hib-Meldung • 2010_03/2010_056/03
Recht/Antrag – 01.03.2010
Berlin: (hib/HLE/BOB) Für Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen soll eine Frauenquote eingeführt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (17/797) Sanktionen für börsennotierte Unternehmen, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt seien. Die Sanktionen sollten bis zur Entziehung der Börsenzulassung reichen.
Die Abgeordneten verweisen auf ”erhebliche Defizite“ in Deutschland in Sachen Gleichstellung in der privaten Wirtschaft. Die Führungspositionen seien ”fest in Männerhand“, schreibt die Fraktion. In Aufsichtsräten seien Frauen kaum zu finden. Ihr Anteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen liege bei nur 9,8 Prozent. Von ihnen würden fast drei Viertel von den Gewerkschaften entsandt. Die Fraktion verweist auf Norwegen, wo nach einer freiwilligen Vorlaufphase seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sei, mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen. Auch in den Niederlanden sollten ab 2016 in Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Vorstand und Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent haben.
In dem Antrag wird außerdem verlangt, die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die von einer Person wahrgenommen werden darf, auf fünf zu reduzieren. Eine Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat solle erst nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zulässig sein [hier]
Natürlich ist obige Forderung bekannt, ich will diese einfach nur dokumentieren.
Keine Kommentare möglich.