Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt

Diese Behauptung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in einer Plakataktion gegen häus­liche Gewalt aufgestellt. Das bedeutende Wort ist „wird„, anstatt „wurde“ Opfer häuslicher Gewalt. Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied. Dagegen hat Rechtsan­walt Robert Schulte-Frohlinde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung wurden die Beklagten gefragt, ob sich aus den offiziellen Daten der Berliner Polizeikriminal­statistik ergibt, dass ein viertel aller Frauen Opfer häusli­cher Gewalt werde. Das musste die Beklagtenvertreterin verneinen.

Die genannte Verhandlung fand am 30.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Ber­lin statt und aus dieser zitiere ich nun die relevanten Sätze.

[..]In der Frage der Zulässigkeit wies der Einzelrichter darauf hin, der Klä­ger sei durch die Kampagne der Beklagten nicht in seinem Persönlich­keitsrecht betroffen (also entgegen meiner Rechtsbehauptung weder als Bürger des Landes Berlin, noch als Angehöriger der männlichen Bevölke­rungsgruppe, noch als Mann betroffen, gegen den ein Ermittlungsverfah­ren nach einer Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt eingestellt worden ist, weil die Ermittlungen der für diese Feststellung ausschließlich zu­stän­digen Behörde keinen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben).

Mit anderen Worten, egal welche Paragraphen Herr Schulte-Frohlinde heran gezogen hätte, keiner wäre akzeptiert worden.

[..]Betreffend die Begründetheit forderte das Gericht den Kläger auf, zu der Frage der Wahrheit der Tatsachbehauptung der Beklagten vorzutra­gen. Der Einzelrichter wies sodann darauf hin, nach seiner Erinnerung an das Fach Kriminologie aus seiner Studienzeit, gebe es bei Straftaten immer ein „Dunkelfeld“. Zwischen der Umfrage („Studie“) des Bundesmi­nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über eine Zahl von Frauen, die anonym behaupten, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein, und der Berliner Kriminalstatistik zu den Feststellungen der Ermitt­lungsbehörden über behauptete Fälle häuslicher Gewalt müsse streng unterschieden werden. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

In bisherigen Aktionen wurde wenigstens noch gesagt, dass jede vierte Frau in ihrem Leben Opfer häusliche Gewalt wurde. Mittels der Plakate wird aber suggeriert, das jede vierte Frau in ihrem Leben häusliche Gewalt erleiden werde.

So entstand schnell der Eindruck, dass Kläger und Gericht aneinander vorbei reden. Eine der drei Beklagtenvertreterinnen erklärte sodann, die von der Beklagten in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung ergebe sich aus den der Beklagen regelmäßig durch die Berliner Strafverfol­gungs­behörden übermittelten Zahlen. Auf meine Anregung hat das Gericht nach­gefragt, ob sich aus diesen Zahlen ergibt, ein Viertel aller Frauen werde Opfer häuslicher Gewalt. Das hat die Beklagtenvertreterin verneint. Wo­raufhin ihre Kollegin erklärte, es handele sich um eine politische Kampa­gne.

Hiermit wurde eine politische Kampagne als Lüge enttarnt und Falschinformationen werden bewusst missbraucht.

Zum Schluss der mündlichen Verhandlung habe ich mir noch erlaubt, nach der richtigen Stellung der Anträge zu fragen, da möglicherweise (auch hilfsweise) ein Fortsetzungsfeststellungsantrag erforderlich wäre. Im Ergebnis hat die Beklagte zu Protokoll erklärt, sie beabsichtige ihre Kampagne zu wiederholen, also erneut in der Öffentlichkeit die Behaup­tung zu verbreiten, jede vierte Frau in Deutschland werde Opfer häuslicher Gewalt. RA Schulte-Frohlinde

Aus diesem Grund kann man nicht nur behaupten, dass feministische Populisten am Werk waren und sind, wir können speziell diese Berliner Kampagne getrost als Lüge bezeichnen.

Im übrigen hat Bernhard Lassahn zu dieser Kampagne einen bemerkenswerten Artikel geschrieben: „Ein gewaltiges Missverständnis„. Gestern hat die Taz im übri­gen eine Kriminalhauptkommissarin zum Gewaltschutzgesetz interviewt, welches ich hier noch verlinke.

Kommissarin über Gewaltschutzgesetz
„Es gibt viele wehrhafte Frauen“

Das Gewaltschutzgesetz hat Frauen ermutigt, männliche Gewalt anzu­zei­gen, sagt Kriminalhauptkommissarin Lütgert. Doch immer noch kennen viele Frauen ihre Rechte nicht.[..] Taz

Der übliche Schmollack-Märchenartikel, aber vielleicht interessierts ja wen 😉

11 Kommentare.

  1. Danke für das Einstellen und auch mein Dank an RA Schulte-Frohlinde für seinen Einsatz. Er hat ja auch noch Berufung versucht einzulegen. Zitat:

    „Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.01.2012 – OVG 10 N 86.11 – den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.05.2011 abgelehnt. Anlage

    Die Vorsitzende Richterin ist seit dem 01.01.2012 Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

    Das Oberverwaltungsgericht führt u. a. aus, mit der Rüge, es sei dem Staat untersagt, Vorwürfe gegen eine Bevölkerungsgruppe zu erheben, wenn sie nicht erweislich wahr seien, übergehe der Kläger die Ausührungen in dem angefochtenen Urteil, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.

