Ich werde zukünftig in unregelmäßigen Abständen Umfragen einstellen, die ich aber meisten nicht kommentieren werde. Sollten Unklarheiten bestehen, gibts ja auch noch die Kommentarfunktion 😉
Kein Umgang mit dem eigenen Kind – keine Unterhaltspflicht?
- Nein, Unterhalt muss immer und ohne Ausnahme gezahlt werden.
- Ja, wenn der Zugang zum Kind von Mutter/Vater absichtlich verwehrt wird.
- Die derzeitige gesetzliche Regelung ist ausreichend.
- Ist mir egal.
149 Abstimmungen bis 21.03.2011 · 15:00 Uhr Umfrage
Ich meine bei absichtlicher Vereitlung der Besuchskontakte der Mutter sollen die für das Kind fälligen Alimente auf ein für das Kind gebundenes Sparbuch hinterlegt werden können.
So kann der Vater nicht vorgeben die Mutter wolle die Besuchskontakte unterbinden, um sich die Alimentszahlungen zu sparen.
So bekommt eine Mutter die einem Kind schadet kein Geld (erstens ist dann sehr die Frage ob sie sich nicht auch bewußt bereichern würde, weil ihr das Kindeswohl offensichtlich eh nicht wichtig ist und zweitens um wieder an Geld zu kommen ist ein starker Anreiz da doch wieder die Besuche zu ermöglichen).
Abgesehen davon aber gehört folgendes ins Gesetz:
* Eine klare gesetzliche Definition des Kinderwohls (nur so hat diese derzeitige Willkür ein Ende)
* Die eindeutige Festlegung der Rechte und Pflichten der Eltern, und
* Die Festsetzung der Konsequenzen bei Zuwiderhandeln!
Dann ist die Willkür schon stark eingeschränkt!
Unterhalt sollte generell abgeschafft werden. Die Väterproblematik entsteht nur, weil die Frauen nach Trennung bzw. Scheidung finanziell davon über Ehegatten- und Kindesunterhalt profitieren und sich deshalb die Kinder aneignen. Wenn Mann und Frau dann wieder für sich und in der Zeit mit ihren Kindern für sie finanziell zuständig wären (eigentlich selbstverständlich über eigenen Verdienst bei eigener Arbeit, statt die arbeitenden Männer auszubeuten und selbst unverantwortlich und faul zu sein), gäbe es schnell einen hälftigen zeitlichen Wechsel zwischen Vater und Mutter. Nur das kann das wahre Kindeswohl sein.