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djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

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Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

[..]Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.

Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Ge­burt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.

Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Be­zie­hung zwischen Vater und Kind für eine not­wen­di­ge und unverzichtbare Vo­raus­setzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern [mehr]

Darauf habe ich die ganze Zeit gewartet, denn die Pressemitteilung des BVerfG hat genau die gewünschten Forderungen des djb vorgegeben. Es hat hoffentlich keiner eine Lösung im Sinne der Väter erwartet. Wie ich bereits in meinem gestrigen Bei­trag zum BVerfG-Urteil geschrieben habe, wird es nur eine Minimallösung geben. Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird sich gegen die Forderungen der Frauen-, Mütter- und Alleinerziehendenverbände kaum durchsetzen können, wenn doch, em­pfän­de ich dieses tatsächlich als ein Wunder. Fortlaufende Prozesse, egal wie eine Gesetzesänderung aussehen wird, sind schließlich  unverzichtbarer Bestandteil der Juristenlobby. Mit anderen Worten: lass die Väter mal klagen, wenn diese von Müt­tern etwas wollen, was ihnen nicht zusteht.

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf das Grundgesetz ver­wei­sen:

Grundgesetz Artikel 6, Abs. 5
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Be­din­gun­gen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern [hier]

Bettina Röhl hat auf Spiegel Online einen lesenswerten Artikel zur Sorgerechts­ent­schei­dung in Karlsruhe geschrieben, den ich gerne empfehle.

Spiegel-Online: Punktsieg für den emanzipierten Papa
WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

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Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Bildungsbericht belegt Jungenverliererpolitik

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©Dieter Schütz/Pixelio.de

MANNdat e.V. • 07.07.2010

Der aktuelle nationale Bildungsbericht 2010 bestätigt, was viele Verantwortliche aus Politik und Bildungswesen ignorieren oder sogar zunehmend leugnen, nämlich dass Jungen die Bildungsverlierer sind und bleiben.

Die Zahl der männlichen Jugendlichen ohne beruflichen Abschluss stieg von 11,8 zu 16,6% deutlich an. Auch von der Auflösung von Ausbildungsverträgen sind vor allem männliche Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss betroffen. Im Gegensatz zu jungen Frauen ist eine Stagnation bei den Hochschulabschlüssen zu verzeichnen. Der relative Männeranteil bei Universitätsabschlüssen beträgt nur noch 40%, Tendenz fallend.

Der Schule gelingt es nach wie vor nicht, Jungen geschlechterspezifisch zu integrieren. So nehmen die geschlechterspezifischen Nachteile der Jungen in der Lesekompetenz von 10-Jährigen hin zu 15-Jährigen deutlich zu. Während der Schulzeit vergrößern sich die geschlechterspezifischen Nachteile von Jungen also sogar noch.

Obwohl der Bildungsbericht versäumt, die geschlechterspezifischen Unterschiede in der frühkindlichen Entwicklung späterer schulischer Grundkompetenzen detailliert zu betrachten, wie z.B. Motorik oder Sprachfähigkeit, ist sein Ergebnis eindeutig: „Besondere Aufmerksamkeit sollte künftig den Jungen zukommen, die an Förderschulen stark überrepräsentiert sind.“

Dies ist allerdings eine Forderung, die schon seit 10 Jahren erfolglos an die Bildungspolitik herangetragen wird. Dr. Bruno Köhler von MANNdat: „Immer noch wird jeder Junge, der im Bildungswesen scheitert, weniger als Problem, sondern eher als positiver Gradmesser einer Geschlechterpolitik verstanden, die sich immer noch ausschließlich auf die ‚Frauenfrage‘ beschränkt.“

Mit größeren Problemen bei der Gewinnung von Ausbildungsnachwuchs rechnen die Experten in männerunterrepräsentierten Berufsbereichen, wie bei den „Gesundheits- und Sozialberufen“, den „künstlerischen, Medien-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Berufen“ und bei den „Gastronomieberufen“. Während aber bei Technikberufen Frauenförderung selbstverständlich ist, bleibt eine Empfehlung zur Erhöhung des Männeranteils in diesen Berufen aus. Auch der geringe Männeranteil in pädagogischen und erzieherischen Berufen wird vom Bildungsbericht nicht weiter analysiert, sondern eher als gottgegebene Selbstverständlichkeit zur Kenntnis genommen. Die Geschlechterpolitik bleibt damit weiterhin doppelzüngig.

