Sorgerechtsurteil des BGH ein Aprilscherz?

Angesichts der Veröffentlichung des Urteils, nämlich am 1. April bin ich auf die Idee des Aprilscherzes gekommen. Wenn man sich die Pressemitteilung und das Urteil durchliest, könnte man wirklich daran glauben. Wie so oft wurde auch hier das durch die Mutter geschaffene Kontinuitätsprinzip voran gestellt, obwohl man die Erziehungseignung  in Frage stellen könne. Der letzte Satz kann allerdings nur als Scherz bezeichnet werden.

Sorgerecht – Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von Deutschland nach Frankreich)

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorge­recht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.

Die nicht miteinander verheirateten Eltern streiten um das alleinige Sorge­recht für ihre im Oktober 2002 geborene, jetzt achtjährige Tochter. Die Mutter besitzt die deutsche, der Vater die französische Staatsangehörig­keit. Zur Zeit der Geburt des Kindes lebten die Eltern in Frankreich. Kurz nach der Geburt trennten sie sich, und die Mutter kehrte mit dem Kind nach Deutschland zurück, wo das Kind seither lebt und zur Schule geht. Beide Elternteile übten die elterliche Sorge zunächst einverständlich gemeinsam aus.

In der Folge kam es zum Streit um das Umgangsrecht, das Recht, wer das Kind einschulen darf, und schließlich um das Sorgerecht. Pressemitteilung des BGH

Aus dem 24-seitigen, wirklich lesenswerten Urteil:

Seite 17, Abschnitt 58:
(d) Der Senat verkennt nicht, dass das Beschwerdegericht auch belast­bare Feststellungen getroffen hat, die die Erziehungseignung der Mutter in Frage stellen könnten. Zu nennen wäre namentlich der Umstand, dass die Mutter weder den Vater noch den französischen Geburtsnamen des Kindes angegeben hatte, als sie in Deutschland eine Geburtsurkunde für das Kind beantragt hat. Daneben erscheint das – vom Sachverständigen festgestellte – partnerschaftliche Verhältnis zwischen Mutter und Kind problematisch, das seine Ursache nach den Feststellungen des Be­schwerdegerichts in einer ängstlich- abhängigen Persönlichkeit der Mut­ter hat. Ob diese – verbleibenden – Einschränkungen im Vergleich mit den beim Vater festgestellten Defiziten – die möglicherweise das ängst­liche Verhalten der Mutter befördern – genügen, die für einen Verbleib des Kindes bei der Mutter sprechenden Umstände wie namentlich die Konti­nuität und den Kindeswillen, zu überwiegen, erscheint eher fernliegend. Beschluss des XII. Zivilsenats vom 16.3.2011 – XII ZB 407/10 –

Die Aufzählung der katastrophalen Erziehungs“leistung“ der Mutter ist für sich genom­men schon ‚lesenswert‘. Obwohl der BGH festgestellt hat, das die Erziehungskom­petenz des Vaters als deutlich besser angesehen werden müsse, zählt für das Ge­richt einzig die Kontinuität.

4 Kommentare.

  1. Das bestätigt einen Teil meiner persönlichen Erfahrungen. Hier wird auf das Grundgesetz und das Kindeswohl (entschuldigt den Ausdruck) geschissen und das systematisch und regelmäßig.

    Mein Name ist Sebi und ich bin Pirat

  2. Das Patentrezept: Kind entführen und jeden Kontakt verweigern. Dann bekommt man als Frau das Sorgerecht. Genial, unser Staat schafft sich selber ab. Noch 10 Jahre und die jetzigen „Eliten“ werden hinweggefegt.

    X bei den Piraten

  3. Man muss das Kontinuitätsprinzip tatsächlich in Frage stellen, aber in der Existenz des BGH.

    Die Rotröcke brachten es zudem bisher nicht zustande dieses Wort überhaupt im Gesetz zu definieren, besonders bei der Juristerei welche von Wortklauberei lebt. Gut dass Wikipedia dazu fähig ist.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kontinuit%C3%A4t_%28Philosophie%29

    Der BGH ist damit unfähig Gesetze umzusetzen als auch zu definieren, die Vergangenheit hat es oft genug gezeigt und daher ist der BGH in der jetzigen Form nur ein Griff in die Tasche des Steuerzahlers.

    BGH setzen, eine 6 !

  4. Mein Nachbar sagt heute morgen, dieser Beitrag wäre schon vor einiger Zeit gelaufen, wer kann das bestätigen?

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1476038/ZDFzoom:-Kampf-ums-Kind

    Überhaupt seltsam, daß die GEZ-Mafia das Thema an einem Abend gleich zwo mal aufgreift:

    http://programm.ard.de/TV/swrfernsehenbw/betrifft/eid_281136957353672?list=main#top