Archiv nach Kategorien: Justizministerium

Petitionen-Briefaktionen gegen Beschneidung

Nachfolgend verweise ich auf zwei Petitionen und eine Briefaktion, die an die Justizministerin Sabine Leut­heusser-Schnarrenberger, an den Bundespräsidenten Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet sind. Sollten weitere Aktionen folgen, werde ich diesen Beitrag aktualisieren.

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Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht liegt vor

Endlich hat das Bundesjustizministerium einen eige­nen Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht nichtver­heirateter Eltern vorgelegt. Allerdings besteht der einzi­ge Unterschied zur vorherigen Gesetzeslage darin, das es Vätern nicht mehr verboten ist, einen Antrag auf ge­meinsame Sorge zu stellen. Ansonsten müssen Väter weiterhin um das Sorgerecht betteln und sind auch zukünftig dem Gutdünken von Müttern und dem Gesetzgeber ausgeliefert.

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Justizministerium für gute Gesetzgebung geehrt

Auszeichnungen und Ehrungen haben seit langer Zeit bei mir einen schalen Beigeschmack. Erstens gibt es diese zu häufig und haben alleine deshalb schon kaum einen Wert und zweitens hat man das Gefühl, es werden immer wieder die falschen ausgezeichnet. Als Beispiel sei hier der Friedensnobelpreis genannt, der oftmals Persönlichkeiten überreicht wurde, die ihn keinesfalls verdient hatten.

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Fehlende Frauenquote bei Bundesrichtern

justitia-justiz-paragraphen2In den letzten Wochen wurde in deutschsprachigen Län­dern penetrant über Frau­en­quo­ten diskutiert, mit der stets latenten An­dro­hung eines ent­spre­chen­den Ge­set­zes bei Nicht­er­fül­lung. Nun geht der Bund her und hält sich nicht einmal an seine eige­nen An­sprü­che. Unter 18 neu ge­wähl­ten Bun­des­rich­tern gibt es nur 3 Frauen. Da­mit wird sogar die nie­drig­ste Frau­en­wunsch­quo­te von 30% un­ter­bo­ten, was mich doch irgendwie überrascht hat.

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Erzieherausbildung bei der Bundeswehr

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 23. März die Bun­des­wehr­fach­schu­le in Berlin besucht. Dort werden derzeit 150 Zeitsoldateninnen und -soldaten zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet. Davon sind 90 Prozent Männer.

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BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

Großer Tag für die Kinderrechte

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. Ich freue mich, dass der Durchbruch erreicht werden konnte. Die Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nation beendet eine seit vielen Jahren andauernde politische Auseinandersetzung.

Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.

Ich habe mich daher – gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen – schon lange für die Rücknahme der Erklärungen eingesetzt. Auch die Kinderkommission des Bundestages hat mehrfach und einstimmig eine Rücknahme eingefordert. Es ist ein Erfolg dieser Koalition, dass die bei einigen Ländern noch vorhandenen Bedenken zerstreut werden konnten. Der Bundesrat hatte die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht begrüßt, die Erklärungen zurückzunehmen.

Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärungen setzt Deutschland auch ein Zeichen auf internationaler Ebene. Ich hoffe, dass wir mit der Rücknahme auch für andere Länder zum Vorbild werden [hier]

Den letzten Satz kann man nur als Witz ansehen. Es waren nur wenige Staaten, die diese Konvention (teilweise) nicht unterschrieben haben. Wenn man dann noch bedenkt, das die brd fast 18 Jahre gebraucht hat, um die Vorbehalte zurück zu nehmen, dann weiß man, was deutschen Politikern Kinderrechte wert sind.

Liest man den Text im Artikel 18 der UN-Kinderrechtekonvention:

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen [hier]

muss man sich schon fragen, wie sich dieser vereinbaren lässt mit dem Gesetz aus dem BGB § 1626a Absatz 2:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen ¹, oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge [hier]

¹ (Sorgeerklärungen)

Nachfolgend noch ein Link zu den Vorbehalten der brd [hier]

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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Versorgungsausgleichskasse in Betrieb

versorungsausgleich-bei-scheidung1Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

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Familienrecht international umsetzen

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

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Vormund muss Kind persönlich kennen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]

Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.

