60 Jahre Grundgesetz und nun?

Folgendes Bild habe ich gewählt, weil es bei mir mehrere Assoziationen ausgelöst hat. Das ich, sowie der größte Teil der Menschen – sich keinen Krieg wünscht – brauche ich hoffentlich nicht extra betonen.

60jahre-grundgesetz

Gestern feierten die Regieriegen sich selbst und laut Nachrichten auch 600.000 Bürger in Berlin. Bevor ich aber anfange, sollte ich vielleicht nochmals betonen, das es bei uns keine Gewaltenteilung gibt, weshalb es natürlich auch keine unabhängige Justiz geben kann.
Aber was ist das Grundgesetz noch wert, wenn dieses nicht nur ständig geändert wird, sondern die Gesetze selbst nicht beachtet werden?

Fangen wir beim Grundgesetz mit folgendem Artikel an GG Art. 1, Abs. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wer definiert bei uns eigentlich Würde? Was bedeutet diese? Wo wird die Würde bei Männern geachtet, die per Grundgesetz zum Wehrdienst/Zivildienst unter Androhung von Gewalt zwangsverpflichtet werden?
GG Art. 12a

Wo findet der Satz für Männer „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Beachtung? GG Art. 3, Abs. 1

Wo wird die Würde der Väter und auch etlicher Mütter geachtet, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und – nicht nur – per Gerichtsurteil von diesen ferngehalten werden? Wo wird die Würde der Kinder geachtet, die durch ein Rollkommando von Jugendamtsmitarbeitern und unter Hinzuziehung weiterer, staatlicher Organe (Polizei) aus ihren Familien gerissen werden?
Wo achtet und schützt der Staat unsere Würde, wenn wir unter Zwang für einen Reisepass unsere Fingerabdrücke hinterlegen müssen (ohne Zwang kein Reisepass)? In Personalausweisen sollen Fingerabdrücke ebenfalls übernommen werden, aber dieses ist (noch) nicht durchsetzbar. Warum erinnert mich das nur an die ehemalige DDR? Dort wurden Personalausweise aber nur für bestimmte Personen gekennzeichnet, während unser freiheitlicher Rechtsstaat von allen Bürgern Fingerabdrücke haben will.

Das Unrecht hört am Ende des Grundgesetzes aber noch lange nicht auf
GG Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

20 Jahre nach dem Mauerfall haben wir  immer noch keine Verfassung, warum wohl?
Wie uns Frau Zypries erst kürzlich mitteilte, wird unser Leben durch 4.400 Gesetze bestimmt. Die sogenannte 4. Gewalt im Staate existiert schon lange nicht mehr und immer weniger Menschen informieren sich über offizielle Medien. Es entstehen mehr und mehr Homepages, Blogs und Foren, wo Menschen ihren Unmut äußern. Aber auch hier gibt es mittlerweile Einschränkungen.

GG Art. 5, Abs. 1

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieser Artikel wird schon lange unterlaufen, z.B. durch das Strafgesetzbuch StGB § 130 Volksverhetzung

Dazu fällt mir ein Spruch von Ronald Reagan ein, den dieser 1988 vor der Berliner Mauer gesagt und dessen Übersetzung ich mir extra notiert habe:

„Ich hoffe inbrünstig für Sie, daß bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muß wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort.“

Wenn man gedenkt, das diese Worte im Juni 1988 gesprochen wurden, also über ein Jahr vor dem Mauerfall, kommt man nicht um die Frage herum, wer denn nun wen übernommen hat? Könnte dazu nicht folgender, sinngemäßer Spruch passen?

Angela Merkel ist Honeckers Rache denk

Auch im Internet stehen geschriebene Worte. Wenn wir aber mittlerweile soweit sind, das bei Verlinkungen auf bestimmte Seiten Angst um uns greift, die z.B. nichts mit Kinderpornografie, dafür aber umso mehr mit Anprangerungen der staatlich ausgeführten, unrechtmässigen Gewalt zu tun hat, dann verstehe ich die Befürchtung der Menschen vor chinesische Verhältnisse.

Folgender Artikel stimmt ebenfalls schon lange nicht mehr GG Art. 20, Abs. 2

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Hier frage ich mich langsam, welches Volk die Regieriegen überhaupt meinen? Wenn wir unsere Gesetze in Anspruch nehmen wollen, müssen wir uns noch sagen lassen, das man das Volk nicht ernst nehmen kann, dieses dem Populismus erliegt (Ingo Wellenreuther) oder wie Daniel Cohn-Bendit meinte:

das die Gegner des Vertrages (EU/Lissabon-Vertrag) psychisch krank seien.

Nun ja, Daniel Cohn-Bendit muss es ja wissen, hat er Institutionen, von denen er jetzt fürstlich bezahlt wird, einst selbst bekämpft.
Ich könnte nun unendlich weiter schreiben, das Grundgesetz noch mehr auseinander nehmen und mich aufregen. Weil das aber zuviel des „Guten“ für die Leser und mich wäre, beende ich diesen Beitrag mit den Worten des GG Art. 20, Abs. 4

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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