

In den letzten Jahren ist das Unternehmen nach diversen Umstrukturierungen verstärkt in einem neuen Bereich tätig geworden, dem Online-Glücksspiel. MTG erwarb Beteiligungen unter anderem an Bet24.com, einem maltesischen Online-Glücksspielanbieter, der seine Seriösität auf seiner Webseite mit Hinweis auf MTG als Mehrheitseigner unterstreicht, Schon 1997 hatte MTG gemeinsam mit mit Cherryföretagen und Pontus Lindwall das Joint Venture Net Entertainment gegründet, das Software für Online-Casinos entwickelt, deren Lizenzgebühren sich nach den Einnahmen der sie einsetzenden Casinos richten.

Kann es sein, das Frau von der Leyen den Vorstoß für Internetsperrren zu angeblich massenhaften Kinderpornoseiten unternommen hat, um von den illegalen Glückspielen abzulenken?

Herr Albrecht und MTG haben also ein Interesse an möglichst vielen Online-Glücksspielern, egal woher sie stammen, solange sie das Geld in Online-Casinos lassen, die indirekt zu MTG gehören oder die Software von Net Entertainment einsetzen. Es ist also für Herrn Albrecht und MTG von Interesse, dass auch den Spielern aus Deutschland weiterhin ein ungehinderter Zugang zu den Online-Casinos an denen MTG beteiligt ist, möglich ist, auch wenn solche Angebote hierzulande nicht zulässig sind und die juristische Seite der Nutzung solcher Angebote schon einige Anwälte und Gerichte beschäftigt hat.

Als nun die hessische Landesregierung und die Staatliche Bayrische Lotterieverwaltung die Provider auf freiwillige Zugangssperren zu den Online Casinos drängten, um damit die deutschen Nutzer auch von den Online-Casinos von Herrn Albrecht fernzuhalten, hat dieser diskret aber erfolgreich seine Schwester, die deutsche Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, gegen das Vorhaben intervenieren lassen.

Wie war noch die Aussage im Bundestag von Herrn Ingo Wellenreuther?

Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.

Auf Politiker treffen die o.g. Kriterien natürlich nicht zu, gell Herr Wellenreuther!

Danach wurde die Sperrkampagne alleine auf die Bekämpfung von Kinderpornographie ausgerichtet und eventuelle noch einmal laut werdende Forderungen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielanbietern gingen in der lautstarken Propaganda der Ursula von der Leyen unter.

Was auch immer in nächster Zeit in Deutschland freiwillig oder unter gesetzlichem Zwang im Internet gesperrt werden wird, die Online-Casinos der MTG Töchter und die, die die Software von Net Entertainment benutzen, werden wohl erreichbar bleiben. Denn eines ist sicher: In diesem Bereich ist noch viel Geld für MTG zu verdienen und ein hoher Gewinn bedeutet auch ein noch höheres Einkommen für den Bruder von Ursula von der Leyen.

Mit den Kontakten direkt in die deutsche Bundesregierung haben MTG oder die Abnehmer ihrer Casino-Software wohl keine deutschen Sperren zu befürchten [hier]

Nachdem also Vertreter der hessischen Landesregierung im November 2008 Glücksspiele im Internet thematisiert haben, kommt just im gleichen Monat vom BMFSFJ die erste Meldung zu Internetsperren heraus. Nachtigall, ick hör Dir trapsen…
Vorher war Kinderpornografie kein Thema auf der Agenda von Frau von der Leyen. Nachfolgend zitiere ich eine Politikerin, die in der Sondersitzung zum Thema folgendes gesagt hat:

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden?

Wie bereits erwähnt, war Kinderpornografie kein Thema von Frau von der Leyen. Ich zitiere eine weitere Politikerin:

Renate Gradistanac (SPD):

Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung

–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.

Unsere Zensursula hat also nur unter Druck der Kinderkommision eine Delegation zum Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen befürwortet und genehmigt. Wenn das keine Bände spricht. Als ich die erste Meldung zum Thema im November 2008 ins wgvdl-Forum stellte, da habe ich mich gefragt: wem nützt es? Nun haben wir die Antwort!

Link
Die erste Meldung von UvdL zu Internetsperren im wgvdl-Forum von mir eingestellt
Telepolis: Lügen und Kinderpornographie
Telepolis: 20 Prozent der Internetnutzer sind „zum Teil schwer Pädokriminelle“
CareChild: Bundestagsabgeordneter Uhl: starke Worte aber wenig Kompetenz
Süddeutsche: Zickenkrieg im Kabinett zwischen Zypries und von der Leyen

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig [mehr]

Da andere Menschen sich in dieser Materie besser auskennen, empfehle ich die Seite des Internet-Law-Blogs.
Das Bundesministerium der Justiz hat zu diesem Thema eine Pressemeldung herausgegeben, die ich ebenfalls ohne Kommentar hier einstelle.

Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommuni­kationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten [mehr]

Gesetzesentwurf zur Zensur ist auf dem Weg

Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Die Bundesregierung hat am 22. April den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornografischen Inhalten.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

♦ Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.

♦ Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt [mehr]

Das Blog Internet-Law schreibt dazu:

Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi) [mehr]

Die besten Informationen dazu kommen mMn von Heise Online, weshalb ich unten einfach nur die entsprechenden Links einstelle.

Links
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Heise Online
Kinderporno-Sperren – Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren reißen nicht ab

Süddeutsche.de: Ein Gesetz für die Emotionen der Bürger

Staatliche Provider müssen keine Internetsperren errichten

Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

Die Internetsperren der Bundesfamilienministerin werden immer offensichtlicher zu einer rein symbolischen Aktion. Staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden.

