Der mediale Missbrauch mit dem Missbrauch

Das deut­sche Ju­gend­in­sti­tut (DJI) hat eine „Stu­die“ er­stellt, in dem sie mittels standardisierter Fragebögen und Telefoninterviews in ganz Deutsch­land Schu­len, In­ter­na­te und Heime befragte. Auf Grund der darauf ein­set­zen­den Medienberichte, die z.T. ein Bild des Grau­ens ver­mit­tel­ten, suchte ich die Studie und diese brach­te erstaunliches zutage. Die Zahlen, die das DJI be­nennt, berufen sich lediglich auf Ver­dachts­fäl­le.

Deutsches Jugendinstitut: Thema 2011/07 Schulen, Internate, Hei­me – konfrontiert mit sexueller Gewalt und se­xu­el­len Übergriffen
In den letzten Jahren haben Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen durch Personal in Institutionen, aber auch durch Ju­gend­li­che selbst viel Aufsehen erregt. Die aufgedeckten Fälle teils sys­te­ma­ti­scher sexueller Gewalt gegen Kinder in Institutionen haben viele Men­schen er­schüt­tert, denen das Ausmaß dieser Form von Gewalt zuvor nicht bewusst war. Im Verlauf der gesellschaftlichen Diskussion wurde zum anderen erkennbar, dass es nur we­nig sys­te­ma­ti­sches Wissen zu sexueller Gewalt gegen Kinder, insbesondere in Institutionen, gibt. Aus diesem Grund hat die Unabhängige Beauftragte zur Auf­ar­bei­tung des se­xu­el­len Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, ein For­schungs­projekt zum Um­gang von Institutionen mit sexueller Gewalt gegen Kinder durch­zu­füh­ren. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sind in den ab­schlie­ßen­den Bericht der Unabhängigen Beauftragten vom Mai 2011 mit ein­ge­flos­sen. Sie wurden in Auszügen im Rahmen einer Veranstaltung am 13. Juli 2011 in Berlin Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und Praxis prä­sen­tiert.[..]

Die alles entscheidende Frage bei dieser Thematik lautet: Wie definiert man se­xu­el­le Gewalt bzw. se­xu­el­len Miss­brauch? Diese Frage hat sich auch das DJI ge­stellt.

Wie definiert man sexuelle Gewalt, sexuellen Missbrauch?

  • Enge Definition: Unter sexuellem Missbrauch ist körperlicher Kontakt zwi­schen TäterInnen und Opfer, wie oraler, analer und genitaler Ge­schlechts­ver­kehr zu verstehen (Wipplinger & Amann 1997).
  • Weite Definition: Um sexuelle Gewalt im gesamten Umfang zu be­schrei­ben, ist in solchen Definitionen jede geschlechtliche Handlung (z. B. ob­szö­ne Anrede, verbale Belästigungen, Exhibitionismus, Anleitung zur Pros­ti­tu­tion, Herstellung pornografischen Materials) integriert (Wipplinger & Amann 1997).
  • Gesellschaftliche Definition: Hier stehen eher Autoritäts- und Ge­walt­struk­tu­ren im Umgang Erwachsener mit Kindern im Vordergrund. (Brock­haus & Kols­horn 1993).
  • Feministische Definition: In diesen Definitionen liegt die Betonung auf der Ausrichtung sexueller Gewalt gegen Mädchen (Wipplinger & Amann 1997).
  • Entwicklungspsychologische Definition: Die entwicklungsbedingten Fak­to­ren des Kindes werden hervorgehoben, indem vor allem auf die kog­ni­ti­ven Fähigkeiten des Kindes eingegangen wird (Kempe & Kempe 1980).
  • Klinische Definition: Der therapeutische Handlungsbedarf steht im Vor­der­grund. Deshalb werden explizit spezifische Symptome und klinische Stö­rungs­bil­der benannt (Fegert 1992).

Im DJI-Projekt wurde eine eher weite Definition gewählt. In Anlehnung an Brockhaus und Kolshorn (1993) wird der Begriff „sexuelle Gewalt“ ver­wen­det. Die­ser um­fasst auch den Terminus „sexueller Missbrauch“. Die De­fi­ni­tion enthält Handlungen mit und ohne Körperkontakt, einbezogen sind Al­ter, Geschlecht, Ab­­hän­gig­keits­ver­hält­nis, psychischer Druck, kör­per­li­che Gewalt und auch sexuelle Übergriffe von Kindern und Ju­gend­li­chen als Täter/innen. Deutsches Jugendinstitut (DJI)

Nach dieser Aufzählung folgen etliche Tabellen, die sich alle auf Verdachtsfälle be­ru­fen. Was die Medien aus dieser Studie heraus gelesen haben, soll hier nicht er­ör­tert werden, denn dieses hat das BlogKritische Wissenschaften – critical scienceauf hervorragende Weise erledigt.

1 Kommentare.

  1. Schmied Christine

    Sehr geehrte Frau Bergmann,

    Leider werden sogar bewiesene Pädovile u. ähnl. Ereignisse bei Meldung an das Jugendamt nicht Nachverfolgt und die Melder sogar diskriminiert und abgewimmelt. Sogar wenn die Polizei schon ein eingreifen wegen Kindeswohlgefährdung für Notwendigt hielt und auch noch tätig ist , will Jugendamt, Landrat bis hn zum Regierungspräsidenten nichts von diesem Fall wissen.

    Jeder fühlt sich in seiner Ruhe im Büro gestört. Also was soll Ihre Studie, wenn nichts in der Realität umgesetzt wird.

    Christine Schmied