hib-Meldung • 300/2009 • Datum: 04.12.2009
Berlin: (hib/ELA/TEP) Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor. Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als ”Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes“ kritisiert hatten. ”In einem ersten Schritt wurden die Zugriffsrechte auf diejenigen beschränkt, die in den Grundsicherungsstellen fachlich tätig sind“, schreibt die Bundesregierung, ”weitere datenschutzrechtliche Korrekturen sind für Dezember 2009 und April 2010 vorgesehen.“ [mehr]
Laut Wikipedia beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit ca. 113.000 Mitarbeiter, d.h. jeder zweite hat Zugriff auf sämtliche Daten der Agentur. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Mitarbeiter sich mal eben die Daten des unliebsamen Nachbarn anschauen kann, sind sehr groß. Es hat ziemlich lange gedauert, bis man festgestellt hat, das hier ein großes Missbrauch-Potential steckt.
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Wikipedia: Bundesagentur für Arbeit
Bildquelle: ©by Matthias Balzer/Pixelio.de
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