Die Bundesregierung will offenbar staatliche Internet Service Provider an den Hochschulen und Behörden von der Errichtung von Internetsperren ausnehmen. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel soll auch für Anbieter, die weniger als 10.000 Nutzern gegen Entgelt einen Zugang anbieten, die Sperrverpflichtung nicht gelten [hier]

Mit anderen Worten, Staatsbediensteten in Behörden und Hochchulen kann es niemals nicht passieren, durch verschiedene Klicks versehentlich auf einer der Hunderttausend Seiten über Kinderpornografie zu landen. Hmmm… wie war das noch…

Kinderpornographie: Vier Pädagogen vom Dienst suspendiert
Operation Ohnmacht: Bürgermeister, Domkantor und Staatsanwalt überführt

Mit mehr Mühe würden sich vermutlich noch etliche Fälle finden lassen, bei denen Beamte involviert sind. Laut Zensursula sind unsere Staatsdiener aber anscheinend über jeden Verdacht erhaben.

Stoppschild des Satire-Magazin Titanic

Die Bundesregierung zu Kinderpornografie

Internet – Kein Raum für Kinderpornographie

„Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. „Das wollen wir nicht länger tolerieren“, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.

Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.

Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.

Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]

Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]

Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.

Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC – Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

BMFSFJ Informationen zu Internetsperren

Da nach meinem letzten Beitrag zu UvdL und Internetsperren noch weitere Informationen des Ministeriums kamen, will ich Euch diese nicht vorenthalten.

Bund schließt Vertrag mit Providern zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet

access-blocking-vertrag-provider-gruppeMit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet [mehr]

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Schritte werden folgenDass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich [mehr]

Nun ja, alles in allem viel Gelaber und angekündigte Aktionen. Aber wie heißt es so schön: An den Taten sollt ihr sie erkennen!

Gestaltungsentwurf einer Ansicht beim Aufruf einer zugangsgesperrten Internetseite

Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern bedeutet für die Opfer das Erleiden physischer und psychischer Gewalt und ist in der Regel mit lebenslangen Schädigungen verbunden. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Zudem generiert die massenweise Verbreitung im Internet die Nachfrage nach neuem Material und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten.
Falls Sie Einwände gegen die Sperrung dieser Webseite haben oder sie für nicht korrekt oder ungerechtfertigt halten, so kontaktieren Sie bitte das Bundeskriminalamt unter folgender E-Mail-Adresse kontakt@bka.de.
Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren.
Die Suche nach Kinderpornografie und die Beweissicherung ist ausschließlich Sache der Polizei [hier]

Fragen und Antworten zum Thema Access Blocking

♦ Stellt die DNS-Sperrung einen Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) dar?

Nein – da es gar nicht erst zu einem Aufruf einer Internet-Seite oder einem Verbindungsversuch kommt. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Verbindung an sich – sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung. Da es durch die DNS-Sperrung noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt, ist Artikel 10 Grundgesetz dementsprechend nicht berührt.

♦ Wie funktioniert die DNS-Sperrung technisch?

Bei einer Sperrung über das Domain Name System (DNS) kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht über die Eingabe einer Internetadresse eine Webseite aufzurufen. Er wird dann zu einem Server geleitet, der die entsprechende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite abrufbar ist. Das DNS erspart dem Nutzer damit die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse. Bei einer DNS-Sperrung meldet der Server keine IP-Adresse sondern in der Regel einen Fehler – es wird also keine Verbindung zur Webseite hergestellt. Der Browser meldet den Fehler an den Nutzer oder zeigt eine STOPP-Seite an.

♦ Sind Zugangssperren im Internet nicht Zensur? Drohen chinesische Verhältnisse?

Die Zugangssperre zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit: Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewährtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzt keine Freiheitsrechte [hier]

Vorgenannte Fragen und Antworten stellen nur einen Teil des 3-seitigen PDF-Dokuments des BMFSFJ dar.

Grafiken zum weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie (Rechtslage und Access Blocking) [hier]

UvdL zu Kinderschutz und Internetsperren

Von der Leyen: „Kinderschutz muss auch im Internet gelten“

vdl-portraet-kinderschutzkonferenzAb heute ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt“, so von der Leyen.

Fünf Unternehmen unterzeichnen heute den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75% des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:

Deutsche Telekom AG (Marktanteil 45%), vertreten durch René Obermann, Vorstandsvorsitzender

Vodafone Deutschland und Arcor AG (13%), vertreten durch Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung

Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH (12,3%) vertreten durch Dr. Eric Heitzer, Mitglied der Geschäftsleitung

Kabel Deutschland GmbH (3%), vertreten durch Dr. Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (2%), vertreten durch Markus Haas, Mitglied der Geschäftsführung

In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100% des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft [mehr]

Das meiste zu diesem Thema wurde von mir bereits in diesem Blog gesagt (auf Tags „Internetsperren“ klicken). Mich interessiert jetzt zum einen, was mit den restlichen 25% Anbietern passieren wird, die den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben haben.
Weiter frage ich mich, wie ernst es Wolfgang Schäuble, das Innenministerium und das BKA mit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Täterinnen nehmen? Das Ursula von der Leyen daran glaubt, das konsequent 100% des Marktes erfasst werden, nehme ich ihr auf Grund ihrer Naivität zu diesem komplexen Thema ab. Wer keine Ahnung von Technik und ihrer Ausführung hat, läßt sich nun mal leicht als Vorzeigefrau missbrauchen. Trotzdem kann man ihr ankreiden, das sie sich wohl nicht genug mit diesem Thema befasst, sonst müßte sie z.B. wissen, das in Deutschland Server mit kinderpornografischem Material stehen.

Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt? [hier]

Die Anbieter habe ich absichtlich hervor gehoben, man sollte sich ihre Namen wegen laufender und zukünftiger Verträge merken.

