Verhindern Gebühren das gemeinsame Sorgerecht?

Neue Schikanen auf dem Weg zum gemeinsamen Sor­ge­recht bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Was der Gesetzgeber bisher nicht richten konnten, sollen wohl zusätzliche Gebühren verhindern. Kommunen verlangen mitt­ler­wei­le zum einen für die Vaterschaftsanerkennung Ge­büh­ren und zum anderen für die Sorgerechtserklärung. Gäbe es das ge­mein­sa­me Sorgerecht von Geburt an und dieses sollte eigent­lich selbst­verständlich sein, dann könnten auch keine Extra-Ge­büh­ren erhoben werden.

Ausflug zum Sorgerecht
Eberswalde (moz) Hätte Stefanie Kehding ihr zweites Kind bis Mitte Mai zur Welt gebracht, hätte sie im Barnimer Jugendamt weder für Vater­schafts­­an­er­ken­nung noch die Sorgerechtserklärung etwas zahlen müs­sen. Mittlerweile kostet jeder dieser Verwaltungsvorgänge 58 Euro.[..] Märkische

Manche Kreisvertreter scheinen sehr kreativ veranlagt zu sein, wenn es darum geht, den Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Statt diese Krea­ti­vi­tät für den Bürger einzusetzen, wird sie gegen ihn eingesetzt. Anscheinend werden unsere Steuern dafür verwendet, das „unsere“ Beamten überhaupt zur Arbeit erscheinen. Die Gebühren sind dann wohl für die eigentliche Leistung gedacht oder wie muss man das verstehen?

Märkische
Am meisten Sorge bereitet Stefanie Kehding aber der Gedanke, dass sie für das alleinige Sorgerecht weiterhin nichts zu zahlen bräuchte. Sie be­fürch­tet, dass manch mittelloses Paar Abstand vom gemeinsamen Sor­ge­recht nehmen könnte. „Was wird aus dem Wohl des Kindes? Was ist mit den Vätern?“, fragt sie.

Es gibt auch Frauen, die sich nicht nur über diese Bürgerabzocke Gedanken ma­chen, sehr löblich. Zu diesem Beitrag passt dann auch noch folgende Mitteilung des Bundestages:

hib-Meldung · 2011_08/2011_315/03 
Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern noch nicht abgeschlossen

Recht/Antwort – 04.08.2011 Berlin: (hib/BOB) Die Meinungsbildung in­ner­halb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neu­re­ge­lung der Sor­ge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht ab­ge­schlos­sen. Dies teilt die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Antwort (17 / 6713) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Frak­tion (17/6592) mit. Wörtlich heißt es dazu: ”Über dieses äußerst schwierige und sen­sib­le Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Ver­stän­di­gung.“ Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Müt­ter aus den Augen zu ver­lie­ren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bun­des­re­gie­rung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ferner werde bei einer ge­mein­sa­men Sorge die Koopera­tions­be­reit­schaft der Eltern ”in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen. hib-Meldung

Blabla, die berechtigte Interessen der Mütter… und wo bleiben die berechtigten Interessen der Väter? Und da die Stimmung nach so einem Artikel meistens prächtig ist, verlinke ich auch noch zu der Frage einer Mami zum Thema:

Sorgerecht
Hallo, ich habe ja das alleinige sorgerecht für meine tochter und bin mit dem kindsvater nicht mehr zusammen…die vaterschaft hat er anerkannt und dadurch ja ein besucher- und umgangsrecht- Nun meine frage bin ich verpflichtet ihm die kleine mit zu sich zu geben? weil er wohnt über 200 km weit weg und ich mei­ne wenn mal was ist mit der kleinen (9 Wo­chen) bin ich nicht so schnell dort!!! ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen Mamiweb

Es folgen jede Menge Tips, wie man es verhindern kann, das der Papa sein Kind bei sich zu Hause übernachten lassen darf.

Herzlichen Dank an den Leser meines Blogs für die Zusendung des Links 🙂

Bildquelle: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com/Pixelio.de

1 Kommentare.

  1. Danke für die Veröffentlichung in einem gut kommentierten Artikel 🙂 In meinen Augen ist es ein Skandal, was da geschieht. Und, nicht zu vergessen:

    Vaterschaftsanerkennungen bleiben ohne Abstrich selbstverständlich kostenlos; Unterhaltstitulierungen selbstverständlich auch.

    Gebührenfrei wäre ein gSR von Geburt oder „Anerkennung der Leibesfrucht“ per Paragraph. Aber dazu braucht Leutheusser-Schnarrenberger wohl noch ein paar Jahre (bis die SPD/Grüne) dann wieder dran sind ….

    Das ist Deutschland.

    Lieben Gruß