Neu gewählte BVerfG-Richterin aus autonomer Frauenbewegung

susanne-baer-bverfghib-Meldung • 2010_11/2010_372/01

Drei neue Verfassungsrichter gewählt

Wahlausschuss – 11.11.2010

Berlin: (hib/BOB/HLE) Drei neue Richter am Bundesverfassungsgericht sind am Donnerstagmorgen in ihr Amt gewählt worden. Diese Entscheidung traf der Wahlausschuss des Bundestages, wie dessen Vorsitzender Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) mitteilte [mehr]

Dazu muss natürlich auch der djb seinen Senf abgeben, aber vermutlich werden diese Juristinnen nie zufrieden sein.

Darf es ein bisschen mehr sein? Zwei Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht gewählt

Von den drei heute neu gewählten Richter(inne)n des Bundesverfassungsgerichts sind zwei weiblich. Endlich. Denn Frauen waren in dieses Amt schon länger nicht mehr vorgedrungen, zuletzt Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff 2002. Es folgten neun Richter. Durchaus vorhandene Kandidatinnen waren u.a. zu unerfahren, wahlweise zu jung – ein gegen männliche Kandidaten, Jahrgang 1968, durchaus nicht verwendetes Argument, siehe die letzte Wahl Anfang 2010.

[..]Die Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin Susanne Baer wird im Januar als Nachfolgerin von Prof. Dr. Brun-Otto Bryde Richterin im Ersten Senat. Monika Hermanns, seit 2004 Richterin am Bundesgerichtshof im VIII. Zivilsenat folgt am 16. November 2010 im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Lerke Osterloh nach, deren Amtszeit bereits abgelaufen ist [djb]

Die Financial Times meint zur Berufung an das Bundesverfassungsgericht:

Kopf des Tages: Susanne Baer – Prof. Dr. Ungewöhnlich

[..]Baer ist zwar nicht die erste Frau auf dem Karlsruher Richterstuhl, die sich für Frauenrechte einsetzt. Doch eine Juristin, die ihre politische Sozialisierung in der autonomen Frauenbewegung erfahren hat, gab es dort noch nie. Sie engagiert sich seit Jahren in Projekten gegen häusliche Gewalt [mehr]

Ferdinand Knauß vom Brainlogs/Geschlechtsverwirrung hat dazu ebenfalls einen Beitrag geschrieben.

Susanne Baer: Gender-Kompetenz und Queerversity fürs Bundesverfassungsgericht

Wer hatte hier noch behauptet, die Gender-Theorie sei doch harmlos. Jetzt zieht sie, in Person der früheren Leiterin des Gender-Kompetenz-Zentrums der Humboldt-Universität, Susanne Baer ins Bundesverfassungsgericht ein. Die Grünen haben es so gewollt. Ein Blick auf die Homepage des GKZ genügt, um zu erkennen: Eine beinharte feministische Ideologin und Propagandistin der Queer-Theory soll künftig über das Grundgesetz wachen. Das wird Folgen haben[..]

„Das GenderKompetenzZentrum führt als queer theoretische Erweiterung genderkompetenter Bildungs- und Beratungsarbeit sowie Gleichstellungspolitik den Begriff Queerversity ein.

Queerversity ist eine Strategie, die auf die kritische Umarbeitung gängiger Diversitätspolitiken (diversity politics) abzielt. Anliegen ist es, eine verstärkte Aufmerksamkeit für die im Bereich sozialer Differenzkonstruktionen wirksamen Machtprozesse zu entwickeln. Hierbei gilt es inbesondere der Kritik an Positionen Raum zu verschaffen, die den Umgang mit Differenz an Nutzbarkeitskriterien koppeln.

Ziel ist es, nicht nur Vielfalt, sondern Vielheit (Multiplizität) zu befördern. Das heißt, anzuerkennen, dass sich innerhalb (anerkannter ebenso wie diffamierter) Formen von Identität und Differenz immer auch weitere Dimensionen von Andersheit entfalten, die unhintergehbar sind und sich der Regulierung oder kontrollierenden Stillstellung, oftmals auch der Benennung entziehen. Queerversity verengt Diversitätspolitiken nicht auf den Umgang mit definierten Identitäts- und Differenzpositionen. Vielmehr produziert es Irritationen und Unterbrechungen gängiger Normalitätsvorstellungen.