Gerade wurde ich per Mail von meinem Leser T.G. auf einen Artikel zu Internetsperren auf Zeit Online aufmerksam gemacht. Dort bringt ein Mißbrauchopfer seine Wut über die Kamgagne von UvdL zum Ausdruck.

Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren

Christian Bahls ist missbraucht worden. Im Interview sagt er: „Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.“ [Sehr lesenswert]

Der Kommentator „yato“ bringt die Sache auf den Punkt:

Eine moderne Hexenjagd um Diktatur-Infrastruktur einzuführen

Um eine Diktatur einzuführen wurde schon immer das schlimmste Feindbild als Begründung benutzt das in jeweiligen Zeiten das absolut Böse in der öffentlichen Meinung präsentiert.

„Terrorismus“ ist momentan dazu etwas abgenutzt. Kinderpornografie ist aber optimal! Der Teufel hat also wieder einen Namen den man gut instrumentalisieren kann.

Auch die taz beschäftigt sich mit dem Thema, was ich ebenfalls von T.G. erfuhr.

Irriges Kindchen-Schema

Der Chaos-Computer-Club protestiert gegen Internet-Zensur. Aktivisten glauben, dass gesperrte Seiten oft gar keine Kinderpornographie enthalten. VON CHRISTIAN RATH

KARLSRUHE taz Unter dem Titel „Besuch bei Zensursula“ lädt am Freitag der Chaos Computer Club (CCC) zu einer Mahnwache vor dem Bundespresseamt ein. Dort will am Vormittag Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Verträge zur Sperrung von Kinderporno-Webseiten unterzeichnen. Vertragspartner sind neben von der Leyen das Bundeskriminalamt und fünf große Internet-Provider [mehr]

Mißbrauch mit dem Mißbrauch kann man die Aktionen nur nennen. Erst werden Kinder mibraucht bzw. vergewaltigt und anschließend mißbraucht Urusula von der Leyen diese Kinder nochmals, um sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Als ich ihre Stimme soeben in den Nachrichten hörte, mußte ich abschalten. Ihre Stimme kann ich noch weniger hören als die von Frau Merkel.
Nachfolgend noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club e.V.

Aufstehn für ein freies Internet: Zu Besuch bei Zensursula

15. April 2009 (erdgeist)
Am Freitag Vormittag machen die Internetausdrucker Ernst: Der erste deutsche Zensurvertrag soll unter Dach und Fach gebracht werden. Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern [mehr]

In der Hoffnung auf viele Besucher in Berlin bei der Zurschaustellung der Lügen unserer Politiker, allen voran Frau Dr. Ursula von der Leyen, beende ich diesen Beitrag.

Eine Zensur findet statt

Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.

Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe

[..]China – und nun Deutschland – sind die einzigen Länder dieser Welt, die versuchen eine ganze Wikileaks Domain zu zensieren [hier]

Als Ursula von der Leyen am 26.11.2008 durch eine Pressemitteilung des BMFSFJ verkünden ließ:

„Wir müssen den Kampf auf allen Ebenen führen – Zugangssperren im Internet sind ein scharfes Schwert“ [hier]

da ahnte ich bereits, was auf uns zu kommen würde. Dazu schrieb ich im wgvdl-Forum: Warum nur hinterläßt diese Aktion so einen schalen Beigeschmack bei mir? Es geht mMn nämlich gar nicht um den Schutz der Kinder, denn ich gehe mal davon aus, das Vergewaltigung und sex. Mißbrauch in allen Ländern strafbar ist [hier]

Links
Liste der Zensurprovider
wgvdl-Forum – Eine Zensur findet statt
FITUG: Hintergrundinformationen zu Kinderpornographie und Internet-Sperren
wgvdl-Forum: Internetzensur – Experten greifen von der Leyen an

Odem.blog zu Internetsperren und Zensur

Soeben erreichte mich eine Mail zu o.g Blog und in diesem Fall mache ich doch gerne Werbung für einen anderen Blogger bzw. der entsprechenden Homepage.

Hier ein Auszug:

Wenn man die Reaktionen auf die Internet-Sperr-Vorschläge von Ursula von der Leyen und der Bundesregierung beobachtet fällt auf, dass die überwiegende Mehrheit der aktiven Internet-Nutzer und technik-affinen Menschen diese weiterhin ablehnen. Aber die Mehrheit der Medien scheint diese im Augenblick eher unterstützenswert zu finden, ebenso wie die Mehrheit der Politiker. Kritik wird – wenn überhaupt – nur vorsichtig geäußert.

Woran liegt das? Sicherlich auch an dem entschlossenen und taktisch guten Verhalten der Familienministerin. Denn dass die Sperren bei Kinderpornographie wirkungslos sein werden, das mag technik-affinen Menschen klar sein. Aber der Bundesregierung bzw. der Familienministerin ist das egal, weil dort von einer vollkommen falschen aber für Laien nachvollziehbaren Ausgangssituation ausgegangen wird:

Für Frau von der Leyen gibt es eine „Datenautobahn der Kinderpornographie“. Für sie ist es ein Massenmarkt, auf den man im Internet dauernd stößt. Und 80% der Leute kommen ja da sowieso nur zufällig drauf, sagt sie. Mit den Sperren könne man verhindern, dass diese Leute angefixt werden [hier]

Link
ODEM – Online-Demonstrations-Plattform  für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter

Protokoll der Bundestagssitzung zu Kinderpornografie und Internetsperren

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 214. Sitzung
Plenarprotokoll 16/214 • Berlin, Donnerstag, den 26. März 2009

Nachfolgend stelle ich einige Aussagen verschiedener Politiker hier ein, die ich teilweise nur als verlogen bezeichnen kann. Die einzelnen Reden kann man sich auf der Seite des Bundestag anhören (ab 12:56h), sie sind allerdings nur im Format „ram“ runterzuladen [hier]
Als erstes zitiere ich einen Auszug der „Einleitung des Aktonsplanes der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“.

Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Sie hat dies in der Koalitionsvereinbarung vom 16.10.2002 deutlich zum Ausdruck gebracht und mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung festgeschrieben [hier]

Die Bekämfpung der Kinderpornografie stand also schon auf der „Agenda“ der vorherigen Bundesregierung, nur getan wurde in den vergangenen 6,5 Jahren – speziell im Frauenministerium – nicht viel, wie auch diverse Abgeordnete im Bundestag beklagen, siehe weiteren Bericht.
Aus diesem Grunde kann ich dem Kommentator „KS“ meines Blogs nur zustimmen und stelle seine Befürchtung, die auch meine ist, ebenfalls als Zitat hier ein.

Meine Spekulation: Die KiPo-Seiten, auf die der Zugriff gesperrt werden sollen, sind ja vermutlich über das HTTP-Protokoll abrufbar. Das bedeutet, dass der Server-Standort wahrscheinlich einigermassen problemlos feststellbar sein sollte (somit eine Abschaltung durch die lokalen Behörden kein Problem sein sollte).
Könnte es nicht sein, dass irgendein Geheimdienst diese KiPo-Seiten betreibt, um sozusagen als False-Flag-Operation die diversen Regierungen indirekt zu unterstützen? Also, um ein Einfallstor für Zensur zu haben.
Würde mich nicht wundern, wenn es genauso ist. Aber momentan ist das eine reine Spekulation.

Für mich ist das keine Spekulation mehr. Nicht nur „Heise“ dokumentiert, das auf Sperrlisten diverser Staaten überwiegend keine kinderpornografischen Seiten stehen.

Nun also zum Bundestagsprotokoll, das ab Seite 58/23162 losgeht [hier]
Das übliche Betroffenheitsgetue, also wie schlimm doch Kinderpornografie sei und überhaupt, dagegen müsse man nun endlich (technisch) vorgehen, bleibt außen vor. Es gab keinen Politiker, der dieses nicht von sich gegeben hat. Zuerst nenne ich die Zahlen, die ebenfalls von fast Allen genannt wurden.

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):

[..]Die Entwicklung ist besorgniserregend; Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie spiegeln sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik wie folgt wider: 1995 gab es 414 Fälle mit 1 350 Tatverdächtigen; 2006 gab es 7 300 Fälle mit 5 700 Verdächtigen; 2007 gab es 11 350 Fälle mit knapp 10 000 Tatverdächtigen.

[..]Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es von 2006 auf 2007 im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gab. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt. Das zeigt die gewaltige Dimension des Problems.

Ich frage mich, woher haben Politiker diese Zahlen? Diese speziellen Seiten müssen mMn beobachtet worden sein, denn sonst könnte man keine Zahlen liefern. Wieso wurden diese Seiten also nicht sofort entfernt?

[..]Deswegen sollte man noch einmal die benennen, die bereit sind, eine solche Unterzeichnung zu leisten: Bis zur Stunde sind das Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica und O2. Daneben gibt es noch zwei Provider, die auf dem Wege sind und sich ein bisschen beeilen sollten: Das sind Kabel Deutschland und Hansenet/Alice.

Die FDP hat gestern beklagt, dass Ministerin von der Leyen Provider benannt hat, die nicht bereit sind, auf freiwilliger Basis mit dem Bundeskriminalamt zu kooperieren. Für diese Argumentation habe ich sogar Verständnis. Deswegen tue ich das hier noch einmal.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Nein, Herr Kollege Bosbach.
Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):
Bis zur Stunde sind United Internet/1&1, Freenet AG und Versatel nicht dazu bereit.

Bei diesem scheinheiligen Getue von Bosbach könnte ich (Selbstzensur). Hier soll ganz klar das eigene Versagen auf ein paar Provider abgeschoben werden, damit man auf diese mit dem Finger zeigen kann: Seht her, das sind die Bösen! Die wirtschaftlichen Folgen interessieren einen Herrn Bosbach nicht, Hauptsache ist – er kann sich profilieren. Aber… das es nicht nur Nachteile in einer Angelegenheit gibt, sondern auch Vorteile, sehe ich letzteres hier gegeben und zwar in der Form, das sich die genannten „Verweigerer“ nicht so schnell dem „Diktat“ unserer Politiker beugen.

Christoph Waitz (FDP):

Professor Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht macht in seinem Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet nicht nur deutlich, dass diese Sperren auch an DNS-Servern einen Eingriff in Art. 10 Grundgesetz, also sozusagen in die Kommunikationsfreiheit, darstellen, sondern er beschreibt in ihm auch, wie leicht diese Sperren umgangen werden können. Dazu genügt unter Umständen schon der Einsatz einer internationalen Suchmaschine. Die detaillierte Beschreibung, wie man DNS-Sperren umgehen kann, findet sich schon seit vielen Jahren auf der Internetseite des Chaos Computer Clubs.

Pressemitteilung des Max-Planck-Institutes zur Studie
Kurze Abhandlung des Max-Panck-Institutes zur Studie
Ergebnisse des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber und Malaika Nolde
Lesenswertes und aufschlussreiches Interview zwischen c’t und Professor Sieber vom Max-Planck-Institut

Wie die Analyse internationaler Filterlisten ergeben hat, befinden sich die Server, auf denen kinderpornografische Inhalte abgelegt sind, zumeist im Ausland. Betroffen sind insbesondere – das habe ich schon gestern in der Fragestunde erwähnt – Nordamerika, Australien und Westeuropa. In diesen Staaten und Regionen steht Kinderpornografie unter Strafe. Eine Schutzlücke ist aus strafrechtlicher Sicht weder in Deutschland noch in den anderen erwähnten Staaten vorhanden. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es entscheidend, durch die Verbesserung der internationalen Strafverfolgung und eine verbesserte Kooperation der Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass kinderpornografische Inhalte möglichst weitgehend aus dem Internet verschwinden. Es geht also nicht nur darum, sie zu sperren, sondern man sollte sie schlichtweg verschwinden lassen

Den Strafverfolgungsbehörden stellen sich im In- und Ausland die gleichen Herausforderungen. Wenn ich die Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter richtig verstanden habe, dann brauchen wir in Deutschland zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr und besser qualifizierte Ermittler. Darüber hinaus ist der internationale Druck auf diejenigen Staaten notwendig, die Kinderpornografie nach wie vor unzureichend und schleppend verfolgen.