Gefunden unter MANNdat e.V. „Akuelles“
WikiMANNia: Bildungsmisserfolg der JungenJungenbildung

Kachelmann – Video-Interview nach Entlassung

Auf Stern.de wurde eine Videobotschaft von Jörg Kachelmann eingestellt [hier]

„Der Alptraum ist noch nicht zu Ende“

Imagepflege nach der Haftentlassung: Wettermann Jörg Kachelmann hat in einem Video-Interview seine Unschuld beteuert und über seine Hafterlebnisse gesprochen. Das Video in voller Länge.

[media id=36 width=320 height=240]

Der interessanteste Satz von Jörg Kachelmann kam am Ende des Videos:

Auf Grund meines Wissens, das ich unschuldig bin, habe ich keinen Grund mich von irgendetwas fernzuhalten, von irgendetwas weg zu laufen. Ich bin unschuldig und kann dazu stehen und setze alle Hoffnung in die deutsche Justiz, das diese Unschuld festgestellt wird.

Vielleicht sollte sich Jörg Kachelmann als erstes mit der deutschen Justiz beschäftigen, denn dann kann er mit Recht behaupten, das der Alptraum noch nicht zu Ende ist. Wieviele unschuldig verurteile Männer in Gefängnissen sitzen, nur auf Grund der Aussagen von Frauen, das Männer/Väter eine Frau oder (seine) Kinder vergewaltigt oder missbraucht haben sollen, vermag ich mir kaum vorzustellen. Was Jörg Kachelmann erlebt hat, ist leider „normaler „Alltag bei uns. Ein Mann kann wegen einer Falschbeschuldigung in Deutschland schneller im Gefängnis landen, als er piep sagen kann.

Des weiteren sollte sich Herr Kachelmann mit Feminismus/Gender-Mainstreaming beschäftigen, dann wird er sehr schnell erkennen, das nicht nur viele Frauen glauben, diese seien grundsätzlich Opfer. Die feministische Frauenpartei in Deutschland verlangt sogar die Abschaffung der Glaubwürdigkeitsgutachten – kein Wunder, eine Frau hat bei denen immer recht und lügt grundsätzlich nicht. Wenn Glaubwürdigkeitsgutachten abgeschafft würden, kämen wir einer Willkürherrschaft bedenklich nahe.

Gerade erfahre ich, das ein neues Verfahren gegen Jörg Kachelmann eingeleitet wurde:

FOCUS: Neues Ermittlungsverfahren eingeleitet

Jörg Kachelmann ist wieder frei. Doch überstanden hat der Wettermoderator die Zeit der Anschuldigungen nicht. Der Prozess naht – und nach FOCUS-Informationen wurde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine weitere Frau erhebt schwere Vorwürfe [mehr]

Dazu fällt mir nur noch das Frauenhaus Schwalm-Eder ein. Auf deren Homepage kann man lesen, das selbst ein Nichtbeachten Gewalt ist. Von diesem Standpunkt aus gesehen, hat die im FOCUS genannte Frau natürlich recht, denn die Anklage stützte sich ja nur auf den Fall einer anderen Frau. Und nein, ich werde nicht nach diesem Frauenhaus verlinken. Wer sich allerdings die Mühe machen will, der findet eine Verlinkung dazu in diesem Blog.

WikiMANNia: FalschbeschuldigungFrauenhaus
antifeminismus.ch: Fall Kachelmann: Jetzt reicht es!l
WGvdL.com-Forum: Fall Kachelmann: Jetzt reicht es!

Gleichstellung bei Orchestern

rundfunk-sinfonieorchester-berlin-in-der-berliner-philharmonie1hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11

Im Bundestag notiert: Frauenanteil
Kultur und Medien/Antwort – 01.07.2010

Berlin: (hib/AW/HIL) Der Frauenanteil beim Deutschen Symphonie Orchester Berlin (DSO) liegt bei 36 Prozent und beim Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSO) bei 33 Prozent. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2137) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1896) mit. Der Frauenanteil in diesen beiden Orchestern liege damit im Bundesdurchschnitt, der nach Angaben der Deutschen Orchestervereinigung in den deutschen Kulturorchestern 35 Prozent betrage. Am DSO und RSO ist der Bund laut Regierung über die Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH mit 35 Prozent beteiligt [hier]

Aus der Antwort der Bundesregierung:

Eine Benachteiligung von Frauen ist hier aus Sicht der Bundesregierung nicht zu erkennen, zumal die in der Antwort auf Frage 3 genannten Zahlen einen steigenden Frauenanteil bei den Orchestern der ROC GmbH belegen.