Bundesjustiz zum EU-Sorgerechtsurteil

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­ren­ber­ger zur heute ergangenen Sor­ge­rechts­ent­schei­dung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Berlin, 3. Dezember 2009

Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maß­nah­men, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Weiterlesen »

Neue Staatssekretärin im BMJ

bundesjustizministerium-haupteingang Da nach jedem Wechsel der Bundesregierung nicht nur neue Minister, sondern auch Staatssekretäre berufen werden, möchte ich kurz die Arbeit der zukünftigen Staatssekretärin des Bundesjustizministerium vorstellen. Auf der Homepage des BMJ findet man noch keine Informationen, diese sind lediglich in der Begrüßungsrede der neuen Justizministerin vorhanden. Bei Google sowie auf der Homepage der Bundesregierung war ich ebenfalls erfolglos.

Da Frau Dr. Grundmann nach den wenigen Information, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger von sich gegeben hat, bereits in der Vergangenheit im Familienrecht tätig war, stelle ich nachfolgend den wesentlichen Auszug aus der Rede ein.

Seit 1993 ist Frau Dr. Grundmann im BMJ tätig. Schon als Referatsleiterin hat sie mit der Reform des Mietrechts ein außerordentlich brisantes politisches Vorhaben gemeistert. Und in den letzten vier Jahren hat sie als Unterabteilungsleiterin wichtige Reformprojekte im Familienrecht durchgesetzt, vor allem das neue Unterhaltsrecht. Diesen Reformen im Familienrecht haben auch meine Fraktion und ich im Bundestag zugestimmt. Sie haben nämlich das geschaffen, was für mich Liberalität ausmacht: mehr Freiheit und Selbstbestimmung und keine Festlegung des Rechts auf ein einzelnes Lebens- und Familienmodell. Frau Dr. Grundmann steht für diese moderne und liberale Rechtspolitik. Außerdem besitzt sie das, was man neudeutsch soft-skills nennt: Sie kann Menschen zusammenführen, sie kann Kompromisse schmieden und sie kann durch Argumente überzeugen [mehr]

Nach dieser Aussage kann man sich vorstellen, das auch in Zukunft keine Verbesserungen im Familienrecht zu Gunsten von Kinder und Väter zu erwarten sind.

Frau Zypries Rede zu „Hass im Internet“

brigitte-zypries1[..]Die größten Vorteile des Netzes begründen jedoch zugleich seine größten Gefahren: Weil das Netz anonym ist und soziale Kontrolle kaum stattfindet, verbreiten sich dort auch illegale Inhalte besonders häufig und schnell. Rechtsextremistische Organisationen setzen heute verstärkt auf das Internet als Medium. Im World Wide Web lässt sich ihre Propaganda billig und leicht verbreiten – bundes- und sogar weltweit. Jugendschutz.net zählte 2007 mehr als 1.600 verschiedene deutschsprachige Internet-Seiten mit rechtsextremen Inhalten. Hinzu kommen die zahlreichen Eintragungen in Chats, Foren oder anderen Web 2.0-Plattformen, mit denen vor allem jüngere Nutzer erreicht werden.

Dabei dürfen wir freilich nicht aus den Augen verlieren, dass Freiheit und Demokratie nicht nur von den politischen Extremisten bedroht werden. Auch religiöse Extremisten beleidigen und beschimpfen Andersdenkende bisweilen auf unerträgliche Weise. Ich denke etwa an die Pius-Brüderschaft, die die homosexuelle Bewegung mit dem Nationalsozialismus verglichen hat  [mehr]

Ich kenne noch viel mehr Hass im Internet, z.B. von der allseits  – besonders bei weiblichen Regierungsmitgliedern – „beliebten“ Alice Schwarzer. Für diesen Hass bekommt Frau sogar Bundesverdienstkreuze.
Der Grund meiner Veröffentlichung bzw. Verlinkung dieser Rede ist aber ein anderer. Es wird auf immer mehr Medien und Organisationen Druck ausgeübt, Internetseiten löschen zu lassen. Solange diese kriminelle Inhalte zeigen, ist das auch völlig in Ordnung. Meine Frage ist nun: wer bestimmt eigentlich zukünftig, was Hass ist? Nicht nur Rechtsextreme verbreiten Hass, sondern auch Linksextreme. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass Linksextremismus bekämpft gehört. Wer garantiert, dass nur strafbewehrte Seiten bzw. Inhalte gelöscht werden? Frau Zypries selber zählt dazu ein Beispiel in ihrer Rede auf:

Damals haben Sie, sehr geehrter Herr Rose, mir den Ausdruck der Google-Treffer bei einer Suche nach den Stichwörtern „Landser“ und „Zigeunerpack“ übergeben. Die Liste war erschreckend lang. Wir haben sie an die Organisation jugendschutz.net weitergeleitet. Einige Seiten waren dort schon bekannt und sind schon nicht mehr abrufbar; andere konnten dank Ihres Hinweises erfasst werden.

