Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht?

bundesamt-fuer-den-zivildienst1 hib-Meldung • 2010_001/03 • 05.01.2010

Zahl der Zivildienstleistenden sinkt rapide – Stellen im zuständigen Bundesamt kaum

Familie/Antwort
Berlin: (hib/ELA/BOB) Während die Zahl der Zivildienstleistenden von mehr als 119.000 im Jahr 2000 auf fast 63.500 im Jahr 2008 gesunken ist und sich damit in etwa halbierte, sank im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen im Bundesamt für den Zivildienst von 1.119 auf 872. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/352) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/93) hervor. Die Regierung weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass bis zum Jahr 2004 ”eine erhebliche Anzahl von Aushilfskräften“ beim BAZ beschäftigt gewesen sei.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut Fragesteller hat dies ”Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst“, auf den zahlreiche Fragen von Bündnis 90/Die Grünen abzielen. Ob der Zivildienst zum 1. Januar 2011 analog und zeitgleich zum Wehrdienst verkürzt werden soll, lässt die Bundesregierung jedoch offen. ”Die Beantwortung der Frage durch die Bundesregierung ist erst nach Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich“, heißt es in der Antwort.

Eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes hält die Regierung nicht für notwendig. Der Koalitionsvertrag halte ”im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht und am Zivildienst als Wehrersatzdienst fest“, heißt es weiter, ”die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes vorzunehmen.“

Auf zahlreiche Fragen nach dem Einsatz von Zivildienstleistenden in Gesundheitskonzernen in privater Trägerschaft antwortet die Bundesregierung: ”Bei Einrichtungen in privater Rechtsform ist entscheidungserheblich, dass das betreffende Krankenhaus in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen, d.h. für die Gesundheitspflege im betreffenden Gebiet notwendig ist.“ Nur in diesem Fall diene der dortige Einsatz von Zivildienstleistenden dem Allgemeinwohl [hier]

Diese Meldung beinhaltet 2 interessante Informationen. Zum einen natürlich – wie im Titel geschrieben – die Überlegungen, ob der Zivildienst ebenfalls auf 6 Monate gekürzt werden soll. Zum anderen ist die Überschrift der hib-Meldung beachtenswert. Obwohl in 8 – 9 Jahren die Stellen der Zivildienstleistenden um fast die Hälfte gekürzt wurden, geschah dieses nicht analog bei den entsprechenden Stellen im Bundesamt für Zivildienst. Tja, wer arbeitet überwiegend im sogenannten Dienstleistungbereich der Behörden 😉

3 Kommentare.

  1. Außerdem sollten wir das Parkinsonsche Gesetzt nicht außer Acht lassen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Parkinsonsches_Gesetz.

  2. Desillusionierter

    Zivildienst ist doch schon immer länger als Wehrdienst?!

  3. @Desillusionierter: Das war mal, schon seit einiger Zeit sind beide Dienste 9 Monate lang. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wieder einen vergleichsweise längeren Zivildienst einführen möchte. Das wäre auch nicht zu begründen, da es ja schon lange keine Reserveübungen als Pflicht für Exwehrpflichtige gibt mehr gibt.