Wir können es nicht bei mehr oder weniger symbolischen Sperrermächtigungen oder Sperrverfügungen belassen. Wir müssen das eigentliche Problem angehen. Das sind meines Erachtens die Produzenten und Vermarkter kinderpornografischer Inhalte. An dieser Stelle muss der Verfolgungsdruck weiter erhöht werden.

Wer Milliarden EUR in Banken und Frauenförderung steckt, der hat nun mal kaum Geld für Kinder und deren Prävention zu Gewalt übrig, so einfach ist das!

Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

Liebe Kolleginnen und Kollegen, je größer ein Eingriff in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger ist, desto stärker gilt die Verpflichtung, diesen Eingriff gesetzlich zu regeln. Dabei gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Frau von der Leyen, was ist denn in den Jahren Ihrer Regierung passiert? Was ist aus den Initiativen der 15. Wahlperiode geworden? Was ist mit dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, der am 20. Januar 2004 in Kraft getreten ist? Was ist mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Kooperation im Kinderschutz im Ostseeraum?

[..]Im Übrigen muss man auch sagen, dass die neulich öffentlich gewordenen geheimen Sperrlisten aus Dänemark zu 90 Prozent keine Seiten mit Kinderpornografie betrafen; deswegen muss man die entsprechenden Zahlen eventuell ein bisschen korrigieren. Am gestrigen Tage konnte ich auf der nationalen Folgekonferenz zu Rio mit Vertretern von UNICEF reden. Sie haben mir bestätigt, dass das, was in Skandinavien geschieht, zwar schön klingt, aber kaum Wirkung entfaltet, schon gar nicht im Kampf gegen Kinderpornografie.

[..]In der gestrigen Pressemeldung von den Unionskollegen Börnsen und Dr. Krings wird nämlich klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie allein geht. Erst die Kinderpornografie, dann Rassismus, dann Gewaltverherrlichung – und dann? Terroristische Propaganda? Vielleicht Verstöße gegen Urheberrechtsgesetze? Und dann?

(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit so was!)

– Das finde ich auch. Was die CDU da plant, ist unverschämt.

Pressemitteilung Wolfgang Börnsen, Dr. Günter Krings

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Mädchen im Grundschulalter wird mit einem Besenstiel missbraucht. Ein Säugling hängt gefesselt von der Decke und wird vergewaltigt. So schildert die Staatsanwältin Hantel-Maschke öffentlich, was sie bei ihrer Anklagevorbereitung im Bereich „Kinderpornografie im Internet“ hundertfach auf Bildern und auf Filmen sieht. Sie sagt: Einige der Kinder überleben das nicht; wenn ein Säugling vergewaltigt wird, ist innen alles kaputt. Das ist das Grauen, über das wir hier sprechen.

Den weiteren Text erspare ich mir, man kann sich diesen entweder im Bundestagsprotokoll oder aber im Web-TV des Bundestages ansehen. Da Frau von der Leyen behauptet hat, von dem Ausmaß der sexuellen Gewalt keine Ahnung gehabt zu haben, stelle ich nachfolgend noch den Link auf ein Dokument aus dem BMFSFJ ein. Dieses wurde ja nicht in ein paar Tagen erstellt, so das sie sehr wohl gewußt haben muß, was Sache ist. Ich vermute allerdings schon seit einiger Zeit, das man Frau von der Leyen hier instrumentalisiert (hat), aber leider ist sie nicht fähig, das zu realisieren. Federführend wird mit Sicherheit Wolfgang Schäuble sein, der sich in dieser Diskussion auffallend zurück hält.

Sachstandsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vom 13.11.2008

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Ministerin, ich frage Sie: Wir hatten in der rotgrünen Regierung diesbezüglich einen sehr guten Aktionsplan ausgearbeitet. Warum haben Sie diesen Aktionsplan nicht weiter verfolgt? Warum ist in den letzten drei Jahren nichts passiert? Warum gibt es keine Projektmittel, und mehr noch, warum sind die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium inzwischen mehr oder weniger ins Archiv versetzt worden? Sie sind zuständig! Handeln Sie! Geben Sie Antworten darauf! Wo ist der Aktionsplan?
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie kommt es, dass 100 Teilnehmer einer Konferenz der Meinung sind: Wenn in Deutschland etwas passiert, dann beruht es auf der Handlungsfähigkeit der Nichtregierungsorganisationen und der Ehrenamtlichen? Wo sind Ihre Programme? Wo sind Ihre Antworten? Wo ist Ihr nationaler Aktionsplan?
Warum haben Sie das Engagement von damals gestoppt?

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:

[..]Aber auch wenn es um die Bekämpfung von fürchterlichen Verbrechen geht, kann doch der Rechtsstaat nicht vor der Tür bleiben.

