Die Hinrichtung der Reyhaneh Jabbari

Ich gebe zu, die Geschichte um die junge Reyhaneh Jabbari, die wegen Mordes im Iran hingerichtet wurde, hat mich mehr oder weniger von Anfang an irritiert. Das liegt zum Teil sicherlich auch daran, dass man den MSM kaum noch etwas glauben kann. Trotz allem war auch mein erster Gedanke: das arme Mädel! Erst wollte sie ein böser Mann vergewaltigen, dann wehrt sich die junge Frau mittels eines Taschenmessers und trotzdem verhängt man die Todesstrafe – wie grausam. Aber – nichts ist so, wie es scheint.

Zunächst einmal ist es mir wichtig, mitzuteilen, dass ich grundsätzlich gegen die Todesstrafe bin. Kein Staat, der ja schließlich aus fehlbaren Menschen besteht, hat aus meiner Sicht das Recht, einen anderen Menschen hinzurichten, schließlich vollzieht er bei Vollstreckung die gleiche Tat, wie dem Verurteilten vorgeworfen wurde – von Fehlurteilen ganz zu schweigen. Nach diesen Kriterien habe ich auch das Bild ausgesucht, womit wir wieder bei Reyhaneh Jabbari wären.

Der Blog „Mein Parteibuch Zweitblog“ hat sich des Falles angenommen und schreibt sinngemäß, dass sich jeder innerhalb kürzester Zeit über die wahren Umstände hätte informieren können, zumindest in der englischsprachigen Wikipedia wäre man fündig geworden. Der Ablauf in deutscher Sprache:

Da findet sich dann in etwa folgender Ablauf der Ereignisse:

  • drei Tage vor der Tat schickte Reyhaneh Jabbari ihrer Freundin eine SMS mit dem Inhalt: “Ich denke, heute werde ich ihn umbringen”
  • zwei Tage vor der Tat kaufte Reyhaneh Jabbari sich das Messer, mit dem sie auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen hat
  • nachdem sie auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen hat, flüchtete sie, ohne einen Krankenwagen oder die Polizei zu rufen
  • die Polizei identifizierte sie aufgrund dessen, dass der letzte Telefonanruf von Morteza Abdolali Sarbandi zu ihr ging, als Verdächtige, und fand bei einer Hausdurchsuchung bei ihr ihr blutbespritztes Kopftuch, das blutverschmierte Tatmesser und die Verkaufsverpackung des Tatmessers
  • nachdem die Polizei das herausgefunden hatte, gab Reyhaneh Jabbari zu, am Tatort gewesen zu sein, auf Morteza Abdolali Sarbandi eingestochen zu haben und anschließend geflüchtet zu sein, und erklärte dazu weiter, sie habe Morteza Abdolali Sarbandi drei Tage zuvor in einem Eiscafe kennengelernt, wo sie ihm ihre Telefonnummer zur Anbahnung eines Auftrages als Raumdesignerin gegeben habe, zur Besprechung des möglichen Auftrages sei sie dann am Tattag mit Morteza Abdolali Sarbandi in seine Räume gegangen, dort habe sie auf ihn eingestochen, um einer Vergewaltigung zu entgehen, aber ihr Stich sei nicht tödlich gewesen. Die tödlichen Verletzung habe offenbar ein ihr nicht bekannter Freund des Opfers ausgeführt, der sich mit ihnen in den Räumen aufgehalten habe. Später gab sie an, sich die Geschichte mit dem zweiten Mann ausgedacht zu haben, um zu verschleiern, dass sie dem Opfer die tödliche Verletzung beigebracht hat.

Im in der Wikipedia verlinkten Statement der Anklage selbst findet sich auch noch die Feststellung, dass die Justiz es für wesentlich gehalten hat, dass der Stich mit großer Wucht von hinten ausgeführt wurde, was einen zum exakten Tatzeitpunkt unmittelbar erfolgten körperlichen Angriff auf Reyhaneh Jabbari ausschließt. Sie befand bei der Tat hinter dem Mann und hat ihm das Messer von hinten in den Rücken gerammt.

