Babymörderin ist „in dem Sinne“ keine Kriminelle

Es gibt Dinge, die verschlagen einem immer wieder die Sprache – Babymord gehört eindeutig dazu. Die Tat an sich ist ja schon schlimm genug, aber wenn Richter einen Mord auch noch verharmlosen, dann ist eine em­pfind­li­che Schmerzgrenze erreicht. Mord ist eindeutig eine kriminel­le Tat, da hilft auch kein Drumherumreden.

Vier Jahre Jugendstrafe für Stollbergerin wegen Kindstötung
Das Landgericht Chemnitz verhandelte gegen die 19-Jährige nur einen Tag lang. Richter Josef Bauer sagte bei der Urteilsbegründung zu der Ange­klag­ten, sie sei „in dem Sinn keine Kriminelle, aber Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“. Ihr Kind habe keine Chance gehabt, das Leben zu führen, das sie für sich wolle – mit einer guten Ausbildung und Aner­ken­nung im Beruf.

Richter Josef Bauer hat sehr wohl erkannt, dass diese Frau ihr Baby aus egois­ti­schen Motiven hinterhältig ermordet hat. Trotzdem ist er der Meinung, dass sie keine Kri­mi­nel­le ist?

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und die Verteidigerin drei Jahre Ju­gend­haft wegen Totschlags gefordert. Beide folgten den Ausführungen eines Gutachters, dass die junge Frau vermindert steuerungsfähig sei. Nach Worten des Psychiaters leidet die 19-Jährige an einer ängstlich-vermei­denden und abhängigen Per­sönlichkeitsstörung. Sie habe Angst gehabt, dass die ungewollte Schwangerschaft mit unbekanntem Vater ihr Leben zerstört. Deshalb habe sie das Problem verdrängt und zuletzt eine für normale Menschen nicht nachvollziehbare Tat begangen.

Natürlich ist die Frau vermindert schuldfähig, was denn sonst?

Die 19-jährige hatte zuvor wie bereits in den Ermittlungen zugegeben, am 4. Januar dem Neugeborenen Mund und Nase zugehalten zu haben. An­schließend habe sie das Kind in einem Rucksack in der unter der Eck­bank in der Küche versteckt. Aus heutiger Sicht wisse sie, dass es auch andere Wege gegeben hätte. Die Lehr­ausbilderin der Frau erklärte vor Ge­richt, dass der Betrieb bereit sei, sie aufgrund ihrer guten Leis­tun­gen und der gezeigten Motivation nach der Haft wieder zu beschäftigen. Ver­tei­di­ge­rin Ute Berger regte eine psychische Behandlung an.

Das hört sich doch alles sehr hoffnungsvoll an, der Grundstein für eine Karriere ist bereits gelegt.

Die Polizei war der Stollbergerin durch Hinweise im Zusammenhang mit der Suche nach der Mutter eines am 19. Januar in Schwarzenberg tot aufgefundenen Säuglings auf die Spur gekommen. Die Ermittler nahmen zunächst an, dass es sich um die gesuchte Frau handele. Sie fanden aber die Leiche eines weiteren toten Babys. Der Schwarzenberger Fall ist weiter ungeklärt. Sachsen Fernsehen

Die nächste vermindert schuldfähige Babymörderin wird also bereits gesucht, selbstverständlich ist auch diese „in dem Sinne“ keine Kriminelle. Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.

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