    Damit übergeht das Oberverwaltungsgericht die Rüge des Klägers, das Gericht könne die fehlende Betroffenheit des Klägers in eigenen Rechten durch eine öffentliche Aussage der Beklagten nicht selbst im Wege einer Ausweitung des Kreises möglicherweise von dieser Aussage betroffener Personen auf Grund von Annahmen herstellen, die in dieser öffentlichen Aussage nicht zum Ausdruck kommen.

    Das Verwaltungsgericht selbst hatte den Antrag auf Berichtigung des Tatbestands in diesem Punkt zurückgewiesen, weil der Kläger die Möglichkeit habe, diese Punkte ihm Rahmen seines Zulassungsantrags vorzubringen. Nunmehr teilt das OVG mit, der Kläger übergehe mit dieser Rüge die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil.“

    -> http://schulte-frohlinde.de/node/203

    Damit dürfte nun jedem klar werden, in was für einer s.g. Republik wir leben! Und eine selbsternannte feministische „Propagandaministerin“ wie Simone Schmollack wird auch weiterhin ihre teils nachweislichen Lügen im „Neuen TAZland“ bzw. „TAZischem Beobachter“ postulieren.

    Schöne, alte Feministen-Welt. Das sich aber unsere Gerichtsbarkeit dieser Ansicht anschließt bzw. mit allerlei Winkelzügen berechtigte Widersprüche abwürgt, dass ist zwar im Familienrecht nichts neues, in anderen Bereichen wie bei Verwaltungsgerichten zeigt es aber eine weitere Dimension der Herabsetzung und Diskriminierung von Männern.

    Beschämend – aber zu einer Femokratie bzw. Femokratur passend!

  2. Nicht zu vergessen in diesem Zusammenhang die Feststellung auf Seite 196 der Langfassung der Pilotstudie „Gewalt gegen Männer in Deutschland“ des BMaaM:

    Mehr als jeder vierte Mann (51 von 190 Männern) erinnert, in der dem Interviewtermin zeitnächsten Partnerschaft (zumindest) einen Akt der benannten körperlichen Widerfahrnisse durch seine Partnerin erlebt zu haben.

    (Hervorhebung von mir.)

    Da man eine Beziehung, in der Gewalt vorkommt, ja hoffentlich schnellstens beenden wird, ist also anzunehmen, daß die Quote auf die Lebenszeit gerechnet noch deutlich höher ist. Aber für eine Plakataktion, die diese Tatsache bekannt macht, wird vermutlich niemand Geld übrig haben…

    B20

  3. Dazu zwei interessante Kommentare:

    >> Diskriminierung männlicher Opfer keine Seltenheit • Von Philipp Menn, NDR

    Der Mann als Opfer häuslicher Gewalt: Erhebungen zeigen, dass in jedem fünften bis siebten Fall von Gewalt in Beziehungen Frauen die Täter sind. Auch das Bundesfamilienministerium konstatiert, dass es sich um ein Phänomen ernsthaften Ausmaßes handelt – doch in der Gesellschaft treffen die Opfer oft auf Unverständnis.

    Gewalt gegen Männer • Tagesthemen • 03.11.2010 • 23:00 Uhr<> Auf eine parlamentarische Anfrage der brandenburgischen CDU-Abgeordnete Monika Schulz-Höpfner zum Thema “Häusliche Gewalt gegen Männer” hat Familienminister Günter Baaske (SPD) geantwortet und Zahlen genannt. Diese werden unter anderem [hier] und [hier] zitiert. Nachtrag: die beiden Links existieren nicht mehr, weshalb ich diese entfernt habe. Da hat wohl jemand die Wahrheit nicht vertragen.

    Eigentlich war die Anfrage nicht nötig – aber trotzdem notwendig. Weltweit gibt es über 250 Studien zu dem Thema, die allesamt auf ein Ergebnis kommen, welches unsere Regierung oder deren angeschlossenen Organisationen nicht wahrhaben möchten:

    Häusliche Gewalt ist genauso weiblich, wie auch männlich! Das Verhältnis liegt bei 50:50, bei manchen Studien liegt der weibliche Anteil sogar höher! Dies bestätigt übrigens auch eine Untersuchung des Bundesministerium des Inneren (BMI) sowie des Bundesministerium der Justiz (BMJ) im “zweiten periodischen Sicherheitsbericht” von 2006: <<

    Hier im FemokratieBlog gefunden: https://femokratie.com/gleichberechtigung-misshandelnde-frauen/08-2010/