Wir können nicht einfach so tun, als bräuchten wir da keine Regeln, als wäre die Tatsache der Fürchterlichkeit des Verbrechens alleine Grund genug, alles zu rechtfertigen, was man meint, tun zu müssen. Das geht nicht. Wir bekämpfen Kinderpornografie seit vielen Jahren. Eine der Maßnahmen, die seit vielen Jahren existiert und für die allen Providern in Deutschland Dank gebührt, ist, dass von allen Seiten, die in Deutschland gehostet werden, rechtswidrige Inhalte immer sofort heruntergenommen werden. Das gilt nicht nur für Kinderpornografie, sondern zum Beispiel auch für Rechtsextremismus. Man muss nur mitteilen, dass jemand rechtswidrige Inhalte deponiert hat, dann werden diese vom Provider entfernt. Das läuft seit vielen Jahren so.

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat. In diesem Bereich gibt es immer wieder großartige Ermittlungserfolge. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Operation „Himmel“ der Behörden in Sachsen-Anhalt, die zur Feststellung von 12 000 Verdächtigen in Deutschland geführt hat. Es funktioniert also. Diese Leute kann man verfolgen, und man kann ihrer habhaft werden.

[..]Wir wissen von ihnen, dass es drei bis sechs Monate dauert, bis sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, um das machen zu können, was wir von ihnen wollen, nämlich das Access-Blocking zu realisieren.

Renate Gradistanac (SPD):

Frau Ministerin, Sie haben sich des Themas wohl erst in Vorbereitung des Weltkongresses in Rio gewidmet. Sie haben vor einigen Tagen in Vorbereitung auf diese internationale Konferenz gesagt – das steht auf der Homepage der Bundesregierung

–Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Dafür fehlt mir schlichtweg die Fantasie, dass Sie als mehrfache Mutter und Ärztin, als ehemalige Landesministerin und seit mehr als drei Jahren nunmehr als Bundesministerin für Familie und Jugend solche Kompetenzlücken aufweisen. Jetzt wird mir auch klar, warum Sie erstens beim dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen Ende November 2008 in Rio nicht anwesend waren, warum es zweitens uns überhaupt nur durch sehr viel Überzeugungsarbeit und viel Druck seitens der Kinderkommission gelungen ist, eine Regierungsdelegation durchzusetzen, und warum drittens von Ihrem Ministerium drei Jahre lang nichts an Initiativen ausgegangen ist.

Monika Griefahn (SPD):

Wir haben den Aktionsplan gehabt und Provider dazu bewegt, Seiten herunterzunehmen, die in Deutschland gehostet werden. Aber wir haben noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen können, was auch daran liegt, dass dieses Thema 2005 noch nicht in der gesamten Bundesregierung angekommen war; wir hätten seit 2005 den Aktionsplan fortsetzen und eine gesetzliche Grundlage haben können. Bislang haben wir sie leider noch nicht. In diesem Zusammenhang wundere mich auch darüber, warum es so kompliziert sein soll – dies verfolgt mich schon seit 20 Jahren –, die Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Damit würde man die Kinderrechte wirklich einmal in den Mittelpunkt stellen.

[..]Der Verweis auf andere Länder, die bereits ähnliche Sperrungen eingeführt haben, nützt nur bedingt; denn auch da hören wir immer wieder von Protesten. Es ist nicht wahr, dass es keine Proteste gibt. Absolut legale Seiten werden ebenfalls gesperrt. Wir brauchen eine Lösung, die dies verhindert. Ich möchte nicht in die Situation kommen, die es in China gibt, wo selbst harmlose Seiten wie die Seite der Deutschen Welle über Fußballergebnisse gesperrt werden.

Dorothee Bär (CDU/CSU):

Bei diesem Thema geht es natürlich nicht nur um die rein politische Aufgabe, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen – dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein –, sondern auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, also um eine Aufgabe unserer Zivilgesellschaft. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch dem Verein „Innocence in Danger“ danken, namentlich seiner Präsidentin Stephanie von und zu Guttenberg, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagiert, sich für Prävention stark macht und versucht, traumatisierte Kinder wieder ins Leben zurückzuholen. Dieser Verein hat internationale Studien erstellt, um diesen Missstand zu bekämpfen, weil das eine gemeinsame…

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Erst die Abteilung auflösen und sich dann hier auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Das ist mal wieder typisch! So geht das aber nicht!)

Frau Künast, ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie bei diesem Thema so herumgeifern. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz einfach! Weil Sie sich hier mal wieder auf dem Rücken der Kinder gesundbeten! Ich verstehe nicht, dass Sie sich für Ihren Redebeitrag nicht schämen! Das sollten Sie nämlich tun!)

Jetzt verstehe ich auch, warum Wirtschaftsminister Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg im Zusammenhang mit Kinderpornografie in letzter Zeit in den Medien so oft genannt wurde. Nicht Herr Guttenberg ist die treibende Kraft, sondern seine Frau, weshalb ich unten auch 2 entsprechende Links eingestellt habe.

Ansonsten ergeht sich Frau Bär in unendlicher Dankbarkeit gegenüber Frau von der Leyen und deren fast unmenschlichen Anstrengungen.

Zum Schluß noch eine kleine Anmerkung: Nach alledem wundert mich nicht mehr, das Jörg Tauss rechtzeitig „abgeschossen“ wurde. Ich zitiere aus seiner Pressemitteilung:

[..]Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster Angelegenheit“ vor die Tür gebeten.
[..]Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen [hier]

Die Pressemitteilung ist ebenfalls sehr lesenswert. Des weiteren möchte ich noch auf meinen Beitrag zu Ursula von der Leyen und Internetsperren hinweisen, in dem ich bereits ausführlich auf de Problematik eingegangen bin [hier]

Nachfolgend noch ein paar Links, die sich speziell mit der Thematik Kinderpornografie beschäftigen.

