Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin

Vorsitzende des VAM(v)

Vorsitzende des VAM(v)

Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …

Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]

Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:

„Grund zur Sorge“

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter

Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]

Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum:  Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

5 Kommentare.

  1. Edith Schwab/VAMv legen nach:

    „Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte das Urteil als Skandal und falsch verstandenen Liberalismus.

    Viele Väter interessierten sich überhaupt nicht für ihr Kind und sollten deshalb kein automatisches Sorgerecht erhalten.“

    Quelle:

    http://www.fr-online.de/politik/sorgerecht-lediger-vaeter-gestaerkt/-/1472596/4527754/-/index.html

  2. Michael Baleanu

    Der eigentliche Skandal ist die Begründung mit der Frau Schwab ihre Tirade gegen das gemeinsame Sorgerecht beginnt:

    „Ja wir haben beim gemeinsamen Sorgerecht, das Zusammenwirken der Eltern im Vordergrund, das Kind ist im Grunde genommen – und da gebe ich dem letzten Gesprächspartner den sie zitiert haben – durchaus Recht, nicht unbedingt im Vordergrund sondern ein gemeinsames Sorgerecht setzt eine Konsensfähigkeit und eine Gesprächsbereitschaft zwischen den Eltern voraus. [b]Und das ist das große Problem[/b], wir haben bei nichtverheirateten Eltern, ah, eine Vielzahl von Konstellationen, das fängt an ich fang mit den krassesten Fall an (bei 1:22 Min), [b]damit man auch weiss wovon man spricht[/b], wir haben natürlich auch Kinder die geboren werden, [b]nach einer Vergewaltigung[/b] z. B. “

    Man fängt also mit dem Schlimmsten an, um die höchsten Forderungen durchzusetzen, ein Handlungsmuster, das Alleinerziehende auf Anraten ihrer Anwälte leider nicht zu selten anwenden.

  3. Das Bundesverdienstkreuz ist mittlerweile dermaßen verkommen, dass ich jetzt nur noch darauf warte das es Adolf Hitler postum verliehen wird.

  4. frau schwab und das bundesverdienstkreuz? ja, hatte nicht der vamv als einziger verband schon 2003 auf die beibehaltung der ausgrenzung von vätern als eihziger verband in ihrer stellungnahme ausgesprochen, alle anderen hatten sich mindestens für eine einzelfallprüfung ausgesprochen. das bundesverfassungsgericht hatte sich damals schon, wider erwarten, der position des vamv angeschlossen oder übernommen und die väter vom rechtsweg in deutschland ausgesprochen. heute wissen wir, sowohl das bundesverfassungsgericht als auch der verein von frau schwab haben systematisch 12 jahre tausendfache menschenrechtsverletzung in kauf genommen und erst 2009 musste der europäische gerichtshof für menschenrechte korrigierend eingreifen und dieser diskriminierung nichtehelicher väter ein ende bereiten. 2010 hat das menschenrechtsverletztende bundesverfassungsgericht gerade mal aufgenommen, was die verbände 2003 in ihren stellungnahmen forderten. mindestens ein antragsrecht auf gerichtliche ersetzung der fehlenden zustimming der mutter zum gemeinsamen sorgerecht soll es nun geben. frau schwab war selbst für diese minimallösung nicht zu haben und rechtsanwalt rennwanz schrieb das dann auch so für den verein. beide haben eine gemeinsame kanzlei. solchen leuten wie frau schwab darf man keine solche ehrung zuteil werden lassen. sie gehörenzur rechenschaft gezogen

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