Endlich stellt auch mal die Bundesregierung klar, das keine Diskriminierung von Frauen vorliegt, nur weil in bestimmten Berufssparten mehr Männer beschäftigt sind.

Besserer Schutz vor Zwangsverheiratung

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_07/2010_252/02

Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Schutz für Opfer von Zwangsverheiratungen
Recht/Antrag – 15.07.2010

Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.

Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten [hier]

Aus dem Antrag der Grünen:

5. Von Zwangsverheiratungen sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Täter bzw. Gehilfen von Zwangsehen sind zwar regelmäßig Männer, mitunter werden hetero- oder homosexuelle Männer und Jugendliche aber auch selber Opfer von Zwangsverheiratungen. In Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Präventionsangeboten und Schutzeinrichtungen für Jungen und Männer (bzw. für Paare) sowie an professionellen Anbietern einer interkulturellen Täterarbeit.

Staun, Staun – da Männer idR als Opfer nicht wahrgenommen werden, vermute ich, das für diese Gruppe nur deshalb Präventionsangebote gefordert werden, da auch etliche Homosexuelle von der Zwangsverheiratung betroffen sind.

Interessant ist mal wieder die Frage, wie oft Männer/Frauen erwähnt wurden:

Männer = 9 Treffer
Frauen =  47 Treffer

wobei man berücksichtigen muss, das Männer auch im Zusammenhang mit Täterschaft erwähnt werden. Ansonsten besteht der Antrag im Grunde genommen fast ausschließlich aus Frauenförderung. Es ist ähnlich wie beim Gewaltschutzgesetz: die wirklichen Opfer werden kaum davon profitieren und die anderen lädt er zum Missbrauch ein.

WikiMANNia: Zwangsehe

Warum Akademiker Angst vor Gleichstellungsbeauftragten haben

gleichstellungsbeauftragte_bmi1Wissenschaft: Die Feigheit der deutschen Professoren
von Alexander Ulfig (EF-Magazin)

Die Gleichstellungspolitik zeichnet sich durch einseitige Förderung und Bevorzugung von Frauen aus. Sie gewinnt in allen Bereichen der Gesellschaft immer mehr an Einfluss. Nirgendwo wird sie so vehement realisiert wie an den Universitäten. Nirgendwo stößt sie aber auf so wenig Kritik und Widerstand wie im akademischen Bereich.

Ich möchte hier der Frage nachgehen, warum Wissenschaftler, insbesondere die Entscheidungsträger in der Wissenschaft, nämlich die Professoren, nichts gegen das Treiben der Gleichstellungsbeauftragten an den Universitäten unternehmen. Haben sie die Ideale der Wissenschaft wie Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und weltanschauliche Neutralität vergessen? Haben sie vergessen, dass in der Wissenschaft nur die Leistung und nicht die Gruppenzugehörigkeit zählen sollte? Sind sie nicht in der Lage, die männerdiskriminierenden Maßnahmen der Gleichstellungspolitik zu durchschauen? Oder haben sie bloß keinen Mut, sich mit der Gleichstellungspolitik kritisch auseinanderzusetzen?

[..]Fakt ist, dass jegliche Kritik an der Gleichstellungspolitik im akademischen Bereich tabuisiert wird. Bekannt wurde der Fall eines Mainzer Soziologieprofessors, der in einem noch im Internet kursierenden Aufsatz den Gender-Mainstreaming als „totalitäre Steigerung der Frauenpolitik“ bezeichnet hatte. Er wurde daraufhin von der Universitätsleitung angewiesen, den Aufsatz von seiner Internet-Seite zu entfernen. Der Wissenschaftler schweigt bis heute zu diesem Thema, und zwar aus Angst um seine Arbeit und seine Nachtruhe [mehr]

Der Aufsatz von Univ.-Prof. Dr. Dr. Michael Bock ist zum einen auf der Homepage der Kellmann-Stiftung zu finden [hier] und zum anderen als 6-seitiges PDF [hier].

