Nach dem lesen der Zusammenfassung des 1. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung ist mir klar, warum Kristina Schröder plötzlich für eine Frauenquote ist. Immerhin nennt sich der Bericht „Sachverständigengutachten“ und eine Kommission, bestehend aus 6 Frauen und 3 Männern hat diesen konzipiert. Wie man sich unzweifelhaft vorstellen kann, sind Frauen in diesem Bericht diejenigen, die das Nachsehen haben und dementsprechend weiter gefördert werden müssen. Das vorrangige Ziel scheint die Work-Life-Balance für Frauen zu sein. Interessant fand ich die Feststellung der Kommission, das heutige Rentnerinnen hinreichend abgesichert sind. Allerdings wurde bemängelt, das die Wohlstandspositionen verheirateter Frauen im Alter von Männern abhängig sind.
Da auch in diesem Bericht die Lohnlücke von 23% erwähnt wird und man deshalb davon ausgehen kann, das nicht genügend recherchiert wurde, ist es nahe liegend, das dieses Gutachten mit weiteren Fehlern gespickt ist.
Obwohl die Kommission viele Empfehlungen abgegeben hat und das Thema Sorgerecht nicht ehelicher Väter zumindest angeschnitten wurde, sah man in diesem Zusammenhang allenfalls eine Entlastung der Mütter positiv. Zwar hat man des weiteren festgestellt, das Jungen in der Bildung benachteiligt werden, Frauen aber trotzdem wegen der gläsernen Decken die Benachteiligteren sind 😉
Aus der 20-seitigen Zusammenfassung habe ich ein paar Abschnitte eingestellt. Ob es sich lohnt, den 228-seitigen Bericht herunterzuladen, muss jeder für sich selber entscheiden.
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung soll Anfang 2011 vorgelegt werden. Dazu untersuchte eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission Erfolge und Herausforderungen der Gleichstellungspolitik hinsichtlich gleicher Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs. Ihre Ergebnisse wurden in einem Sachverständigengutachten dem Bundesministerium im Januar übergeben. Mehr
Geschäftsstelle unterstützt Kommission
Zur Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde Anfang Januar 2009 eine „Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht“ in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft eingerichtet. Sie fungiert als Verbindung zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und zu den verschiedenen Interessengruppen. Zudem leistet sie wichtige administrative und wissenschaftliche Unterstützung bei der Erstellung des ersten Bundesgleichstellungsberichts. Hier
Zusammenfassung
1.2 DAS LEITBILD DER KOMMISSION
Seite 3
Die Kommission war sich einig, dass sich Lebensformen nicht vorschreiben lassen. Die vorfindbare und auch künftige Pluralität von Lebensformen ist Ausdruck unterschiedlicher Präferenzen und der in einem freiheitlich orientierten Gemeinwesen selbstverständlichen Entscheidungsfreiheit. Sichergestellt werden muss aber, dass die notwendigen individuellen Ressourcen sowie die erforderlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Anerkennungsstrukturen geschaffen werden, um tatsächliche Wahlmöglichkeiten herzustellen.
Die Kommission hat „gleiche Chancen“ daher als „gleiche Verwirklichungschancen“ nach dem Ansatz des Wirtschaftsnobelpreisträgers Amartya Sen präzisiert. Sens Ansatz der Verwirklichungschancen skizziert in allgemeiner Form die Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit Individuen nicht nur formale, sondern auch tatsächliche Wahlmöglichkeiten haben. Es wäre daher unzureichend, nur von formalen Gleichstellungszielen auszugehen.
1.3 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DER ANALYSE
1.3.1 Rollenbilder und Recht
Seite 5
Durch Recht gesetzte oder unterstützte Rollenbilder wirken auf das Entscheidungsverhalten in den unterschiedlichen Phasen und an verschiedenen Knotenpunkten des menschlichen Lebens ein. Wenn rollenkonformes Verhalten in einer Lebensphase Risiken oder gar nachteilige Folgen im weiteren Lebensverlauf begründet und solche Folgen für ein Geschlecht überwiegen, so ergibt sich hieraus gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf.
[..]Gleichwohl blieb Familienarbeit auch rechtlich Frauensache. Hier offenbarte sich hinter dem Leitbild der „werktätigen Mutter“ das tradierte Leitbild der „sorgenden Hausfrau“.