    Aber solches scheint für Verwaltungsgerichte in Berlin nicht zu zählen …

  4. Sorry, Link zum Beitrag des NDR vergessen:

    3sat Kulturzeit – Tabu Frauengewalt
    http://www.youtube.com/watch?v=YB1Dhp0sROs

  5. Hab mal den Artikel von Herrn Lassahn gelesen und muss ihm leider widersprechen. Sein Vergleich mit den Mannschaften die mit dem Ball 2 unterschiedliche Spiele spielen hat einen gewaltigen Haken und der heißt Menschenrechte und in speziell unserem Fall, Bürgerliches Gesetzbuch. Darin wird seltsamerweise bzgl. körperlicher Unversertheit nicht zwischen Mädchen/Jungen oder Männer/Frauen unterschieden. Und die strafrechtliche relevante Körperverletzung ist auch ziemlich genau definiert:

    § 223
    Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Redet ein Mann nicht mit der Frau ist das also keine Straftat, auch Brüllen nicht es sei denn das Trommeldell platzt (hab ich aber noch nicht als den Regelfall gehört). Ohrfeigt eine Frau einen Mann ist es ein Straftat. Punkt.
    Logisch gibt vernunftbedingte Einschränkungen sonst müßten sich wohl 81,9 Millionen von 82,2 Millionen einwohner vor Gericht verantworten, allen voran wo kein Kläger da kein Richter. Nichtdestotrotz, wenn eine Frau wegen eines heftigen Packens an den Händen (im Zuge eines Streites oder weil sie gerade auf ihn Einschlug) eine Verurteilung gegenüber einem Mann erreicht, muss es umgekehrt genauso möglich sein, so einfach. Das ist nichts weiter als Gleichberechtigung. Gleiches Recht für alle unabhängig von Geschlecht und sonstigen Kriterien.

  6. @ Andreas
    Du konzentrierst Dich bei § 223 (1) zu sehr auf „…körperlich mißhandelt….“, übersiehst aber leider „…an der Gesundheit schädigt…“!
    Wenn man nun die Gesundheitsdefinition der WHO zugrundelegt „…wird Gesundheit als ZUSTAND des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert …“[Wikipedia], ist schon eine „Störung“ des SOZIALEN Wohlbefindens eine Schädigung der Gesundheit und somit nach §233 (1) Körperverletzung!
    Anbrüllen oder „Anschweigen“ können damit sehr wohl zur Straftat werden, denn sie stören ja das „soziale“ Wohlbefinden von Frauen (und Männern), also deren Gesundheit!
    Der normale Menschenverstand rebelliert dabei zwar, aber der, Juristerei und Feminismus sind ja bekantermaßen nicht unbedingt deckungsgleich!
    Auch der Absatz auf Wikipedia aus dem die zitierte Definition stammt ist höchst interessant
    “ Die Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert, als „ein Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung auszeichnet“. Dieser Gesundheitsbegriff wurde durch das Konzept der Gesundheitsförderung in der Ottawa-Charta von der WHO 1986 weiterentwickelt. Darin wird postuliert, dass zur Erreichung dieses Zustandes sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne wird Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert und als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden – und nicht als vorrangiges Lebensziel.“.

    Als besonders bemerkenswert sehe ich diesen Satz „Darin wird postuliert, dass zur Erreichung dieses Zustandes sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.“
    Darüber müsste mann einmal genauer nachdenken!

  7. Auch der Absatz auf Wikipedia aus dem die zitierte Definition stammt ist höchst interessant
    ” Die Gesundheit wird in der Verfassung der WHO definiert, als „ein Zustand vollständigen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens, der sich nicht nur durch die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung auszeichnet“. Dieser Gesundheitsbegriff wurde durch das Konzept der Gesundheitsförderung in der Ottawa-Charta von der WHO 1986 weiterentwickelt. Darin wird postuliert, dass zur Erreichung dieses Zustandes sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne wird Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens definiert und als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden – und nicht als vorrangiges Lebensziel.”.

    Wann werden also durchgeknallte Feministinnen oder auch nur durchschnittlich verrückte Linke – also praktisch alle – also ihr neuestes Steckenpferd entdecken: Kampagnen zur strafbewehrten Durchsetzung ihres Rechtsanspruches auf Gesundheit dieser Definition??? Ich schließe: Die Gegenwart ist entsetzlich – die Zukunft wird offensichtlich schlimmer.

  8. Christian Alexander Tietgen

    Opferverbände schrauben die Zahlen immer gerne künstlich hoch, damit die Opfer sich nicht als Außenseiter fühlen.

  9. Auch hier: Nur Frauen sind Opfer.
    Männer verdienen keine Hilfe.

    http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/plattling/337303_Nicht-wegschauen-hinschauen.html?ref=lf

    Vielleicht logt ihr Euch ein oder sendet ein Mail, ohne Einloggen, an die angegebene Emailaddresse.
    Thanks!

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