Dieses Urteil ist in der Tat denkwürdig, weshalb ich es auch veröffentliche. Normalerweise werden Frauen, die ihre Babys kurz nach der Geburt umbringen, aller höchstens wegen §213 StGB „Minderschwerer Totschlag“ angeklagt, selten verurteilt und dann meisten noch auf Bewährung. Dieses wird mit der außergewöhnlichen, psychischen Belastung nach der Entbindung begründet. Da Mütter aber uneingeschränkte Rechte über „ihre“ geborenen sowie ungeborenen Kinder haben, kann ich die Tat beim besten Willen nicht nachvollziehen. Während der Schwangerschaften ist es den Frauen straflos möglich, ihre Kinder allein herrschend fast bis zur Geburt abzutreiben. Aber auch danach stehen ihnen weitreichende Rechte zu. Da wären zum einen die Babyklappen, die es mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt, genauso wie anonyme Geburten. Adoptionen gibt und gab es schon immer. Was geht in solchen Frauen vor, die grenzenlos egoistisch meinen, dass ihnen das Leben unendlichen Spaß-Fun-Lifestyle-Faktoren bereit zu stellen hat? Wir werden es vermutlich nicht ergründen können.
Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig
Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.
Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.
Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig [Pressemitteilung des BGH]
Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10
LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07
Schock: Erst Mini-Strafe, und nun lebenslang
Kassel ‐ Als die Frau das Urteil „lebenslang“ hörte, war es um ihre Fassung geschehen: „Sie können mich doch nicht für etwas verurteilen, was ich nicht gemacht habe“, rief die wegen Mordes an ihrem Baby angeklagte 33-Jährige aus Bad Wildungen ihrem Richter entgegen. Dann brach sie unter Tränen zusammen und wurde direkt aus dem Kasseler Gerichtssaal in ein Krankenhaus gebracht [mehr]
Gerade bekomme ich die Nachricht herein, das die junge Frau nicht auffindbar ist und deswegen gesucht wird .
„Lebenslange“ tritt Haft nicht an
Kassel (dapd). Die Polizei in Nordhessen sucht eine zu lebenslanger Haft verurteilte Mutter aus Haina. Die 33-Jährige, die vom Kasseler Landgericht wegen Mordes an ihrem neugeborenen Sohn schuldig gesprochen worden war, habe ihre Haft nicht angetreten, teilte die Polizei mit. Die Ermittler erhoffen sich von der Öffentlichkeitsfahndung Hinweise aus der Bevölkerung zum Aufenthaltsort der Frau. Sie wohnte zuletzt in Edertal [hier]
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