Keine Verpflichtung zu Gender-Budgeting

hib-Meldung • 159/2009 • Datum: 27.05.2009

Im Bundestag notiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll keine weiteren Untersuchungsfunktionen erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12834) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12147) hervor. Mit ihrer bisherigen Ausrichtung, Betroffene über rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Beratung zu vermitteln, sei die Stelle so ausgestattet, wie es europäische Richtlinien vorsähen [hier]

Eine Frage der 8-seitigen Antwort will ich hervorheben. Frage der Linken:

Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass Artikel 2 des CEDAW-Übereinkommens eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gender-Budgeting begründet.
Hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting wird auf die Anmerkungen der Bundesregierung vom 14. Juni 2007 Bezug genommen, die der Veröffentlichung dieser Studie vorangestellt sind (vgl. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101104.html)

Kann die Antwort der Bundesregierung eventuell  heissen, das – vereinfacht ausgedrückt – das Ende der Fahnenstange erreicht ist und keine zusätzlichen Gelder mehr fliessen werden? Man muss sich vermutlich das ganze Dokument durchlesen, um obiges zu verstehen; zumindest bei mir kam diese so Aussage an.

1 Kommentare.

  1. naja. betriebe man gender-budgeting konsequent, sähe die rechnung wahrscheinlich gar nicht gut aus für die genderei, deshalb unterlässt frau es lieber.