Justiz wollte nie Väterprobleme lösen

vater-vaeter-kinder-trennung-scheidung-sorgerecht-umgangrecht1Vor kurzem erfuhr ich durch einen Blogbeitrag von RA Schulte-Frohlinde, dass die ehemalige Justiz­mi­ni­ste­rin Brigitte Zypries (SPD) gar nicht vorhatte, das gemeinsa­me Sorgerecht für nicht verheiratete Väter zu regeln bzw. gesetzlich festzulegen. Im Gegenteil: Sie war noch nicht einmal bereit, ein Gutachten dazu in Auftrag zu geben, obwohl dieses vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben war. Nun ist es nicht so, dass Betroffene das nicht geahnt hätten, unglaublich ist es aber trotz allem! Das Ganze allerdings nun auch noch schriftlich zu lesen, hat seine eigene Qualität. Aber lest selbst, was Herr Schulte-Frohlinde dazu schreibt:

Dem BMJ war unmittelbar nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 ausdrücklich klar, dass entweder die von dem BVerfG zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs behaupteten Tatsachen un­ver­züglich durch Ermittlung der Tatsachen bestätigt oder die gesetzliche Regelung geändert werden musste. Im Laufe des Jahres 2003 hat das BMJ daher ein Angebot zur Durchführung einer Untersuchung eingeholt. Daraufhin hat das Fachreferat durch Ministervorlage vom 28.08.2003 um Entscheidung der Ministerin gebeten. Die Entscheidung der Bun­des­mi­ni­sterin der Justiz Frau Brigitte Zypries (SPD) auf diese Vorlage lautete:

„Fr. Ministerin hat entschieden, dass derzeit kein Gutachten be­auf­tragt wird.“ Unmittelbar nachfolgend hat das BMJ dem Angebot zur Durchführung der Untersuchung eine Absage erteilt. Mehr

Herr Schulte-Frohlinde hat im übrigen auf seinem Blog einen mehr als lesenswerten Artikel verfasst, in dem er seine ca. 6-jährige Tätigkeit bzgl. Auskunftrecht zur Ge­set­zes­änderung des § 1626 a BGB ausführlich dokumentiert hat. Wer diesen Beitrag gelesen hat, der hat danach (hoffentlich) in Hinsicht auf unsere Justiz keine Illusionen mehr.

Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 29. Januar 2003 im Leitsatzurteil 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 keine Fristsetzung zur Ge­set­zes­än­de­rung vorgenommen hat, spricht nicht nur Bände, sondern ganze Bücherregale. Das gleiche Prozedere wiederholte das BVerfG voriges Jahr. Zwar stellte das hohe Ge­richt fest, das Väter benachteiligt würden, wenn man ihnen keine Wider­spruchs­mög­lich­keit bei Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts einräumen würde, nichts­des­to­trotz lieferte das BVerfG mit Urteil vom 21.07.2010 Az: – 1 BvR 420/09 – analog den Forderungen des VAMV dem Bundesjustizministerium (BMJ) sämtliche Gründe in die Hand, wie ein künftiges Gesetz gestaltet werden soll.

In diesem Zusammenhang fiel mir der Kommentar zu einem Artikel auf Zeit Online ein. Das Thema lautete „Eine Elternquote wird gebraucht“. Ich kann Dem- oder Der­je­nigen einfach nur Recht geben und lasse deshalb den Kommentar für sich sprechen.

Deutschland braucht zuvorderst Tabula-Rasa beim Familienrecht!

Ich kann es nicht mehr hören: Quoten, Quoten und nochmal Quoten.