WikiMANNia: Michael BockSuchbegriff: Michael Bock

Professorinnenprogramm ist erfolgreich

port_schavan0150Der Anteil von Professorinnen an deutschen Hochschulen steigt kontinuierlich: von 9,9 Prozent im Jahr 1999 auf 17,2 Prozent 2008. Dazu trägt auch das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder bei, das Bundesforschungsministerin Annette Schavan im Jahr 2007 initiiert hat. Im Rahmen dieses Programms wurde nun die 200. Professur an Frau Prof. Dr. Christina Noack vergeben. Sie forscht und lehrt an der Universität Osnabrück das Fach Didaktik der deutschen Sprache mit dem Schwerpunkt Grundschule. „Mit unserem Programm gelingt es uns, mehr Frauen in die Spitzenpositionen von Wissenschaft und Forschung zu bringen und jungen Frauen mehr Rollenvorbilder für ihre Wissenschaftskarrieren zu geben“, sagte Annette Schavan. „Ich freue mich, dass die an dem Programm beteiligten Hochschulen Chancengerechtigkeit als wichtiges Element ihrer Profilbildung ansehen.“

Das Professorinnenprogramm wird zu gleichen Anteilen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Bundesländern mit insgesamt 150 Millionen Euro gefördert. Mindestens 200 Professuren sollten danach mit hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen besetzt werden. An dem Programm kann jede Hochschule teilnehmen, deren Gleichstellungskonzept im Vorfeld positiv bewertet wurde. Sie kann für maximal drei Professorinnenstellen in den ersten fünf Jahren eine Anschubfinanzierung von höchstens je 150.000 Euro jährlich erhalten.

Mittel, die durch die Finanzierung der Professuren aus dem Programm frei werden, muss die Hochschule im Gegenzug in ihre Gleichstellungsarbeit investieren [mehr]

FAZ-Interview mit Susan Pinker: „Vielen Frauen ist der Chefsessel nicht wichtig“
WikiMANNia: FrauenförderungKosten der Frauenförderung

1,3% mehr Schwangerschaftsabbrüche im ersten Quartal 2010

abtreibungPressemitteilung Nr.208 vom 11.06.2010

WIESBADEN – Im ersten Vierteljahr 2010 wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund 29 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit 1,3% oder 400 mehr als im ersten Quartal 2009.

Knapp drei Viertel (74%) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 14% zwischen 35 und 39 Jahren. Fast 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Der Anteil der unter 18-Jährigen betrug 4%. 41% der Schwangeren hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.

97% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in knapp 3% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (72%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Bei 14% der Schwangerschaftsabbrüche wurde das Mittel Mifegyne® verwendet.

Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant (rund 98%), und zwar zu 80% in gynäkologischen Praxen und zu 18% ambulant im Krankenhaus. Knapp 6% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Um Aussagen über die längerfristige Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche zu treffen, sind die vorhandenen Jahresergebnisse besser geeignet, da man diese üblicherweise in Beziehung zur Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter und der Geborenen setzt.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind kostenfrei in der GENESIS-Online Datenbank über die Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) abrufbar [hier]

Nur zur Info.

Väterdemo – Finale am 26.06. in Berlin

vafk-logoNachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der deutschen Sorgerechtsregelung die rote Karte gezeigt hat und damit eine vorangegangene Fehlentscheidung der Karlsruher Linienrichter korrigiert hat, sind einige Fachpolitiker vorgestürmt und wollen für Väter ein Klagerecht auf die gemeinsame elterliche Sorge eintüten. Diesen Angriff gilt es jetzt zu stoppen: Kommt am 26. Juni zur Väterdemo nach Berlin und stellt die Politiker ins Abseits.

Damit die Abseitsfalle zuschnappt, müssen sich alle nach vorne bewegen und keiner darf zu Hause bleiben: Schließlich gibt es die nächste Konterchance erst, wenn die Schiedsrichter wieder auf Foulspiel entscheiden – und das kann viele Jahre dauern. Meckern über die lahmen Schiris nützt nichts: Jetzt müssen wir Teamgeist zeigen, um den Spielverlauf zu drehen. Ob mit oder ohne Spielerausweis: Wir wollen die gemeinsame elterliche Sorge ab Vaterschaftsanerkennung!