Die Legende von der Kinderpornoindustrie
Ausführliche Beschreibung über Einblicke in die Kinderpornoszene
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker

Artikel 34 UN-Konvention über die Rechte des Kinder (1989)

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen

Links
Reputation von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Institutes
UN-Konvention über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Studie zur Versorgung kindlicher und jugendlicher Opfer von Kinderpornografie in Deutschland
Eine Zusammenfassung der Studie als PowerPointPräsentation – gefördert durch „Aktion Mensch
Innocence in danger –  Gegen Kindesmißbrauch im Internet
Interview mit Stephanie zu Guttenberg
taz.de: Zensur an der Schule – Pazifismus doch okay

Ursula von der Leyen zu Internetsperren wegen Kinderpornografie

Wenn man den Missbrauch von Kindern ächten wolle, dürfe man nicht so tun, als sei das Internet ein „Ozean der Rechtslosigkeit“. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen fordert zum Handeln auf, gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz.

FAZ: Kritiker aus der Internetwirtschaft führen an, es gehe ihnen nicht nur um geschäftliche Interessen, sondern um die Sorge vor Zensur im Internet.

von der Leyen: Diese Sorge ist unbegründet.

Wer’s glaubt, wird selig…

von der Leyen: Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass es ausschließlich um die Sperrung von Kinderpornographie geht. Ein zweites Argument, das immer wieder vorgeschoben wird, sind technische Hürden.

Hier hat sich unsere Ursel wohl versprochen und meinte bestimmt „gesetzliche“ Hürden 😉

von der Leyen: Wenn man sieht, dass Internetanbieter in den skandinavischen Ländern, in der Schweiz, England und sogar in Italien das technisch beherrschen, dann muss man sich fragen, ob wir in Deutschland dazu nicht fähig sind.

Vielleicht sollte sie Herrn Schäuble fragen, wieso das BKA angeblich so unfähig ist.

von der Leyen: Die meisten Anbieter sind kooperativ. Diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Blockadehaltung einnehmen, schmeißen eine Nebelkerze nach der anderen.

Ach.. und Frau von der Leyen wirft nicht mit Nebelkerzen…

FAZ: Was mögen das für Gründe sein?

von der Leyen: Das ist völlig diffus. Es gibt da die Vorstellung, die Freiheit des Internets bedeute, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Aber es kann kein rechtsfreier Raum sein.

Das Grundgesetz durch Zugangssperren verletzten, soll aber möglich sein oder habe ich da etwas falsch verstanden? In diesem Zusammenhang möchte ich noch an den traurigen Fall eines Vaters erinnern, der sich und seinen Sohn umgebracht hatte. Dieser Vater besaß eine Domain und hatte seinen Fall akribisch dokumentiert. Innerhalb von 24 Stunden nach der Tat war nicht nur die Domain gelöscht, selbst bei Google-Cache konnte man nichts mehr finden. Diese Geschichte kann man im paPPa.com-Forum finden.

Die Freiheit der Kommunikation, die im Übrigen grundrechtlich durch unsere Sperrungen nicht berührt wird, kann kein höheres Gut sein als die Würde eines Menschen und die Unverletzlichkeit eines Kindes. Das andere ist, dass dies einer der größten Märkte der organisierten Kriminalität ist, wie der Verband Bitcom selbst sagt. Das heißt, da stehen mächtige Geldinteressen dahinter, und deshalb wird diese Auseinandersetzung mit so harten Bandagen geführt [Bundesregierung]

Ich kann mir nicht vorstellen, das es so viele Konsumenten von Kinderpornos gibt, wie es immer wieder dargestellt wird. Ich vermute eher, das man hier 1. ein Thema gefunden hat, welches automatisch mit Männer verbunden wird, da diese hauptsächlich Pornografie konsumieren. Pornografie = Kinderpornografie = Mann = Täter. Man muss Männer als Täter noch nicht einmal erwähnen, bei den meisten steht von vorn herein fest, wer die Tätergruppe ist. 2. glaube ich, das dieses Thema eines der wenigen ist, wo man sich des Rückhaltes der Bevölkerung gewiss ist, denn wer will schon mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht werden?
Durch Häufung der Medienberichte und dem Interview von UvdL in der FAZ habe ich mich kundig gemacht und bin einigen Quellen nachgegangen, die ich unten verlinken werde.
Ich habe mich immer wieder gefragt, warum es unseren Politikern – allen voran Ursula von der Leyen und Wolfgang Schäuble – nicht möglich sein soll, adäquat etwas gegen entsprechende Domains zu unternehmen. Ursula von der Leyen sagt dazu in der FAZ folgendes:

FAZ: Wann und wie sind Sie darauf gekommen, diesen Vorstoß im Wahljahr zu unternehmen?

von der Leyen: In der Vorbereitung einer internationalen Konferenz zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung in Rio, die im November stattgefunden hat. Da ist mir zum ersten Mal klargeworden, was eigentlich Kinderpornographie ist. Ich habe das Ausmaß des Grauens vorher nicht gekannt.

Frau von der Leyen, es hat sie vorher schlicht nicht interessiert, da Frauenbelange in ihrem Ministerium von je her wichtiger waren als Kinderbelange.

von der Leyen: Mir war nicht klar, dass die Kinder vor laufender Kamera geschändet werden, sie zum Teil getötet werden, die Schreie der Kinder im Internet hörbar sind. Dass diese bewegten Bilder in Massen im Internet gezeigt werden. Und mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass europäische Länder um uns herum, aber auch Kanada und Neuseeland seit Jahren dagegen kämpfen und an uns vorbeigezogen sind.

Andere Länder haben dagegen etwas unternommen und Frau von der Leyen hat nichts davon gewußt?

von der Leyen: Sie haben die Internetsperren eingebaut, mit großem Erfolg. Und sie kooperieren miteinander, indem sie Quellen schließen und den Internetblock einsetzen. Nachdem ich auch gesehen habe, dass das BKA seit Jahren mit den Internetanbietern verhandelt und nicht vorankommt, war für mich klar: Hier muss einer das beherzt durchfechten.

