Nun ist es also amtlich – Heidi Külzer muss für ihre Falschbeschuldigung gegen Horst Arnold fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der BGH hat am 22.10.2014 die Revision von Heidi Külzer als unbegründet verworfen und somit ist das Urteil rechtskräftig (Az.: 2 StR 62/14). Ich hoffe nun, dass die Familie Arnold endlich ihre verdiente Ruhe finden wird.
Für Familie Arnold mag die Bestätigung des Urteils eine Genugtuung sein, wie der Darmstädter Echo schrieb, die Justiz hingegen muss keinerlei Konsequenzen befürchten, obwohl sie das Urteil gegen Horst Arnold erlassen hat. Im Grunde genommen hätte Richter Christoph Trapp auf die Anklagebank gehört, denn schließlich hat er das Urteil gegen Horst Arnold und das sogar noch im Namen des Volkes gefällt. In meinem und im Namen vieler anderer Menschen hat er das Urteil garantiert nicht gefällt. Ich frage mich schon lange, wieso dieser Zusatz in jedem Urteil aufgeführt wird? Will die Justiz sich reinwaschen, in dem sie das Volk für ihre Urteile mitverantwortlich macht?
Heidi Külzer hatte sich bereits im ersten Prozess in Widersprüche verwickelt. Der für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka hatte erklärt, von Anfang an am Tatgeschehen und der Glaubwürdigkeit von Heidi Külzer gezweifelt zu haben. Obwohl bzw. gerade weil er sich bereits seit fast zwanzig Jahre mit Sexualdelikten befasst habe, sei ihm klar gewesen: Anale Vergewaltigungen sind selten und wenn, dann sind die Opfer wehrlos, gefesselt oder sediert. Da das Gericht den Hauptkommissar als Zeugen nicht zugelassen hat, kann man nur davon ausgehen, dass die Verurteilung von Horst Arnold (politisch) gewollt war. Hier noch mein Bericht über den 1. Prozesstag, bei dem mein Mann und ich anwesend waren.
emannzer schreibt dazu in seinem Blog u.a.:
“Heidi K.” – Külzer & Knast
[..]So sehen also die Erfolge unserer Justiz aus, welche aus vermeintlichen ‘Opfern’ Täterinnen werden ließen? Nein, so nicht ganz, denn: Unser Gesetzgebung des letzten Jahrzehnts forcierte es geradezu, dass Frau Külzer meinte, sich in ihren Karrierebestrebungen auf etwas verlassen zu können, wovon sie dachte, dass es für sie hilfreich wäre – und wofür sie letztendlich, vielleicht ungewollt, über Leichen ging.[..] emannzer
Horst Arnold ist aber leider nicht das einzige Opfer unserer Willkürjustiz und obwohl Rechtsbeugung ein Straftatbestand ist, hat die Justiz nichts zu befürchten. Diese Aussage wird mit der richterlichen Unabhängig begründet. Da dem in der Tat so ist, mögen Richter dann konsequenter Weise auch die Urteile in ihrem Namen sprechen und nicht im Namen des Volkes.
WikiMANNia: Horst Arnold · Falschbeschuldigung · Heidi Külzer
Ungerecht dass Trapp straffrei bleibt, aber es ist ein Trost zu wissen, dass er seine Strafe verbüßen wird, wenn er seinem Richter begegnet…diese Strafe wird viel härter ausfallen!Dessen bin ich mir ganz sicher…
Folgenden Link stelle ich wegen der vielen, aussagekräftigen Kommentare ein.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/10/23/lange-gefaengnissstrafe-fuer-falsche-aussage/
Ich möchte dazu auch auf diesen Blog-Text verweisen:
http://caesar-bochum.blogspot.de/2014/11/28-11-2014.html