Kürzlich las ich in einem Forenbeitrag sinngemäß folgendes: Erst wenn eine hohe Anzahl Rechtsanwälte und Richter selber vom Umgangsboykott und fehlendem Sorgerecht betroffen seien, würden diese eventuell umdenken. Von dieser Illusion sollte man sich aus mehreren Gründen verabschieden. Erstens müssen die betroffenen Anwälte und Richter ja weiterhin Geld verdienen, um Unterhalt zahlen zu können. Zweitens kümmert man sich um gewisse Dinge erst dann, wenn die Katastrophe eintritt. So ein Anwalt ist m.E. Robert Schulte-Frohlinde, der seinen eigenen Fall ins Netz gestellt hat.
Natürlich kann ich nicht beurteilen, ob Herr Schulte-Frohlinde sich früher schon für Väter und Kinder eingesetzt hat, dazu müsste ich seine gesamte Homepage lesen. Immerhin kümmert sich Herr Schulte-Frohlinde aber schon seit einigen Jahren auch um verwandte Themen und führt eine umfangreiche Korrespondenz mit verschiedenen Behörden und (Bundes-)Ministerien.
Mein gemeinsames Sorgerecht…
Seit dem 8. August 2011 bin ich für meine Kinder gemeinsam sorgeberechtigt und die Kinder leben bei mir. Nachdem ich zwei Jahre lang keinen Kontakt mehr zu ihnen hatte, erreichten mich vor den Sommerferien aus dem Umfeld Nachrichten über die schlechte Verfassung der Kinder. Daraufhin habe ich die Kinder geholt und bin mit ihnen an das Meer gefahren. Drei Tage nach meiner Rückkehr erreichte mich die Nachricht, dass die Krankheit der Kindesmutter offen ausgebrochen ist und sie sich in stationäre Behandlung begeben mußte. Eine Krankheit, die Jugendamt und Familiengericht über acht Jahre als Streitigkeit zwischen den Eltern verharmlost hatten, zum Schaden der Kinder und nicht zuletzt zum Schaden der Mutter selbst.
Es ist unglaublich, was man zu lesen bekommt.
Daraufhin kam es bei dem Jugendamt zu einem Gespräch. Das Jugendamt war nicht bereit, den Zustand der Kindesmutter zur Kenntnis zu nehmen oder daraus Konsequenzen abzuleiten. Mir wurde eröffnet, dass ich entweder rechtlos die Kinder betreue, bis die Mutter sie (zu einem gegenwärtig unbekannten Zeitpunkt) wieder übernimmt, oder die Kinder in eine Pflegefamilie kommen: „Überlegen sie sich das gut, erst gestern ist ein Vater hier heulend zusammen gebrochen, als er begriffen hat, was das für seine Kinder bedeutet.“
Für mich kommt die Aussage des Jugendamtes einer Drohung gleich.
Auf Vemittlung der älteren Schwester der Kindesmutter war diese dann bereit, die Sorgeerklärung abzugeben, um den Kindern die Pflegefamilie zu ersparen. Kurzzeitig kam es noch einmal zu einem Meinungsumschwung. Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte Frau Gollan, ich sei ein Psychopath, habe „einen an der Klatsche“, sei aggressiv und gewalttätig. Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb Frau Gollan eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war Frau Gollan nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich dass doch durchklagen.[..] Robert Schulte-Frohlinde
Die Aussagen von Frau Stefanie Gollan, Richterin am Landgericht Berlin, sollte man überall veröffentlichen. Sie verstößt damit zum einen gegen das Grundgesetz und zum anderen gegen internationale Konventionen, die auch die BRD unterschrieben hat. Ähnliche Behauptungen decken sich im übrigen mit den Aussagen verschiedener Politiker. So z.B. Christel Humme, die nur solchen Vätern das gemeinsame Sorgerecht gönnt, die…
[..]sich über die finanzielle Unterstützung fürsorglich mit Liebe und Verantwortung um ihr Kind kümmern… Abgeordnetenwatch
Beweist ein Vater lediglich durch Unterzahlungen die Liebe zu seinen Kindern und hat schon mal jemand gehört, das die Qualitäten von Müttern überprüft werden?
Zum Schluss folgt noch ein Verweis auf eine Antwort der derzeitigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. WGvdL.com-Forum
@fkblog (((„Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen.“)))
Gibt es irgendwo ein Bild von Stefanie Gollan, dieser linksextremen Femastase?