Wieso fällt es anscheinend so schwer, beim Wissen um eine Domain den Provider anzuschreiben und eine Sperrung der Seite zu verlangen, schließlich ist Kinderpornografie ein Straftatbestand? Bei etlichen rechtsradikalen Webseiten sind Sperrungen bisher doch auch erfolgreich betrieben worden.

von der Leyen: Und ich mache auch deutlich, ob Wahljahr oder nicht: Ich werde im nächsten Bundestag sitzen, und damit ist das Thema nicht vom Tisch.

Ui… das ist ja schon fast ein Drohung oder?

FAZ: Hätte also der Innenminister viel früher etwas tun müssen?

von der Leyen: Es hätten alle Beteiligten bei diesem Thema früher aufwachen müssen, auch die Familienministerin. Mir ist einfach nicht klar gewesen, dass wir eine Handlungsmöglichkeit seit Jahren sträflich liegenlassen.

Frau Ministerin, wenn man sich fast ausschließlich um Frauenbelange kümmert, dann bleibt für Kinderbelange nicht mehr so viel Zeit übrig, denn auch ihr Tag hat nur 24 Stunden.

von der Leyen: Mir war nicht klar, dass die Kinder vor laufender Kamera geschändet werden, sie zum Teil getötet werden, die Schreie der Kinder im Internet hörbar sind. Dass diese bewegten Bilder in Massen im Internet gezeigt werden. Und mir war bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass europäische Länder um uns herum, aber auch Kanada und Neuseeland seit Jahren dagegen kämpfen und an uns vorbeigezogen sind.

So so… in Massen sind diese Bilder und Filme vorhanden. Mir ist so etwas noch nicht begegnet, noch nicht einmal normale Pornos. Desweiteren gibt Frau von der Leyen zu, geschlafen zu haben und das, obwohl einige westliche Länder da bereits sehr aktiv sind. Ein Armutszeugnis sondergleichen. Leider befürchte ich, das sie mit dieser Argumentation bei vielen Leuten Punkte sammeln kann.

Nun ja, wenden wir uns anderen Argumentationen zu. Durch diverse Links bin ich auf der Homepage von CareChild gelandet, die einen Versuch – kinderpornografische Seiten zu schließen – nicht nur unternommen, sondern auch erfolgreich durchgezogen haben. Ich zitiere:

Beschämendes Ergebnis
Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Denn dies hätte letztendlich schon längst in Angriff genommen werden können, statt sich mit naiven Zensurwünschen und der Präsentation brutaler Kinderpornos vor Journalisten und Providern noch vor der Wahl profilieren zu wollen. An dem eigentlichen Problem der kommerzialisierten Kinderpornografie ändert dies alles ohnehin nichts. Diese ist weder von Zensur und Sperrlisten beeinflussbar noch von der schnellen Abschaltung durch Informationen an Provider. Dafür funktionieren die Abläufe und Methoden der überaus gut organisierten kriminellen Strukturen einfach zu gut.

Besser hätte ich es nicht erklären können 😉

Auch der Jurist Thomas Stadler hat sich in seinem Blog mit diesem Thema beschäftigt.

Wenn man zudem berücksichtigt, dass ein ganz erheblicher Teil der Server, auf denen sich nach verschiedenen Sperrlisten kinderpornografisches Material befindet, in der EU und den USA stehen, verstärkt sich der gewonnene Eindruck. Die Behörden könnten die Kinderpornografie im Netz effektiv bekämpfen, tun es aber nicht.

Warum wohl nicht? Weil unsere Regierung ohne solche Fälle gesetzlich keine Zensur implementieren könnte! Weiter schreibt Herr Stadler:

Solange deutsche Staatsanwälte Blogger verfolgen, die Links auf ausländische Sperrlisten setzen und Frau von der Leyen sich mit einheimischen Zugangsprovidern über sinnlose Netzsperren streitet, können sich die Täter wohl wirklich einigermaßen sicher fühlen.

Richtig! Würde Frau von der Leyen mit der gleichen Vehemenz gegen Provider vorgehen, wie sie in der Öffentlichkeit über dieses Thema „diskutiert“, wäre dieses womöglich schon vom Tisch. Aber… dann gäbe es ein Wahlkampfthema weniger und das ist die Krux an der Geschichte.

Der Versuch von Care Child zeigt, dass die deutsche Politik und die Sicherheitsbehörden handeln könnten, es aber nicht tun. Frau von der Leyen versucht eine Straße zu sperren, während die Navis der Täter die Ausweichroute bereits vorgeben. Vielleicht sollte die Ministerin sich endlich mit den Fakten befassen und solche Maßnahmen fordern und veranlassen, die tatsächlich dem Schutz der Kinder dienen.

Statt effektiv vorzugehen, gibt sie vor, ihr gehe es um die Kinder! Ich gestehe allerdings, das ich ihr das sogar abnehme, denn immerhin hat sie selber Kinder. Ich kreide ihr allerdings an, das sie dieses Thema weder in der Vergangenheit, noch aktuell ernst genug nimmt, da Frauenbelange stets wichtiger waren/sind.
Eine weitere Vermutung von mir ist allerdings und die trifft vermutlich am ehesten zu, das Frau von der Leyen keine Ahnung hat, wovon sie spricht und damit meine ich nicht die Kinderpornografie als solches.
Die Mitarbeiter des Innenministerium werden vermutlich dazu grinsen und lassen in diesem Fall ihrer Kollegin großzügig den Vortritt. Auf diese Weise erreicht Herr Schäuble u.U. das, was er auf anderen Wegen nicht erreichen konnte. Lassen wir bei diesem Thema ebenso großzügig Frau Zypries den Vortritt.

Links
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker
Thomas Stadler: Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Bundestag Gutachten zur Filterung
wgvdl-Forum: Zugangssperren im Internet gegen Kinderpornografie