BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

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Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

3 Kommentare.

  1. Das ist so entlarvend: Kaum gibt es den Hauch einer Verbesserung der tatsächlichen Gleichstellung von ledigen Vätern (die durch den Hohlbegriff des „Kindswohls“ noch immer in der Praxis wird unterlaufen werden können), schon kündigt die eben noch Bundesverdienstkreuz-geehrte Edith Schwab an, dass der VAM(v) in Zukunft nur noch VAM ist. Dass dieser Verein eine weitere Frauenlobbyistinnengruppe war, die die Väter nur zu Alibizwecken im Namen führte, muss man keinem Männerrechtler erzählen. Trotzdem ist diese reflexhafte Reaktion so ein Offenbarungseid. Es ist zum Kotzen.

  2. @Gast: Ich denke auch, die Vorsitzende des VAM(v), Edith Schwab, hätte ob ihrer Verdienste um den einseitigen Kampf gegen Väter, ob ihrer Verdrehung der Tatsachen eine angemessene Würdigung verdient. Schlimm, dass dieser Verein, angeführt von einer „Fachanwältin“ so ungehemmt gegen eine Sorte Mensch, nennen wir sie 50 Prozent, agieren kann und dafür geehrt wird. Noch schlimmer allerdings, dass sie den eigenen Vereinsnamen ad absurdum führt und dafür noch ein Verdienstkreuz bekommt. Ein armes Land!

    Zum Urteil: Ich sehe es ähnlich, wie der Blog hier – man hat Minimal-Anforderungen entsprochen, weil man es so musste. Wie Bettina Röhl heute im Spiegel schrieb: sie konnten garnicht mehr anders. Ja, bitter sowas. Dabei sollte ein Verfassungsgericht doch unabhängig urteilen und nicht unter dem (Ein)Druck irgendwelcher Lobby-Gruppen agieren. Wie frei ist dieses Land eigentlich noch?

    Oder haben die Frauen des Bund deutscher Juristinnen (Mitglied u.a. Brigitte Zypries, Gastrednerin u.a. Leutheusser-Schnarrenberger (pikanterweise zum Thema Menschenrechte)) bzw. solche merkwürdigen Frauen-Eineltern-Familien Befürworterinnen wie das Schwab nicht schon längst das Sagen in einem immer korrupter werdenden System.

    It’s time for a change – Yes I can – Do you too?

  3. Noch ein Nachtrag @Gast:

    Edith Schwab wurde hier schon mal betrachtet und kommentiert:

    https://femokratie.com//mathieu-carriere-edith-schwab-bei-n24/12-2009/

    Was will man zu der noch sagen?