Hälftiger Kindergeldbetrag wird Ex-Frau zugerechnet

Ein Vater wollte für die Berechnung des Ehegatten­un­ter­halts den in der Düsseldorfer Tabelle genannten Betrag abziehen. Der BGH hatte am 27.05.2009 mit Az: XII ZR 78/08 in einem Urteil festgehalten, das die­ses durch die Reform des Un­ter­haltsrechts im Jahr 2008 nicht rechtens sei und nur der Zahlbetrag ab­ge­zo­gen werden darf. Der Kin­des­unterhalt sei durch den ge­än­der­ten § 1612b BGB als eigen­stän­di­ges Einkommen definiert worden stelle des­halb keine Benachteiligung für einen Bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen dar. Durch diese Ge­set­zes­än­de­rung dürfe der hälftige Anteil des Kindergeldes bei der Be­rech­nung des Ehe­gat­ten­un­ter­halt nicht abgezogen werden. Das BVerfG hat eine Kla­ge­ab­wei­sung vor­ge­nom­men.

Pressemitteilung Nr. 50/2011 vom 10. August 2011
Beschluss vom vom 14. Juli 2011 · 1 BvR 932/10
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kin­des­un­ter­halt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
[..]Der Bundesgerichtshof geht seit der Un­ter­haltsreform davon aus, dass das Kindergeld nicht mehr – wie nach der früheren Rechtslage – Ein­kom­men der Eltern, sondern Einkommen des Kindes dar­stellt und daher vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor der Ermittlung ge­schul­deten Ehe­gat­tenunterhalts nicht mehr der Tabellenbetrag, son­dern nur der Zahl­be­trag an Kindesunterhalt abzuziehen ist.

Der Beschwerdeführer ist sowohl seiner Tochter als auch seiner ge­schie­de­nen Ehefrau, bei der das gemeinsame Kind lebt, zu Unterhalt ver­pflich­tet. In An­wen­dung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs er­mit­tel­te das Ober­lan­des­gericht den nachrangigen Unterhalt der ge­schie­de­nen Ehe­frau unter Vor­weg­ab­zug des Zahlbetrages an Kindesunterhalt vom Ein­kom­men des Be­schwer­deführers.

Der Beschwerdeführer sieht darin eine Verletzung des aus dem all­ge­mei­nen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgenden Gleich­be­hand­lungs­ge­bots von Bar- und Betreuungsunterhalt. Während er aufgrund des Ab­zugs lediglich des Zahlbetrages seinen Kindergeldanteil letztlich zur Zah­lung des Ehegattenunterhalts verwenden müsse, bleibe seiner ge­schie­de­nen Ehefrau der auf sie entfallende Kindergeldanteil erhalten. BVerfG

Der Spiegel hat das ganze folgendermaßen kommentiert, im übrigen ohne ein ent­spre­chendes Forum einzurichten. Die Redaktion wusste vermutlich von vornherein, dass eine Flut von Antworten auf sie zukommen würden.

Kindergeld-Anrechnung
Richter billigen höhere Unterhaltszahlungen

Ein Vater ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen höhere Unterhaltszahlungen gescheitert. Kindergeld steht allein dem Kind zu,  ent­schie­den die Richter. Es darf nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden. Geschiedene müssen deshalb höhere Zahlungen in Kauf nehmen. Spiegel

Wenn man jetzt noch bedenkt, wie der Unterhalt z.B. durch Übernahme der Kin­der­gar­ten­kos­ten im Laufe der letz­ten Jahre erhöht wurde, braucht man sich über un­ser Demografieproblem nicht wundern. Im Trennungsfaq-Forum gibt es zu den Ur­tei­len des BGH und des BVerfG einen entsprechenden Thread.

Bedenke – der von der Justiz eingeführte Begriff „Ehegattenunterhalt“ nach einer Scheidung stellt klar, das eine Ehe niemals geschieden wird. Da erhält der Spruch „… bis das der Tod Euch scheidet“ eine ganz andere Bedeutung.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres findet 😉

2 Kommentare.

  1. @fkblog (((„Bedenke – der von der Justiz eingeführte Begriff “Ehegattenunterhalt” nach einer Scheidung stellt klar, das eine Ehe niemals geschieden wird. Da erhält der Spruch “… bis das der Tod Euch scheidet” eine ganz andere Bedeutung. „)))

    1) Eine Ehe geht niemals zu Ende. Deshalb ist man in den Augen des Staates „geschieden“ und nicht etwa wieder „ledig“

    2) Heiraten ist kein Zeichen des Vertrauens, sondern des Misstrauens

    3) Man heiratet nicht nur seine Ehefrau, sondern auch den Staat und den Scheidungsanwalt

    Noch mehr solcher Slogans/Sprueche/Wahrheiten gibt es auf englisch unter:
    http://bloganddiscussion.com/antifeminism/227/

  2. Womöglich höhere Unterhaltsansprüche für Geschiedene - pingback on 2. Dezember 2012 um 11:49

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