Der Kern des Problems Kinderlosigkeit liegt zu einem Großteil mittler­wei­le auch da­ran, dass Vater werden in Deutschland ein va banque Spiel mit 50 Prozent Sicher­heit für Männer bedeutet, im seelischen und finanziellen Ruin zu landen. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen und die erste Generation Scheidungskind ist mitt­lerweile auch erwachsen geworden und hat angefangen nachzudenken. Es ist ein ruinöser Weg, der sich seit der Jahrhundertreform „Scheidungsrecht“ herum­ge­spro­chen hat. Und wenn man sich nur das Sorgerecht ansieht und die aktuelle Debatte im Bundestag verfolgt, so wird dies neben einer ausufernden Unter­halts­men­talität, welche weltweit einmalig ist, nicht gerade Mut machen.

[..]Von all dem erwähnen die „Ursachenforscher“ bei Bertelsmann und ähn­lich einseitig analysierenden selbstverständlich nichts. Da passt es ja bes­ser in den gesell­schaft­lichen und medialen Grundtenor von feigen Män­nern zu sprechen und Supermuttis, die nur leider keinen finden, weil das zottelige Nutztiere Mann sich nicht an starke Frauen traut. Ursa­chen­for­schung? Keine; wäre doch mal ein Thema für „Die Zeit“, auch wenn es nur ein frommer Wunsch sein dürfte. Quelle

Wenn man jetzt noch bedenkt, das die Bundesregierung immer noch keinen Geset­zes­ent­wurf zum Thema „Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern“ vorgelegt hat, dann muss man befürchten, das Frau Leutheusser-Schnar­renberger (FDP) den Weg ihrer Vorgängerin gehen will, in dem auch sie untätig bleibt oder dieses Thema vor sich her schiebt. Einzig die Grünen haben bei diesem The­ma „niedrigschwellig“ reagiert und bereits im vorigen Jahr einen Antrag eingebracht, der am 28.01.2011 im Bundestag beraten wurde. Die anderen Parteien wollten nach­ziehen, bisher habe ich davon aber noch nichts vernommen.

WikiMANNia: KindeswohlSorgerechtVaterschaftTrennungsväter

2 Kommentare.

  1. Ist die denn nicht auch bei der „Humanistischen Union“ oder täuscht mich das; die haben es dort ja angeblich nicht so mit Kinder- und Väterrechten ;(

  2. Es ist durch Verfahrensverschleppung durch die MachthaberInnen in der FRD möglich, fast jeden Prozessentscheid auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben, gegenüber Goethes Zeiten, zu denen ein Fall erst dann verhandlungsreif war, wenn die Mäuse die Schnüre der an ihnen aufgehängten Akten auf dem Gerichtsdachboden durchgefressen hatten, keine wesentliche Änderung. Die Hardcorelesbe und KBW- Kommunistin Zypries ist nur ein Beispiel.
    Jeder Jurastudent lernt das am Beispiel eines Schäfers, der eindeutige Rechte gegen die junge BRD hatte und diese das Verfahren über drei Jahrzehnte streckte, bis mit dem Tode des Schäfers auch seine Ansprüche erledigt waren.
    Lebensnaher sind die Prozesse gegen die körperschaftlichen Berufsgenossenschaften, ich betreue gerade einen, der bei glasklarer Sachlage nunmehr ins 12. Jahr geht und gerade seinen Anlauf aufs BSG nimmt, selbst die Vetreter der Gegenseite räumen großzügig ein, daß sie letzten Endes wohl verlieren werden. Sie hoffen, daß der Kläger schlicht verstirbt und die Sache zu ihrem Nutzen damit erledigt ist, nur keine Präzedenzfälle schaffen.
    Ähnlich verhält es sich bei Scheidungen: der längste Prozess meiner Anwältin ging über 13 Jahre und kam ebenfalls nur durch den Tod eines Beteiligten zu Ende: der Streit über die Hausratsverteilung kostete ein Vielfaches des Streitwertes, die salomonische Entscheidung, Streithansel Frau die Eisenbahn, Streithansel Mann die Liebesromanbibliothek zu verordnen, stieß auf wenig Gegenliebe.

    Insofern ist dies alles business as usual.

    Im Grunde ändern kann man nur durch Radikales.
    Meine Hanfkrawattenempfehlung steht nach wie vor.