Erschütternd, was in diesem Land passiert und wie das Recht von der s.g. Judikative gebeugt wird. Wenn selbst ein Anwalt gegen Mauern rennt, dann ahnt „Otto Normalverbraucher“ vielleicht, was hier alles möglich ist!
Frau Richterin Stefanie Gollan hat aber zudem noch aktiv versucht, die Gefährdung der Kinder zu vertuschen bzw. nötigte die Eltern der Kindsmutter (Zitat aus RA Schulte-Frohlindes Blog):
>> “ … Im weiteren stellte sich dann heraus, dass Frau Gollan auch einen Brief an die Eltern der Kindesmutter geschrieben hat, in dem sie diese aufforderte, die Wohnung der Kinder zu renovieren, da nun zunehmend die eingetretene Verwahrlosung bekannt wurde, und sogar selbst die Wohnung aufgeräumt hat.
Einer Richterin am Landgericht Berlin ist also eine Gefährdung der Kinder bekannt, doch statt sich darum zu kümmern, versucht sie das zu verdecken, damit nur ja nicht der Vater der Kinder das gemeinsame Sorgerecht bekommt. … „<<
Ohne Worte; wie neben einem unkontrollierbaren Jugendamt die Justiz selbst das "Kindeswohl" mit Füßen tritt!
Das ist SEXISMUS pur! Offenbar kommt die deutsche Justiz von seinem Schubladendenken nicht hinaus! Jetzt, wo es nicht mehr über die Rasse geht, geht es eben über das Geschlecht!
Und Nein, diese Meinung habe ich nicht erst nur durch diesen Artikel gewonnen, sondern auch persönlich!
– Meine Ex ist als Mutter ungeeignet! Sicherlich kein Unmensch, aber wie sie ihre Mutterschaft geführt hatte, wurde es zum Grund der Scheidung!!!
– Die Reaktion des Kindes war, dass sie zum Papa wolle! – Eben weil er der einzige war, der sich um es gekümmert hatte. Natürlich wurde die Manipulationskarte des Vaters vom JA gezogen. Ich konnte zwar es widerlegen, da ich das Kind 5-wochenlang nicht mehr gesehen hatte und über 300-Kilometer weit entfernt wohnte und arbeitete, aber es wurde dennoch zur Kenntnis der Richterin genommen!
– Um es kurz zu machen. Beim Vater wurde systematisch die Leiche im Keller vergeblich herbeigesehnt! Während die Mutter jegliche Narrenfreiheit gewährt wurde!!! D.h. viele Unterstellungen/Vermutungen an den Vater wurden bei der Mutter gefunden! Was Letztendes dazu führte, das ist kein Witz, dass das Kind nicht einem Elternteil zugesprochen wurde, sondern der SCHULE! Was in der Nähe der Mutter liegt. Der einzige Pluspunkt der Mutter!
Zweifelsohne wurde damit vor allem das Kind bestraft! Und das ist das schlimme an diesem gelebten Sexismus: Die Kinder werden bestraft!
„Beweist ein Vater lediglich durch Unterzahlungen die Liebe zu seinen Kindern und hat schon mal jemand gehört, das die Qualitäten von Müttern überprüft werden? “
Die Qualitätsprüfung der Mutter besteht darin:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1591.html
Das ist wirklich alles!!!
Seit 1977 wurde die Schuldfrage im Familiengericht abgeschafft!!! Das Schuldprinzip allerdings nicht!!! Schuldig ist seither immer der Mann und muss Unterhalt für Frau und Kind bezahlen, während die Frau die Kinder so gut wie immer zusteht!!! 92%-94% aller Scheidungsfälle!
Eine Richterin erpresst eine Mutter, dem Vater kein Sorgerecht einzuräumen und verleumdet ihn gegenüber der Ärztin/ Schwester? Ich glaub, ich SPINNE!!!!!
Die Qualitäten einer Mutter 🙁
Der übliche Frauenrabatt bei Babymord
http://antifeminismus.blogspot.com/2011/08/der-ubliche-frauenrabatt-bei-babymord.html
@Frauenhaus – Von Frauen. Für Frauen
Ich müsste genauso wie Du suchen, aber wenn Du ein Bild gefunden hast, kannst Du das hier ja gerne verlinken.
Vermutlich hat Richterin Stefanie Gollan nur das umgesetzt, was djb und VAM(v) als einzig sinnvoll erachten:
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
[..]Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Geburt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern.
https://femokratie.com/djb-findet-gemeinsames-sorgerecht-fatal/08-2010/