Mein erster Gedanke war: was ist an dem Namen Landser verkehrt? Für mich waren das bisher Soldaten oder ursprünglich Landsknechte. Umgangssprachlich wurden damit Soldaten der Landstreitkräfte des Heeres bezeichnet. Anscheinend wurde der Name ‚Landser‘ missbraucht und deswegen ist er nun auf einem entsprechenden Index gelandet. Die Liste des Hasses lässt sich vermutlich verlängern. Es soll sogar Menschen geben, die Politiker hassen 😉

Meine Befürchtung ist, das immer mehr Politiker und (Wirtschafts-)verbände nach Motive suchen, die aus ihrer Sicht sperr- bzw. löschungswürdig sind. Unliebsame Meinungen sind unseren Politikern schon lange ein Dorn im Auge. Vermutlich werden wir weitere Internetsperren nicht aufhalten können 🙁

Beratungsstelle für Stalking-Täter

brigitte-zypries1Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ des Berliner Krisen- und Beratungsdienstes e.V. (KUB). Mit dem Zuschuss des Bundesjustizministeriums wird der Aufbau und Betrieb einer Online-Beratung für Stalking-Täter finanziert. Die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ wurde im Mai 2008 in Berlin eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Menschen dabei zu helfen, das Stalking-Geschehen zu unterbrechen und wieder selbstbestimmt zu leben [mehr]

Natürlich gibt es nur Täter und keine Täterinnen. Ich bin davon überzeugt, würde man diesen Umstand anmahnen, das es garantiert heißen würde, das Frauen als Täter natürlich ebenfalls gemeint seien. Das scheint aber eher die Sicht von Frau Zypries zu sein, denn auf der Seite der Beratungsstelle werden stalkende Menschen angesprochen.

Zypries unterstützt Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit Mechthild Rawert, MdB, den Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“ eine Wii-Spielkonsole als Geschenk überreicht. Die beiden Abgeordneten hatten die Spielkonsole bei der Wii-Olympiade auf dem diesjährigen Sommerfest der Zeitung „Vorwärts“ gewonnen [mehr]

Nun ja, das hat zumindest der SPD nichts gebracht und Frau Zypries nur noch einen Abgeordnetenplatz 😉

Links
Beratungsstelle Stop-Stalking
BMJ: Gesetzliche Grundlagen zum Thema Stalking

Zypries: Familie ist dort, wo Kinder sind

Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern [mehr]

Nach dem lesen des Artikels des BMJ kann ich mich ausnahmsweise der Argumentation nicht ganz verschließen. Zuviel Leid und Gewalt habe nicht nur ich selbst als Kind und Jugendliche erlebt, um behaupten zu können, heterosexuelle Familien sind das ideale Umfeld für Kinder.
Vielmehr bin ich der Meinung, das die Probleme der Erziehung im allgemeinen von Kindern ganz woanders zu suchen sind. Wenn einige Bundesministerien sich endlich dazu bekennen würden, das Gewalt auch von Müttern an Kindern und Vätern  begangen wird, dann wäre eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft da, wo es hingehört – in der Öffentlichkeit. Solange aber Mütter verschont werden und die Politik lediglich mit dem Zeigefinger bei begangenen Taten droht, solange wird sich die Spirale der Gewalt endlos fortsetzen.

Nachfolgend noch der Link zum Beitrag des BMJ zu „Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ [hier]

Auf dieser Seite sind weitere Links zu folgenden Themen zu finden:

  • Gesetzgebungsverfahren
  • Dokumente
  • Pressemitteilungen
  • Rede der Ministerin

Link
Forschungsbericht „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“
WikiMANNia – Häusliche Gewalt

Die Ehe wird weiter pervertiert

Zypries: Mehr Gerechtigkeit beim Vermögensausgleich nach Schei­dung

brigitte-zypries1[..]Negatives Anfangsvermögen wird in Zukunft be­rücksichtigt und der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs konsequent durchgeführt.

