Kindesentzug durch Jugendämter

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

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hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]

Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:

Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).

In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.

Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.

Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt

1 Kommentare.

  1. wir haben drei hochbegabte Kinder und uns für diese sowie für einige andere Kinder gleicher Problematik stets die Erlaubnis zum Hausunterricht gewünscht, weil sie sehr unter dem Schulsystem zu leiden hatten.
    Leider ist dieser ja in Deutschland noch immer verboten. Die sich daraus ergebende Problematik ist Ihnen sicherlich bekannt.
    Eltern, die ihre Kinder außerhalb von Schule leben und lernen lassen, werden gestraft und das Sorgerecht wird entzogen. Davon erscheint in der Statistik nichts.
    (s. u. Artikel von Dr. Karin Jäckel).

    Nun hat ein mir bekannter Vater von zwei Kindern, 1. Staatsexamen Lehramt, eine Petition eingereicht, die ich gerne untersütze.
    Da vielen Kindern mit besonderen Lernbedürnissen wenigstens mit zeitweiser Möglichkeit zu Hause zu lernen, geholfen wäre, hoffe ich hier Interesse zu finden.
    Deshalb leite ich diese Petition im Anhang weiter. Innerhalb weniger Tage sind bisher 4.300 Stimmen zusammen gekommen. Von der Grundschullehrerin über den Oberstudienrat und den Erziehungswissenschaftler haben namhafte Personen aus der Öffentlichkeit gezeichnet. Auch viele Vorsitzende von Familien- und Hochbegabten-Vereinen sind zu finden.
    Es werden 50.000 Stimmen benötigt. Doch selbst wenn diese nicht erreicht werden, kann man an der Anzahl der Stimmen erkennen, dass Interesse an dem Thema besteht.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie die Petition auf ihrer Seite verlinken würden und/oder an interessiert Menschen/Gruppen aus Ihrem Umfeld weiterleiten würden.

    Hier ein Kommentar von Dieter Lenzen, Leiter der Freien Universität in Berlin
    http://www.tagesspiegel.de/wissen/heimunterricht-muss-erlaubt-sein/1520628.html?ajaxelementid=%23commentLoginArea

    Damit solche Geschichten nicht immer wieder passieren:
    [www.nn-online.de]
    [www.rdl.de]

    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen …das häusliche Lernen bzw. den
    Hausunterricht zu erlauben und straffrei zu stellen.
    Begründung
    Hausunterricht oder Homeschooling wird in allen EU Ländern und englisch sprachigen Ländern bereits schon länger mit großem Erfolg praktiziert und erweist sich immer mehr als der Bildungsweg der Zukunft. In Deutschland ist es eine noch weitgehend unbekannte und mit zahlreichen Vorurteilen behaftete Form des Lernens. Die unzureichende Vermittlung von ethischen und moralischen Grundwerten an öffentlichen Schulen, Gewalt und Mobbing, negative Sozialisation der Kinder, fehlende Lernfreude, sinkendes Bildungsniveau, die Unfähigkeit vieler Schulen Kinder individuell zu fördern und ihrem persönlichen Begabungsprofil zu bilden, haben dazu geführt, dass immer mehr Eltern sich Alternativen im bestehenden Bildungssystem wünschen.
    Bis dato existiert die Schulpflicht in Deutschland statt einer sinnvolleren Lernpflicht. Schule wird somit in Deutschland direktiv verordnet. Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, müssen mit staatlichen
    Strafmaßnahmen wie Bußgeldern rechnen und werden somit unnötig kriminalisiert. Es sollte mündigen Bürgern frei gestellt sein wo sie ihren Kindern Bildung zukommen lassen. Alle staatlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, sollten aufgehoben werden.
    Hauptpetent: Wolf, Matthias
    Ende Mitzeichnungsfrist: 16.06.2010
    Link:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11495

    Zum Mitzeichnen ist eine kurze Registrierung erforderlich

    Ein Bericht von Dr. Karin Jäckel:
    http://www.familyfair.de/Politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiaere-supergau.html
    Kinder sind jedoch nicht nur dann in Gefahr, ihre Eltern durch Kindesentziehung zu verlieren, wenn diese nach Auffassung von Jugendamtsmitarbeiter/innen versagen oder zu versagen scheinen. Sie können auch selbst Anlass dazu bieten. Dann etwa, wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht ins soziale und/oder schulische Schema F passen.
    Oftmals sind entzogene Kinder und Jugendliche besonders intelligent und gebildet, sensibel, gerechtigkeitsbezogen und selbstbewusst, scheitern aber im schulischen Ablauf oder werden dort so lange gemobbt, bis sie überreagieren und prompt als verhaltensgestört eingestuft werden.
    Andrere Kinder sind in Gefahr, weil sie eine Behinderung haben, wegen der sie als entwicklungsverzögert oder vernachlässigt vermutet werden.