In diesem Stile geht es im Blog weiter und es kommen erstaunliche Dinge zu Tage. Ein am Prozess beteiligter, inzwischen pensionierter Richter habe in einem Interview erzählt, Reyhaneh Jabbari habe mit dem Ermordeten keine geschäftliche Beziehung gehabt, wie in den MSM (Mainstreammedien) behauptet wurde, sondern eine private und außerdem habe die Beziehung länger als 3 Tage bestanden. Man habe sich in einem Restaurant getroffen, wie ein Kellner vor Gericht ausgesagt habe, was von Reyhaneh Jabbari später bestätigt wurde. Außerdem wurde der Ermordete nicht mit einem Taschenmesser in der Schulter erstochen, wie in den MSM berichtet, sondern mit einem 25 cm langen Messer, welches bei einer Hausdurchsuchung bei der Täterin gefunden wurde.

Diese Tatsachen wurden in den MSM nicht erwähnt, selbstverständlich auch nicht in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, die dieses Thema zur besten Sendezeit ebenfalls aufgegriffen hatten. Man kann deshalb davon ausgehen, dass die MSM auch hier wieder wissentlich gelogen haben, um den Iran zu diskreditieren.

Allerdings wurde erwähnt, dass Reyhaneh Jabbari ihrer Hinrichtung hätte entgehen können, wenn sie sich bei der Familie des Mordopfers für ihr handeln entschuldigt hätte. Man erwartete von ihr, dass sie ihre Behauptung bezüglich der versuchten Vergewaltigung zurück nimmt. Das hat sie nicht getan und aus diesem Grunde gab die Familie des Mordopfers keine Zustimmung zur Abwendung des Urteils. Was machten die MSM aus dieser Tatsache? Die versuchte Vergewaltigung muss statt gefunden haben, sonst wäre es für Reyhaneh Jabbari ein leichtes gewesen, sich zu entschuldigen.

Ich vermute hingegen folgendes: hätte Reyhaneh Jabbari für ihre Behauptung bei den Hinterbliebenen um Verzeihung gebeten, wäre sie möglicherweise eine Schande für die eigene Familie gewesen. Da sie bei ihrer Überzeugung geblieben ist, kann die Familie damit vermutlich besser leben. Irgendwo habe ich gelesen, dass dahinter auch verschiedene feministische Organisationen gesteckt haben, die die Familie in ihrer Position gestärkt haben sollen.

Ein weiterer Todeskandidat erfährt zwar in den MSM ebenfalls Aufmerksamkeit, aber bei weitem nicht jene, die der Fall Reyhaneh Jabbari genossen hat. Nimr al-Nimr ist ein schiitischer Geistlicher, der sich aktiv für Menschenrechte eingesetzt hat und in Saudi-Arabien deswegen zum Tode verurteilt wurde, weil er durch seine Schriften das dortige Königshaus beleidigt haben soll. Ich will nicht weiter auf den Fall eingehen, sondern verweise auf einen Artikel bei Heise.

So nebenbei, im Blog von lupo cattivo schreibt jemand in einem Kommentar, dass die Todesstrafe im Iran in keinster Weise zu tolerieren sei, ebenso wie in USA, China, Russland und allen anderen Ländern dieser Welt. In Russland werden allerdings seit 1996 weder Todesurteile ausgesprochen, noch (ältere) vollstreckt. Zwar steht die Todesstrafe immer noch in der russischen Verfassung, darf aber laut russischem Verfassungsgericht nicht mehr angewendet werden. Todesstrafe

Fast schon witzig kann man in diesem Zusammenhang die Tatsache nennen, dass in der hessischen Verfassung Art. 21 Abs. 1 die  Todesstrafe immer noch verankert ist. Hessische Verfassung

Nachweise:
Ein Kommentar zum Fall Reyhaneh Jabbari und Zensur in der Märchenschau
Mein Parteibuch – Zweitblog