[..]Für die Berechnung des Zugewinns kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an.

[..]Eine weitere Neuerung ist ein Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung: Jeder Ehegatte kann künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen.  [mehr]

Mein erster Gedanke nach lesen der Pressemitteilung war, das eine Ehe zukünftig nur noch aus Vorsichtsmassnahmen, Verheimlichungen, Bespitzelungen und ähnlichem besteht.

Liest man die fiktiven Beispiele von Frau Zypries in ihrer Pressemitteilung, könnte man auf den Gedanken kommen, das reales Vermögen keine Rolle spielt. Wie auch, wenn sämtliche Banken dieser Welt ebenfalls nur fiktive Vermögen besitzen. In Zukunft muss also noch mehr schmutzige Wäsche gewaschen werden, um nachzuweisen, das der Erbringer von Hausarbeiten und/oder Kinderbetreuung, die gleiche, geltwerte Leistung erbracht hat, wie der finanzielle Versorger.
Bei der Frage des negativen Anfangsvermögens kommt hinzu, das ein Schuldner idR die Kredittilgung auch ohne Ehe weiter betrieben hätte und man sich die Frage stellen muss, inwiefern Partner und Kinder daran partizipieren?

Um zu verdeutlichen, was vor allen Dingen solventen Männern finanziell blühen kann, nachfolgend eine Aufstellung diverser Lasten.

1. Betreuungsunterhalt – ohne Begrenzung –  (BU)

2. Nach Scheidung Ehegattenunterhalt (EU)

3. Kindesunterhalt (KU)

4. Bezahlung monatlicher Rentenbeiträge (Altersvorsorgeunterhalt)

5.  Bezahlung monatlicher Krankenkassenbeiträge

6.  Kindergartenkosten

7. Versorgungsausgleich –  z.B. Lebensversicherung zur Hälfte abtreten

8. Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten

9. Zugewinnausgleich

10. Überschreibung sämtlicher hälftig erworbenen Rentenanteile

11. Unterhalt wegen Alters (BGB §1571)

12. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (BGB §1572)

13. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (BGB § 1573)

14. Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BGB § 1575)

15. Unterhalt aus Billigkeitsgründen (BGB §1576)

16. Sonderbedarf zum Kindesunterhalt

17. Umgangskosten

18. Gutachterkosten

19. Mehraufwand (Freizeit- und Ferienkosten)

20. Übernahme fremdfinanzierten Eigentums (Haus,Eigentumswohnung)

Nachtrag
Die Punkte 11 – 20 wurden mir per Mail und als Kommentar im Blog mitgeteilt. Herzlicher Dank an die entsprechenden Leser.

Wem weitere Kosten einfallen, die ein Mann übernehmen muss, möge mir diese bitte mitteilen. Diese würde ich dann nachträglich einfügen. Bei Punkt 10. kommt noch hinzu, das ein Mann selbst beim frühzeitigen Tod seiner Ex-Frau die von ihm erarbeiteten Rentenbeiträge nicht zurück erhält, da diese der Staat kassiert.

Wo ist hier im übrigen der Schutz des Staates, der bei Ehe und Familie im Grundgesetz verankert ist?

Artikel 6 Absatz  1

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo schützt der Staat Männer und Kinder, wenn eine Frau ohne Sanktionen machen kann, was sie will und der Mann dem fast schutzlos ausgeliefert ist? Wo schützt der Staat das Humankapital eines Mannes/Vaters, wenn er ihn bis auf das letzte Hemd ausbeutet? Das einzige, was sich nach den stetigen Änderungen im Familienrecht heraus kristallisiert, ist der Schutz der Frauen. Selbst Kinder werden teilweise durch abschirmen vor ihren Vätern beim Schutz nicht berücksichtigt, da sie zum Spielball der Helferindustrie gemacht werden.

Eigentlich müsste man eine Petition schreiben und eine Verpflichtung des Staat verlangen, vor Schließung einer Ehe auf Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam zu machen. Es kann doch nicht angehen, das der Staat Menschen inhaltsleere Verträge schließen läßt. Kommt es zur Trennung – meistens durch die Frau – und hier u.U. durch vertragswidriges Verhalten, tritt somit ein Partner (Frau) vom Vertrag zurück. Nun muss aber der andere Partner (Mann) trotz Betrug weiterzahlen. So ein Vertrag wäre in der Wirtschaft sittenwidrig. Das aufgezählte und noch einiges mehr müsste in der Begründung einer Petition stehen.

