Die Bundesregierung zu Kinderpornografie

Internet – Kein Raum für Kinderpornographie

„Kinderpornographie im Internet ist die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Der Handel mit der Kinderpornographie im Internet trage Züge organisierter Kriminalität, sei ein Millionengeschäft. „Das wollen wir nicht länger tolerieren“, erklärte von der Leyen, die die Verträge mit den Providern mit ausgehandelt hat. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum: es müssten Regeln geschaffen werden.

Laut Kriminalstatistik 2007 werden täglich bis zu 450.000 einzelne Seiten mit kinderpornographischem Inhalt angeklickt. Die Zahl der Anbieter steigt sprunghaft, von 2006 auf 2007 um 111 Prozent. Einzelne Seiten werden bis zu 50.000 mal im Monat geladen. Und die Opfer werden immer jünger: 80 Prozent sind unter zehn Jahre alt, 33 Prozent unter drei und zehn Prozent unter zwei Jahren.

Bei diesen Zahlen und dem ganzen Gezetere frage ich mich, wieso wurde bisher noch keine Aufstockung der Polizeibediensteten gefordert? Ursula von der Leyen und das BKA haben schließlich betont, das Strafverfolgung Angelegenheit der Polizeibehörden sei.

Die Vertreter der Internet-Anbieter begrüßten die Regelung, forderten den Bund aber auf, das angekündigte Gesetz, mit dem die Zugangssperren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollen, bald auf den Weg zu bringen. Es solle am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Telekom-Chef René Obermann [mehr]

Welche Gesetze müssen hier noch geändert werden? Frau Zypries hat in ihrer Bundestagsrede zu Kinderponografie u.a. folgendes gesagt:

[..]Wir haben, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren eine Menge unternommen. Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird, sondern wir haben auch die Gesetze verändert. Wir haben das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt. Es gibt nirgendwo mehr eine Gesetzeslücke. Schon der Versuch, sich im Internet kinderpornografisches Material herunterzuladen, ist eine Straftat [hier]

Im Frage- und Antwortendokument des BMFSFJ steht, das ein Eingriff in Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) nicht stattfindet. Welche Gesetze werden also berührt und müssen demzufolge geändert werden? Lassen wir uns also von den Aktivitäten unserer Politikern überraschen.

Link
Internet-Law: Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
CCC – Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
SPON: Verschleierungstaktik
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

1 Kommentare.

  1. Frau Zypris:
    „Wir haben nicht nur die freiwillige Vereinbarung mit den Providern getroffen, dass von deutschen Servern alles, was rechtswidrig ist, heruntergenommen wird“

    Was bedeutet hier das Wort freiwillig? Es existieren Server in Deutschland, die kinderpornographisches Material verbreiten. Vom Netz genommen wurden sie bisher nicht, obwohl dies rechtlich kein größeres Problem darstellen sollte. Vermutlich hat man kein großes Intersse an deren Abschaltung, da sie sich als Informationsquelle nutzen lassen. Besucher solcher Seiten lassen sich über Log-Listen herausfiltern.

    Wieso also setzt die Regierung überhaupt auf Internetsperren? Weil es sich nur um Pseudo-Sperren handelt, deren Nutzlosigkeit von Experten immer wieder bezeugt wird und die keinen Kinderpornographie-Konsumenten von seinem Tun abhalten werden.

    Das Wort „freiwillig“ ist wohl mit „augenscheinlich“ zu übersetzen. Die Regierung setzt nicht auf „freiwillige“, sondern „augenscheinliche“ Vereinbarungen ohne Inhalt und Wirkung.

    Am Ende ist alles nur Wahlkampfgetöse. UvdL setzt sich vor einem Plakat in Szene, das große, niedliche Kinderaugen zeigt – That’s it !
    Das ganze Geld fehlt dann dort, wo es für sinnvlle Projekte eingesetzt werden könnte. Wenn die CDU diesen Unfug wirklich durchdrücken will, soll sie es aus ihrem Wahlkampfbudget bezahlen.