Link zum Blog „lupo cattivo“ wegen der besseren Lesbarkeit. lupo cattivo

7 Kommentare.

  1. Vielen Dank für diesen außerordentlich gut recherchierten Artikel.

    Das wirft ein ganz anderes Licht auf diese Thematik und ein ziemlich schlechtes auf unser Mainstream Medien (MSM)

  2. Viel bedenklicher finde ich, daß der Ermordete ein Geheimdienstoffizier gewesen ist. Das ergibt automatisch drängende Implikationen und daraus lassen sich alle möglichen Szenarien konstruieren. Beide zur Zeit zirkulierenden Varianten sind nämlich nicht sehr plausibel. Vielleicht war sie vom CIA und hat einen Mordauftrag erhalten, der mit mehreren Leuten ausgeführt wurde (die Sache mit dem dritten Mann)? Das wäre so nicht das erste Mal. Sie spielt den Lockvogel und alle Anderen hängen sich dran. Der Ort ist bereits ausgesucht, und sie hat man gleichzeitig als Sündenbock einplant (ohne ihr Wissen natürlich), damit der Verdacht nicht auf eine ausländische Organisation fällt.
    Oder die Sache war mit den Amerikanern abgesprochen (Hausputz), jetzt nach den Atomgesprächen und den Abkommen mit dem Westen. Das wäre auch nicht das erste Mal, das kennt man aus dem kalten Krieg. Oder ER war Doppelagent für den CIA, den man beseitigen mußte, und sie vom iranischen Geheimdienst.
    Meine Thesen haben bestimmt Löcher. Aber das wären nur drei von dutzenden möglichen Szenarien, die sich da abgespielt haben könnten.

  3. Frau gehenkt – Medien toben | emannzer - pingback on 11. November 2014 um 18:43
  4. Ich glaube nicht, dass sie sich hätte retten können, indem sie die Behauptung von der versuchten Vergewaltigung zurückgezogen hätte. Denn das hätte sie doch erst recht zur Mörderin ohne größeres Motiv gemacht.

    • Hinweis zur möglichen Rettung:
      Im Iran haben Angehörige das Recht zur Begnadigung des Täters. Die Angehörigen können aber Bedingungen stellen, zB ein entsprechendes Geständnis und/oder Blutgeld.
      Mit dem Zurückziehen der Vergewaltigungsbehauptung hätte sie eventuell eine Chance bei der Familie gehabt, allerdings nur eine eher theoretische, da der Ruf der Familie beschädigt wurde. Hätte sie gleich auf eine Beziehungstat o.ä. plädiert, ohne dem Opfer ein todeswürdiges Verbrechen vorzuwerfen, dann hätte sie wohl eine gute Chance auf Gnade von der Familie gehabt.

  5. Doppelstandards

    Du würdest heute auch in der en.wikipedia nicht mehr fündig werden. Der ganze Abschnitt wurde inzwischen rauszensiert. Dein link funktioniert zwar, doch heißt es:
    „This is an old revision of this page, as edited by WWGB (talk | contribs) at 06:52, 30 October 2014“
    Über den Namen findet jeder nur noch die offiziell gültige, gleichgeschaltete Version der Armen Frau, ohne die Chance zu haben, diese Version vom Tatablauf zu kennen. Auch die en.wikipedia nähert sich immer mehr der Prawda. Den völlig gleichgeschalteten de-Ableger nenne ich eh nur noch wikiLUEGT.

    Ich bin auch gegen die Todesstrafe, aber für jeden Menschen. Dieser Hype immer dann, wenn auch mal eine Frau hingerichtet wird, macht mich nur wütend. Bis dahin sind mindestens 100 Männer hingerichtet worden. Die aber in aller Stille und keiner regt sich auf.

    In den USA macht man jetzt sogar Menschenversuche. Weil die Mittel aus EU ausgeblieben sind, probieren die halt mal dies und mal das. Natürlich werden solch grausame Experimente nur an Männern gemacht. Zwei Fälle sind bekannt geworden, der letzte qualvolle Tod eines Festgeschnallten dauerte 45 Minuten. Das weltweite Geschrei war vergleichsweise verhalten.

    Gruß
    adler

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