Für die Richterwahl im Frühjahr 2012 sollen erheblich mehr Frauen vorgeschlagen und auch gewählt werden – dies möchte der djb mit seiner Initiative „Frauen in die Roten Roben“ erreichen. Die gänzlich fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge benachteiligt vor allem Frauen.
Wer zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter zu berufen ist, entscheiden die Mitglieder des Richterwahlausschusses, die das alleinige Vorschlagsrecht außer dem für das jeweilige Bundesgericht zuständigen Bundesministerium haben. Bei der letzten Wahl 2011 lagen für den Bundesgerichtshof 23 Wahlvorschläge vor, darunter 3 Richterinnen (ein Anteil von 13%), und für das Bundesverwaltungsgericht 17 Wahlvorschläge mit nur einer Richterin (= 6%).[..]
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass bei dem Trubel, der gerade um Frauen im Bundestag und den Ausschüssen gemacht wird, Frauen nicht in hohem Maße berücksichtigt werden.
Dieser extrem niedrige Frauenanteil lässt sich schon lange nicht mehr damit erklären, dass es an einer ausreichenden Zahl geeigneter Richterinnen fehlt. In der ordentlichen Justiz sind inzwischen 40% Richterinnen beschäftigt, an den Oberlandesgerichten über 30%. Der Frauenanteil in der Verwaltungsgerichtsbarkeit beträgt ein Drittel, in der zweiten Instanz sind ca. 25% Richterinnen.
Dafür, das nicht so viele Frauen Vollzeit arbeiten, ist der Anteil doch recht ordentlich oder?
Die bisherige Praxis, freiwerdende Stellen an den obersten Bundesgerichten nicht bekannt und den Richterinnen und Richtern eine Interessensbekundung nicht möglich zu machen, geht vor allem, wie die Zahlen zeigen, zu Lasten der Frauen.
Was ist denn mit den Richterinnen an den obersten Bundesgerichten los? Dürfen die nicht darüber sprechen, das Stellen frei werden? Wieso erfährt denn gerade der djb nichts davon?
Die Vorschlagsverfahren müssen daher transparenter gestaltet werden. Insbesondere sind bei der Auswahl der Vorzuschlagenden auch hoch qualifizierte Richterinnen zu berücksichtigen, die aufgrund familiärer Umstände nicht die typischen männlichen Karriereverläufe aufweisen.
Fehlende Praxis bzw. Qualifikation darf also kein Kriterium sein?
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat mit Schreiben vom 7. November 2011 die Mitglieder des Richterwahlausschusses aufgefordert, verstärkt Richterinnen zur Wahl vorzuschlagen, und angeboten, bei der Kandidatinnensuche behilflich zu sein. djb
Bei so viel Parteinahme hat der djb nicht genügend Einfluss auf die Verfahren im Richterwahlausschuss? Werden die Frauen des djb etwa nicht ernst genommen?
Ach, das ist die neue Transparenz? Wenn man mehr Frauen vorschlägt soll das Verfahren transparenter werden?
Diese Leute lassen sich doch immer wieder was neues einfallen, um Frauenförderung in schöne neue Begriffe zu verpacken.