hib-Meldung • 125/2009 • Experten uneins über Wahlrechtsreform wegen „negativem Stimmgewicht“
Innenausschuss (Anhörung)/
Berlin: (hib/STO) Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Änderung des Bundeswahlrechts noch vor der kommenden Bundestagswahl am 27. September ist unter Experten umstritten. Während sich in einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag die geladenen Sachverständigen mehrheitlich für eine Änderung noch vor dem Wahltag aussprachen, warb Professor Heinrich Lang von der Universität Rostock für eine umfassende Wahlrechtsreform „mit ruhiger Hand“.
Mit dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/11885) soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten negativen Stimmgewicht (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 707) vom Juli 2008 umgesetzt werden. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne. Dem Gesetzgeber räumten sie für eine Neuregelung eine Frist bis zum 30. Juni 2011 ein.
Nach den Vorstellungen der Grünen-Abgeordneten soll die Verfassungswidrigkeit dadurch beseitigt werden, dass die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene und nicht wie nach bislang geltendem Recht auf Länderebene erfolgt. Überhangmandate entstünden dann „in der Regel nicht mehr“, heißt es in der Vorlage. Überhangmandate erhalten Parteien, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen [mehr]
Interessant finde ich an dieser Anhörung höchstens, das Experten und Sonstige solange brauchten, um überhaupt zusammen zu kommen. Vermutlich wird daran die Bankenkrise schuld sein, man war ja schließlich mit Wichtigerem beschäftigt.
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