Urteilsverkündung zu „Lissabon-Vertrag“

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 55/2009 vom 29. Mai 2009
2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08 und 2 BvR 189/09

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 2 vom 16. Januar 2009) am

Dienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden [mehr]

Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte.
Die alles entscheidende Frage ist: Sägt sich das BVerfG seinen eigenen Ast ab, auf dem es sitzt und handelt demnach weisungsgebunden oder fühlen sich die Herren und Frauen dem Grundgesetz verpflichtet? Dann müssten sie dem Klagebegehren recht geben und der Vertrag darf von Deutschland nicht ratifiziert werden. Wenn ich allerdings den im Internet gefundenen Informationen glauben darf, wurde das Gesetz bereits ratifiziert und im Bundesgesetzblatt niedergeschrieben. Wieso braucht es dann aber noch die Unterschrift des Bundespräsidenten? Das Grundgesetz wurde bereits geändert, die entsprechenden Informationen dazu fehlen mir allerdings ebenfalls.
In einem anderen Blog „K.O.W. – Reflexionen“ habe ich folgendes gefunden:

Wie auch immer: Dieses Vertragswerk war mir nie geheuer, denn der Entwurf lag dem Vernehmen nach den Parlamenten der europäischen Staaten bei den Abstimmungen gar nicht vollständig vor, auch nicht dem Deutschen Bundestag, als dieser dem Machwerk am 24. April d.J. – am Souverän, dem Volk, vorbei – zustimmte. Der Vertrag ist nämlich kein Vertrag in dem Sinne, dass er alles was zu beschließen sei vollständig enthält, sondern besteht aus rund 300 Verweisen, die sich auf über 3.000 Regelungen in verschiedenen anderen Verträgen beziehen. Und diese lagen den Abgeordneten nicht vor.

Unsere Abgeordneten haben also über einen Vertrag abgestimmt, der noch nicht einmal in einer vollständigen Fassung vorlag und in dem man ergo noch vieles einfügen kann. In dem genannten Blog wird der dänische EU-Abgeordnete Jens-Peter Bonde zitiert, dessen wichtige Passage ich hier ebenfalls einfüge:

“Der Vertragstext den die Staats- und Regierungschefs unterzeichnet haben wurde von selbigen überhaupt nicht gelesen. Warum wurde er nicht gelesen ? Weil er gar nicht lesbar ist !

Dies ist kein Vertrag, sondern 300 Verweise, die sich auf 3.000 Regelungen in verschiedenen anderen Verträgen beziehen.

Sie können nur jeden Verweis einzeln lesen, um zu verstehen, auf welche Vertragsregelung er sich bezieht. Dazu müssen Sie den Verweis in die dazugehörige Passage des betreffenden Vertrages einfügen, damit sich Ihnen der Zusammenhang und somit die Bedeutung überhaupt erschließt.

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass Sie den EU-Abgeordneten die Lesearbeit bereits abgenommen hätten. Der Europäische Rat hat die Anweisung erteilt, dass keine Institution in der Europäischen Union die Erlaubnis erhält, eine konsolidierte und lesbare Version des EU-Reformvertrags zu drucken oder zu publizieren, bevor nicht alle 27 Mitgliedsstaaten diesem Vertragswerk zugestimmt haben. Das ist eine Entscheidung !

Das Europaparlament hat im Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten einstimmig gefordert, dass eine konsolidierte und leicht lesbare Fassung des Vertragswerkes herausgegeben wird, die von jeder BürgerIn verstanden werden kann.

Wir werden eine solche Fassung nicht bekommen, da höhere Ebenen beschlossen haben, dass wir sie nicht haben dürfen. Es ist die Entscheidung einiger Staats- und Regierungschefs, die nicht möchten, dass dieser Vertragstext gelesen werden kann – die Anordnung lautet „unterschreiben !“

Die höhere Ebene hat dann die Präsentationsform des Vertrages geändert. Sie haben das Wort „Verfassung“ von der Titelseite gestrichen, doch wenn Sie die Deklaration 27 des Vertrages lesen, werden Sie erneut das Wort „Verfassung“ vorfinden. Hierbei bezieht man sich dann auf diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, in dem es heißt, das die EU ein legitimiertes Verfassungssystem sei.” [hier]

Ich frage mich, welches Mitspracherecht haben Diejenigen, die jetzt gewählt werden (wollen) im EU-Parlament? Selber schwanke ich immer noch zwischen „Wahlzettel ungültig machen“ und „nicht wählen“. Nur – welchen Politiker interessiert es in der „EUSSR“, ob ich/wir den Zettel ungültig machen? Selbst wenn nur 20% Leute zur Wahl gehen, so werden wir doch von denen regiert, die wir nicht haben wollen. Nun warte ich gespannt auf das Urteil „unseres“ Bundesverfassungsgerichts.

Link
Demokratie ist in der EU nicht vorgesehen

3 Kommentare.

  1. „Nur – welchen Politiker interessiert es in der “EUSSR”, ob ich/wir den Zettel ungültig machen?“

    EBEN. Das einzige, was ETWAS helfen wird, ist unter den Parteien, die Chancen auf Parlamentssitze haben, diejenige zu wählen, die dem Bürokratismus in ihrem Programm am skeptischsten gegenübersteht – egal, ob man DIESE Partei sonst überhaupt wählen würde. Es gefällt mirzwar ÜBERHAUPT NICHT, aber da lande ich bei der „Linken“. Tut weh, ABER es ist, wenn ich nichts übersehe (für Hinweise wäre ich dankbar), der einzig sinnvolle Gebrauch meiner Stimme bei der Europawahl.

  2. @ jojo

    ist doch klar, die Piratenpartei.

    Gruß
    Paul

  3. @Paul

    … das ist eben die Krux: Programm der PP sehe ich völlig ein. Gleichzeitig will ich ein in Europa SPÜRBARES Zeichen gegen die zunehmende Entmündigung setzen – und das geht nur durch möglichst starken Einzug von Bürokratie-Skeptikern ins Parlament…