Nur mit gemeinsamen Sorgerecht ist Schluss mit den illegalen Transfers von Kinder quer durch ganz Europa. Väter erhalten ein Auskunfts- und Mitspracherecht zur effektiven Dopingkontrolle. Und last but not least: Väter dürfen bei der Auswahl des Fußballvereins mitreden.

Der Väteraufbruch ruft zur Beteiligung an der bundesweiten Demo am 26. Juni 2010 in Berlin auf:

Schluss mit Vätern 2. Klasse!
Gemeinsame Sorge für Mutter und Vater

Treffpunkt ab 12:00 am Alex (zwischen S-Bahn und Sendeturm)
Start um 13:00
Zwischenkundgebungen am Brandenburger Tor, Familien- und Justizministerium
Abschlußkundgebung ab 16:00 auf dem Gendarmenmarkt.

Anschließend treffen wir uns beim Grillen zum gemeinsamen Kennenlernen und Austausch untereinander.

Es gibt eine Fahrtenbörse zur kostengünstigen Anreise und preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für 5,00 Euro. Im WEB werden alle weiteren organisatorischen Details unter www.berlindemo.vaeteraufbruch.de mitgeteilt.
Aus vielen Kreisgruppen reisen bereits Gruppen an. Medienvertreter haben sich bereits angemeldet.

Vom Bodenseekreis fahren engagierte Väter 1.150 Km mit dem Fahrrad nach Berlin. Sie starten am 20.6. und werden von den Kreisgruppen in Stuttgart, Karlsruhe, Frankfurt, Fulda, Halle und Magdeburg begleitet. Jeder Vater kann sich entlang der Route den Vätern anschließen. Details zum Routenplan stehen ebenfalls auf der WEB-Seite.

Jetzt liegt es an Dir, sprich Freunde und Bekannte an und komm zum Finale nach Berlin, noch sind Plätze frei. Wir zählen auf Dich!

Alle Kinder haben das Recht auf die Sorge von Mutter und Vater ab Geburt!

Lust auf Vatersein!

Lust auf Verantwortung!

Sorgerecht auch für nichteheliche Väter!

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Tel. 06627 – 91 50 434 oder 03691 – 88 09 74
mobil 0162 – 83 99 123
meyer-spelbrink@vafk.de

Schulen sollen über Zwangsheirat aufklären

RUMAENIEN ZWANGSHEIRATLeitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen

Ein neuer Leitfaden soll Lehrkräfte an Schulen in Deutschland im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisieren. Staatsministerin Maria Böhmer hat die Broschüre jetzt der Kultusministerkonferenz vorgestellt.
Erarbeitet hat die Integrationsbeauftragte die Publikation gemeinsam mit den Mitgliedern einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Der Leitfaden soll das Schulpersonal auf die Thematisierung von Zwangsheirat in der Schule vorbereiten und ihm ermöglichen, gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie potenziellen Opfern die richtige Ansprache zu finden. „Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die es mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen gilt“, betonte Böhmer [mehr]

Aus dem Leitfaden:

Von Zwangsverheiratung wird gesprochen, wenn die Eheschließung durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis eines oder beider Ehepartner geschlossen wird.

Wenn man das Ganze etwas abändert, liest es sich wie folgt:

Von Zwangsvaterschaft wird gesprochen, wenn eine Schwangerschaft durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis des Mannes beschlossen wird.

Kurioserweise wird darüber in den Schulen aber nicht aufgeklärt und schon gar nicht wird erwähnt, das man an den Ehepartner bis über den Tod hinaus gebunden ist. Überspitzt könnte man auch sagen: Daraus resultiert ebenfalls eine Zwangsverheiratung, denn der Staat unterstützt mittels Gesetze dieses Anliegen und ist an einer Aufklärung nicht interessiert.

Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen
WikiMANNia: ZwangseheZwangMigranten

Anlaufstelle für sexuelle Missbrauchopfer

christine-bergmannTelefonische Anlaufstelle und Internetseite für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch

Die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., hat am 28. Mai den Start der telefonischen Anlaufstelle für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt gegeben.

Unter der Rufnummer 0800-22 55 530 können Betroffene ihre Anliegen und ihre Botschaften an die Unabhängige Beauftragte richten. Bisher war diese nur schriftlich erreichbar.

Gleichzeitig startet auch die Internetseite der Unabhängigen Beauftragten, unter der Betroffene weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden [hier]

Für mich ist das Ganze weiterhin eine reine Alibiveranstaltung, besonders unter der Ägide der ehemaligen Frauenministerin.

