Das deutsche Jugendinstitut (DJI) hat eine „Studie“ erstellt, in dem sie mittels standardisierter Fragebögen und Telefoninterviews in ganz Deutschland Schulen, Internate und Heime befragte. Auf Grund der darauf einsetzenden Medienberichte, die z.T. ein Bild des Grauens vermittelten, suchte ich die Studie und diese brachte erstaunliches zutage. Die Zahlen, die das DJI benennt, berufen sich lediglich auf Verdachtsfälle.
Deutsches Jugendinstitut: Thema 2011/07 Schulen, Internate, Heime – konfrontiert mit sexueller Gewalt und sexuellen Übergriffen
In den letzten Jahren haben Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen durch Personal in Institutionen, aber auch durch Jugendliche selbst viel Aufsehen erregt. Die aufgedeckten Fälle teils systematischer sexueller Gewalt gegen Kinder in Institutionen haben viele Menschen erschüttert, denen das Ausmaß dieser Form von Gewalt zuvor nicht bewusst war. Im Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion wurde zum anderen erkennbar, dass es nur wenig systematisches Wissen zu sexueller Gewalt gegen Kinder, insbesondere in Institutionen, gibt. Aus diesem Grund hat die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, ein Forschungsprojekt zum Umgang von Institutionen mit sexueller Gewalt gegen Kinder durchzuführen. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sind in den abschließenden Bericht der Unabhängigen Beauftragten vom Mai 2011 mit eingeflossen. Sie wurden in Auszügen im Rahmen einer Veranstaltung am 13. Juli 2011 in Berlin Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und Praxis präsentiert.[..]
Die alles entscheidende Frage bei dieser Thematik lautet: Wie definiert man sexuelle Gewalt bzw. sexuellen Missbrauch? Diese Frage hat sich auch das DJI gestellt.
Wie definiert man sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch?
- Enge Definition: Unter sexuellem Missbrauch ist körperlicher Kontakt zwischen TäterInnen und Opfer, wie oraler, analer und genitaler Geschlechtsverkehr zu verstehen (Wipplinger & Amann 1997).
- Weite Definition: Um sexuelle Gewalt im gesamten Umfang zu beschreiben, ist in solchen Definitionen jede geschlechtliche Handlung (z. B. obszöne Anrede, verbale Belästigungen, Exhibitionismus, Anleitung zur Prostitution, Herstellung pornografischen Materials) integriert (Wipplinger & Amann 1997).
- Gesellschaftliche Definition: Hier stehen eher Autoritäts- und Gewaltstrukturen im Umgang Erwachsener mit Kindern im Vordergrund. (Brockhaus & Kolshorn 1993).
- Feministische Definition: In diesen Definitionen liegt die Betonung auf der Ausrichtung sexueller Gewalt gegen Mädchen (Wipplinger & Amann 1997).
- Entwicklungspsychologische Definition: Die entwicklungsbedingten Faktoren des Kindes werden hervorgehoben, indem vor allem auf die kognitiven Fähigkeiten des Kindes eingegangen wird (Kempe & Kempe 1980).
- Klinische Definition: Der therapeutische Handlungsbedarf steht im Vordergrund. Deshalb werden explizit spezifische Symptome und klinische Störungsbilder benannt (Fegert 1992).
Im DJI-Projekt wurde eine eher weite Definition gewählt. In Anlehnung an Brockhaus und Kolshorn (1993) wird der Begriff „sexuelle Gewalt“ verwendet. Dieser umfasst auch den Terminus „sexueller Missbrauch“. Die Definition enthält Handlungen mit und ohne Körperkontakt, einbezogen sind Alter, Geschlecht, Abhängigkeitsverhältnis, psychischer Druck, körperliche Gewalt und auch sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen als Täter/innen. Deutsches Jugendinstitut (DJI)
Nach dieser Aufzählung folgen etliche Tabellen, die sich alle auf Verdachtsfälle berufen. Was die Medien aus dieser Studie heraus gelesen haben, soll hier nicht erörtert werden, denn dieses hat das Blog „Kritische Wissenschaften – critical science“ auf hervorragende Weise erledigt.
Sehr geehrte Frau Bergmann,
Leider werden sogar bewiesene Pädovile u. ähnl. Ereignisse bei Meldung an das Jugendamt nicht Nachverfolgt und die Melder sogar diskriminiert und abgewimmelt. Sogar wenn die Polizei schon ein eingreifen wegen Kindeswohlgefährdung für Notwendigt hielt und auch noch tätig ist , will Jugendamt, Landrat bis hn zum Regierungspräsidenten nichts von diesem Fall wissen.
Jeder fühlt sich in seiner Ruhe im Büro gestört. Also was soll Ihre Studie, wenn nichts in der Realität umgesetzt wird.
Christine Schmied