1.3.3 Erwerbsleben
Seite 7
Der Unterschied in den Stundenlöhnen zwischen Männern und Frauen ist mit etwa 23 % so hoch wie in kaum einem anderen europäischen Land.
1.3.4 Zeitverwendung
Seite 8
Obwohl sich die Gesamtarbeitszeit zwischen Männern und Frauen in Deutschland angenähert hat, dominiert nach wie vor bei den Männern die haushaltsexterne Erwerbsarbeit, bei den Frauen dagegen die haushaltsinterne Haus- und Sorgearbeit.
Seite 9
Frauen mit Kindern sind zwar heute häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren, sie investieren aber deutlich weniger Stunden pro Woche in eine Erwerbstätigkeit. Im europäischen Vergleich fällt zudem auf, dass es kein anderes europäisches Land gibt, in dem die Teilzeit arbeitenden Frauen, vor allem aufgrund des hohen Anteils von Minijobs, mit durchschnittlich 18,2 Wochenstunden so kurze Arbeitszeiten haben wie in Westdeutschland.
[..]Sobald dagegen ein Paar Kinder hat, werden erwerbstätige Mütter mit Kindern immobiler, während die Väter weiterhin lange Wegezeiten oder beruflich bedingte Abwesenheiten in Kauf nehmen.
Seite 10
Frauen engagieren sich weniger als Männer in ehrenamtlichen Tätigkeiten, haben weniger ehrenamtliche Leitungsfunktionen inne und richten ihr Engagement stärker an der Familienphase orientiert und im sozialen Bereich aus, da sie es mit ihrer hohen Zeitbindung durch Haus- und Sorgearbeit verknüpfen.
[..] Die Befunde zur Zeitverwendung zeigen, dass es nicht allein um die Frage der Vereinbarkeit von Beruf, Kindern und Pflege geht. Notwendig ist eine ganzheitliche Perspektive entlang des Lebensverlaufs. Ein sinnerfüllter Ausgleich zwischen Erwerbsarbeit und anderen Tätigkeiten) kann nur gelingen, wenn wichtige Lebensentscheidungen wie Elternschaft nicht an Zeitnot scheitern und neben Erwerbs- und Familienarbeit auch andere Formen von sinnstiftender Arbeit (z.B. Ehrenamt) integrierbar sind, und zwar für beide Geschlechter.
1.3.5 Alter und Bilanzierung des Lebensverlaufs
Seite 10
Die heute älteren Frauen sind (trotz langjähriger Erwerbsunterbrechungen) im Alter größtenteils noch über den Haushaltszusammenhang (Ehemann) oder als Witwe durch abgeleitete Rentenansprüche hinreichend abgesichert.
[..]Die Wohlstandsposition verheirateter Frauen im Alter ist insofern heute noch stark von den Rentenansprüchen des Ehemannes abhängig. Witwenrenten sind als abgeleitete Renten „Renten zweiter Klasse“. Hier honoriert die GRV nicht etwa die im Lebensverlauf geleistete unbezahlte Arbeit der Frauen, sondern verweist sie über den Tod ihres Mannes hinaus auf dessen Erwerbsbiografie. Zudem schränkt die Hinterbliebenenrente weitere eigene Verwirklichungschancen der Verwitweten zum Beispiel hinsichtlich einer Wiederheirat ein, da durch diese die Hinterbliebenenrente entfallen würde.
1.4 DIE VORSCHLÄGE DER KOMMISSION ZUR GLEICHSTELLUNGSPOLITIK
1.4.2 Die Empfehlungen im Einzelnen
Seite 12
Im Recht der elterlichen Sorge ist eine kindeswohlorientierte Angleichung der Sorgeverantwortung von Müttern und Vätern von gleichstellungspolitischer Bedeutung. Bei der Neuordnung des Sorgerechts nichtehelicher Väter sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Formen nichtehelicher Vaterschaft die Potenziale für eine gemeinsame elterliche Sorge zu stärken.
[..]Regelungen, die vor allem Frauen daran hindern, neue Lebenspartnerschaften einzugehen, sollten zurückgebaut werden. Die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft im Recht der Grundsicherung bedürfen unter dem Blickwinkel des Gleichstellungsrechts einer grundlegenden Überarbeitung.