Letztendlich wird heute die Ehe mit dem Staat geschlossen, denn dieser regelt alle Eventualitäten, die den wirtschaftlich Schwächeren stärken soll. Wenn es überhaupt Gewinner nach einer Scheidung geben sollte, dann sind es selten die Betroffenen, sondern der Staat und seine Helfershelfer, allen voran die Lobby der Rechtsanwälte. Da diese aber überproportional wächst und dadurch für den einzelnen nicht mehr viel bleibt, müssen künstliche Bedingungen geschaffen werden.

Als Fazit kann man nur sagen, das der Staat dabei ist, seinen Wirt zu vernichten.

Reform des Kontopfändungsschutzes

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfän­dungsschutzes beschlossen.

Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-​Konto“) ein­geführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungs­schutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflich­tungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genie­ßen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-​Konto geführt wird.

2. Pfändungsschutz nur auf dem P-​Konto
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto – P-​Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-​Konto innerhalb von vier Geschäfts­tagen besteht. Die Umstellung wirkt rückwirkend zum Monatsersten. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung eines P-​Kontos besteht allerdings nicht. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-​Konto gewährleistet.

6. Inkrafttreten
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstel­lung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen. Voraussicht­lich wird das P-​Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen [mehr]

Ausnahmsweise wurde hier mal ein Gesetzesentwurf beschlossen, der mir vernünftig erscheint. Ich veröffentliche dieses aus dem Grund, da ich unzählige Väter und Männer mit Unterhaltsverpflichtungen kenne, durch deren Existenzprobleme diese teilweise sogar Suppenküchen in Anspruch nehmen müssen, um überleben zu können. Es gibt nicht wenige Ex-Frauen und neuerdings sogar Kinder, die mal eben aus reiner Willkür eine Kontopfändung veranlassen, obwohl diese oftmals moralisch nicht rechtens ist, da entsprechende Voraussetzungen fehlen. Da aber häufig vergessen wird, das Unterhaltstitel und insbesondere unbefristete so lange Bestand haben, bis diese durch ein Gerichtsurteil aufgehoben werden, kommt es nicht selten noch Jahre später zu unliebsamen Überraschungen.

Link
BMJ: Weitere Informationen zur Reform der Kontopfändung

Kinderporno-Sperrgesetz nicht verfassungskonform

Telemedicus hat sich mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des geplanten Gesetzes beschäftigt und spricht von den zahlreichen kritischen Aspekten zwei an, nämlich die Gesetzegebungskompetenz des Bundes und die Frage der Auswahl der Sperrmethode.

Sperrungsanordungen waren bislang ausschließlich in Landesgesetzen vorgesehen. Das hat seinen Grund darin, dass es sich hierbei um sog. Gefahrenabwehr handelt, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegt. Eine Kompetenz des Bundes dafür, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu erschweren, dürfte kaum zu konstruieren sein. Denn es geht im Schwerpunkt nicht um Strafverfolgung und auch nicht um das Recht der Wirtschaft. Telemedicus weist zutreffend darauf hin, dass hier nicht das wirtschaftliche Verhalten der Internetprovider geregelt wird, sondern nur deren Einbindung in die Gefahrenabwehr als eine Art Hilfssherriff. Der Bund kann sich daher nicht auf seine Kompetenz für das recht der Wirtschaft stützen. Das Gesetz ist aus diesem Grund bereits formell verfassungswidrig [mehr]

Da andere Menschen sich in dieser Materie besser auskennen, empfehle ich die Seite des Internet-Law-Blogs.
Das Bundesministerium der Justiz hat zu diesem Thema eine Pressemeldung herausgegeben, die ich ebenfalls ohne Kommentar hier einstelle.

Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommuni­kationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten [mehr]

Bundesrat hat der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsaus­gleich wird neu gefasst

Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsaus­gleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Re­gelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten [mehr]

Kommentar
Natürlich gibt es keine Neuigkeiten, trotzdem möchte ich das Thema durch die neue Pressemitteilung des Justizministeriums nochmals in Erinnerung rufen.