Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: „Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.“ So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. „Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein“, so die Juristin. „Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.“
Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle [hier]
Der Deutsche Juristinnenbund hat doch nicht so lange für eine Stellungnahme gebraucht, wie ich dachte 😉
Az: 22028/04
meiner meinung sollte man wirklich nur von fall zu fall entscheiden da es auch väter giebt die die trennung von der lebenspartnerin /lebenspartner nicht akzeptieren und da wird dann mal ganz schnell geklagt um das sorgerecht aber nur um weiterhin eine enge kontrolle der frau/mann gegenüber auszuüben oder jene unter druck zu setzen um die oder das kind geht es in wirklichkeit nur zweitrangig
also man muss einfach nur auf das jugendamt und die politiker hoffen das eventl. einzelfälle bestehen bleiben
Hallo Nicole,
keiner bestreitet, das es die von Dir beschriebenen Väter gibt. Das kann man aber vor Gericht oder beim Jugendamt klären.
Kannst Du Dir aber in etwa vorstellen, wie es Vätern geht, wo Mütter die von Dir beschriebene Strategie fahren? Wenn eine Mutter nicht will, dann kann ein Vater noch nicht einmal sein Kind sehen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht.
Eine Mutter hat heutzutage alle Rechte für ein Kind, ein Vater nur, wenn Mutter das gnädigerweise erlaubt.
Kurioserweise wird der Vater aber interessant, wenn es ums Geld geht. Noch dreister gehen Frauen vor, die ein Kuckuckskind bekommen haben.
Meine Meinung: obligatorische Tests direkt nach der Geburt, dann weiß ein Vater wenigstens, wofür er zahlt – bei 10% Kuckuckskindern sollte das eigentlich selbstverständlich sein.
Politiker lügen, sobald sie den Mund aufmachen und mütterfreundliche Jugendämter können Väter in den meisten Fällen sowieso vergessen.
Deshalb ist der Weg, ein generelles Sorgerecht ab Geburt einzuführen, der einzig Richtige. Mütter haben ja kaum Probleme, ihre Wünsche nach alleinigem Sorgerecht durchzusetzen.
Gruß – Christine
Obwohl über 80% der Kindesmisshandlungen von Müttern begangen werden, wird nur bei Vätern in Frage gestellt, ob sie sich richtig um ihre Kinder kümmern. Das alleinige Sorgerecht für unverheiratete Mütter entbehrt jeder realistischen Grundlage. Zudem entsorgen nur die „treusorgenden“ Mütter ihre Kinder in Blumentöpfen, Gefriertruhen oder werfen sie einfach aus dem Hochhaus.