Homepage: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs
WikiMANNia: Vergewaltigung

Frau Schröder ist auch Männerministerin

kristina-koehlerFamilienministerin Kristina Schröder im Interview mit dem „FOCUS“

FOCUS: Frau Schröder, sind Sie eigentlich auch Männer-Ministerin?

Kristina Schröder: Der Name meines Ministeriums gibt das zwar nicht her, ich bin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zuständig. Mittelalte, ledige Männer kommen da nicht vor. Aber auch diese Männer haben eine Familie, gründen vielleicht selbst eine oder gehören irgendwann zu den Senioren.

FOCUS: War Familienpolitik bisher zu einseitig auf die Frauen und Mütter ausgerichtet?

Kristina Schröder: Frauen stehen bei Familienfragen oft im Fokus. Das ist gut und richtig, aber wir dürfen die Männer nicht aus den Augen verlieren. Familienpolitik kann schließlich nicht ohne Männer funktionieren – genauso wie eine Familie ohne Vater meist schlechter dasteht. Frauen und Männer sind nun mal unterschiedlich.

FOCUS: Was macht für Sie einen guten Vater aus?

Kristina Schröder: Ein Vater unterstützt seine Familie nach seinen Kräften. Das kann die Gute-Nacht-Geschichte am Abend sein, das Fußballspiel am Wochenende – oder die Rundumversorgung im Alltag. Das muss jede Familie für sich entscheiden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zeit ein Vater mit seinen Kindern verbringen kann, desto besser. Wichtig ist, dass er sich diese Zeit überhaupt nimmt. Denn ein Vater macht nun einmal manches anders, spricht anders und spielt andere Spiele als die Mutter – und das ist auch wichtig.

FOCUS: Viele Väter wollen all das tun und aktiver am Familienleben teilnehmen. Gleichzeitig reiben sie sich an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie können Sie als Politikerin da helfen?

Kristina Schröder: Mit den Partnermonaten bei der Elternzeit wurde ein Kulturwandel eingeleitet. Waren bis vor einigen Jahren erst drei Prozent bereit, zu Gunsten der Familie eine Auszeit zu nehmen, so sind es heute bereits 20 Prozent. Damit haben wir eine kritische Masse erreicht. Das sind nicht nur Schluffis, inzwischen nehmen auch Partner in Großkanzleien Vätermonate in Anspruch. Aus vielen Unternehmen höre ich außerdem, dass die althergebrachte Präsenzkultur – als gut gelten nur jene Mitarbeiter, die frühestens um 21 Uhr das Büro verlassen – auf dem Rückzug ist. Da ändert sich was. Nicht Geld, sondern Zeit ist die familienpolitische Leitwährung. Aber genau darum drehen sich viele Konflikte in den Familien, also Fragen wie: Wer holt jetzt das kranke Kind aus der Kita? Und wer bleibt mit ihm zu Hause?

FOCUS: Wollen Sie da die Väter stärker in die Pflicht nehmen?

Kristina Schröder: Vorschreiben kann und will ich nichts. Aber ich will Vätern dazu verhelfen, dass auch sie wie die Mütter familiäre Verantwortung übernehmen können [mehr]

Des weiteren geht es noch um eingetragene Lebenspartnerschaften, Adoption durch Homosexuelle, flexiblere Arbeitszeit, Jungenförderung etc.

Interview mit einer Gleichstellungsbeauftragten

monika-dittmerGleichstellungsbeauftragte kümmern sich um Frauen und Mädchen. Für die Probleme von Jungen und Männern interessieren sie sich meistens nicht. So die landläufige, leider nur allzu oft zutreffende Meinung in der Bevölkerung über Gleichstellungsbeauftragte.

Monika Dittmer, Gleichstellungsbeauftragte der niedersächsischen Stadt Goslar, ist die große Ausnahme: Sie steht für Dialogbereitschaft zwischen den Geschlechtern und hat für die Probleme von Jungen und Männern ein offenes Ohr.

MANNdat hat sie interviewt und zu ihrer Motivation und ihren Ansichten befragt. Lesen Sie hier den ersten Teil unseres Interviews mit ihr.

Zitat Dr. Bruno Köhler, MANNdat: „Gleichstellungsämter sind in der Regel männersterile Zonen“

MANNdat e.V.

