Kindeswohlausbeutung und Väterausgrenzung

Nachfolgender Beitrag wurde mir durch Gerald Emmermann vom VäterWiderstand zugesendet mit der Bitte um Veröffentlichung. Dazu passt meine gestrige Einlassung zu diesem Thema: Die Enttäu­schung des Jahres war für mich, dass die Bundes­regierung es noch nicht einmal geschafft hat, einen Gesetzentwurf für ein gemeinsamen Sorgerecht unver­heirateter Eltern einzu­bringen. Sarkastisch betrachtet ist die Problematik von 400 Frauen für Aufsichtsrats- und Vorstandsposten natürlich wesentlich wichtiger.

Kindeswohlausbeutung und Väterausgrenzung

Für Betroffene der familiengerichtlich geförderten Exzesse unverantwortlicher Kreide­kreismütter, die ganz augenscheinlich und unverhohlen keine noch so das Kindes­wohl verletzenden Intrigen und sonstige Schweinereien scheuen um den Vater des gemeinsamen Kindes zu entsorgen, steht schon lange fest:

In Deutschland ist die alleinerziehende Mutter das politisch gewollte Übel!

Das beweist immer wieder eindrucksvoll die gekonnt methodische Verknüpfung der an den familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Mütter müssen nicht lange su­chen, um Unterstützung für ihre schäbige und kindeswohlfeindliche Väteraus­gren­zung zu bekommen.

Den redlichen Vater beim Jugendamt zu denunzieren genügt in den meisten Fällen um eine gut vernetzte Helferindustrie gegen ihn zu aktivieren. Je dicker aufgetragen wird, um so lukrativer kann das Netzwerk arbeiten: profitorientiert, parasitär und erbarmungslos das Kindeswohl missachtend!

Die kausalen Hintergründe sind dabei nicht selten den Merkmalen gleich, die den Tatbestand des Totschlags zum Mord werden lassen: Habgier, Rache, Wut, Neid, die Durchsetzung ehebrecherischer Verhältnisse …..

Oft ist aber auch der bloße Wunsch nach feministischer Selbstverwirklichung die Ursache für ein Szenario, das für das gemeinsame Kind zum Tatort wird. Ist erst einmal der Gang zum Jugendamt getan, wird alles Weitere zum Selbstläufer.

Rechtsanwältinnen, die in den verschiedensten Funktionen das weitere Verfahren „begleiten“, übernehmen das Ruder „zum Vorteil des Kindes“. Sie fungieren als Verfahrensbeistände und arbeiten als (Vorstands-)Mitglieder örtlicher Frauenhäuser den Rechtsvertretungen der Mütter zu und sind überdies oftmals bekannt oder aktiv in Vereinen, die sich als sogenannte ‚freie geeignete Träger der Kinder- und Jugendhilfe ‚ an den unvermeidlichen familiengerichtlichen Verfahren eine Goldene Nase verdienen!

Die Fäden dieser Interaktion führen regelmäßig direkt zu den beteiligten Jugendäm­tern, die insoweit als Mütterämter verfassungswidrige Interessen bedienen indem sie ihren gesetzlichen Auftrag zuwider handeln.

An dieser Stelle denkt niemand mehr an das Kindeswohl.

Dollarzeichen vor den Augen verhindern den Blick auf Paragrafen und Rechtsstaat­lichkeit. Schlimmer noch: §-Zeichen werden durch $-Zeichen ersetzt: es geht nicht mehr um das gesetzlich geforderte Kindeswohl sondern um betriebswirtschaftlich orientierte Profitabilität; einer Kindeswohlausbeutung als Mittel feministischer Väter­ausgrenzung!

Gerald Emmermann
VäterWiderstand

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