Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet am 16. März eine öffentliche Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr wollen die Abgeordneten zwölf Experten zu drei vorliegenden Gesetzentwürfen und zwei Anträgen (16/11106, 16/11347, 16/11330, 16/11342, 16/11377) anhören. Die Abgeordneten wollen unter anderem eine bessere Beratung von Schwangeren erreichen, deren ungeborene Kinder laut Diagnose des Arztes vermutlich mit einer Behinderung zur Welt kommen werden. Im Gespräch ist unter anderem die Einführung einer dreitägigen verpflichtenden Bedenkzeit vor einer möglichen so genannten Spätabtreibung. Zu den Sachverständigen gehören unter anderem Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jeanne Nicklas-Faust von der Evangelischen Fachhochschule Berlin und Christiane Woopen, Mitglied des Deutschen Ethikrates [hier]

Kommentar
Ich habe die Gesetzesentwürfe und Anträge teilweise gelesen. Man will eine bessere Beratung und ich bin mir nicht sicher, aber mit scheint, man sucht mal wieder einen Verantwortlichen, der dafür gerade steht, wenn etwas nicht im Sinne der Schwangeren läuft. Bei einem Gesetzesvorschlag will man ein Bußgeld von 10.000 EUR dem behandelnden Arzt auferlegen können, falls er sich nicht geetzeskonform verhält.
Keine Frage, eine Schwangerschaft ist gleichzeitig etwas wunderschönes, wie belastendes. Jede weitere Einmischung von außen führt mMn nur zu weiteren Unsicherheiten und Konflikten. Aber warten wir ab, was der Ausschuss vorschlägt.

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