Väterradio sucht nichtsorgeberechtigte Väter

vafk-logoWöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt – wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter „Karnevalsprinz“ wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte. Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe. Danke!

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 – 82 83 77 83) oder 03691 – 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 – 82 83 73 29) oder 03691 – 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
http://www.vaeterradio.de/

Nur zur Information.

WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftAlleinerziehende

Frauenministerium hat Zivildienst gerettet

… und ist auch noch stolz darauf 🙁

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Ein Desaster für Väter

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.

1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs und Aufstockungsunterhalt in Höhe von monatlich 837 € verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 € und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.

Für 3,5 Jahre Ehe unbegrenzten Betreuungsunterhalt, obwohl das Kind nach der Schule in einem Hort betreut wird, das nenne ich Gleichberechtigung im Sinne der Feministinnen – Negatives abweisen und Positives für sich in Anspruch nehmen.

Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.).

Leider hat der Gesetzgeber vergessen, Billigkeitsgründe genau zu definieren, so das dem Missbrauch dieses Gesetzes keine Grenzen gesetzt sind.

[..]Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat.

Das ist schlicht gelogen, wie folgendem Link zu einem Urteil zu entnehmen ist Vollzeitarbeitspflicht trotz Kleinkinderbetreuung Diese Rechtssprechung für Väter zieht sich durch viele BGH und BVerfG-Urteile, eine Sammlung dazu findet man im Trenungsfaq-Forum

Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann.

Hier bezieht sich der BGH vermutlich auf seine Vorankündigung¹ zum Verhandlungstermin, in dem steht, das der 7-jährige Junge an Asthma leidet. Von der Richtigkeit dieser Behauptung ausgehend, frage ich mich, was diese Lehrerin nach aufgerundet 4 Stunden Arbeit macht, statt sich sofort um ihren Sohn zu kümmern? Während der Zeit der Hortunterbringung bis 16 Uhr ist offenbar eine besondere Betreuung nicht notwendig, aber sobald das Kind zu Hause ist, scheint die Mutter überfordert zu sein, was „natürlich“ zusätzlich bezahlt gehört. Inwiefern die Krankheit Asthma eine besondere, gesundheitliche Pflege durch die Mutter nötig macht, erschließt sich mir nicht. Selbst wenn ich das in Zweifel ziehe, so gehört es nun mal zu den natürlichen Aufgaben von Eltern – in diesem Fall der Mutter – notwendiges zu unternehmen, um die krankheitsbedingte Unannehmlichkeiten ihrer Kinder behandeln zu lassen oder zu erleichtern. Man kann es auch schlicht benennen: Normale Fürsorglichkeit Kindern gegenüber wird von unseren höchten Gerichten als Belastung bestätigt und so wundert es hoffentlich keinen, wenn beschriebene Urteile heraus kommen.

Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.

Kurioserweise wird das immer nur dann gebracht, wenn es um Unterhalt für Frauen geht. Verläßt eine Frau aber ihren Partner und zerstört damit das gewachsene Vertrauen in die Partnerschaft/Ehe, so interessiert das idR unsere hohen Gerichte nicht.

Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

Eine Asthmaerkrankung wurde also nicht bewiesen. Na, es wird sich doch wohl ein Arzt finden lassen, der diese Krankheit attestiert, oder?

Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste.

Sieh an, sieh an. Nun braucht Frau Studienrätin nur noch eine Absprache mit ihrem Arbeitgeber treffen, das sie bei einer Vollzeitstelle hin und wieder nachmittags arbeiten muss, deswegen um 16 Uhr nicht am Kinderhort sein kann und schwups, steht ihr weiter Betreuungsunterhalt zu.

Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststelllungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

Hier haben wir des Pudels Kern. Der BGH schreibt klar, das die Entscheidung rechtens ist, auch wenn er dieses anders benennt. Es fehlten halt nur die entsprechenden Beweise. Was liegt also ferner, als diese zu besorgen und an entsprechender Energie dürfte es dieser Studienrätin, die hartnäckig alles negiert, was zu weniger Unterhalt führen würde, nicht fehlen.
Die Chupze an diesem Urteil ist doch die Tatsache, das der BGH – nicht nur – dieser Frau sämtliche Argumente in die Hand gegeben hat, wie sie weiter nachehelichen Betreuungsunterhalt verlangen kann.

4. Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind.

Da der BGH nicht beurteilen kann, ob in Zukunft irgendein Umstand zur Rücknahme der Erwerbstätigkeit – selbstverständlich zum Wohle des Kindes – eintritt, schließt er von vornherein eine Befristung aus. Wie wir alle wissen, gibt es bei Kindern immer irgendwelche Umstände, die eine Rechtfertigung zur Erwerbsminderung bringen könnten.

Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen.

Wieviele Jahre an Übergangszeit bedarf es denn laut BGH? Da die Trennung im September 2003 erfolgte, errechne ich daraus bis dato 6,5 Jahre und diese reichen immer noch nicht?

Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden.

Im Einzelfall also… Man muss sich das mal vorstellen: Wir haben hier eine Studienrätin, die eine unkündbare Stelle inne hat und wie ich über einen Link des MANNdatForum erfahren habe, bekommt diese Frau ein Nettogehalt von 2.150 €. Dazu kommen dann noch 164 € Kindergeld und 380 € Unterhalt für den Sohn, macht summasumarum 2.694 € ohne Betreuungsunterhalt. Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu behandeln, da sie der Bild-Zeitung³ entstammen. Selbst bei dem vom Vater des Kindes vorgeschlagenen Betreuungsunterhalt von 416,32 €, kommt diese Frau locker über 3.000 € netto. Was will Frau eigentlich mehr? Reicht es immer noch nicht?

Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat.

Es lagen also keine Voraussetzungen vor, den Unterhaltsanspruch zu begrenzen. Das ist der Hammer. Frau Studienrätin hat sich bei einer Ehezeit von 3,5 Jahren und 6,5 Jahren nach der Trennung immer noch nicht auf geänderte Lebensverhältnisse umgestellt und daher ist ihrem Begehren nach hohem Betreuungsunterhalt „selbstverständlich“ stattzugeben.

Resümee
Dieses Urteil ist nach meiner Meinung ein Schlag ins Gesicht aller Väter. Günstigere Voraussetzungen zur Beendigung des Betreuungsunterhalts gibt es fast nicht mehr. Was kommt also auf Väter zu, bei denen ungünstigere Bedingungen vorliegen?
Auf schwammige Gesetze können keine klaren Urteile folgen und deswegen wird es in Zukunft für Väter keinesfalls besser werden. Warum die Presse das Urteil als Rückschritt für Mütter reklamiert, ist für mich unbegreiflich, man kann es nur als Jammern auf hohem Niveau bezeichnen. Im übrigen denke ich in diesem Zusammenhang an den heutigen Equal Pay Day. Frau von der Leyen kann doch wohl hoffentlich keinem weismachen, das Frauen auf Grund von Behinderung seitens der Arbeitgeber so wenig verdienen. Frau Studienrätin ist ja schließlich keine Ausnahme. Warum arbeiten, wenn man einen Goldesel an der Leine hat.
Faktisch hat sich nichts geändert, den Vätern wurde lediglich vorübergehend ein Stöckchen hingeworfen. Die Ernüchterung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nachfolgend noch eine Stellungnahme von Jutta Wagner, der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Jutta Wagner Präsidentin des djb im Gespräch.mp3 (06:06)

Link
¹Pressemitteilung des BGH auf Vorentscheidungen
²Pressmitteilung des BGH: Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
³Bild.de – Dieser Mann siegte für Millionen Scheidungs-Väter

Neu hinzugefügt am 03.06.2009 – Das Urteil zur Pressemitteilung
Urteil des XII. Zivilsenats vom 18.3.2009 – XII ZR 74/08

Männer und Jungen sind keine Ware

kinder-sklaverei-menschenhandel-ausbeutung1Natürlich gibt es so einen Bericht nicht, denn der Ori­gi­nal­ti­tel lautet anders. Ein Nachschlag zum Welt­frau­en­tag.

Frauen sind keine Ware

[..]Menschenhandel gehört zu den drängendsten Pro­ble­men und schwerwiegendsten Menschen­rechts­ver­let­zun­gen unserer Zeit. Seit den 1990er Jahren stellt dieses Ver­brechen eine der wich­tig­sten Einkommensquellen krimineller Gruppen auch innerhalb Eu­ro­pas dar. Die Opfer sind meist Frauen und Mädchen.

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