Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt

feminismus-schlaegt-mit-hammer-auf-menschenrechte1hib-Meldung • 2010_03/2010_080/02

Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu gewährleisten, ist laut Bun­des­re­gie­rung ein ”System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen voll­ständig umgesetzt“. Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vor­schriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des So­zial­ge­setz­bu­ches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende Kündigungen aus Gründen der ”Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt sie: ”Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­richt­li­nien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende Kündigungen sind weder im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes noch außerhalb dessen zulässig.“ Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Le­bens­part­ner­schaf­ten, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort [hier]

Na, dann können wir doch alle beruhigt sein. Es werden weder Frauen, noch Männer diskriminiert, Gender-Mainstreaming sei Dank 😉

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