Queerversity ist das Einführen der Differenz des Differenten in die Diversität.“[..]

Queerversity ist die „theoretische Erweiterung genderkompetenter Bildungs- und Beratungsarbeit sowie Gleichstellungspolitik“ sowie eine Strategie, „die auf die kritische Umarbeitung gängiger Diversitätspolitiken (diversity politics) abzielt“. Dabei verengt Queerversity Diversitätspolitiken nicht auf den Umgang mit definierten Identitäts- und Differenzpositionen, „vielmehr produziert es Irritationen und Unterbrechungen gängiger Normalitätsvorstellungen“.[..] BrainLogs

Prof. Dr. Susanne Baer hat auf Gesellschafter.de einen Beitrag verfasst, den man vielleicht lesen sollte, um sich ein Bild von ihr machen zu können.

Vielfalt, Teilhabe und der Traum von echter Wahlfreiheit

Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird beim jetzigen Tempo erst im Jahre 2490 erreicht. Das haben Berechnungen der Vereinten Nationen ergeben. Dieser Prozess sollte unbedingt beschleunigt werden. Und wir sollten nicht mehr von „den Frauen“ und „den Männern“ sprechen, sondern Menschen in all ihrer Vielfalt anerkennen – also neben dem Geschlecht die Herkunft, die Lebenslage, eine Krankheit oder Behinderung, das Alter, eine Glaubensrichtung oder die sexuelle Orientierung und familiäre Situation ernst nehmen. Eine derart veränderte Kultur der Vielfalt erfordert auch Visionen [mehr]

Zwar teile ich die Befürchtungen der Männer-/Väterbewegung, das die Vita von Frau Baer nichts Gutes verheißen lässt, nichtsdestotrotz sollten wir die ersten Beschlüsse abwarten, bevor wir ein Urteil fällen.

WikiMANNia: Genderismus

2 Kommentare.

  1. Ein weiterer guter Beitrag vom Blog „Die freie Welt“

    Feindin der Freiheit wird Verfassungsrichterin

    [..]Gefährlich sind auch Baers Ansichten zu zu Privatautonomie und der Freiheit des Individuums, denn „vor allem in ihren Schriften zum Antidiskriminierungsrecht lässt Baer bei der Abwägung von Freiheit auf der einen und Gleichheit auf der anderen Seite eine deutliche Abneigung gegenüber „Freiheitsideologien“ erkennen“. Diese Sprache ist verräterisch, denn während Freiheit bedeutet, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen zu können, beschreibt der Begriff Ideologie unflexible Weltanschauungen, die im Zweifelsfall auch unbestreitbare Fakten zu Gunsten des Weltbildes ignorieren, bzw. deren Anhänger die Verbreitung oder Beachtung solcher Fakten oft auch aktiv bekämpfen. Man kann zwar Freiheit nutzen, um eine Ideologie zu fördern, eine Freiheitsideologie im Sinne einer Ideologie, die tatsächlich für Freiheit plädiert, ist aber ein Widerspruch in sich.

    „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden“. Wer dort entscheidet, ist mindestens ebenso wichtig, wie wer regiert, wenn nicht wichtiger. Die Wahl von Susanne Baer zur Verfassungsrichterin lässt leider nichts Gutes ahnen.

    http://www.freiewelt.net/blog-2489/feindin-der-freiheit-wird-verfassungsrichterin.html

  2. Aktuelle Nachricht – BVerfG: Die Narren sind los! • von Redaktion eigentümlich frei

    Genderkompetenz hält nun auch in Karlsruhe Einzug

    http://ef-magazin.de/2010/11/19/2683-aktuelle-nachricht–bverfg-die-narren-sind-los

    Im ef-Beitrag sind wie so oft die Kommentare interessant.