[..]Im Unterhaltsrecht sind für langjährige Ehen, in denen die Eheleute (insbesondere die Frauen) unter anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine traditionelle Aufgabenteilung optimiert haben, angemessene, der Billigkeit entsprechende unterhaltsrechtliche Lösungen zu finden. Diese Aufgabe erfordert Einzelfallentscheidungen am Maßstab der Billigkeit und ist deshalb der Rechtsprechung aufgegeben. Im Recht der Alterssicherung bleibt die Hinterbliebenenrente für Eheleute älterer Jahrgänge wegen ihrer Anknüpfung an einen bereits zurückliegenden Lebens- und Erwerbsverlauf (noch) unverzichtbar.
Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern
Im Einzelnen schlägt die Kommission vor:
Seite 13
Gender Mainstreaming und eine geschlechtsbewusste Pädagogik sollten in der Bildungspolitik und in den Bildungseinrichtungen zur Durchsetzung gleicher Bildungschancen übergreifend und systematisch verankert werden. Dazu gehören eine nachhaltige Vermittlung von Gender-Kompetenz in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte und eine Verankerung von Gendertrainings in der Berufs- und Ausbildungsberatung.
Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen
Seite 16
Mit Blick auf den seit Jahren stagnierenden Anteil von Frauen in Topmanagement-Positionen in Deutschland spricht sich die Kommission dafür aus, eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte einzuführen. Die Nichteinhaltung der Quotenregelung sollte, nach einer hinreichenden Übergangsphase, effektiv sanktioniert werden. Da eine Mindestanteilsregelung für Aufsichtsräte allein nicht ausreichend ist, empfiehlt die Kommission dem Gesetzgeber dringend, auch Modelle für Mindestanteilsregelungen von Frauen in Führungspositionen zu prüfen. Quoten können auch zeitlich begrenzt vorgesehen werden, bis eine kritische Masse des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in Führungspositionen erreicht ist. In kleinen Unternehmen könnten Verbundprojekte zur Verbesserung der Chancen für die Besetzung von Führungspositionen gefördert werden. Best-Practice-Beispiele von Unternehmen vermögen zu helfen, die Akzeptanz von Quotenregelungen zu verbessern.
Gender Mainstreaming und seine Folgen: Österreichs Sozialminister Hundstorfer will Kosenamen wie „Bärli“ oder „Hasi“ verbieten: http://redegefahr.com/?p=1655
Ich find Gleichberechtigung auch als Mann sehr wichtig. Jenen Männern in meinem Umkreis, die das noch nicht so sehen schenk ich einfach „Die Söhne Egalias“ von Peter Redvoort – da wird es sehr einfach erklärt …
Holger
Die Söhne Egalias. Wie Die Männer im Land der Gleichberechtigung ihr Glück fanden [Taschenbuch] von Peter Redvoort (Autor)
http://www.amazon.de/Söhne-Egalias-Männer-Gleichberechtigung-fanden/dp/1445251043
@Holger
Bei den Rezensionen käme ich niemals auf die Idee, dieses Buch mit seinen 60 Seiten für 17,15€ zu kaufen. Für 1€ aus der Ramschkiste würde ich mir das vielleicht durchlesen.
Wie sieht denn das Land der Gleichberechtigung aus, in dem Männer ihr Glück finden könnten? Es wäre nett, wenn Du dazu etwas schreiben würdest. Als Frau bin ich da doch irgendwie neugierig 😉
Und was geschieht im deutschen Familienrecht in Sachen „Gleichstellung“?
Mütterorientierte Verbände und Vereine publizieren unverhohlen eine kindeswohlwidrige und väterdiskriminierende Geisteshaltung, wie sie bspw. in den Publikationen des VAMV zum Ausdruck kommt.
Väterwiderstand.de will mit dieser ‚Petition‘:
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/index.html
zu einer öffentlichen Protesthaltung motivieren, die gegen jene gerichtet ist, die um einer mütterlichen Vormachtstellung Willen das Kindeswohl mit Füßen zu treten bereit sind und sich einen Dreck um bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben (niedrigschwellliger Zugang für unverheiratete Väter zum gemSR) und sich einen Dreck um vom EuGHMR kritisierte Menschenrechtsverletzungen kümmern.
Unterstützt bitte diesen Aufruf und bekämpft offen die Gegner eines väterlichen Sorgerechts von Anfang an!
Gerald Emmermann
Väterwiderstand.de